A U F H E B U N G S V E R T R A G
Zwischen
Arbeitgeber: ________
Sitz: ________
(nachfolgend: „Arbeitgeber")
und
Arbeitnehmer: ________
Anschrift: ________
(nachfolgend: „Arbeitnehmer")
wird der folgende Aufhebungsvertrag geschlossen:
§ 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Das zwischen den Parteien gemäß Arbeitsvertrag vom ________ bestehende Arbeitsverhältnis wird einvernehmlich mit Wirkung zum ________, ________ Uhr, aufgehoben.
§ 2 Abfindung und Entschädigung
2.1. Der Arbeitgeber zahlt an den Arbeitnehmer als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes und des damit verbundenen sozialen Besitzstandes in entsprechender Anwendung der § 910 Kündigungsschutzgesetz eine Abfindung in Höhe von ________ € (________) brutto.
2.2. Die Abfindung ist mit der letzten Gehaltsabrechnung zur Zahlung fällig.
2.3. Die Auszahlung erfolgt in der Gesamtüberzeugung beider Parteien, dass die Abfindung nach § 3 Nr. 9 EStG steuerfrei ist; die steuerrechtliche Verantwortung verbleibt jedoch beim Arbeitnehmer.
2.4. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, die gesetzliche Karenzentschädigung gemäß §§ 74 ff. HGB in Höhe von mindestens 50 % der zuletzt bezogenen vertragsgemäßen Leistungen für die Dauer des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots zu zahlen.
§ 3 Freistellung und Urlaub
3.1. Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, dass der Arbeitnehmer ab dem ________ bis zum Beendigungstermin unwiderruflich von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt wird.
3.2. Etwaige Urlaubsansprüche und Freizeitausgleichsansprüche werden auf diese Freistellung angerechnet.
3.3. Dem Arbeitnehmer steht es frei, während der Freistellung eine neue Beschäftigung aufzunehmen. Ein während der Freistellung erzielter anderweitiger Verdienst wird auf die fortlaufenden Bezüge nicht angerechnet.
3.4. Der verbleibende Urlaubsanspruch von ________ Tagen ist durch die unwiderrufliche Freistellung gemäß diesem Vertrag vollständig abgegolten.
§ 4 Ordnungsgemäße Abwicklung und Rückgabe
4.1. Bis zu seiner Beendigung wird das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten ordnungsgemäß abgewickelt.
4.2. Der Arbeitnehmer ist insbesondere verpflichtet, sämtliche Gegenstände, die dem Arbeitgeber gehören (oder zur Verfügung gestellt wurden), zurückzugeben. Dazu zählen ausnahmslos alle Hard- und Software, Mobilfunkgeräte, Schlüssel, Unterlagen sowie sämtliche Zugangsdaten, Passwörter und sonstige digitale Zugriffsmittel.
4.3. Es handelt sich dabei um folgende Gegenstände:
________
4.4. Das überlassene Dienstfahrzeug wird spätestens am ________ zurückgegeben. Hierüber wird ein gesondertes Übergabeprotokoll erstellt.
4.5. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich zudem zur Herausgabe aller ihm anvertrauten Unterlagen, Schlüssel und Passwörter.
4.6. Das im Arbeitsvertrag festgelegte Wettbewerbsverbot gilt bis zum Beendigungstermin.
4.7. Die Aufnahme einer Konkurrenztätigkeit während der Freistellung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Arbeitgebers (§ 60 HGB).
§ 5 Weitere Bestimmungen
5.1. Der Arbeitgeber erteilt dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein qualifiziertes, wohlwollendes Arbeitszeugnis auf der Basis der letzten Leistungsbeurteilungen, welches den Arbeitnehmer in seinem beruflichen Fortkommen nicht hindert.
5.2. Dem Arbeitnehmer steht eine unverfallbare Versorgungsanwartschaft aus der betrieblichen Altersvorsorge zu.
5.3. Die arbeitsvertraglich vereinbarte Verschwiegenheitspflicht über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse besteht auch nach Vertragsende unbefristet fort.
5.4. Das noch bestehende Arbeitgeberdarlehen wird weitergeführt. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Darlehensvereinbarung vom ________ Bezug genommen.
5.5. Dem Arbeitnehmer wird das Recht eingeräumt, die für ihn unterhaltenen Versicherungen (insbesondere ________) in eigenem Namen und auf eigene Rechnung fortzuführen.
§ 6 Ausgleichsklausel (Generalquittung)
6.1. Mit der vollständigen Erfüllung dieses Aufhebungsvertrages sind sämtliche gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, dessen Beendigung und im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund und gleich, ob bekannt oder unbekannt, erledigt oder ausstehend erfüllt.
6.2. Ausgenommen von dieser Ausgleichsklausel sind lediglich unverzichtbare Ansprüche auf den gesetzlichen Mindestlohn, Ansprüche aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung sowie die Ansprüche aus diesem Aufhebungsvertrag selbst.
§ 7 Hinweise und Rechtsfolgen
7.1. Der Arbeitgeber weist den Arbeitnehmer darauf hin, dass durch den Abschluss dieser Vereinbarung arbeitsrechtliche Nachteile entstehen können. Insbesondere kann der Aufhebungsvertrag eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld I zur Folge haben.
7.2. Der Arbeitnehmer wurde darüber belehrt, dass er gemäß § 38 Abs. 1 SGB III zur frühzeitigen Arbeitssuche verpflichtet ist und sich spätestens drei Monate vor dem Beendigungstermin bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden muss. Liegen zwischen Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis zu erfolgen.
7.3. Der Arbeitgeber empfiehlt dem Arbeitnehmer dringend, sich vor Unterzeichnung dieses Vertrags rechtlich beraten zu lassen.
7.4. Der Vertrag kann binnen zwei Wochen schriftlich widerrufen werden.
§ 8 5858588828282252222
8.1. 528822 2822 8282822522 582828 8525285228825255228 2522 2525 228882882 528852852 8282 2525 825522, 82 8855 5825822 582 28528522282 525 5858222 828282252222 28852 8255552. 82 582 522882 525 52885285222 8282822522 25822 582 2282228885 258588822 8282822522, 582 522 282 525 52885285222 8282822522 228288222 88528855228885 52 25858222 22222 (§ 288 828).
8.2. 582825225288852 8252552222 525 55252252222 582828 52525528 258822 25 85525 28528522282 82 8855822888525 2252 25228222.
Ort: ________, Datum: ________
....................................................................................
Unterschrift Arbeitgeber
....................................................................................
Unterschrift Arbeitnehmer
A U F H E B U N G S V E R T R A G
Zwischen
Arbeitgeber: ________
Sitz: ________
(nachfolgend: „Arbeitgeber")
und
Arbeitnehmer: ________
Anschrift: ________
(nachfolgend: „Arbeitnehmer")
wird der folgende Aufhebungsvertrag geschlossen:
§ 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Das zwischen den Parteien gemäß Arbeitsvertrag vom ________ bestehende Arbeitsverhältnis wird einvernehmlich mit Wirkung zum ________, ________ Uhr, aufgehoben.
§ 2 Abfindung und Entschädigung
2.1. Der Arbeitgeber zahlt an den Arbeitnehmer als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes und des damit verbundenen sozialen Besitzstandes in entsprechender Anwendung der § 910 Kündigungsschutzgesetz eine Abfindung in Höhe von ________ € (________) brutto.
2.2. Die Abfindung ist mit der letzten Gehaltsabrechnung zur Zahlung fällig.
2.3. Die Auszahlung erfolgt in der Gesamtüberzeugung beider Parteien, dass die Abfindung nach § 3 Nr. 9 EStG steuerfrei ist; die steuerrechtliche Verantwortung verbleibt jedoch beim Arbeitnehmer.
2.4. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, die gesetzliche Karenzentschädigung gemäß §§ 74 ff. HGB in Höhe von mindestens 50 % der zuletzt bezogenen vertragsgemäßen Leistungen für die Dauer des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots zu zahlen.
§ 3 Freistellung und Urlaub
3.1. Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, dass der Arbeitnehmer ab dem ________ bis zum Beendigungstermin unwiderruflich von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt wird.
3.2. Etwaige Urlaubsansprüche und Freizeitausgleichsansprüche werden auf diese Freistellung angerechnet.
3.3. Dem Arbeitnehmer steht es frei, während der Freistellung eine neue Beschäftigung aufzunehmen. Ein während der Freistellung erzielter anderweitiger Verdienst wird auf die fortlaufenden Bezüge nicht angerechnet.
3.4. Der verbleibende Urlaubsanspruch von ________ Tagen ist durch die unwiderrufliche Freistellung gemäß diesem Vertrag vollständig abgegolten.
§ 4 Ordnungsgemäße Abwicklung und Rückgabe
4.1. Bis zu seiner Beendigung wird das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten ordnungsgemäß abgewickelt.
4.2. Der Arbeitnehmer ist insbesondere verpflichtet, sämtliche Gegenstände, die dem Arbeitgeber gehören (oder zur Verfügung gestellt wurden), zurückzugeben. Dazu zählen ausnahmslos alle Hard- und Software, Mobilfunkgeräte, Schlüssel, Unterlagen sowie sämtliche Zugangsdaten, Passwörter und sonstige digitale Zugriffsmittel.
4.3. Es handelt sich dabei um folgende Gegenstände:
________
4.4. Das überlassene Dienstfahrzeug wird spätestens am ________ zurückgegeben. Hierüber wird ein gesondertes Übergabeprotokoll erstellt.
4.5. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich zudem zur Herausgabe aller ihm anvertrauten Unterlagen, Schlüssel und Passwörter.
4.6. Das im Arbeitsvertrag festgelegte Wettbewerbsverbot gilt bis zum Beendigungstermin.
4.7. Die Aufnahme einer Konkurrenztätigkeit während der Freistellung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Arbeitgebers (§ 60 HGB).
§ 5 Weitere Bestimmungen
5.1. Der Arbeitgeber erteilt dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein qualifiziertes, wohlwollendes Arbeitszeugnis auf der Basis der letzten Leistungsbeurteilungen, welches den Arbeitnehmer in seinem beruflichen Fortkommen nicht hindert.
5.2. Dem Arbeitnehmer steht eine unverfallbare Versorgungsanwartschaft aus der betrieblichen Altersvorsorge zu.
5.3. Die arbeitsvertraglich vereinbarte Verschwiegenheitspflicht über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse besteht auch nach Vertragsende unbefristet fort.
5.4. Das noch bestehende Arbeitgeberdarlehen wird weitergeführt. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Darlehensvereinbarung vom ________ Bezug genommen.
5.5. Dem Arbeitnehmer wird das Recht eingeräumt, die für ihn unterhaltenen Versicherungen (insbesondere ________) in eigenem Namen und auf eigene Rechnung fortzuführen.
§ 6 Ausgleichsklausel (Generalquittung)
6.1. Mit der vollständigen Erfüllung dieses Aufhebungsvertrages sind sämtliche gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, dessen Beendigung und im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund und gleich, ob bekannt oder unbekannt, erledigt oder ausstehend erfüllt.
6.2. Ausgenommen von dieser Ausgleichsklausel sind lediglich unverzichtbare Ansprüche auf den gesetzlichen Mindestlohn, Ansprüche aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung sowie die Ansprüche aus diesem Aufhebungsvertrag selbst.
§ 7 Hinweise und Rechtsfolgen
7.1. Der Arbeitgeber weist den Arbeitnehmer darauf hin, dass durch den Abschluss dieser Vereinbarung arbeitsrechtliche Nachteile entstehen können. Insbesondere kann der Aufhebungsvertrag eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld I zur Folge haben.
7.2. Der Arbeitnehmer wurde darüber belehrt, dass er gemäß § 38 Abs. 1 SGB III zur frühzeitigen Arbeitssuche verpflichtet ist und sich spätestens drei Monate vor dem Beendigungstermin bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden muss. Liegen zwischen Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis zu erfolgen.
7.3. Der Arbeitgeber empfiehlt dem Arbeitnehmer dringend, sich vor Unterzeichnung dieses Vertrags rechtlich beraten zu lassen.
7.4. Der Vertrag kann binnen zwei Wochen schriftlich widerrufen werden.
§ 8 5858588828282252222
8.1. 528822 2822 8282822522 582828 8525285228825255228 2522 2525 228882882 528852852 8282 2525 825522, 82 8855 5825822 582 28528522282 525 5858222 828282252222 28852 8255552. 82 582 522882 525 52885285222 8282822522 25822 582 2282228885 258588822 8282822522, 582 522 282 525 52885285222 8282822522 228288222 88528855228885 52 25858222 22222 (§ 288 828).
8.2. 582825225288852 8252552222 525 55252252222 582828 52525528 258822 25 85525 28528522282 82 8855822888525 2252 25228222.
Ort: ________, Datum: ________
....................................................................................
Unterschrift Arbeitgeber
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Unterschrift Arbeitnehmer
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