Arbeitsvertrag

Fortschritt:
0%
?
X

Hier sollte ausgewählt werden, ob es sich bei dem Arbeitgeber um ein Unternehmen/Verein oder um einen Menschen handelt. Unter die erste Kategorie fallen alle juristischen Personen (des Privatrechts und des öffentlichen Rechts), d.h. Rechtspersonen, die keine Menschen sind. Dazu zählen insbesondere: Gesellschaften, Stiftungen, Vereine, Anstalten, Körperschaften, Organisationen etc. Der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d.h. als Träger von Rechten und Pflichten, fällt unter die Kategorie der natürlichen Person.

Brauchen
Sie Hilfe?
Die Vorlage ändern

A R B E I T S V E R T R A G




Zwischen


________
Vertreten durch ________
________

- nachfolgend Arbeitgeber" genannt -


und


________

________

- nachfolgend Arbeitnehmer" genannt -


wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen:


§ 1 Tätigkeit und Arbeitsort

1. Der Arbeitnehmer nimmt folgende Tätigkeit auf: ________.

Im Rahmen dieser Tätigkeit wird der Arbeitnehmer mit folgenden Aufgaben beschäftigt:

________

2. Der Arbeitsort ist in ________.


§ 2
Dauer des Arbeitsverhältnisses

Beginn des Arbeitsverhältnisses ist der ________.

Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.


§ 3
Arbeitszeit

1. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt ________ Stunden.

2. Die Verteilung der Arbeitszeit auf die Werktage, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und Lage und Dauer der Pausen richten sich nach der Betriebsvereinbarung ________ in ihrer jeweils gültigen Fassung, derzeit vom ________.

Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit ist eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden einzuhalten, § 5 ArbZG; im Übrigen gelten die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes.

3. Die Dauer der Pausen richten sich nach der Betriebsvereinbarung ________ in ihrer jeweils gültigen Fassung, derzeit vom ________.

4. Dienstreisezeiten, die nicht in den vereinbarten Arbeitszeiten liegen, gelten unabhängig vom Verkehrsmittel nur dann als Arbeitszeit, wenn während der Reise über die Fortbewegung hinaus Arbeitsleistungen erbracht werden, z. B. Vorbereitung auf Besprechungen, Telefonate oder andere Arbeiten.

5. Der Arbeitnehmer hat an Sonn- und Feiertagen zu arbeiten, wenn der Arbeitgeber die Ankündigungsfrist von zwei Wochen einhält. Zum Zeitpunkt der Anordnung muss der Arbeitgeber den Ausgleich dieser Tage durch Freizeit oder durch einen als Arbeitstag vorgesehenen Tag anordnen. Der Ausgleich findet zwingend während der zwei Wochen nach der Sonn- oder Feiertagsarbeit statt. Des Weiteren bleiben mindestens fünfzehn Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei.

6. Der Arbeitgeber behält sich die Anordnung von Überstunden unter der Berücksichtigung der betrieblichen Notwendigkeit und der berechtigten Interessen des Arbeitnehmers vor. Die geleisteten Überstunden werden durch zusätzliche Freizeit ausgeglichen.


§ 4 Urlaub

1. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Arbeitstagen, wenn man von einer Fünf-Tage-Woche ausgeht gemäß § 3 BUrlG.

2. Zusätzlich gewährt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen vertraglichen Urlaub von ________ Arbeitstagen. Durch die Urlaubsgewährung werden zunächst die gesetzlichen und anschließend die vertraglichen Urlaubstage erfüllt, es sei denn es wurde etwas anderes vereinbart.

Insgesamt hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf ________ Tage Urlaub.

3. Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr vom Arbeitgeber gewährt und vom Arbeitnehmer genommen werden. Der Urlaub kann nur auf das Folgejahr übertragen werden, wenn eine schriftliche Vereinbarung vorliegt. Sollte die Übertragung gewährt werden, muss der Urlaub bis zum 31. März des Folgejahres gewährt und genommen werden.

4. Der vertraglich vorgesehene (zusätzliche) Urlaub erlischt durch krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers, wenn er nicht bis zum 31. März des Folgejahres in Anspruch genommen wurde.

5. Der vertraglich vorgesehen Urlaub mindert sich um 1/12 für jeden vollen Monat, in dem der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entgelt bzw. Entgeltfortzahlung hat.

6. Der bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht vollständig in Natur gewährte gesetzliche Mindesturlaub, ist gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG abzugelten.

7. Der Arbeitgeber gewährt dem Arbeitnehmer für folgende Ereignisse bezahlten Sonderurlaub:

________


§ 5
Arbeitsentgelt

1. Der Arbeitnehmer erhält eine monatliche Bruttovergütung von ________ € (________).

2. Die Arbeitsvergütung ist jeweils nachträglich zum Ende eines Monats fällig und wird nach Abzug der gesetzlichen Steuern und Abgaben auf ein vom Arbeitnehmer zu benennendes Konto überwiesen.

3. Sollte der Arbeitgeber irrtümlich den Betrag der Arbeitsvergütung übersteigen, hat der Arbeitnehmer ihm dies unverzüglich anzuzeigen und zu erstatten.

4. Der Arbeitgeber gewährt dem Arbeitnehmer vermögenswirksame Leistungen in Höhe von monatlich ________ € (________).

5. Die Arbeitsvergütung des Arbeitnehmers enthält darüber hinaus die folgenden Prämien:

________

6. Die Arbeitsvergütung des Arbeitnehmers enthält darüber hinaus die folgenden Gratifikationen:

________

7. Die Arbeitsvergütung des Arbeitnehmers enthält darüber hinaus die folgenden Zuschläge:

________

8. Die Arbeitsvergütung des Arbeitnehmers enthält darüber hinaus die folgenden Sonderzahlungen:

________

9. Die Arbeitsvergütung des Arbeitnehmers enthält darüber hinaus die folgenden weiteren Leistungen, die zusätzlich zur Arbeitsvergütung vergütet werden:

________

10. Leistet der Arbeitgeber über die Zahlungen hinaus Gratifikationen, Boni oder sonstige zusätzliche Sonderzahlungen, die nicht zuvor individuell vereinbart worden sind, handelt es sich um freiwillige Leistungen des Arbeitgebers aufgrund einer jeweils gesondert getroffenen Entscheidung. Ein Rechtsanspruch auf die wiederholte oder dauerhafte Gewährung derartiger freiwilliger Leistungen für die Zukunft entsteht auch nach mehrmaliger vorbehaltsloser Zahlung nicht. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Leistungen auf einer individuellen Vertragsabrede mit dem Arbeitnehmer beruhen. Des Weiteren ist stets Voraussetzung für einen Anspruch auf Arbeitsvergütung, dass das Arbeitsverhältnis am Zahltag weder beendet noch gekündigt ist.

11. Der Arbeitnehmer erhält vom Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorgung gemäß: ________.


§ 6
Provision

1. Der Arbeitnehmer erhält zusätzlich zu seinem Gehalt eine Provision für alle Geschäfte, die von ihm an Kunden vermittelt worden sind. Der Anspruch auf die Provision entsteht spätestens zum Zeitpunkt, an dem das Geschäft zwischen dem Kunden und dem Arbeitgeber zustande gekommen ist.

2. Sollte der Arbeitgeber irrtümlich den Betrag der Provision übersteigen, hat der Arbeitnehmer ihm dies unverzüglich anzuzeigen und zu erstatten.

3. Die Provision wird folgendermaßen berechnet:

________

4. Sollte das Geschäft zwischen dem Kunden und dem Arbeitgeber nicht zustande kommen, entfällt der Provisionsanspruch, wenn die Nichtausführung auf Umständen beruht, die der Arbeitgeber nicht zu vertreten hat.

5. Sollte der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen, entfällt der Provisionsanspruch des Arbeitnehmers ebenfalls.

6. Des Weiteren ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet Zahlungsansprüche gegen den Kunden gerichtlich geltend zu machen, wenn die Vermögenslage des Kunden einen gerichtlichen Erfolg nahezu ausschließt.

7. Für Geschäfte, die bis zu drei Monate nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zustande kommen, steht dem Arbeitnehmer der Provisionsanspruch zu, wenn die Tätigkeiten des Arbeitnehmers vorwiegend zum Geschäft zwischen Kunde und Arbeitgeber geführt haben.


§ 7
Nutzung von Telekommunikationsmitteln

1. Der Arbeitnehmer ist nicht dazu berechtigt (falls vorhanden), den Internetzugang, das Telefon, das Diensthandy und den Laptop an seinem Arbeitsplatz für private Zwecke zu nutzen. Das Versenden und Empfangen von privaten E-Mails ist untersagt. Gleiches gilt für das Führen von privaten Telefonaten.

2. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die private Nutzung von Telekommunikationsmitteln des Arbeitnehmers auf dieses Verbot hin zu prüfen.


§ 8
Krankheit

1. Sollte der Arbeitnehmer infolge unverschuldeter Krankheit arbeitsunfähig sein, so besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung der Arbeitsvergütung bis zu einer Dauer von sechs Wochen nach den gesetzlichen Bestimmungen.

2. Die Arbeitsverhinderung muss dem Arbeitgeber unverzüglich mitgeteilt werden.

3. Sollte die Arbeitsverhinderung die Dauer von drei Kalendertagen überschreiten, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung über deren Bestehen und die voraussichtliche Dauer vorzulegen.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist dem Arbeitgeber spätestens an dem auf den dritten Kalendertag folgenden Arbeitstag vorzulegen gemäß § 5 Abs.1 EntgFG. Sollte die Arbeitsunfähigkeit die in der Bescheinigung angegebene Dauer überschreiten, ist der Arbeitnehmer verpflichtet binnen drei Tagen eine Folgebescheinigung einzureichen.

4. Diese Vorlegungspflicht gilt auch nach Ablauf der sechs Wochen.
Der Arbeitgeber kann die Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers früher verlangen.


§ 9
Dienstreisen

1. Die Tätigkeit des Arbeitnehmers ist mit Dienstreisen verbunden, die der Arbeitgeber je nach Bedarf für den Betrieb anordnen kann.

2. Bei Dienstreisen werden die Beträge vergütet, die nach den jeweils geltenden steuerrechtlichen Vorschriften steuerfrei gezahlt werden können.

3. Die jeweils gültige Reisekostenrichtlinie (falls vorhanden) des Arbeitgebers ist Bestandteil dieses Arbeitsvertrages.

4. Es gilt nur die notwendige Zeit der dienstlichen Inanspruchnahme am auswärtigen Arbeitsort als Arbeitszeit.

5. Die Dienstreise kann, soweit dem Arbeitnehmer einer zur Verfügung steht, auch mit einem Dienstwagen angetreten werden.

6. Die Dienstreisen können in folgenden Gebieten stattfinden:

________


§ 10
Dienstwagen

1. Der Arbeitgeber stellt dem Arbeitnehmer zur Ausübung seiner Tätigkeiten einen Dienstwagen zur Verfügung. Der Arbeitnehmer ist dazu berechtigt, den Dienstwagen auch privat zu nutzen, wobei die hierbei anfallenden Kosten vom Arbeitnehmer zu tragen sind.

2. Der Arbeitgeber trägt die Betriebskosten und die Unterhaltungskosten, die für den Dienstwagen anfallen, mit Ausnahme der Treibstoffkosten für Urlaubsreisen. Diese sind vom Arbeitnehmer zu tragen.

3. Der Arbeitgeber erstattet die erforderlichen Aufwendungen für Treibstoff, Reparaturen, Öl, Haupt- und Abgassonderuntersuchungen und weitere notwendige Aufwendungen, dem Arbeitnehmer gegen Beleg.

4. Der monatliche Leasingratenpreis des Dienstwagens darf maximal ________ € (________) betragen.

5. Der Arbeitnehmer ist für die ordnungsgemäße Pflege und Wartung (Ölwechsel, Kundendienst usw.) des Fahrzeugs verantwortlich.

Reparaturen hat der Arbeitnehmer unverzüglich durchführen zu lassen. Sollte die Reparatur die Summe von ________ € (________) übersteigen, hat der Arbeitnehmer vor der Durchführung der Reparatur die Zustimmung des Arbeitgebers einzuholen.

6. Mängel, Beschädigungen, Unfälle oder Diebstähle im Zusammenhang mit dem Dienstwagen sind dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Der schriftliche Bericht sollte dem Arbeitgeber innerhalb von vierundzwanzig Stunden zugehen.

7. Die Überlassung des Dienstwagens kann vom Arbeitgeber jederzeit widerrufen werden. Die Berechtigung zur Nutzung des Dienstwagens für private Zwecke wird vom Arbeitgeber lediglich gestattet und stellt keinen Rechtsanspruch dar.
Des Weiteren kann der Arbeitgeber die private Nutzung des Dienstwagens widerrufen.


§ 11
Fortbildungen

1. Fortbildungsmaßnahmen:

________

Für die Teilnahme an den beschriebenen Fortbildungsmaßnahmen wird der Arbeitnehmer von seiner Pflicht zur Arbeitsleistung freigestellt.

2. Der Arbeitgeber übernimmt die gesamten Kosten der Fortbildungsmaßnahmen.


§ 12
Wettbewerbsvereinbarung

1. Solange das Vertragsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber besteht, hat der Arbeitnehmer jegliche Konkurrenztätigkeit zu unterlassen gemäß § 60 HGB.

2. Des Weiteren darf der Arbeitnehmer nicht durch selbstständige Tätigkeit oder als Arbeitnehmer eines Dritten eine Konkurrenztätigkeit ausüben.


§ 13
Nebentätigkeit

8252 222228288852 82822252822282 528 8582822252258 825552 525 8855822888522 582888882522 528 858282228258. 882 222228288852 82822252822282 5552 28852 582 825285282222 8285222 528 858282228258 822822558528222.


§ 14
Verschwiegenheitspflicht

825 858282225225 825228885222 8885 5525, 8555225 525 85525 528 85828288255582288828 525 5585 5555825 582558 52888885828222 5825 228855228- 525 8225828822528228882, 2288552222 525 2258222282222222 85222 222588 85252855222885522228222 25 82855522 525 25 228222 5252522 588 522 255 5285225888222 85225822252588522 2252522522 58282 5222525282222 8225222 25 22822, 2525228885 25 258522 2525 552 82282822 852 525 22882 25 252222.


§ 15
Geistiges Eigentum

1. Rechtsfolgen aus Erfindungen oder technischen Verbesserungsvorschlägen des Arbeitnehmers richten sich nach dem Arbeitnehmererfindungsgesetz.

2. Alle restlichen Werke des Arbeitnehmers, die sich aus dessen Tätigkeit im Rahmen des Arbeitsvertrags ergeben unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.


§ 16
Kündigung

1. Das Arbeitsverhältnis dieses Arbeitsvertrags ist unbefristet. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind dazu berechtigt, den Vertrag ordentlich zu kündigen.

2. Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Arbeitnehmer bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses freizustellen. Durch die Freistellung werden dem Arbeitnehmer verbleibende Urlaubsansprüche und eventuelles Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto angerechnet. Der durch seine Arbeitskraft erzielte Verdienst wird dem Arbeitgeber auf den Vergütungsanspruch angerechnet.

3. Mit Vollendung des gesetzlich festgelegt Renteneintrittsalters endet das Arbeitsverhältnis, es sei denn es wurde eine andere Vereinbarung diesbezüglich zwischen den Parteien geschlossen.

4. Das unbefristete Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf eines Monats, wenn der zuständige Sozialversicherungsträger dem Arbeitnehmer einen Bescheid zustellt, der die dauerhafte volle Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit des Arbeitnehmers feststellt.

Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer vor Ablauf der Widerspruchsfrist seinen Antrag zurücknimmt oder seinen Antrag auf Rente auf Zeit einschränkt.

Des Weiteren hat der Arbeitnehmer den Arbeitgeber über den Zugang eines solchen Bescheids zu informieren. Sollte der Arbeitnehmer mit Zugang des Bescheids nicht sofort eine Rentenzahlung erhalten, so endet das Arbeitsverhältnis erst mit Ablauf des dem Rentenbeginn vorangehenden Tages.

Sollte eine Rente auf Zeit gewährt werden, ruht das Arbeitsverhältnis für den Bewilligungszeitraum dieser Rente, längstens aber bis zum Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses.

5. Die Kündigung bedarf der Schriftform und ist vor Antritt des Arbeitsverhältnisses ausgeschlossen.

6. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber bedarf der vorherigen Beteiligung des Betriebsrats gemäß den Regelungen des Betriebserfassungsgesetzes (BetrVG). Soweit der Arbeitnehmer gesetzlichen Sonderkündigungsschutz hat (z. B. wegen Schwerbehinderung, Schwangerschaft, Elternzeit, Mitgliedschaft im Betriebsrat o. ä.) ist der Arbeitgeber verpflichtet, zuvor die Zustimmung von Dritten (z. B. Behörden) einzuholen und ggf. weitere Arbeitnehmervertretungen zu beteiligen (z. B. eine Schwerbehindertenvertretung).

7. Will der Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist (§ 4 KSchG).

8. Eine Kündigung durch den Arbeitnehmer muss an den Arbeitgeber gerichtet sein und der Personalabteilung oder dem Geschäftsführer zugehen.


§ 17
Rückgabe 822 Betriebseigentum

________. 825 858282225225 552 828 8222582522 528 85828288255582288828 5882 22222825252 52 522 85828222825 5255582522822, 582 852 82 855222 828228 8582828825255228 55585 522 85828222825 2525 858222 255 525252522 22822882 855522.

________. 882525 2252522 5585 85222 525 85222255225, 582 82 525 85225228- 525 525252522882252288 528 858282228258 822522. 882 85222 555222 255 282 525 8255258222 5582822522 528 858282228258 22828852 825522. 5555828255825228528522 8825 55822885828822.


§ 18
Verfall- und Ausschlussfristen

1. Alle Ansprüche, die sich aus dem Arbeitsvertrag begründen verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf ihres Fälligkeitsdatums geltend gemacht werden. Ansprüche müssen dem Arbeitgeber gegenüber schriftlich geltend gemacht werden. Sollte der Arbeitgeber den Anspruch ablehnen, kann dieser innerhalb einer Frist von drei Monaten eingeklagt werden.

2. Ansprüche, die auf Handlungen wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, bleiben von dieser Regelung unberührt.

3. Die Ausschlussfrist ist nicht auf Ansprüche, die der Arbeitnehmer im Bezug auf den gesetzlichen Mindestlohn fordert, anwendbar, es sei denn der Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers geht über den Mindestlohn hinaus.


§ 19
Öffnungsklausel für Betriebsvereinbarungen

Einzelne Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis können nach Abschluss des Arbeitsvertrages durch Betriebsvereinbarung geändert werden. Es gelten vom Zeitpunkt der Änderung an ausschließlich die jeweiligen Regelungen der Betriebsvereinbarung, auch wenn die für den Mitarbeiter ungünstiger sind.


§ 20
Vertragsänderungen und Nebenabreden

1. Durch das reine Verhalten des Arbeitgebers lassen sich keine Rechtsansprüche des Arbeitnehmers begründen. Einvernehmliche Vertragsänderung müssen in schriftlicher Form abgegeben werden.

2. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages einzeln unwirksam sein, so wird dadurch nicht der gesamte Vertrag unwirksam.

3. Des Weiteren verpflichtet sich der Arbeitnehmer, dem Arbeitgeber unverzüglich Veränderungen, die seine Person betreffen, mitzuteilen. Dazu gehören beispielsweise Veränderungen seines Familienstands und der Adresse.





..........................................................................................

Ort, Datum





...........................................................................................

Arbeitnehmer





...........................................................................................

Ort, Datum





...........................................................................................

Arbeitgeber

Ihr Dokument
ansehen, das gerade erstellt wird

A R B E I T S V E R T R A G




Zwischen


________
Vertreten durch ________
________

- nachfolgend Arbeitgeber" genannt -


und


________

________

- nachfolgend Arbeitnehmer" genannt -


wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen:


§ 1 Tätigkeit und Arbeitsort

1. Der Arbeitnehmer nimmt folgende Tätigkeit auf: ________.

Im Rahmen dieser Tätigkeit wird der Arbeitnehmer mit folgenden Aufgaben beschäftigt:

________

2. Der Arbeitsort ist in ________.


§ 2
Dauer des Arbeitsverhältnisses

Beginn des Arbeitsverhältnisses ist der ________.

Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.


§ 3
Arbeitszeit

1. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt ________ Stunden.

2. Die Verteilung der Arbeitszeit auf die Werktage, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und Lage und Dauer der Pausen richten sich nach der Betriebsvereinbarung ________ in ihrer jeweils gültigen Fassung, derzeit vom ________.

Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit ist eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden einzuhalten, § 5 ArbZG; im Übrigen gelten die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes.

3. Die Dauer der Pausen richten sich nach der Betriebsvereinbarung ________ in ihrer jeweils gültigen Fassung, derzeit vom ________.

4. Dienstreisezeiten, die nicht in den vereinbarten Arbeitszeiten liegen, gelten unabhängig vom Verkehrsmittel nur dann als Arbeitszeit, wenn während der Reise über die Fortbewegung hinaus Arbeitsleistungen erbracht werden, z. B. Vorbereitung auf Besprechungen, Telefonate oder andere Arbeiten.

5. Der Arbeitnehmer hat an Sonn- und Feiertagen zu arbeiten, wenn der Arbeitgeber die Ankündigungsfrist von zwei Wochen einhält. Zum Zeitpunkt der Anordnung muss der Arbeitgeber den Ausgleich dieser Tage durch Freizeit oder durch einen als Arbeitstag vorgesehenen Tag anordnen. Der Ausgleich findet zwingend während der zwei Wochen nach der Sonn- oder Feiertagsarbeit statt. Des Weiteren bleiben mindestens fünfzehn Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei.

6. Der Arbeitgeber behält sich die Anordnung von Überstunden unter der Berücksichtigung der betrieblichen Notwendigkeit und der berechtigten Interessen des Arbeitnehmers vor. Die geleisteten Überstunden werden durch zusätzliche Freizeit ausgeglichen.


§ 4 Urlaub

1. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Arbeitstagen, wenn man von einer Fünf-Tage-Woche ausgeht gemäß § 3 BUrlG.

2. Zusätzlich gewährt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen vertraglichen Urlaub von ________ Arbeitstagen. Durch die Urlaubsgewährung werden zunächst die gesetzlichen und anschließend die vertraglichen Urlaubstage erfüllt, es sei denn es wurde etwas anderes vereinbart.

Insgesamt hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf ________ Tage Urlaub.

3. Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr vom Arbeitgeber gewährt und vom Arbeitnehmer genommen werden. Der Urlaub kann nur auf das Folgejahr übertragen werden, wenn eine schriftliche Vereinbarung vorliegt. Sollte die Übertragung gewährt werden, muss der Urlaub bis zum 31. März des Folgejahres gewährt und genommen werden.

4. Der vertraglich vorgesehene (zusätzliche) Urlaub erlischt durch krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers, wenn er nicht bis zum 31. März des Folgejahres in Anspruch genommen wurde.

5. Der vertraglich vorgesehen Urlaub mindert sich um 1/12 für jeden vollen Monat, in dem der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entgelt bzw. Entgeltfortzahlung hat.

6. Der bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht vollständig in Natur gewährte gesetzliche Mindesturlaub, ist gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG abzugelten.

7. Der Arbeitgeber gewährt dem Arbeitnehmer für folgende Ereignisse bezahlten Sonderurlaub:

________


§ 5
Arbeitsentgelt

1. Der Arbeitnehmer erhält eine monatliche Bruttovergütung von ________ € (________).

2. Die Arbeitsvergütung ist jeweils nachträglich zum Ende eines Monats fällig und wird nach Abzug der gesetzlichen Steuern und Abgaben auf ein vom Arbeitnehmer zu benennendes Konto überwiesen.

3. Sollte der Arbeitgeber irrtümlich den Betrag der Arbeitsvergütung übersteigen, hat der Arbeitnehmer ihm dies unverzüglich anzuzeigen und zu erstatten.

4. Der Arbeitgeber gewährt dem Arbeitnehmer vermögenswirksame Leistungen in Höhe von monatlich ________ € (________).

5. Die Arbeitsvergütung des Arbeitnehmers enthält darüber hinaus die folgenden Prämien:

________

6. Die Arbeitsvergütung des Arbeitnehmers enthält darüber hinaus die folgenden Gratifikationen:

________

7. Die Arbeitsvergütung des Arbeitnehmers enthält darüber hinaus die folgenden Zuschläge:

________

8. Die Arbeitsvergütung des Arbeitnehmers enthält darüber hinaus die folgenden Sonderzahlungen:

________

9. Die Arbeitsvergütung des Arbeitnehmers enthält darüber hinaus die folgenden weiteren Leistungen, die zusätzlich zur Arbeitsvergütung vergütet werden:

________

10. Leistet der Arbeitgeber über die Zahlungen hinaus Gratifikationen, Boni oder sonstige zusätzliche Sonderzahlungen, die nicht zuvor individuell vereinbart worden sind, handelt es sich um freiwillige Leistungen des Arbeitgebers aufgrund einer jeweils gesondert getroffenen Entscheidung. Ein Rechtsanspruch auf die wiederholte oder dauerhafte Gewährung derartiger freiwilliger Leistungen für die Zukunft entsteht auch nach mehrmaliger vorbehaltsloser Zahlung nicht. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Leistungen auf einer individuellen Vertragsabrede mit dem Arbeitnehmer beruhen. Des Weiteren ist stets Voraussetzung für einen Anspruch auf Arbeitsvergütung, dass das Arbeitsverhältnis am Zahltag weder beendet noch gekündigt ist.

11. Der Arbeitnehmer erhält vom Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorgung gemäß: ________.


§ 6
Provision

1. Der Arbeitnehmer erhält zusätzlich zu seinem Gehalt eine Provision für alle Geschäfte, die von ihm an Kunden vermittelt worden sind. Der Anspruch auf die Provision entsteht spätestens zum Zeitpunkt, an dem das Geschäft zwischen dem Kunden und dem Arbeitgeber zustande gekommen ist.

2. Sollte der Arbeitgeber irrtümlich den Betrag der Provision übersteigen, hat der Arbeitnehmer ihm dies unverzüglich anzuzeigen und zu erstatten.

3. Die Provision wird folgendermaßen berechnet:

________

4. Sollte das Geschäft zwischen dem Kunden und dem Arbeitgeber nicht zustande kommen, entfällt der Provisionsanspruch, wenn die Nichtausführung auf Umständen beruht, die der Arbeitgeber nicht zu vertreten hat.

5. Sollte der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen, entfällt der Provisionsanspruch des Arbeitnehmers ebenfalls.

6. Des Weiteren ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet Zahlungsansprüche gegen den Kunden gerichtlich geltend zu machen, wenn die Vermögenslage des Kunden einen gerichtlichen Erfolg nahezu ausschließt.

7. Für Geschäfte, die bis zu drei Monate nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zustande kommen, steht dem Arbeitnehmer der Provisionsanspruch zu, wenn die Tätigkeiten des Arbeitnehmers vorwiegend zum Geschäft zwischen Kunde und Arbeitgeber geführt haben.


§ 7
Nutzung von Telekommunikationsmitteln

1. Der Arbeitnehmer ist nicht dazu berechtigt (falls vorhanden), den Internetzugang, das Telefon, das Diensthandy und den Laptop an seinem Arbeitsplatz für private Zwecke zu nutzen. Das Versenden und Empfangen von privaten E-Mails ist untersagt. Gleiches gilt für das Führen von privaten Telefonaten.

2. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die private Nutzung von Telekommunikationsmitteln des Arbeitnehmers auf dieses Verbot hin zu prüfen.


§ 8
Krankheit

1. Sollte der Arbeitnehmer infolge unverschuldeter Krankheit arbeitsunfähig sein, so besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung der Arbeitsvergütung bis zu einer Dauer von sechs Wochen nach den gesetzlichen Bestimmungen.

2. Die Arbeitsverhinderung muss dem Arbeitgeber unverzüglich mitgeteilt werden.

3. Sollte die Arbeitsverhinderung die Dauer von drei Kalendertagen überschreiten, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung über deren Bestehen und die voraussichtliche Dauer vorzulegen.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist dem Arbeitgeber spätestens an dem auf den dritten Kalendertag folgenden Arbeitstag vorzulegen gemäß § 5 Abs.1 EntgFG. Sollte die Arbeitsunfähigkeit die in der Bescheinigung angegebene Dauer überschreiten, ist der Arbeitnehmer verpflichtet binnen drei Tagen eine Folgebescheinigung einzureichen.

4. Diese Vorlegungspflicht gilt auch nach Ablauf der sechs Wochen.
Der Arbeitgeber kann die Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers früher verlangen.


§ 9
Dienstreisen

1. Die Tätigkeit des Arbeitnehmers ist mit Dienstreisen verbunden, die der Arbeitgeber je nach Bedarf für den Betrieb anordnen kann.

2. Bei Dienstreisen werden die Beträge vergütet, die nach den jeweils geltenden steuerrechtlichen Vorschriften steuerfrei gezahlt werden können.

3. Die jeweils gültige Reisekostenrichtlinie (falls vorhanden) des Arbeitgebers ist Bestandteil dieses Arbeitsvertrages.

4. Es gilt nur die notwendige Zeit der dienstlichen Inanspruchnahme am auswärtigen Arbeitsort als Arbeitszeit.

5. Die Dienstreise kann, soweit dem Arbeitnehmer einer zur Verfügung steht, auch mit einem Dienstwagen angetreten werden.

6. Die Dienstreisen können in folgenden Gebieten stattfinden:

________


§ 10
Dienstwagen

1. Der Arbeitgeber stellt dem Arbeitnehmer zur Ausübung seiner Tätigkeiten einen Dienstwagen zur Verfügung. Der Arbeitnehmer ist dazu berechtigt, den Dienstwagen auch privat zu nutzen, wobei die hierbei anfallenden Kosten vom Arbeitnehmer zu tragen sind.

2. Der Arbeitgeber trägt die Betriebskosten und die Unterhaltungskosten, die für den Dienstwagen anfallen, mit Ausnahme der Treibstoffkosten für Urlaubsreisen. Diese sind vom Arbeitnehmer zu tragen.

3. Der Arbeitgeber erstattet die erforderlichen Aufwendungen für Treibstoff, Reparaturen, Öl, Haupt- und Abgassonderuntersuchungen und weitere notwendige Aufwendungen, dem Arbeitnehmer gegen Beleg.

4. Der monatliche Leasingratenpreis des Dienstwagens darf maximal ________ € (________) betragen.

5. Der Arbeitnehmer ist für die ordnungsgemäße Pflege und Wartung (Ölwechsel, Kundendienst usw.) des Fahrzeugs verantwortlich.

Reparaturen hat der Arbeitnehmer unverzüglich durchführen zu lassen. Sollte die Reparatur die Summe von ________ € (________) übersteigen, hat der Arbeitnehmer vor der Durchführung der Reparatur die Zustimmung des Arbeitgebers einzuholen.

6. Mängel, Beschädigungen, Unfälle oder Diebstähle im Zusammenhang mit dem Dienstwagen sind dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Der schriftliche Bericht sollte dem Arbeitgeber innerhalb von vierundzwanzig Stunden zugehen.

7. Die Überlassung des Dienstwagens kann vom Arbeitgeber jederzeit widerrufen werden. Die Berechtigung zur Nutzung des Dienstwagens für private Zwecke wird vom Arbeitgeber lediglich gestattet und stellt keinen Rechtsanspruch dar.
Des Weiteren kann der Arbeitgeber die private Nutzung des Dienstwagens widerrufen.


§ 11
Fortbildungen

1. Fortbildungsmaßnahmen:

________

Für die Teilnahme an den beschriebenen Fortbildungsmaßnahmen wird der Arbeitnehmer von seiner Pflicht zur Arbeitsleistung freigestellt.

2. Der Arbeitgeber übernimmt die gesamten Kosten der Fortbildungsmaßnahmen.


§ 12
Wettbewerbsvereinbarung

1. Solange das Vertragsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber besteht, hat der Arbeitnehmer jegliche Konkurrenztätigkeit zu unterlassen gemäß § 60 HGB.

2. Des Weiteren darf der Arbeitnehmer nicht durch selbstständige Tätigkeit oder als Arbeitnehmer eines Dritten eine Konkurrenztätigkeit ausüben.


§ 13
Nebentätigkeit

8252 222228288852 82822252822282 528 8582822252258 825552 525 8855822888522 582888882522 528 858282228258. 882 222228288852 82822252822282 5552 28852 582 825285282222 8285222 528 858282228258 822822558528222.


§ 14
Verschwiegenheitspflicht

825 858282225225 825228885222 8885 5525, 8555225 525 85525 528 85828288255582288828 525 5585 5555825 582558 52888885828222 5825 228855228- 525 8225828822528228882, 2288552222 525 2258222282222222 85222 222588 85252855222885522228222 25 82855522 525 25 228222 5252522 588 522 255 5285225888222 85225822252588522 2252522522 58282 5222525282222 8225222 25 22822, 2525228885 25 258522 2525 552 82282822 852 525 22882 25 252222.


§ 15
Geistiges Eigentum

1. Rechtsfolgen aus Erfindungen oder technischen Verbesserungsvorschlägen des Arbeitnehmers richten sich nach dem Arbeitnehmererfindungsgesetz.

2. Alle restlichen Werke des Arbeitnehmers, die sich aus dessen Tätigkeit im Rahmen des Arbeitsvertrags ergeben unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.


§ 16
Kündigung

1. Das Arbeitsverhältnis dieses Arbeitsvertrags ist unbefristet. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind dazu berechtigt, den Vertrag ordentlich zu kündigen.

2. Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Arbeitnehmer bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses freizustellen. Durch die Freistellung werden dem Arbeitnehmer verbleibende Urlaubsansprüche und eventuelles Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto angerechnet. Der durch seine Arbeitskraft erzielte Verdienst wird dem Arbeitgeber auf den Vergütungsanspruch angerechnet.

3. Mit Vollendung des gesetzlich festgelegt Renteneintrittsalters endet das Arbeitsverhältnis, es sei denn es wurde eine andere Vereinbarung diesbezüglich zwischen den Parteien geschlossen.

4. Das unbefristete Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf eines Monats, wenn der zuständige Sozialversicherungsträger dem Arbeitnehmer einen Bescheid zustellt, der die dauerhafte volle Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit des Arbeitnehmers feststellt.

Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer vor Ablauf der Widerspruchsfrist seinen Antrag zurücknimmt oder seinen Antrag auf Rente auf Zeit einschränkt.

Des Weiteren hat der Arbeitnehmer den Arbeitgeber über den Zugang eines solchen Bescheids zu informieren. Sollte der Arbeitnehmer mit Zugang des Bescheids nicht sofort eine Rentenzahlung erhalten, so endet das Arbeitsverhältnis erst mit Ablauf des dem Rentenbeginn vorangehenden Tages.

Sollte eine Rente auf Zeit gewährt werden, ruht das Arbeitsverhältnis für den Bewilligungszeitraum dieser Rente, längstens aber bis zum Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses.

5. Die Kündigung bedarf der Schriftform und ist vor Antritt des Arbeitsverhältnisses ausgeschlossen.

6. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber bedarf der vorherigen Beteiligung des Betriebsrats gemäß den Regelungen des Betriebserfassungsgesetzes (BetrVG). Soweit der Arbeitnehmer gesetzlichen Sonderkündigungsschutz hat (z. B. wegen Schwerbehinderung, Schwangerschaft, Elternzeit, Mitgliedschaft im Betriebsrat o. ä.) ist der Arbeitgeber verpflichtet, zuvor die Zustimmung von Dritten (z. B. Behörden) einzuholen und ggf. weitere Arbeitnehmervertretungen zu beteiligen (z. B. eine Schwerbehindertenvertretung).

7. Will der Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist (§ 4 KSchG).

8. Eine Kündigung durch den Arbeitnehmer muss an den Arbeitgeber gerichtet sein und der Personalabteilung oder dem Geschäftsführer zugehen.


§ 17
Rückgabe 822 Betriebseigentum

________. 825 858282225225 552 828 8222582522 528 85828288255582288828 5882 22222825252 52 522 85828222825 5255582522822, 582 852 82 855222 828228 8582828825255228 55585 522 85828222825 2525 858222 255 525252522 22822882 855522.

________. 882525 2252522 5585 85222 525 85222255225, 582 82 525 85225228- 525 525252522882252288 528 858282228258 822522. 882 85222 555222 255 282 525 8255258222 5582822522 528 858282228258 22828852 825522. 5555828255825228528522 8825 55822885828822.


§ 18
Verfall- und Ausschlussfristen

1. Alle Ansprüche, die sich aus dem Arbeitsvertrag begründen verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf ihres Fälligkeitsdatums geltend gemacht werden. Ansprüche müssen dem Arbeitgeber gegenüber schriftlich geltend gemacht werden. Sollte der Arbeitgeber den Anspruch ablehnen, kann dieser innerhalb einer Frist von drei Monaten eingeklagt werden.

2. Ansprüche, die auf Handlungen wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, bleiben von dieser Regelung unberührt.

3. Die Ausschlussfrist ist nicht auf Ansprüche, die der Arbeitnehmer im Bezug auf den gesetzlichen Mindestlohn fordert, anwendbar, es sei denn der Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers geht über den Mindestlohn hinaus.


§ 19
Öffnungsklausel für Betriebsvereinbarungen

Einzelne Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis können nach Abschluss des Arbeitsvertrages durch Betriebsvereinbarung geändert werden. Es gelten vom Zeitpunkt der Änderung an ausschließlich die jeweiligen Regelungen der Betriebsvereinbarung, auch wenn die für den Mitarbeiter ungünstiger sind.


§ 20
Vertragsänderungen und Nebenabreden

1. Durch das reine Verhalten des Arbeitgebers lassen sich keine Rechtsansprüche des Arbeitnehmers begründen. Einvernehmliche Vertragsänderung müssen in schriftlicher Form abgegeben werden.

2. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages einzeln unwirksam sein, so wird dadurch nicht der gesamte Vertrag unwirksam.

3. Des Weiteren verpflichtet sich der Arbeitnehmer, dem Arbeitgeber unverzüglich Veränderungen, die seine Person betreffen, mitzuteilen. Dazu gehören beispielsweise Veränderungen seines Familienstands und der Adresse.





..........................................................................................

Ort, Datum





...........................................................................................

Arbeitnehmer





...........................................................................................

Ort, Datum





...........................................................................................

Arbeitgeber