Au-Pair-Vertrag

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AU-PAIR-VERTRAG

Zwischen

Herrn ________
________

- nachfolgend "der Gastgeber" -

und

Herrn ________
geboren am: ________ in: ________
Staatsangehörigkeit: ________
________

- nachfolgend "der Au-Pair-Beschäftigte" -

wird Folgendes vereinbart:

§ 1 Allgemeines

Der Gastgeber nimmt den Au-Pair-Beschäftigten in den Kreis der Familie auf. Der Au-Pair-Beschäftigte hilft im Haushalt, einschließlich der Kinderbetreuung, mit. Durch den Aufenthalt in Deutschland erhält der Au-Pair-Beschäftigte die Gelegenheit, seine Kenntnisse der deutschen Sprache zu vervollkommnen, die deutsche Kultur und Gesellschaft näher kennen zu lernen und zur Erreichung dieses Zieles an Sprachkursen und kulturellen Veranstaltungen teilzunehmen.

§ 2 Pflichten des Gastgebers

(1) Der Gastgeber überlässt dem Au-Pair-Beschäftigten ein geeignetes, eingerichtetes und abschließbares Zimmer zur alleinigen Benutzung und gewährt volle, kostenlose Verpflegung. Der Au-Pair-Beschäftigte nimmt an gemeinsamen Mahlzeiten teil und erhält dasselbe Essen wie die Familienangehörigen.

(2) Der Gastgeber ermöglicht dem Au-Pair-Beschäftigten die Teilnahme an einem Deutschsprachkurs sowie an Veranstaltungen und Ausflügen, um das Gastland besser kennenzulernen. Der Gastgeber beteiligt sich an den anfallenden Kosten für den Sprachkurs im folgenden Rahmen: ________.

(3) Der Gastgeber hat dem Au-Pair-Beschäftigten ein monatliches Entgelt in Höhe von ________ € brutto zu zahlen. Das Taschengeld wird anteilig jeweils zum Wochenende ausgezahlt.

(4) Der Au-Pair-Beschäftigte erhält jeden Monat ________ Tage bezahlten Erholungsurlaub. Eine Teilnahme am Familienurlaub zählt nur dann als Urlaub, wenn keine Anwesenheitspflicht besteht und lediglich unwesentliche Aufgaben übernommen werden.

(5) Der Gastgeber schließt für den Au-Pair-Beschäftigten eine Kranken- und Unfallversicherung ab. Die Versicherungsprämie wird vom Gastgeber gezahlt.

§ 3 Pflichten des Au-Pair-Beschäftigten

(1) Der Au-Pair-Beschäftigte ist verpflichtet, die Kinder der Gastfamilie zu betreuen und im Haushalt des Gastgebers mitzuhelfen indem leichte Haushaltsarbeiten übernommen werden. Der Au-Pair-Beschäftigte hat folgende Aufgaben wahrzunehmen:

________

Das Aufräumen oder Putzen des Zimmers des Au-Pair-Beschäftigten sowie das Waschen und Bügeln der eigenen Kleidung zählt nicht als Haushaltsarbeit.

(2) Die Arbeitszeiten strukturieren sich folgendermaßen:

________

Dem Au-Pair-Beschäftigten wird mindestens ein voller Ruhetag pro Woche gewährt.

(3) Der Au-Pair-Beschäftigte verpflichtet sich, alle seinerseits erforderlichen Formalitäten zu erfüllen, um den Verpflichtungen dieses Vertrages nachkommen zu können.

(4) Der Au-Pair-Beschäftigte verpflichtet sich, vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses ein ärztliches Attest vorzulegen, welches seinen allgemeinen Gesundheitszustand bestätigt.

(5) Der Au-Pair-Beschäftigte trägt die Kosten für die Ein- und Ausreise.

§ 4 Vertragsdauer und Kündigung

(1) Das Beschäftigungsverhältnis beginnt am ________ und endet nach Ablauf der Beschäftigungszeit am ________, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

(2) Dieser Vertrag kann durch jede der Vertragsparteien gekündigt werden. Dabei ist folgende Kündigungsfrist zu beachten: ________. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

(3) Begeht eine Vertragspartei einen schwerwiegenden Fehler, so kann die andere Vertragspartei den Vertrag fristlos mit sofortiger Wirkung kündigen.

§ 5 5858588828282252222

(1) 882825 5252552 25822 282 828225 52225228852522 82 55522. 252588852 828225852522 8825 28852 222522222 825522. 8252552222, 55252252222 525 582 852528522 582828 525255228 82555222 525 58558222252. 8828 2882 5585 255 582 82525522 582825 585582222522855828 828882.

(2) 5288222 28222822 828282252222 582828 525255228 2522 2525 228882882 528852852 2525 2885282 8282 2525 2585 525255288858588 825522, 82 8255552 5828 28852 582 28528522282 525 5858222 828282252222 2525 528 525255228 588 252222. 882 5252552825522822 8825 82 582822 2588 825228885222, 5825 2822 88528522 525 252528552 55852252228522 25 8255525282, 582 522 282 525 82252222222 8282822522 8252282222 5822 525 58282 222888582 2552 22222 525 55585 582 525 252 528225222 528 5252552858885858828 8258888528222 5252552828282 828282 882 2228885 525 82 528528885 2585888225 22882 25528852 825522 2522. 8828 2882 5585 82 25882 28225 5252552885822.

(3) 882825 5252552 5222588222 558885882888885 522 82852 525 85252852258882 82528858525.

(4) Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag bestimmt sich nach den maßgeblichen Regeln der ZPO.

(5) Dieser Vertrag wird in zwei gleich lautenden Ausfertigungen von den Vertragsparteien unterzeichnet.




________, den ________



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AU-PAIR-VERTRAG

Zwischen

Herrn ________
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- nachfolgend "der Gastgeber" -

und

Herrn ________
geboren am: ________ in: ________
Staatsangehörigkeit: ________
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- nachfolgend "der Au-Pair-Beschäftigte" -

wird Folgendes vereinbart:

§ 1 Allgemeines

Der Gastgeber nimmt den Au-Pair-Beschäftigten in den Kreis der Familie auf. Der Au-Pair-Beschäftigte hilft im Haushalt, einschließlich der Kinderbetreuung, mit. Durch den Aufenthalt in Deutschland erhält der Au-Pair-Beschäftigte die Gelegenheit, seine Kenntnisse der deutschen Sprache zu vervollkommnen, die deutsche Kultur und Gesellschaft näher kennen zu lernen und zur Erreichung dieses Zieles an Sprachkursen und kulturellen Veranstaltungen teilzunehmen.

§ 2 Pflichten des Gastgebers

(1) Der Gastgeber überlässt dem Au-Pair-Beschäftigten ein geeignetes, eingerichtetes und abschließbares Zimmer zur alleinigen Benutzung und gewährt volle, kostenlose Verpflegung. Der Au-Pair-Beschäftigte nimmt an gemeinsamen Mahlzeiten teil und erhält dasselbe Essen wie die Familienangehörigen.

(2) Der Gastgeber ermöglicht dem Au-Pair-Beschäftigten die Teilnahme an einem Deutschsprachkurs sowie an Veranstaltungen und Ausflügen, um das Gastland besser kennenzulernen. Der Gastgeber beteiligt sich an den anfallenden Kosten für den Sprachkurs im folgenden Rahmen: ________.

(3) Der Gastgeber hat dem Au-Pair-Beschäftigten ein monatliches Entgelt in Höhe von ________ € brutto zu zahlen. Das Taschengeld wird anteilig jeweils zum Wochenende ausgezahlt.

(4) Der Au-Pair-Beschäftigte erhält jeden Monat ________ Tage bezahlten Erholungsurlaub. Eine Teilnahme am Familienurlaub zählt nur dann als Urlaub, wenn keine Anwesenheitspflicht besteht und lediglich unwesentliche Aufgaben übernommen werden.

(5) Der Gastgeber schließt für den Au-Pair-Beschäftigten eine Kranken- und Unfallversicherung ab. Die Versicherungsprämie wird vom Gastgeber gezahlt.

§ 3 Pflichten des Au-Pair-Beschäftigten

(1) Der Au-Pair-Beschäftigte ist verpflichtet, die Kinder der Gastfamilie zu betreuen und im Haushalt des Gastgebers mitzuhelfen indem leichte Haushaltsarbeiten übernommen werden. Der Au-Pair-Beschäftigte hat folgende Aufgaben wahrzunehmen:

________

Das Aufräumen oder Putzen des Zimmers des Au-Pair-Beschäftigten sowie das Waschen und Bügeln der eigenen Kleidung zählt nicht als Haushaltsarbeit.

(2) Die Arbeitszeiten strukturieren sich folgendermaßen:

________

Dem Au-Pair-Beschäftigten wird mindestens ein voller Ruhetag pro Woche gewährt.

(3) Der Au-Pair-Beschäftigte verpflichtet sich, alle seinerseits erforderlichen Formalitäten zu erfüllen, um den Verpflichtungen dieses Vertrages nachkommen zu können.

(4) Der Au-Pair-Beschäftigte verpflichtet sich, vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses ein ärztliches Attest vorzulegen, welches seinen allgemeinen Gesundheitszustand bestätigt.

(5) Der Au-Pair-Beschäftigte trägt die Kosten für die Ein- und Ausreise.

§ 4 Vertragsdauer und Kündigung

(1) Das Beschäftigungsverhältnis beginnt am ________ und endet nach Ablauf der Beschäftigungszeit am ________, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

(2) Dieser Vertrag kann durch jede der Vertragsparteien gekündigt werden. Dabei ist folgende Kündigungsfrist zu beachten: ________. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

(3) Begeht eine Vertragspartei einen schwerwiegenden Fehler, so kann die andere Vertragspartei den Vertrag fristlos mit sofortiger Wirkung kündigen.

§ 5 5858588828282252222

(1) 882825 5252552 25822 282 828225 52225228852522 82 55522. 252588852 828225852522 8825 28852 222522222 825522. 8252552222, 55252252222 525 582 852528522 582828 525255228 82555222 525 58558222252. 8828 2882 5585 255 582 82525522 582825 585582222522855828 828882.

(2) 5288222 28222822 828282252222 582828 525255228 2522 2525 228882882 528852852 2525 2885282 8282 2525 2585 525255288858588 825522, 82 8255552 5828 28852 582 28528522282 525 5858222 828282252222 2525 528 525255228 588 252222. 882 5252552825522822 8825 82 582822 2588 825228885222, 5825 2822 88528522 525 252528552 55852252228522 25 8255525282, 582 522 282 525 82252222222 8282822522 8252282222 5822 525 58282 222888582 2552 22222 525 55585 582 525 252 528225222 528 5252552858885858828 8258888528222 5252552828282 828282 882 2228885 525 82 528528885 2585888225 22882 25528852 825522 2522. 8828 2882 5585 82 25882 28225 5252552885822.

(3) 882825 5252552 5222588222 558885882888885 522 82852 525 85252852258882 82528858525.

(4) Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag bestimmt sich nach den maßgeblichen Regeln der ZPO.

(5) Dieser Vertrag wird in zwei gleich lautenden Ausfertigungen von den Vertragsparteien unterzeichnet.




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