Arbeitgeberdarlehensvertrag

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Hier sollte angegeben werden, um welche Art Person es sich beim Arbeitgeber handelt. Unter die erste Kategorie fallen alle juristischen Personen (des Privatrechts und des öffentlichen Rechts), d.h. Rechtspersonen, die keine Menschen sind. Dazu zählen insbesondere: Gesellschaften, Stiftungen, Vereine, Anstalten, Körperschaften, Organisationen etc. Der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d.h. als Träger von Rechten und Pflichten, fällt unter die Kategorie der natürlichen Person.

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Vertrag über ein Arbeitgeberdarlehen



Zwischen

________

vertreten durch: ________

________

-Darlehensgeber-


und


________

________

-Darlehensnehmer-

wird nachstehender Darlehensvertrag geschlossen:



Präambel

Zwischen den Parteien besteht ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis. Zur Überbrückung eines finanziellen Engpasses gewährt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Darlehen über insgesamt ________ (in Worten: ________). Insoweit vereinbaren die Parteien Folgendes:


§ 1

Darlehensgewährung

1. Dem Darlehensnehmer wird vom Darlehensgeber ein Darlehen in Höhe von ________ € (________) gewährt.

2. Das Darlehen wird zu folgendem Zweck gewährt:

________


§ 2

Auszahlung

Der Darlehensgeber hat dem Darlehensnehmer den Darlehensbetrag am ________ in bar zu entrichten. Der Darlehensnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift unter diesen Darlehensvertrag den Erhalt des Darlehensbetrages.


§ 3

Vertragsgrundlage und Dauer

1. Grundlage des Darlehensvertrages zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer ist die Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

2. Die Vertragslaufzeit endet mit der Rückzahlung des Darlehens.

3. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate gemäß § 488 Abs. 3 BGB.


§ 4

Tilgung

1. Das Darlehen ist in ________ Raten zu tilgen. Jede Rate beträgt ________ Euro (________) und ist monatlich, jeweils zum 1. Werktag zurückzuzahlen. Maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto des Darlehensgebers.

2. Der Darlehensnehmer hat Tilgungen in bar zu entrichten.

3. Der Darlehensnehmer ist berechtigt, das Darlehen vor dem Fälligkeitsdatum zurückzuzahlen, das auf etwaige Kosten dann auf die aufgelaufenen Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung verrechnet wird.


§ 5

Zinssatz und Zinszahlung

1. Das Darlehen ist mit ________ % p.a. zu verzinsen. Die Zinsen sind mit der Tilgung zu verrechnen.

2. Kommt der Darlehensnehmer mit der Zinszahlung in Verzug, erhöht sich der Darlehenszins, ohne dass es einer Mahnung bedarf, für die Zeit des Verzuges um den gesetzlich festgelegten Verzugszins.

3. Soweit sich hieraus ein steuerpflichtiger und/oder abgabenrechtlicher Zinsvorteil ergibt, übernimmt der Arbeitnehmer im Verhältnis zum Arbeitgeber die entsprechenden Zahlungsverpflichtungen.

4. Der Darlehens- Zinsanspruch kann ohne die Zustimmung des Darlehensnehmers nicht abgetreten werden.


§ 6

Sicherheiten

1. Der Darlehensgeber überträgt dem Darlehensnehmer sicherungshalber das Eigentum an folgenden Gegenständen:

________

2. Der Darlehensgeber gestattet dem Darlehensnehmer das Recht, die genannten Gegenstände für den gewöhnlichen Gebrauch weiterhin zu nutzen.

3. Sollte der Darlehensnehmer mit zwei oder mehr Darlehens- oder Zinsraten in Verzug kommen, ist der Darlehensgeber dazu berechtigt, das Nutzungsrecht an den Gegenständen zu widerrufen und die Sicherungsgegenstände in seinen Besitz zu nehmen.


§ 7

Haftung

Der Darlehensnehmer haftet dem Darlehensgeber gegenüber als Gesamtschuldner im Sinne von § 421 BGB.


§ 8

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Im Falle einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses innerhalb der Laufzeit dieses Darlehensvertrages, ist der Darlehensgeber berechtigt, den Darlehensvertrag sofort zu kündigen. Dies gilt allerdings nur, soweit es sich bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht um eine außerordentliche Eigenkündigung des Darlehensnehmers, aufgrund eines entsprechenden Verhaltens des Darlehensgebers, oder um eine betriebsbedingte Kündigung handelt.


§ 9

Außerordentliche Kündigung

Der Darlehensgeber kann den Darlehensvertrag aus wichtigem Grund vorzeitig, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist schriftlich kündigen und mit sofortiger Wirkung, die sofortige Rückzahlung des Darlehens in voller Höhe verlangen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

  • wenn eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers oder in der Werthaltigkeit einer für das Darlehen gestellten Sicherheit droht und dadurch die Rückzahlung des Darlehens gefährdet wird.
  • wenn der Darlehensnehmer vertragliche Verpflichtungen verletzt hat: Eine Verletzung von vertraglichen Verpflichtungen liegt insbesondere vor, wenn der Darlehensnehmer sich mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten bei Tilgungsleistungen oder Zinszahlungen in Verzug befindet oder der Darlehensnehmer unrichtige Angaben gemacht hat, die auf die Gewährung des Darlehens Einfluss hatten, oder der Darlehensnehmer seiner Verpflichtung zur Bestellung der vereinbarten Sicherheit nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachkommt.
  • wenn gegen den Darlehensnehmer gerichtliche Vergleichs- oder Konkursverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wird oder der Darlehensnehmer einen gerichtlichen Vergleich anstrebt oder der Darlehensnehmer seine Zahlungen dauernd oder vorübergehend einstellt.
  • wenn der Darlehensnehmer vor Abschluss des Darlehensvertrages unrichtige Angaben über Umstände gemacht hat, die für die Gewährung des Darlehens ausschlaggebend waren.


§ 10

Gültigkeit 525 Vertragsbestimmungen

1. 882825 5252552 2882 582 828882525822 525282855522 525 5252552825522822 882525. 252588852 828225852522 82822522 28852. 8252552222 525 55252252222 528 525255228 82555222 525 58558222252. 8828 2882 5585 255 282 888288522 822 5855822225225225525288.

2. 528822 2822 8282822522 582828 855825228825255228 2522 2525 228882882 528852852 8282 2525 282 52228522882555228225 55858255582 28852 558555828885 22522282 8282, 828822 582 5252522 828282252222 582828 525255228 28852 582555585 8255552 825522. 882 25522822 82528285522, 5588 882 582 5288528522 8282822522 2585 5525 525 2855822 55882222 525 55585 2822 528528885 88528522 8282822522 25822222, 582 522 8852885522888522 288822 525 25522822 28288522222.


§ 11

Gerichtsstand und anwendbares Recht

1. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Streitigkeiten ist ausschließlich das Gericht des Ortes zuständig, an dem die Verpflichtung zu erfüllen ist.

2. Erfüllungsort ist der Sitz des Darlehensgebers. Gerichtsstand ist der Wohnort des Darlehensgebers.






...........................................................................................

Ort, Datum






...........................................................................................

Darlehensgeber






...........................................................................................

Darlehensnehmer

QUITTUNG




Hiermit bestätige ich, ________, den Darlehensgebern den Empfang der Darlehenssumme in Höhe von ________ € (________).






...........................................................................................

Ort, Datum






...........................................................................................

Darlehensnehmer

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Vertrag über ein Arbeitgeberdarlehen



Zwischen

________

vertreten durch: ________

________

-Darlehensgeber-


und


________

________

-Darlehensnehmer-

wird nachstehender Darlehensvertrag geschlossen:



Präambel

Zwischen den Parteien besteht ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis. Zur Überbrückung eines finanziellen Engpasses gewährt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Darlehen über insgesamt ________ (in Worten: ________). Insoweit vereinbaren die Parteien Folgendes:


§ 1

Darlehensgewährung

1. Dem Darlehensnehmer wird vom Darlehensgeber ein Darlehen in Höhe von ________ € (________) gewährt.

2. Das Darlehen wird zu folgendem Zweck gewährt:

________


§ 2

Auszahlung

Der Darlehensgeber hat dem Darlehensnehmer den Darlehensbetrag am ________ in bar zu entrichten. Der Darlehensnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift unter diesen Darlehensvertrag den Erhalt des Darlehensbetrages.


§ 3

Vertragsgrundlage und Dauer

1. Grundlage des Darlehensvertrages zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer ist die Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

2. Die Vertragslaufzeit endet mit der Rückzahlung des Darlehens.

3. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate gemäß § 488 Abs. 3 BGB.


§ 4

Tilgung

1. Das Darlehen ist in ________ Raten zu tilgen. Jede Rate beträgt ________ Euro (________) und ist monatlich, jeweils zum 1. Werktag zurückzuzahlen. Maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto des Darlehensgebers.

2. Der Darlehensnehmer hat Tilgungen in bar zu entrichten.

3. Der Darlehensnehmer ist berechtigt, das Darlehen vor dem Fälligkeitsdatum zurückzuzahlen, das auf etwaige Kosten dann auf die aufgelaufenen Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung verrechnet wird.


§ 5

Zinssatz und Zinszahlung

1. Das Darlehen ist mit ________ % p.a. zu verzinsen. Die Zinsen sind mit der Tilgung zu verrechnen.

2. Kommt der Darlehensnehmer mit der Zinszahlung in Verzug, erhöht sich der Darlehenszins, ohne dass es einer Mahnung bedarf, für die Zeit des Verzuges um den gesetzlich festgelegten Verzugszins.

3. Soweit sich hieraus ein steuerpflichtiger und/oder abgabenrechtlicher Zinsvorteil ergibt, übernimmt der Arbeitnehmer im Verhältnis zum Arbeitgeber die entsprechenden Zahlungsverpflichtungen.

4. Der Darlehens- Zinsanspruch kann ohne die Zustimmung des Darlehensnehmers nicht abgetreten werden.


§ 6

Sicherheiten

1. Der Darlehensgeber überträgt dem Darlehensnehmer sicherungshalber das Eigentum an folgenden Gegenständen:

________

2. Der Darlehensgeber gestattet dem Darlehensnehmer das Recht, die genannten Gegenstände für den gewöhnlichen Gebrauch weiterhin zu nutzen.

3. Sollte der Darlehensnehmer mit zwei oder mehr Darlehens- oder Zinsraten in Verzug kommen, ist der Darlehensgeber dazu berechtigt, das Nutzungsrecht an den Gegenständen zu widerrufen und die Sicherungsgegenstände in seinen Besitz zu nehmen.


§ 7

Haftung

Der Darlehensnehmer haftet dem Darlehensgeber gegenüber als Gesamtschuldner im Sinne von § 421 BGB.


§ 8

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Im Falle einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses innerhalb der Laufzeit dieses Darlehensvertrages, ist der Darlehensgeber berechtigt, den Darlehensvertrag sofort zu kündigen. Dies gilt allerdings nur, soweit es sich bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht um eine außerordentliche Eigenkündigung des Darlehensnehmers, aufgrund eines entsprechenden Verhaltens des Darlehensgebers, oder um eine betriebsbedingte Kündigung handelt.


§ 9

Außerordentliche Kündigung

Der Darlehensgeber kann den Darlehensvertrag aus wichtigem Grund vorzeitig, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist schriftlich kündigen und mit sofortiger Wirkung, die sofortige Rückzahlung des Darlehens in voller Höhe verlangen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

  • wenn eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers oder in der Werthaltigkeit einer für das Darlehen gestellten Sicherheit droht und dadurch die Rückzahlung des Darlehens gefährdet wird.
  • wenn der Darlehensnehmer vertragliche Verpflichtungen verletzt hat: Eine Verletzung von vertraglichen Verpflichtungen liegt insbesondere vor, wenn der Darlehensnehmer sich mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten bei Tilgungsleistungen oder Zinszahlungen in Verzug befindet oder der Darlehensnehmer unrichtige Angaben gemacht hat, die auf die Gewährung des Darlehens Einfluss hatten, oder der Darlehensnehmer seiner Verpflichtung zur Bestellung der vereinbarten Sicherheit nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachkommt.
  • wenn gegen den Darlehensnehmer gerichtliche Vergleichs- oder Konkursverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wird oder der Darlehensnehmer einen gerichtlichen Vergleich anstrebt oder der Darlehensnehmer seine Zahlungen dauernd oder vorübergehend einstellt.
  • wenn der Darlehensnehmer vor Abschluss des Darlehensvertrages unrichtige Angaben über Umstände gemacht hat, die für die Gewährung des Darlehens ausschlaggebend waren.


§ 10

Gültigkeit 525 Vertragsbestimmungen

1. 882825 5252552 2882 582 828882525822 525282855522 525 5252552825522822 882525. 252588852 828225852522 82822522 28852. 8252552222 525 55252252222 528 525255228 82555222 525 58558222252. 8828 2882 5585 255 282 888288522 822 5855822225225225525288.

2. 528822 2822 8282822522 582828 855825228825255228 2522 2525 228882882 528852852 8282 2525 282 52228522882555228225 55858255582 28852 558555828885 22522282 8282, 828822 582 5252522 828282252222 582828 525255228 28852 582555585 8255552 825522. 882 25522822 82528285522, 5588 882 582 5288528522 8282822522 2585 5525 525 2855822 55882222 525 55585 2822 528528885 88528522 8282822522 25822222, 582 522 8852885522888522 288822 525 25522822 28288522222.


§ 11

Gerichtsstand und anwendbares Recht

1. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Streitigkeiten ist ausschließlich das Gericht des Ortes zuständig, an dem die Verpflichtung zu erfüllen ist.

2. Erfüllungsort ist der Sitz des Darlehensgebers. Gerichtsstand ist der Wohnort des Darlehensgebers.






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Ort, Datum






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Darlehensgeber






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Darlehensnehmer

QUITTUNG




Hiermit bestätige ich, ________, den Darlehensgebern den Empfang der Darlehenssumme in Höhe von ________ € (________).






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Ort, Datum






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Darlehensnehmer