Antrag auf Mietminderung - Mietrecht

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Hier eine Liste mit Beispielen für Mängel, die in einer Wohnung auftreten können und potenziell eine Mietminderung oder andere Rechte des Mieters begründen:

Feuchtigkeit, Schimmel und Wasserschäden:

  • Schimmelbefall: An Wänden, Decken, Fensterlaibungen, in Ecken, hinter Möbeln (oft verbunden mit Modergeruch).
  • Feuchte Wände/Decken: Sichtbare Wasserflecken, dunkle Verfärbungen, abblätternde Farbe oder Tapete.
  • Undichtes Dach oder Mauerwerk: Wasser dringt bei Regen ein.
  • Undichte Fenster oder Türen: Zugluft, Eindringen von Regenwasser.
  • Wasserschaden: Nach Rohrbruch, defekten Geräten (wenn vom Vermieter gestellt) oder übergelaufener Badewanne/Waschbecken (wenn durch baulichen Mangel verursacht).
  • Kondenswasserbildung: Übermäßige Feuchtigkeit an Fenstern oder Wänden aufgrund mangelnder Dämmung oder unzureichender Lüftungsmöglichkeiten (strittig, Ursache muss geklärt werden).

Heizung und Warmwasser:

  • Heizungsausfall: Totalausfall der Heizung (besonders im Winter gravierend).
    Teilausfall der Heizung: Einzelne Heizkörper werden nicht warm.
  • Unzureichende Heizleistung: Wohnung erreicht nicht die üblichen Mindesttemperaturen (ca. 20-22 °C in Wohnräumen tagsüber).
  • Störende Geräusche: Klopfen, Gluckern oder Pfeifen der Heizkörper oder Leitungen.
    Ausfall der Warmwasserversorgung: Kein warmes Wasser zum Duschen, Spülen etc.
    Undichte Heizkörper oder Leitungen.

Fenster und Türen:

  • Undichtigkeit: Starke Zugluft, Pfeifgeräusche bei Wind.
  • Schwergängigkeit: Lassen sich nur schwer oder gar nicht öffnen/schließen.
  • Defekte Schlösser oder Griffe: Nicht mehr abschließbar (insbesondere Wohnungstür!), Griffe lose oder abgebrochen.
  • Beschädigte Dichtungen.
  • Blindes Isolierglas: Trübung zwischen den Scheiben.
  • Risse im Glas (wenn nicht selbst verursacht).
  • Verzogene Türrahmen/Türblätter.

Sanitäranlagen (Bad/WC):

  • Verstopfte Abflüsse: Wasser läuft nicht oder nur sehr langsam ab (wenn nicht selbst verschuldet).
  • Undichte Leitungen oder Anschlüsse: Tropfende Siphons, undichte Wasserhähne.
  • Defekte Toilettenspülung: Läuft nach, spült nicht richtig.
  • Risse in Waschbecken, Toilette oder Badewanne.
  • Niedriger Wasserdruck.
  • Defekte Armaturen (Wasserhahn, Duschkopf).
  • Fehlende oder defekte Lüftung (insbesondere in innenliegenden Bädern).

Elektrik:

  • Ausfall von Steckdosen oder Lichtschaltern.
  • Defekte Sicherungen/Sicherungskasten (häufiges Auslösen ohne Überlastung).
  • Nicht funktionierende Klingelanlage oder Gegensprechanlage.
  • Veraltete oder gefährliche Elektroinstallation (muss oft durch Fachmann festgestellt werden).

Fußböden, Wände, Decken:

  • Erhebliche Beschädigungen am Bodenbelag: Tiefe Kratzer, Löcher, aufgequollenes Parkett/Laminat (wenn nicht normale Abnutzung oder selbst verursacht).
  • Lose Dielen, Fliesen oder Parkettstäbe.
  • Starke Risse in Wänden oder Decken.
  • Herabfallender Putz.
  • Starke Unebenheiten, die eine Gefahr darstellen.

Balkon/Terrasse:

  • Undichter Bodenbelag.
  • Beschädigtes oder instabiles Geländer.
  • Risse oder Abplatzungen im Beton.
  • Funktionsuntüchtiger Wasserablauf.

Lärmbelästigung:

  • Übermäßiger Lärm von Nachbarn (wenn dauerhaft und unzumutbar und der Vermieter trotz Aufforderung nicht einschreitet).
  • Lärm aus Gewerbebetrieben im Haus.
  • Lärm durch defekte Haustechnik (Heizung, Aufzug etc.).
  • Baulärm (insbesondere wenn vom Vermieter selbst veranlasst oder bei Modernisierungen).

Ungezieferbefall:

  • Mäuse, Ratten.
  • Schaben (Kakerlaken).
  • Ameisen (bei starkem Befall).
  • Bettwanzen, Flöhe.
  • Wespen-, Hornissen- oder Bienennester (wenn sie die Nutzung von Balkon/Fenstern unzumutbar machen).

Gemeinschaftseigentum (Treppenhaus, Keller, Aufzug etc.):

  • Defekter oder dauerhaft ausfallender Aufzug (insbesondere bei Wohnungen in oberen Stockwerken).
  • Fehlende oder defekte Beleuchtung im Treppenhaus oder Keller.
  • Beschädigtes Treppengeländer oder Stufen.
  • Vermüllung oder starke Verschmutzung der Gemeinschaftsflächen (wenn der Vermieter nicht für Reinigung sorgt).
  • Feuchter oder schimmeliger Kellerraum (wenn zur Wohnung gehörend).

Sonstiges:

  • Geruchsbelästigung (aus Abflüssen, Müllschacht, Nachbarwohnung).
  • Fehlende zugesicherte Eigenschaften (z.B. versprochener Einbauküche fehlt, Gartennutzung nicht möglich).
  • Nicht funktionierende Rollläden (wenn vorhanden und gemietet).
  • Fehlende Rauchmelder (Vermieterpflicht).

Hinweis: Dies ist keine abschließende Liste. Entscheidend ist immer, ob der Mangel die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung erheblich beeinträchtigt. Kleine Schönheitsfehler oder normale Abnutzungserscheinungen sind in der Regel keine Mängel im rechtlichen Sinne.

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________, den ________


Mietminderung wegen Mängeln


Sehr geehrter Herr ________,

hiermit zeige ich erneut an, dass in meiner Wohnung folgende Mängel bestehen:

________

Diese Mängel wurden Ihnen bereits am ________ per Brief angezeigt.

Die gesetzte Frist zur Behebung der Mängel bis zum ________ ist erfolglos verstrichen.

88282 252228 822822558528222 522 22855585 525 282285852 255288885. 58 8855 55525 822 522 82852 552 2822282525522 222588 § 285 828 22855585 2225852.

Die monatliche Miete in Höhe von ________ Euro (Bruttomiete/Nettokaltmiete + Nebenkosten) wird ab dem ________ um ________ % bzw. um ________ Euro (neue Gesamtmiete: ________ Euro) gemindert.

Die Höhe der Mietminderung wird wie folgt begründet:

________

Eine erneute Aufforderung zur unverzüglichen Beseitigung der oben genannten Mängel, spätestens jedoch bis zum ________, wird hiermit gestellt.


Mit freundlichen Grüßen




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________, den ________


Mietminderung wegen Mängeln


Sehr geehrter Herr ________,

hiermit zeige ich erneut an, dass in meiner Wohnung folgende Mängel bestehen:

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Diese Mängel wurden Ihnen bereits am ________ per Brief angezeigt.

Die gesetzte Frist zur Behebung der Mängel bis zum ________ ist erfolglos verstrichen.

88282 252228 822822558528222 522 22855585 525 282285852 255288885. 58 8855 55525 822 522 82852 552 2822282525522 222588 § 285 828 22855585 2225852.

Die monatliche Miete in Höhe von ________ Euro (Bruttomiete/Nettokaltmiete + Nebenkosten) wird ab dem ________ um ________ % bzw. um ________ Euro (neue Gesamtmiete: ________ Euro) gemindert.

Die Höhe der Mietminderung wird wie folgt begründet:

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Eine erneute Aufforderung zur unverzüglichen Beseitigung der oben genannten Mängel, spätestens jedoch bis zum ________, wird hiermit gestellt.


Mit freundlichen Grüßen




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