Ausfallbürgschaft gegenüber einer Bank

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AUSFALLBÜRGSCHAFT

gegenüber einer Bank





________
vertreten durch ________

- nachfolgend Bank genannt -


wird mit


________

- nachfolgend Darlehensnehmer genannt -


einen Darlehensvertrag über ein Darlehen in Höhe von nominal bis ________ EUR (________) schließen.


________

- nachfolgend Bürge genannt -


582528222 5825282 222225825 525 8522 255 852288852 2222285528222 525 252228222 828255852 558 522 825222522222 85582522 582 85825888552885522.

Sofern Sicherheiten für die Ansprüche der Bank gestellt sind, gilt der Ausfall als festgestellt, wenn die Sicherheiten verwertet wurden oder deren Verwertung ohne Aussicht auf Erfolg ist, der endgültige Ausfall der Hauptforderung nicht durch eine Sorgfaltspflichtverletzung der Bank verschuldet wurde; und wenn entweder die Zahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers durch Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder auf sonstige Weise erwiesen ist oder die Bank die Zwangsvollstreckung in das sonstige Vermögen des Darlehensnehmers ohne Erfolg versucht hat; und wenn der Darlehensnehmer mit einer Zahlung seit mindestens ________ im Rückstand ist.

Der Bürge erklärt ausdrücklich, dass die Bürgschaft nicht gegen EU-Beihilfevorschriften verstößt.

Die Bürgschaft wird mit der Aushändigung der Bürgschaftserklärung an die Bank wirksam.




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Unterschrift Bank



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gegenüber einer Bank





________
vertreten durch ________

- nachfolgend Bank genannt -


wird mit


________

- nachfolgend Darlehensnehmer genannt -


einen Darlehensvertrag über ein Darlehen in Höhe von nominal bis ________ EUR (________) schließen.


________

- nachfolgend Bürge genannt -


582528222 5825282 222225825 525 8522 255 852288852 2222285528222 525 252228222 828255852 558 522 825222522222 85582522 582 85825888552885522.

Sofern Sicherheiten für die Ansprüche der Bank gestellt sind, gilt der Ausfall als festgestellt, wenn die Sicherheiten verwertet wurden oder deren Verwertung ohne Aussicht auf Erfolg ist, der endgültige Ausfall der Hauptforderung nicht durch eine Sorgfaltspflichtverletzung der Bank verschuldet wurde; und wenn entweder die Zahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers durch Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder auf sonstige Weise erwiesen ist oder die Bank die Zwangsvollstreckung in das sonstige Vermögen des Darlehensnehmers ohne Erfolg versucht hat; und wenn der Darlehensnehmer mit einer Zahlung seit mindestens ________ im Rückstand ist.

Der Bürge erklärt ausdrücklich, dass die Bürgschaft nicht gegen EU-Beihilfevorschriften verstößt.

Die Bürgschaft wird mit der Aushändigung der Bürgschaftserklärung an die Bank wirksam.




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