Mietaufhebungsvertrag
Zwischen
________
________
- nachstehend als „Vermieter" bezeichnet -
und
________
________
- nachstehend als „Mieter" bezeichnet -
wird folgender Mietaufhebungsvertrag für das bestehende Mietverhältnis wie folgt abgeschlossen:
Präambel
Die oben genannten Vertragsparteien haben am ________ einen befristeten Mietvertrag über folgendes Mietobjekt abgeschlossen:
________
Mit diesem Aufhebungsvertrag wird dieses Mietverhältnis im gegenseitigen Einverständnis und in Abweichung von den mietvertraglichen oder gesetzlichen Bestimmungen zum ________ enden. Der Mieter ist verpflichtet, die im oben genannten Mietvertrag vereinbarte Miete (Grundmiete zuzüglich der Vorauszahlungen auf Heiz- und Betriebskosten) bis zum Ende des Mietverhältnisses, folglich bis einschließlich zum ________, wie bisher an den Vermieter zu zahlen.
Soweit dieser Aufhebungsvertrag keine abweichenden oder ergänzenden Vereinbarungen enthält, gelten die Bestimmungen des oben genannten Mietvertrages fort.
§ 1 Beendigung des Mietverhältnisses
Das Mietverhältnis über das vorgenannte Mietobjekt endet durch diesen Aufhebungsvertrag einvernehmlich am ________.
§ 2 Räumung und Übergabe des Mietobjekts
2.1. Der Mieter verpflichtet sich, das oben genannte Mietobjekt spätestens bis zum ________ vollständig geräumt, besenrein und im vertragsgemäßen Zustand an den Vermieter zurückzugeben. Dies beinhaltet insbesondere die Entfernung aller eingebrachten Gegenstände (soweit nicht anders vereinbart), die Beseitigung von Abfall und Schmutzresten sowie die Durchführung etwaiger vereinbarter Schönheitsreparaturen oder Schadensbehebungen. Sämtliche zum Mietobjekt gehörenden Schlüssel (z.B. Haustür-, Wohnungs-, Keller-, Briefkastenschlüssel) sind bei Übergabe vollständig an den Vermieter auszuhändigen.
2.2. Der Mieter ist berechtigt, das Mietobjekt jederzeit auch vor dem ________ zu räumen und an den Vermieter zurückzugeben. Die Rückgabe der Mietsache ist dem Vermieter rechtzeitig vorher anzuzeigen. Erfolgt eine vollständige Rückgabe des geräumten Mietobjekts vor dem ________ und nimmt der Vermieter die Mietsache ab, so endet die Mietzahlungspflicht des Mieters mit Ablauf des Monats der Rückgabe. Für darauffolgende Monate entfällt die Mietzahlungspflicht.
2.3. Die Übergabe des Mietobjekts wird durch ein gesondertes Übergabeprotokoll dokumentiert, in dem der Zustand des Mietobjekts sowie die Zählerstände festgehalten werden.
2.4. Erfolgt die Rückgabe der Mietsache durch den Mieter verspätet, ist für jeden Tag der Verspätung eine Nutzungsentschädigung in Höhe der anteiligen Bruttomiete (Grundmiete zuzüglich Vorauszahlungen auf Betriebs- und Heizkosten, geteilt durch 30) an den Vermieter zu zahlen. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Vermieters bleiben hiervon unberührt.
2.5. Wird der Gebrauch der Mietsache nach der Beendigung des Mietverhältnisses fortgesetzt, gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung.
§ 3 Ausschluss der stillschweigenden Verlängerung (§ 545 BGB)
Der Vermieter widerspricht hiermit ausdrücklich und vorsorglich einer stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses gemäß § 545 BGB. Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach dem Beendigungszeitpunkt (________) fort, so liegt darin keine stillschweigende Fortsetzung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit.
§ 4 Zustand des Mietobjekts und Schönheitsreparaturen
Der Vermieter und der Mieter vereinbaren, dass der Mieter von der Durchführung der gemäß Mietvertrag eventuell geschuldeten Schönheitsreparaturen freigestellt wird. Diese Freistellung bezieht sich ausschließlich auf die im Mietvertrag definierten Schönheitsreparaturen im Sinne von § 28 Abs. 4 Satz 3 II. BV. Nicht erfasst von dieser Freistellung sind Beschädigungen am Mietobjekt, die über den normalen vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen und vom Mieter oder seinen Gästen verursacht wurden. Solche Schäden hat der Mieter auf eigene Kosten bis zur Übergabe des Mietobjekts fachgerecht zu beseitigen.
§ 5 Entfernung oder Übernahme von Einrichtungsgegenständen
Der Mieter ist verpflichtet, bis zum Ende des Mietverhältnisses, folglich zum ________, alle von ihm in das Mietobjekt eingebrachten Einrichtungsgegenstände und Installationen (ausgenommen solche, die vom Vermieter eingebracht wurden) vollständig zu entfernen und den ursprünglichen Zustand des Mietobjekts wiederherzustellen, soweit keine abweichenden Vereinbarungen im Mietvertrag oder diesem Aufhebungsvertrag getroffen wurden.
§ 6 Betriebskosten und Heizkosten
6.1. Die Abrechnung der Betriebskosten und Heizkosten für den Zeitraum bis zur Beendigung des Mietverhältnisses erfolgt nach den Bestimmungen des Mietvertrages und den gesetzlichen Vorschriften. Die Abrechnungsperiode endet spätestens mit dem ________.
6.2. Der Vermieter erstellt die abschließende Abrechnung, sobald ihm dies möglich und zumutbar ist, in der Regel innerhalb der gesetzlichen Fristen (spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums).
6.3. Die Zählerstände für Heizung, Warm- und Kaltwasser sowie gegebenenfalls Strom (falls über den Vermieter abgerechnet) werden bei der Wohnungsübergabe gemeinsam abgelesen und im Übergabeprotokoll festgehalten. Sollte ein gemeinsames Ablesen technisch nicht möglich sein oder unterbleiben, teilt der Vermieter die zum Übergabezeitpunkt maßgeblichen Zählerstände dem Mieter unverzüglich nach Feststellung mit.
6.4. Etwaige Nachzahlungen aus der Abrechnung sind vom Mieter innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Abrechnung an den Vermieter zu zahlen.
6.5. Ergibt die Abrechnung ein Guthaben zugunsten des Mieters, verpflichtet sich der Vermieter, dieses innerhalb von zwei Wochen nach Erstellung der Abrechnung auf die dem Vermieter bekannte oder vom Mieter im Rahmen der Kautionsrückzahlung angegebene Bankverbindung zu überweisen.
§ 7 Abfindung
7.1. Im Gegenzug zur vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses vereinbaren Mieter und Vermieter die Zahlung einer Abfindung an den Mieter. Der Vermieter verpflichtet sich zur Zahlung folgenden Betrages als Ausgleich für dem Mieter im Zusammenhang mit der Beendigung entstehende Kosten (z.B. Umzug, Maklerkosten): ________ Euro.
7.2. Die Zahlung der Abfindung erfolgt bei der Wohnungsübergabe in bar.
§ 8 Erledigungsklausel
Mit vollständiger Erfüllung der in diesem Mietaufhebungsvertrag getroffenen Vereinbarungen sind sämtliche gegenseitigen Ansprüche der Vertragsparteien aus dem Mietverhältnis, gleich aus welchem Rechtsgrund, erledigt. Ausgenommen von dieser Erledigungsklausel bleiben Ansprüche des Vermieters wegen:
a) nicht gezahlter Mieten und Vorauszahlungen auf Betriebs- und Heizkosten bis zum Ende des Mietverhältnisses,
b) sich aus der abschließenden Betriebs- und Heizkostenabrechnung ergebender Nachzahlungen des Mieters,
c) vom Mieter zu tragender Kosten für die Beseitigung von Schäden am Mietobjekt, die über den normalen vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen,
d) nicht oder nicht fachgerecht durchgeführter Schönheitsreparaturen, sofern diese vom Mieter geschuldet sind,
e) einer Nutzungsentschädigung bei verspäteter Rückgabe des Mietobjekts,
sowie die Verpflichtung des Vermieters zur Abrechnung und Auszahlung eines verbleibenden Kautionsguthabens.
§ 9 28525552852852
25552 582825 5252552 5588255588 822 228855228555222 528 5252822258 2525 558885882888885 52225 5258225522 822 2252222252825282282822282 (2.8. 85822, 5-2588, 5282222, 5282255, 52225222) 22885828822, 82 82252 522 282225 2585 522 228222888522 828282252222 (§§ 8252 888. 2, 822 828) 282 28525552852852 25. 825 282225 2522 82822 552 522 888858588 582828 525255228 2258852222 2888228252855522 822255588 822 22 55222 2522 822582 822 2552522 8852555222. 882 28525552825882 8228222 282 522 552 528 5252552858885858828. 555 2555522 525 28525552825882 222522 582 528522282822 888225522 525 285255528252855522, 582 82 52522252 (2.8. 85822, 5-2588) 222225825 522 525282225 25 25228222 552.
§ 10 Sonstiges
10.1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Mietaufhebungsvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abbedingung dieser Schriftformklausel.
10.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgten. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
10.3. Es wurden keine Nebenabreden getroffen.
Ort: ________, den: ________
............................................................
Vermieter
............................................................
Mieter
Mietaufhebungsvertrag
Zwischen
________
________
- nachstehend als „Vermieter" bezeichnet -
und
________
________
- nachstehend als „Mieter" bezeichnet -
wird folgender Mietaufhebungsvertrag für das bestehende Mietverhältnis wie folgt abgeschlossen:
Präambel
Die oben genannten Vertragsparteien haben am ________ einen befristeten Mietvertrag über folgendes Mietobjekt abgeschlossen:
________
Mit diesem Aufhebungsvertrag wird dieses Mietverhältnis im gegenseitigen Einverständnis und in Abweichung von den mietvertraglichen oder gesetzlichen Bestimmungen zum ________ enden. Der Mieter ist verpflichtet, die im oben genannten Mietvertrag vereinbarte Miete (Grundmiete zuzüglich der Vorauszahlungen auf Heiz- und Betriebskosten) bis zum Ende des Mietverhältnisses, folglich bis einschließlich zum ________, wie bisher an den Vermieter zu zahlen.
Soweit dieser Aufhebungsvertrag keine abweichenden oder ergänzenden Vereinbarungen enthält, gelten die Bestimmungen des oben genannten Mietvertrages fort.
§ 1 Beendigung des Mietverhältnisses
Das Mietverhältnis über das vorgenannte Mietobjekt endet durch diesen Aufhebungsvertrag einvernehmlich am ________.
§ 2 Räumung und Übergabe des Mietobjekts
2.1. Der Mieter verpflichtet sich, das oben genannte Mietobjekt spätestens bis zum ________ vollständig geräumt, besenrein und im vertragsgemäßen Zustand an den Vermieter zurückzugeben. Dies beinhaltet insbesondere die Entfernung aller eingebrachten Gegenstände (soweit nicht anders vereinbart), die Beseitigung von Abfall und Schmutzresten sowie die Durchführung etwaiger vereinbarter Schönheitsreparaturen oder Schadensbehebungen. Sämtliche zum Mietobjekt gehörenden Schlüssel (z.B. Haustür-, Wohnungs-, Keller-, Briefkastenschlüssel) sind bei Übergabe vollständig an den Vermieter auszuhändigen.
2.2. Der Mieter ist berechtigt, das Mietobjekt jederzeit auch vor dem ________ zu räumen und an den Vermieter zurückzugeben. Die Rückgabe der Mietsache ist dem Vermieter rechtzeitig vorher anzuzeigen. Erfolgt eine vollständige Rückgabe des geräumten Mietobjekts vor dem ________ und nimmt der Vermieter die Mietsache ab, so endet die Mietzahlungspflicht des Mieters mit Ablauf des Monats der Rückgabe. Für darauffolgende Monate entfällt die Mietzahlungspflicht.
2.3. Die Übergabe des Mietobjekts wird durch ein gesondertes Übergabeprotokoll dokumentiert, in dem der Zustand des Mietobjekts sowie die Zählerstände festgehalten werden.
2.4. Erfolgt die Rückgabe der Mietsache durch den Mieter verspätet, ist für jeden Tag der Verspätung eine Nutzungsentschädigung in Höhe der anteiligen Bruttomiete (Grundmiete zuzüglich Vorauszahlungen auf Betriebs- und Heizkosten, geteilt durch 30) an den Vermieter zu zahlen. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Vermieters bleiben hiervon unberührt.
2.5. Wird der Gebrauch der Mietsache nach der Beendigung des Mietverhältnisses fortgesetzt, gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung.
§ 3 Ausschluss der stillschweigenden Verlängerung (§ 545 BGB)
Der Vermieter widerspricht hiermit ausdrücklich und vorsorglich einer stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses gemäß § 545 BGB. Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach dem Beendigungszeitpunkt (________) fort, so liegt darin keine stillschweigende Fortsetzung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit.
§ 4 Zustand des Mietobjekts und Schönheitsreparaturen
Der Vermieter und der Mieter vereinbaren, dass der Mieter von der Durchführung der gemäß Mietvertrag eventuell geschuldeten Schönheitsreparaturen freigestellt wird. Diese Freistellung bezieht sich ausschließlich auf die im Mietvertrag definierten Schönheitsreparaturen im Sinne von § 28 Abs. 4 Satz 3 II. BV. Nicht erfasst von dieser Freistellung sind Beschädigungen am Mietobjekt, die über den normalen vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen und vom Mieter oder seinen Gästen verursacht wurden. Solche Schäden hat der Mieter auf eigene Kosten bis zur Übergabe des Mietobjekts fachgerecht zu beseitigen.
§ 5 Entfernung oder Übernahme von Einrichtungsgegenständen
Der Mieter ist verpflichtet, bis zum Ende des Mietverhältnisses, folglich zum ________, alle von ihm in das Mietobjekt eingebrachten Einrichtungsgegenstände und Installationen (ausgenommen solche, die vom Vermieter eingebracht wurden) vollständig zu entfernen und den ursprünglichen Zustand des Mietobjekts wiederherzustellen, soweit keine abweichenden Vereinbarungen im Mietvertrag oder diesem Aufhebungsvertrag getroffen wurden.
§ 6 Betriebskosten und Heizkosten
6.1. Die Abrechnung der Betriebskosten und Heizkosten für den Zeitraum bis zur Beendigung des Mietverhältnisses erfolgt nach den Bestimmungen des Mietvertrages und den gesetzlichen Vorschriften. Die Abrechnungsperiode endet spätestens mit dem ________.
6.2. Der Vermieter erstellt die abschließende Abrechnung, sobald ihm dies möglich und zumutbar ist, in der Regel innerhalb der gesetzlichen Fristen (spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums).
6.3. Die Zählerstände für Heizung, Warm- und Kaltwasser sowie gegebenenfalls Strom (falls über den Vermieter abgerechnet) werden bei der Wohnungsübergabe gemeinsam abgelesen und im Übergabeprotokoll festgehalten. Sollte ein gemeinsames Ablesen technisch nicht möglich sein oder unterbleiben, teilt der Vermieter die zum Übergabezeitpunkt maßgeblichen Zählerstände dem Mieter unverzüglich nach Feststellung mit.
6.4. Etwaige Nachzahlungen aus der Abrechnung sind vom Mieter innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Abrechnung an den Vermieter zu zahlen.
6.5. Ergibt die Abrechnung ein Guthaben zugunsten des Mieters, verpflichtet sich der Vermieter, dieses innerhalb von zwei Wochen nach Erstellung der Abrechnung auf die dem Vermieter bekannte oder vom Mieter im Rahmen der Kautionsrückzahlung angegebene Bankverbindung zu überweisen.
§ 7 Abfindung
7.1. Im Gegenzug zur vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses vereinbaren Mieter und Vermieter die Zahlung einer Abfindung an den Mieter. Der Vermieter verpflichtet sich zur Zahlung folgenden Betrages als Ausgleich für dem Mieter im Zusammenhang mit der Beendigung entstehende Kosten (z.B. Umzug, Maklerkosten): ________ Euro.
7.2. Die Zahlung der Abfindung erfolgt bei der Wohnungsübergabe in bar.
§ 8 Erledigungsklausel
Mit vollständiger Erfüllung der in diesem Mietaufhebungsvertrag getroffenen Vereinbarungen sind sämtliche gegenseitigen Ansprüche der Vertragsparteien aus dem Mietverhältnis, gleich aus welchem Rechtsgrund, erledigt. Ausgenommen von dieser Erledigungsklausel bleiben Ansprüche des Vermieters wegen:
a) nicht gezahlter Mieten und Vorauszahlungen auf Betriebs- und Heizkosten bis zum Ende des Mietverhältnisses,
b) sich aus der abschließenden Betriebs- und Heizkostenabrechnung ergebender Nachzahlungen des Mieters,
c) vom Mieter zu tragender Kosten für die Beseitigung von Schäden am Mietobjekt, die über den normalen vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen,
d) nicht oder nicht fachgerecht durchgeführter Schönheitsreparaturen, sofern diese vom Mieter geschuldet sind,
e) einer Nutzungsentschädigung bei verspäteter Rückgabe des Mietobjekts,
sowie die Verpflichtung des Vermieters zur Abrechnung und Auszahlung eines verbleibenden Kautionsguthabens.
§ 9 28525552852852
25552 582825 5252552 5588255588 822 228855228555222 528 5252822258 2525 558885882888885 52225 5258225522 822 2252222252825282282822282 (2.8. 85822, 5-2588, 5282222, 5282255, 52225222) 22885828822, 82 82252 522 282225 2585 522 228222888522 828282252222 (§§ 8252 888. 2, 822 828) 282 28525552852852 25. 825 282225 2522 82822 552 522 888858588 582828 525255228 2258852222 2888228252855522 822255588 822 22 55222 2522 822582 822 2552522 8852555222. 882 28525552825882 8228222 282 522 552 528 5252552858885858828. 555 2555522 525 28525552825882 222522 582 528522282822 888225522 525 285255528252855522, 582 82 52522252 (2.8. 85822, 5-2588) 222225825 522 525282225 25 25228222 552.
§ 10 Sonstiges
10.1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Mietaufhebungsvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abbedingung dieser Schriftformklausel.
10.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgten. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
10.3. Es wurden keine Nebenabreden getroffen.
Ort: ________, den: ________
............................................................
Vermieter
............................................................
Mieter
Beantworten Sie die Frage und klicken Sie auf “Weiter”.
Das Dokument entsteht je nach Ihren Antworten: Artikel kommen hinzu oder fallen weg, Absätze und Wörter werden verändert...
Zum Schluss erhalten Sie sofort das Dokument in den Formaten Word und PDF. Sie können nun das Word-Dokument öffnen, um es zu ändern und es wiederzuverwenden, wie Sie es möchten.