Beratungsvertrag

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Hier sollte ausgewählt werden, ob es sich bei dem Auftraggeber um ein Unternehmen/Verein oder um einen Menschen handelt. Unter die erste Kategorie fallen alle juristischen Personen (des Privatrechts und des öffentlichen Rechts), d.h. Rechtspersonen, die keine Menschen sind. Dazu zählen insbesondere: Gesellschaften, Stiftungen, Vereine, Anstalten, Körperschaften, Organisationen etc. Der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d.h. als Träger von Rechten und Pflichten, fällt unter die Kategorie der natürlichen Person.

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B E R A T U N G S V E R T R A G


Zwischen


der Firma ________
vertreten durch ________

________

- im Folgenden „Auftraggeber" genannt -


und



Frau ________

________

- im FolgendenAuftragnehmerin" genannt -


§ 1 Gegenstand des Vertrages

1.1. Die Auftragnehmerin wird dem Auftraggeber in folgenden Fragen beraten: ________.

Sie wird diese Tätigkeit als selbstständige Auftragnehmerin freiberuflich ausüben.

1.2. Zu der Beratungstätigkeit gehört insbesondere:

________

1.3. Ansprechpartner der Auftragnehmerin beim Auftraggeber ist ________.


§ 2 Ort und Zeit

Die Auftragnehmerin bestimmt ihren Tätigkeitsort, ihre Tätigkeitszeit und die Art und Weise der Tätigkeit selbstständig nach pflichtgemäßem Ermessen.


§ 3 Einsatz von Dritten

Die Auftragnehmerin ist nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers dazu berechtigt, Dritte zu beauftragen, sie bei der Ausübung ihrer Tätigkeit zu unterstützen. Der Auftraggeber wird die Zustimmung nur verweigern, wenn berechtigte Interessen gefährdet sind. Sofern die Auftragnehmerin Dritte zur Unterstützung beauftragt, stehen diese ausschließlich in vertraglicher Beziehung zu ihr. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, einem eingesetzten Dritten eine diesem Vertrag entsprechende Verschwiegenheitspflicht aufzuerlegen.


§ 4 Vergütung

4.1. Die Auftragnehmerin erhält eine Vergütung von ________ EUR pro Stunde, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern sie umsatzsteuerpflichtig ist. Stellt sich heraus, dass die Auftragnehmerin nicht umsatzsteuerpflichtig ist, hat sie dem Auftraggeber unverzüglich die zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer zu erstatten.

4.2. Das angefallene Honorar wird die Auftragnehmerin dem Auftraggeber am Ende jeden Monats in Rechnung stellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Honorar innerhalb von ________ Tagen nach Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.

4.3. Ein Vergütungsanspruch steht der Auftragnehmerin ausschließlich zu, wenn sie in dem jeweiligen Zeitraum (Stunden/Tage/Wochen/Monate) für den Auftraggeber tätig geworden ist. Ein Anspruch auf Vergütung im Krankheitsfall, sowie auf Urlaub oder Urlaubsgeld besteht nicht.

4.4. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die zu entrichtenden Steuern selbstständig abzuführen. Sie stellt den Auftraggeber von jeglicher Haftung für Lohnsteueransprüche der Finanzbehörden frei und verpflichtet sich, etwaige vom Auftraggeber entrichtete Lohnsteuer an diese zu erstatten.

4.5. Die Auftragnehmerin sorgt selbstständig für ihre soziale Absicherung, insbesondere für Krankenversicherung und Altersvorsorge.


§ 5 Aufwendungen

5.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Auftragnehmerin alle zur Durchführung der Beratungstätigkeit notwendigen Aufwendungen, für die die Auftragnehmerin einen ordnungsgemäßen Nachweis erbracht hat, zu erstatten.

5.2. Die Auftragnehmerin wird die Aufwendungen dem Auftraggeber in den monatlichen Honorarabrechnungen unter Vorlage der erforderlichen ordnungsgemäßen Beweise in Rechnung stellen.


§ 6 Haftung

6.1. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die Beratungsleistungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt zu erbringen. Soweit die Auftragnehmerin bei der Erbringung der Beratungsleistung Dritte einsetzt, ist sie zur sorgfältigen Auswahl der Personen verpflichtet und haftet auch dafür, dass die Dritten ihre Leistung mit der gebotenen verkehrsüblichen Sorgfalt ausführen.

6.2. Die Auftragnehmerin haftet nicht dafür, dass der Auftraggeber aufgrund ihrer Tätigkeit einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg erreicht.


§ 7 Verschwiegenheitspflicht

7.1. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, über alle ihr bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, sowie als vertraulich qualifizierte oder aufgrund sonstiger Umstände erkennbar als vertraulich zu behandelnde Informationen des Auftraggebers oder der mit dem Auftraggeber gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen auch über Ende dieses Beratungsvertrages hinaus strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese nicht für Zwecke, die nicht im Interesse des Auftraggebers stehen, zu nutzen. Der Auftraggeber wird die Auftragnehmerin von dieser Geheimhaltungspflicht entbinden, falls sie gesetzlich zur Offenlegung der Informationen verpflichtet ist.

7.2. Die Auftragnehmerin wird die ihr übergebenen Geschäftsunterlagen sorgfältig verwahren, vor Einsichtnahme Dritter schützen und mit Ende des Beratungsauftrages zurückgeben. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen. Sie wird auf Verlangen schriftlich bestätigen, dass sie nicht mehr im Besitz von Unterlagen jeglicher Art ist, die im Eigentum des Auftraggebers stehen oder ihr vom Auftraggeber im Zusammenhang mit diesem Beratungsvertrag überlassen wurden.


§ 8 Urheberrechte

8.1. Soweit rechtlich möglich, übertragt die Auftragnehmerin die Eigentumsrechte für jedes urheberrechtlich geschützte oder nach einem sonstigen Schutzrecht schutzfähige Arbeitsergebnis, das von ihr allein oder gemeinsam mit einer anderen Person im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber erstellt wurde. Weiterhin übertragt sie das ausschließliche und uneingeschränkte Nutzungs- und Verwertungsrecht an diesen Arbeitsergebnissen an den Auftraggeber.

8.2. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, im Rahmen des Zumutbaren, alles Erforderliche zu tun, um es dem Auftraggeber zu ermöglichen, eine Registrierung oder sonstigen Schutz des jeweiligen Rechtes zu erwirken.

8.3. Mit dem in diesem Vertrag geregeltem Honorar ist der Übertragung aller Urheberrechte und sonstiger Schutzrechte abgegolten.


§ 9 Beginn und Beendigung des Beratungsvertrages

9.1. Der Beratungsvertrag beginnt am ________. Er ist von beiden Seiten mit einer Frist von ________ kündbar. Das Recht der außerordentlichen vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

9.2. Die Kündigung des Vertrages bedarf der Schriftform.


§ 10 5858588828282252222

10.1.1. 252588852 2525 885582288852 828225852522 25 582822 5252552 82822522 28852.

10.1.2. 8252552222 2525 55252252222 582828 525255228 8825 255 8852852, 8222 882 88558228885 5822885828822 2525 88558228885 8285828828282 828252822 825522 8825. 8828 2882 5585 255 582 852528522 525 5855822225225225525288.

10.1.3. 528822 2822 8282822522 582825 525282855522 2522 2525 228882882 528852852 8282 2525 825522, 82 8855 5825822 582 28528522282 525 5858222 828282252222 582825 525282855522 28852 8255552. 82 582 522882 525 52885285222 8282822522 25822 582 2282228885 258588822 8282822522, 582 522 228288222 52 25858222 22222. 8828 2882 5585 82 25882 28225 5282588885282222 82228522885822.



________, ________






...........................................................................
Unterschrift ________ (Auftragnehmerin)






...........................................................................
Unterschrift ________ (Auftraggeber)

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B E R A T U N G S V E R T R A G


Zwischen


der Firma ________
vertreten durch ________

________

- im Folgenden „Auftraggeber" genannt -


und



Frau ________

________

- im FolgendenAuftragnehmerin" genannt -


§ 1 Gegenstand des Vertrages

1.1. Die Auftragnehmerin wird dem Auftraggeber in folgenden Fragen beraten: ________.

Sie wird diese Tätigkeit als selbstständige Auftragnehmerin freiberuflich ausüben.

1.2. Zu der Beratungstätigkeit gehört insbesondere:

________

1.3. Ansprechpartner der Auftragnehmerin beim Auftraggeber ist ________.


§ 2 Ort und Zeit

Die Auftragnehmerin bestimmt ihren Tätigkeitsort, ihre Tätigkeitszeit und die Art und Weise der Tätigkeit selbstständig nach pflichtgemäßem Ermessen.


§ 3 Einsatz von Dritten

Die Auftragnehmerin ist nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers dazu berechtigt, Dritte zu beauftragen, sie bei der Ausübung ihrer Tätigkeit zu unterstützen. Der Auftraggeber wird die Zustimmung nur verweigern, wenn berechtigte Interessen gefährdet sind. Sofern die Auftragnehmerin Dritte zur Unterstützung beauftragt, stehen diese ausschließlich in vertraglicher Beziehung zu ihr. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, einem eingesetzten Dritten eine diesem Vertrag entsprechende Verschwiegenheitspflicht aufzuerlegen.


§ 4 Vergütung

4.1. Die Auftragnehmerin erhält eine Vergütung von ________ EUR pro Stunde, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern sie umsatzsteuerpflichtig ist. Stellt sich heraus, dass die Auftragnehmerin nicht umsatzsteuerpflichtig ist, hat sie dem Auftraggeber unverzüglich die zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer zu erstatten.

4.2. Das angefallene Honorar wird die Auftragnehmerin dem Auftraggeber am Ende jeden Monats in Rechnung stellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Honorar innerhalb von ________ Tagen nach Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.

4.3. Ein Vergütungsanspruch steht der Auftragnehmerin ausschließlich zu, wenn sie in dem jeweiligen Zeitraum (Stunden/Tage/Wochen/Monate) für den Auftraggeber tätig geworden ist. Ein Anspruch auf Vergütung im Krankheitsfall, sowie auf Urlaub oder Urlaubsgeld besteht nicht.

4.4. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die zu entrichtenden Steuern selbstständig abzuführen. Sie stellt den Auftraggeber von jeglicher Haftung für Lohnsteueransprüche der Finanzbehörden frei und verpflichtet sich, etwaige vom Auftraggeber entrichtete Lohnsteuer an diese zu erstatten.

4.5. Die Auftragnehmerin sorgt selbstständig für ihre soziale Absicherung, insbesondere für Krankenversicherung und Altersvorsorge.


§ 5 Aufwendungen

5.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Auftragnehmerin alle zur Durchführung der Beratungstätigkeit notwendigen Aufwendungen, für die die Auftragnehmerin einen ordnungsgemäßen Nachweis erbracht hat, zu erstatten.

5.2. Die Auftragnehmerin wird die Aufwendungen dem Auftraggeber in den monatlichen Honorarabrechnungen unter Vorlage der erforderlichen ordnungsgemäßen Beweise in Rechnung stellen.


§ 6 Haftung

6.1. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die Beratungsleistungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt zu erbringen. Soweit die Auftragnehmerin bei der Erbringung der Beratungsleistung Dritte einsetzt, ist sie zur sorgfältigen Auswahl der Personen verpflichtet und haftet auch dafür, dass die Dritten ihre Leistung mit der gebotenen verkehrsüblichen Sorgfalt ausführen.

6.2. Die Auftragnehmerin haftet nicht dafür, dass der Auftraggeber aufgrund ihrer Tätigkeit einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg erreicht.


§ 7 Verschwiegenheitspflicht

7.1. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, über alle ihr bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, sowie als vertraulich qualifizierte oder aufgrund sonstiger Umstände erkennbar als vertraulich zu behandelnde Informationen des Auftraggebers oder der mit dem Auftraggeber gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen auch über Ende dieses Beratungsvertrages hinaus strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese nicht für Zwecke, die nicht im Interesse des Auftraggebers stehen, zu nutzen. Der Auftraggeber wird die Auftragnehmerin von dieser Geheimhaltungspflicht entbinden, falls sie gesetzlich zur Offenlegung der Informationen verpflichtet ist.

7.2. Die Auftragnehmerin wird die ihr übergebenen Geschäftsunterlagen sorgfältig verwahren, vor Einsichtnahme Dritter schützen und mit Ende des Beratungsauftrages zurückgeben. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen. Sie wird auf Verlangen schriftlich bestätigen, dass sie nicht mehr im Besitz von Unterlagen jeglicher Art ist, die im Eigentum des Auftraggebers stehen oder ihr vom Auftraggeber im Zusammenhang mit diesem Beratungsvertrag überlassen wurden.


§ 8 Urheberrechte

8.1. Soweit rechtlich möglich, übertragt die Auftragnehmerin die Eigentumsrechte für jedes urheberrechtlich geschützte oder nach einem sonstigen Schutzrecht schutzfähige Arbeitsergebnis, das von ihr allein oder gemeinsam mit einer anderen Person im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber erstellt wurde. Weiterhin übertragt sie das ausschließliche und uneingeschränkte Nutzungs- und Verwertungsrecht an diesen Arbeitsergebnissen an den Auftraggeber.

8.2. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, im Rahmen des Zumutbaren, alles Erforderliche zu tun, um es dem Auftraggeber zu ermöglichen, eine Registrierung oder sonstigen Schutz des jeweiligen Rechtes zu erwirken.

8.3. Mit dem in diesem Vertrag geregeltem Honorar ist der Übertragung aller Urheberrechte und sonstiger Schutzrechte abgegolten.


§ 9 Beginn und Beendigung des Beratungsvertrages

9.1. Der Beratungsvertrag beginnt am ________. Er ist von beiden Seiten mit einer Frist von ________ kündbar. Das Recht der außerordentlichen vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

9.2. Die Kündigung des Vertrages bedarf der Schriftform.


§ 10 5858588828282252222

10.1.1. 252588852 2525 885582288852 828225852522 25 582822 5252552 82822522 28852.

10.1.2. 8252552222 2525 55252252222 582828 525255228 8825 255 8852852, 8222 882 88558228885 5822885828822 2525 88558228885 8285828828282 828252822 825522 8825. 8828 2882 5585 255 582 852528522 525 5855822225225225525288.

10.1.3. 528822 2822 8282822522 582825 525282855522 2522 2525 228882882 528852852 8282 2525 825522, 82 8855 5825822 582 28528522282 525 5858222 828282252222 582825 525282855522 28852 8255552. 82 582 522882 525 52885285222 8282822522 25822 582 2282228885 258588822 8282822522, 582 522 228288222 52 25858222 22222. 8828 2882 5585 82 25882 28225 5282588885282222 82228522885822.



________, ________






...........................................................................
Unterschrift ________ (Auftragnehmerin)






...........................................................................
Unterschrift ________ (Auftraggeber)