Antrag auf Rückerstattung des Flugpreises

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Bitte angeben, aus welchem Grund die Rückerstattung der Flugkosten gefordert wird. - Annullierung des Fluges: Die Annullierung wird danach als die Nichtdurchführung des geplanten Fluges definiert. Im Gegensatz zu der Stornierung kommt es also darauf an, dass die Annullierung nur seitens der Fluggesellschaft erfolgen kann und der Flug tatsächlich nicht durchgeführt wird. - Große Verspätung des Fluges: Nach EU-Fluggastrecht kann Reisenden bei einer großen Flugverspätung eine Entschädigung zustehen. Damit ein Entschädigungsanspruch geltend gemacht werden kann, muss der Flug mehr als 3 Stunden verspätet sein. Die Verspätungszeit wird anhand der Ankunftszeit berechnet. - Nichtbeförderung: Wenn eine Fluggesellschaft einen Flug durchführt und sich weigert, einen Passagier mitzunehmen, liegt der Sachverhalt einer Nichtbeförderung vor. Die Unterstützungsleistungen wie die Rückerstattung des Ticketpreises oder eine Beförderungsalternative müssen ohne Ansicht des Grunds für die Nichtbeförderung geleistet werden. - Herabstufung: Wurde beispielsweise ein Business oder First-Class Flug gebucht und ist dann eine Herabstufung auf Economy-Class erfolgt, liegt eine Herabstufung vor. Die Höhe der Erstattung für ein Downgrade hängt von der Flugstrecke ab.

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________, den ________



Rückerstattung der Flugscheinkosten
mit der Flugnummer ________


Sehr geehrte Damen und Herren,


ich habe für den ________ einen Flug von ________ nach ________ gebucht.

Hiermit fordere ich die Erstattung der Flugscheinkosten, aufgrund der Annullierung meines Fluges. Dies entspricht dem Tatbestand von Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 und berechtigt mich zu Ausgleichszahlungen im Sinne des Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 und Unterstützungsleistungen im Sinne von Art. 9 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004

Der Flug wurde annulliert, sodass die Beförderung zum gebuchten Ziel nicht planmäßig erfolgte. Dadurch habe ich einen Schaden erlitten.

Gemäß Art. 8 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11/02/2004, hat die Fluggesellschaft die Flugscheinkosten nach den in Art. 8 888. 8 222522222 Modalitäten in der dafür vorgesehenen Höhe, für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte sowie für bereits zurückgelegte Reiseabschnitte, wenn der Flug im Hinblick auf den ursprünglichen Reiseplan des Fluggastes zwecklos geworden ist, dem Fluggast zu erstatten.

Mir ist bewusst, dass der Flug aufgrund eines technischen Defekts annulliert worden ist. Laut Urteil des EuGH vom 22. Dezember 2008 in der 82852885852 8-228/88, sind unter technischen Problemen des Flugzeugs keine "außergewöhnlichen Umstände" zu verstehen und befreit Sie somit nicht von Ihrer Verpflichtung zur Ausgleichszahlung.

Anbei schicke ich Ihnen



Mit freundlichen Grüßen



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________, den ________



Rückerstattung der Flugscheinkosten
mit der Flugnummer ________


Sehr geehrte Damen und Herren,


ich habe für den ________ einen Flug von ________ nach ________ gebucht.

Hiermit fordere ich die Erstattung der Flugscheinkosten, aufgrund der Annullierung meines Fluges. Dies entspricht dem Tatbestand von Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 und berechtigt mich zu Ausgleichszahlungen im Sinne des Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 und Unterstützungsleistungen im Sinne von Art. 9 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004

Der Flug wurde annulliert, sodass die Beförderung zum gebuchten Ziel nicht planmäßig erfolgte. Dadurch habe ich einen Schaden erlitten.

Gemäß Art. 8 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11/02/2004, hat die Fluggesellschaft die Flugscheinkosten nach den in Art. 8 888. 8 222522222 Modalitäten in der dafür vorgesehenen Höhe, für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte sowie für bereits zurückgelegte Reiseabschnitte, wenn der Flug im Hinblick auf den ursprünglichen Reiseplan des Fluggastes zwecklos geworden ist, dem Fluggast zu erstatten.

Mir ist bewusst, dass der Flug aufgrund eines technischen Defekts annulliert worden ist. Laut Urteil des EuGH vom 22. Dezember 2008 in der 82852885852 8-228/88, sind unter technischen Problemen des Flugzeugs keine "außergewöhnlichen Umstände" zu verstehen und befreit Sie somit nicht von Ihrer Verpflichtung zur Ausgleichszahlung.

Anbei schicke ich Ihnen



Mit freundlichen Grüßen



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