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Mietvertrag über un/möbliertes Zimmer

Letzte Änderung Letzte Änderung 31.12.2023
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe3 bis 4 Seiten
4,5 - 158 Rezensionen
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 31.12.2023

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

GrößeGröße: 3 bis 4 Seiten

Bewertung: 4,5 - 158 Rezensionen

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Mit dieser Vorlage kann ein Mietvertrag für ein möbliertes oder unmöbliertes Zimmer, das für private Zwecke (z. B. als Schlafzimmer) verwendet wird, erstellt werden.

Ein Zimmer in einem Haus oder einer Wohnung kann eigenständig vermietet werden. Diese Vorlage ist jedoch von einem gewöhnlichen Wohnraummietvertrag zu unterscheiden, da es sich hier lediglich um die Vermietung eines Zimmers zu privaten Zwecken handelt. Bei einem Wohnraummietvertrag handelt es sich um die Vermietung einer gesamten Wohnung bzw. eines gesamten Hauses, der Mietgegenstand ist damit nicht nur auf einen Raum beschränkt.


WAS SOLLTE BEACHTET WERDEN?

Das Mietobjekt bzw. das Zimmer (inklusive Mobiliar) sollte so genau wie möglich beschrieben werden. Weiterhin sollte der Mietvertrag Angaben zu dem Zimmer haben: die genaue Wohnfläche bzw. die Größe des Zimmers, Schlüssel, die der Mieter erhält und das Mobiliar, das sich in dem Zimmer befindet. Weiterhin kann in dem Vertrag Folgendes geregelt werden:

1. Mietpreis

Es ist wichtig, die Höhe der Miete im Vertrag niederzuschreiben. Des Weiteren muss im Vertrag stehen, wie die Miete gezahlt werden soll und ob bestimmte Betriebskosten enthalten sind oder nicht.

2. Vertragsdauer

Die Länge des Mietvertrags kann festgelegt und es kann entschieden werden, ob der Mietvertrag zeitlich befristet oder zeitlich unbefristet sein soll. Bei einem befristeten Mietvertrag endet das Mietverhältnis zum vereinbarten Zeitpunkt.

Zu beachten ist jedoch, dass ein Mietvertrag nur mit einem Grund befristet abgeschlossen werden darf. Nach dem Gesetz sind folgende Gründe anerkannt:

  • wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen will,
  • in zulässiger Weise die Räume beseitigen oder so wesentlich verändern oder instand setzen will, dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden, oder
  • die Räume an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten will

3. Mietkaution

Die Mietkaution wird zu Beginn des Mietverhältnisses vom Mieter beim Vermieter hinterlegt und soll diesen gegenüber Mietschäden absichern. Der Vermieter darf höchstens eine Kaution von drei Monatskaltmieten verlangen. Die Höhe der Kaution muss vertraglich geregelt werden. Der Vermieter ist nicht dazu verpflichtet, eine Mietkaution als Sicherheit zu fordern.

4. Untervermietung der Mietsache

Die Untervermietung der Mietsache kann im Vertrag ausdrücklich verboten werden. Weiterhin kann vereinbart werden, dass die Untervermietung nur mit einer vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters rechtmäßig wäre.

5. Benutzung der Wohnung bzw. des Hauses

Im Vertrag kann einzeln vereinbart werden, welche Gegenstände bzw. Räume der Mieter benutzen darf. Dies kann von der Benutzung des Kellers bis hin zur Nutzung des Bads reichen.


WIE WIRD DAS DOKUMENT VERWENDET?

Das Dokument kann nach dem Ausfüllen in zweifacher Ausführung ausgedruckt und von allen Vertragsparteien unterschrieben werden. Jede Partei hat das Anrecht auf eine Kopie des Vertrages. Damit können zukünftige Streitigkeiten vermieden werden.


DAS ANWENDBARE RECHT:

Für den Mietvertrag gelten maßgeblich die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, der Wohnflächenverordnung, der Betriebskostenverordnung und des Wohnungseigentumsgesetzes.


DIE VORLAGE ÄNDERN?

Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern und es wiederverwenden.

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