Antrag auf Gleichstellung mit Schwerbehinderten

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Der Grad der Behinderung wird immer in 10er-Schritten (von 0 bis 100) festgestellt. Bei einem Grad der Behinderung von 30 oder 40 hat der/die Betroffene Anspruch auf Gleichstellung mit Schwerbehinderten.

Ab einem Grad der Behinderung von 50 gilt ein Mensch ohnehin als schwerbehindert. Ein gesonderter Antrag auf Gleichstellung ist dann nicht mehr erforderlich.

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Antragsteller: ________, ________

Antrag auf Gleichstellung mit Schwerbehinderten

Sehr geehrte Damend und Herren,

hiermit beantrage ich die Gleichstellung mit Schwerbehinderten.

Mit Bescheid vom ________ wurde durch das ________ bei mir ein Grad der Behinderung in Höhe von 30 festgestellt.

Aufgrund der bestehenden Behinderung ist es mir nicht möglich, einen geeigneten Arbeitsplatz zu finden. Dies liegt unter anderem an folgenden Umständen:

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52 52255282225882 522885285522 8855 2282222.


Mit freundlichen Grüßen


.......................................

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Anlage
Bescheid vom ________

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Antragsteller: ________, ________

Antrag auf Gleichstellung mit Schwerbehinderten

Sehr geehrte Damend und Herren,

hiermit beantrage ich die Gleichstellung mit Schwerbehinderten.

Mit Bescheid vom ________ wurde durch das ________ bei mir ein Grad der Behinderung in Höhe von 30 festgestellt.

Aufgrund der bestehenden Behinderung ist es mir nicht möglich, einen geeigneten Arbeitsplatz zu finden. Dies liegt unter anderem an folgenden Umständen:

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52 52255282225882 522885285522 8855 2282222.


Mit freundlichen Grüßen


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Anlage
Bescheid vom ________