Bestellungsvertrag für einen externen Datenschutzbeauftragten

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Bitte entscheiden, ob es sich bei der/dem Datenschutzbeauftragten um eine/n interne/n oder externe/n Beauftragte/n handelt. Ein/e interne/r Beauftragte/r wäre jede Person, die bereits als Arbeitnehmer/in in einem Angestelltenverhältnis mit dem Unternehmen steht. Bei einer internen Person bedarf es keines Vertrages, da diese lediglich bestellt wird und die arbeitsrechtlichen Bestimmungen hier gelten. Dieses Formular hat die Bestellung eines/einer externen und nicht internen Datenschutzbeauftragten zum Gegenstand.

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Vertrag über die Erbringung von Dienstleistung


einer externen
Datenschutzbeauftragen


Zwischen


________,
________

- nachfolgend Auftraggeber genannt -

und


________,
________

- nachfolgend Beauftragte genannt -


§ 1 Benennung als
externe Datenschutzbeauftragte

Der Auftraggeber benennt hiermit die Beauftragte zur Datenschutzbeauftragten für die Dauer dieses Vertrages gemäß Art. 37 DSGVO, § 38 BDSG.


§ 2 Pflichten
der Beauftragten

(1) Die Beauftragte wird die ihr gemäß Art. 38 DSGVO obliegenden Aufgaben erfüllen und hierbei insbesondere die folgenden Aufgaben wahrnehmen:

a) Unterrichtung und Beratung des Auftraggebers und der Beschäftigten, die Verarbeitungen durchführen, hinsichtlich ihrer Pflichten nach der DSGVO sowie nach sonstigen einschlägigen Datenschutzvorschriften.

b) Überwachung der Einhaltung der Vorschriften der DSGVO, anderer einschlägiger Datenschutzvorschriften der Union bzw. der Mitgliedstaaten sowie der Strategien des Auftraggebers für den Schutz personenbezogener Daten, einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten, der Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter und der diesbezüglichen Überprüfungen.

c) Auf Anfrage, Beratung im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung und Überwachung ihrer Durchführung gemäß Art. 35 DSGVO.

d) Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde.

e) Tätigkeit als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde in mit der Verarbeitung zusammenhängenden Fragen, einschließlich der vorherigen Konsultation gemäß Art. 36 DSGVO und gegebenenfalls Beratung zu allen sonstigen Fragen.

(2) Ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag wird die Beauftragte nach eigenem billigem Ermessen höchstpersönlich oder durch von ihr zu beschäftigendes Hilfspersonal als Ressource im Sinne von Art. 38 Abs. 2 DSGVO erfüllen. Als Hilfspersonal wird die Beauftragte nur ihre Arbeitnehmer einsetzen. Höchstpersönliche Leistungen schuldet die Beauftragte maximal im Umfang von ________ Stunden pro Kalenderwoche. Im Übrigen kann sie die Leistungen durch ihr Hilfspersonal erbringen lassen.

(3) Die Beauftragte bestätigt über das erforderliche Fachwissen gem. Art. 37 Abs. 5 DSGVO zu verfügen. Entsprechende Nachweise, insbesondere betreffend von ihr absolvierte Aus- oder Fortbildungen wird die Beauftragte dem Auftraggeber vor Vertragsschluss in Kopie zur Prüfung überlassen. Nachfragen des Auftraggebers zu ihrer Qualifikation wird die Beauftragte unverzüglich und wahrheitsgemäß sowie unter Vorlage entsprechender Nachweise beantworten.

(4) Die Beauftragte verpflichtet sich, während der Laufzeit dieses Vertrages durch entsprechende Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen den Erhalt ihres Fachwissens i.S.v. Art. 37 Abs. 5 DSGVO sicherzustellen.


§ 3 Berichtswesen, Stellung der Beauftragten, Organisation

(1) Nach Maßgabe des Art. 38 Abs. 3 S.3 DSGVO berichtet die Beauftragte unmittelbar der höchsten Managementebene des Auftraggebers.

(2) Als externe Datenschutzbeauftragter ist die Beauftragte in die betriebliche Organisation des Auftraggebers nicht eingebunden. Sie ist weder die Vertreterin des Auftraggebers noch berechtigt, den Arbeitnehmern des Auftraggebers Weisungen zu erteilen.

(3) Die Beauftragte unterliegt bei der Erfüllung ihrer Aufgaben keinerlei Weisungen des Auftraggebers oder Dritter. Dies wird seitens des Auftraggebers sichergestellt, Art. 38 Abs. 3 DSGVO.

(4) Die Beauftragte wird vom Auftraggeber bei der Erfüllung ihrer Aufgaben umfänglich unterstützt, ihr werden die für die Erfüllung dieser Aufgaben erforderlichen Ressourcen sowie der Zugang zu personenbezogenen Daten und Verarbeitungsvorgängen durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt, der der Beauftragten auch die zur Erhaltung eines Fachwissens erforderlichen Ressourcen zur Verfügung stellt, Art. 38 Abs. 2 DSGVO. Der Auftraggeber wird der Beauftragten nach Maßgabe von Art. 38 Abs. 1 DSGVO rechtzeitig und umfassend in alle mit dem Schutz personenbezogener Daten im Zusammenhang stehenden Fragen mit einbinden und ihr insbesondere die insoweit zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigten Informationen vollständig und unverzüglich zur Verfügung stellen.

(5) Unverzüglich nach Abschluss dieses Vertrages werden die Parteien einvernehmlich die organisatorischen Einzelheiten der Tätigkeit des Beauftragten regeln, insbesondere:

  • Die Anwesenheit der Beauftragten und ggf. ihres Hilfspersonals,
  • Organisation des Kontakts zwischen der Beauftragten und den Kunden und Arbeitnehmern des Auftraggebers, einschließlich der insoweit seitens des Auftraggebers zur Verfügung zu stellenden Ressourcen.

Die Regelungen werden schriftlich vereinbart und als Anlage diesem Vertrag hinzugefügt. Dies gilt auch für spätere Änderungen bzw. Ergänzungen.


§ 4 Vergütung

(1) Für ihre Tätigkeit erhält die Beauftragte eine wöchentliche Vergütung von EUR ________.

(2) Die Vergütung nach Abs. 1 ist zum ________ fällig.

(3) Ansprüche der Beauftragten auf Aufwendungsersatz sowie Ansprüche, die der Beauftragten aus Art. 38 Abs. 2 DSGVO gegen den Auftraggeber zustehen, sind von der Vergütung gemäß Abs. 1 nicht umfasst.

Diese werden gesondert von dem Auftraggeber erstattet. Die Beauftragte wird, soweit erforderlich und möglich, entsprechende Belege vorlegen.

Gleiches gilt für die Kosten des etwa von der Beauftragten nach Maßgabe von § 2 Abs. 3 eingesetzten Hilfspersonals.


§ 5 Dauer des Vertrages und Vertragsbedingungen

(1) Der Vertrag ist zeitlich bestimmt. Er beginnt mit Unterzeichnung dieses Dokuments und endet am ________.

(2) Er kann von jeder Partei mit einer Frist von ________ gekündigt werden.

(3) Die Kündigung erfolgt schriftlich mittels eingeschriebenem Brief. Für die Einhaltung der Frist ist der Zugang bei der jeweils anderen Partei maßgeblich.

(4) Das Recht der Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(5) Die Kündigung durch die Beauftragte stellt gleichzeitig eine Niederlegung ihres Amtes in dem Zeitpunkt dar, in welchem die Kündigung wirksam wird.


§ 6 Haftung der Beauftragten

(1) Die Beauftragte haftet nicht für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden. Im Übrigen ist die Haftung der Beauftragten auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden beschränkt.

(2) Abs. 1 gilt nicht bei Vorsatz der Beauftragten, sowie ebenfalls nicht bezüglich Schäden aus der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit.

(3) Für das Verschulden des etwa vonihreingesetzten Hilfspersonals haftet die Beauftragte wie für eigenes Verschulden.

(4) Die Regelungen aus vorstehenden Absätzen 1 und 2 gelten im Falle einer Inanspruchnahme durch den Auftraggeber zugunsten des etwa von der Beauftragten eingesetzten Hilfspersonals entsprechend.


§ 7 Geheimhaltung

(1) Die Beauftragte wird Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers während und nach der Laufzeit dieses Vertrages streng geheim halten und nicht für andere Zwecke als die, die diesem Vertrag ausdrücklich zugrunde liegen, verwenden. Sie wird etwa von ihr einzusetzendes Hilfspersonal vor dem Einsatz entsprechend verpflichten und den Auftraggeber hierüber unter Vorlage einer Kopie der Verpflichtungserklärung unterrichten.

(2) Vorstehender Absatz 1 gilt nicht für Informationen, für die die Beauftragte beweisen kann, dass sie ihr ohne Verletzung dieses Vertrages bereits bekannt waren.

Er gilt ebenfalls nicht für Informationen von denen die Beauftragte beweisen kann, dass sie im Zeitpunkt seiner Kenntniserlangung bereits öffentlich bekannt waren.


§ 8 5858588828282252222 525 5588522588852 5855828

(________) 825 82588222252 5252552 2882 582 58282522 28888522 522 25522822 82888252582 882525. 828225852522 82822522 28852. 8252552222 2525 55252252222 582828 525255228 82555222 25 85525 28528522282 525 58558222252. 8828 2882 5585 255 582 852528522 582828 5855822225225225525288828 828882.

(________) 52822 255228 882 8252852822, 2522 825525822 885582288852 5582822522 525 2282888 5252522 255228 8552 828522 52 2525 558 582822 5252552 2522 2525 82 528822 552 858222 25 5825255222.

(________) 528822 2822 8282822522 582828 525255228 52258282 2525 52555858222855 8282 2525 825522, 82 882882 582 28528522282 582828 525255228 82 5858222 5825822 528255552. 882 25522822 8825 22558222, 582 5288528522 2525 22582252 8282822522 55585 2822 828852 88528522 8282822522 25 25822222, 282 525 558 88528855228885 22828822 52 828222 25528852 8855.


________, ________




............................................
Auftraggeber




............................................
Beauftragte

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Vertrag über die Erbringung von Dienstleistung


einer externen
Datenschutzbeauftragen


Zwischen


________,
________

- nachfolgend Auftraggeber genannt -

und


________,
________

- nachfolgend Beauftragte genannt -


§ 1 Benennung als
externe Datenschutzbeauftragte

Der Auftraggeber benennt hiermit die Beauftragte zur Datenschutzbeauftragten für die Dauer dieses Vertrages gemäß Art. 37 DSGVO, § 38 BDSG.


§ 2 Pflichten
der Beauftragten

(1) Die Beauftragte wird die ihr gemäß Art. 38 DSGVO obliegenden Aufgaben erfüllen und hierbei insbesondere die folgenden Aufgaben wahrnehmen:

a) Unterrichtung und Beratung des Auftraggebers und der Beschäftigten, die Verarbeitungen durchführen, hinsichtlich ihrer Pflichten nach der DSGVO sowie nach sonstigen einschlägigen Datenschutzvorschriften.

b) Überwachung der Einhaltung der Vorschriften der DSGVO, anderer einschlägiger Datenschutzvorschriften der Union bzw. der Mitgliedstaaten sowie der Strategien des Auftraggebers für den Schutz personenbezogener Daten, einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten, der Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter und der diesbezüglichen Überprüfungen.

c) Auf Anfrage, Beratung im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung und Überwachung ihrer Durchführung gemäß Art. 35 DSGVO.

d) Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde.

e) Tätigkeit als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde in mit der Verarbeitung zusammenhängenden Fragen, einschließlich der vorherigen Konsultation gemäß Art. 36 DSGVO und gegebenenfalls Beratung zu allen sonstigen Fragen.

(2) Ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag wird die Beauftragte nach eigenem billigem Ermessen höchstpersönlich oder durch von ihr zu beschäftigendes Hilfspersonal als Ressource im Sinne von Art. 38 Abs. 2 DSGVO erfüllen. Als Hilfspersonal wird die Beauftragte nur ihre Arbeitnehmer einsetzen. Höchstpersönliche Leistungen schuldet die Beauftragte maximal im Umfang von ________ Stunden pro Kalenderwoche. Im Übrigen kann sie die Leistungen durch ihr Hilfspersonal erbringen lassen.

(3) Die Beauftragte bestätigt über das erforderliche Fachwissen gem. Art. 37 Abs. 5 DSGVO zu verfügen. Entsprechende Nachweise, insbesondere betreffend von ihr absolvierte Aus- oder Fortbildungen wird die Beauftragte dem Auftraggeber vor Vertragsschluss in Kopie zur Prüfung überlassen. Nachfragen des Auftraggebers zu ihrer Qualifikation wird die Beauftragte unverzüglich und wahrheitsgemäß sowie unter Vorlage entsprechender Nachweise beantworten.

(4) Die Beauftragte verpflichtet sich, während der Laufzeit dieses Vertrages durch entsprechende Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen den Erhalt ihres Fachwissens i.S.v. Art. 37 Abs. 5 DSGVO sicherzustellen.


§ 3 Berichtswesen, Stellung der Beauftragten, Organisation

(1) Nach Maßgabe des Art. 38 Abs. 3 S.3 DSGVO berichtet die Beauftragte unmittelbar der höchsten Managementebene des Auftraggebers.

(2) Als externe Datenschutzbeauftragter ist die Beauftragte in die betriebliche Organisation des Auftraggebers nicht eingebunden. Sie ist weder die Vertreterin des Auftraggebers noch berechtigt, den Arbeitnehmern des Auftraggebers Weisungen zu erteilen.

(3) Die Beauftragte unterliegt bei der Erfüllung ihrer Aufgaben keinerlei Weisungen des Auftraggebers oder Dritter. Dies wird seitens des Auftraggebers sichergestellt, Art. 38 Abs. 3 DSGVO.

(4) Die Beauftragte wird vom Auftraggeber bei der Erfüllung ihrer Aufgaben umfänglich unterstützt, ihr werden die für die Erfüllung dieser Aufgaben erforderlichen Ressourcen sowie der Zugang zu personenbezogenen Daten und Verarbeitungsvorgängen durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt, der der Beauftragten auch die zur Erhaltung eines Fachwissens erforderlichen Ressourcen zur Verfügung stellt, Art. 38 Abs. 2 DSGVO. Der Auftraggeber wird der Beauftragten nach Maßgabe von Art. 38 Abs. 1 DSGVO rechtzeitig und umfassend in alle mit dem Schutz personenbezogener Daten im Zusammenhang stehenden Fragen mit einbinden und ihr insbesondere die insoweit zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigten Informationen vollständig und unverzüglich zur Verfügung stellen.

(5) Unverzüglich nach Abschluss dieses Vertrages werden die Parteien einvernehmlich die organisatorischen Einzelheiten der Tätigkeit des Beauftragten regeln, insbesondere:

  • Die Anwesenheit der Beauftragten und ggf. ihres Hilfspersonals,
  • Organisation des Kontakts zwischen der Beauftragten und den Kunden und Arbeitnehmern des Auftraggebers, einschließlich der insoweit seitens des Auftraggebers zur Verfügung zu stellenden Ressourcen.

Die Regelungen werden schriftlich vereinbart und als Anlage diesem Vertrag hinzugefügt. Dies gilt auch für spätere Änderungen bzw. Ergänzungen.


§ 4 Vergütung

(1) Für ihre Tätigkeit erhält die Beauftragte eine wöchentliche Vergütung von EUR ________.

(2) Die Vergütung nach Abs. 1 ist zum ________ fällig.

(3) Ansprüche der Beauftragten auf Aufwendungsersatz sowie Ansprüche, die der Beauftragten aus Art. 38 Abs. 2 DSGVO gegen den Auftraggeber zustehen, sind von der Vergütung gemäß Abs. 1 nicht umfasst.

Diese werden gesondert von dem Auftraggeber erstattet. Die Beauftragte wird, soweit erforderlich und möglich, entsprechende Belege vorlegen.

Gleiches gilt für die Kosten des etwa von der Beauftragten nach Maßgabe von § 2 Abs. 3 eingesetzten Hilfspersonals.


§ 5 Dauer des Vertrages und Vertragsbedingungen

(1) Der Vertrag ist zeitlich bestimmt. Er beginnt mit Unterzeichnung dieses Dokuments und endet am ________.

(2) Er kann von jeder Partei mit einer Frist von ________ gekündigt werden.

(3) Die Kündigung erfolgt schriftlich mittels eingeschriebenem Brief. Für die Einhaltung der Frist ist der Zugang bei der jeweils anderen Partei maßgeblich.

(4) Das Recht der Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(5) Die Kündigung durch die Beauftragte stellt gleichzeitig eine Niederlegung ihres Amtes in dem Zeitpunkt dar, in welchem die Kündigung wirksam wird.


§ 6 Haftung der Beauftragten

(1) Die Beauftragte haftet nicht für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden. Im Übrigen ist die Haftung der Beauftragten auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden beschränkt.

(2) Abs. 1 gilt nicht bei Vorsatz der Beauftragten, sowie ebenfalls nicht bezüglich Schäden aus der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit.

(3) Für das Verschulden des etwa vonihreingesetzten Hilfspersonals haftet die Beauftragte wie für eigenes Verschulden.

(4) Die Regelungen aus vorstehenden Absätzen 1 und 2 gelten im Falle einer Inanspruchnahme durch den Auftraggeber zugunsten des etwa von der Beauftragten eingesetzten Hilfspersonals entsprechend.


§ 7 Geheimhaltung

(1) Die Beauftragte wird Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers während und nach der Laufzeit dieses Vertrages streng geheim halten und nicht für andere Zwecke als die, die diesem Vertrag ausdrücklich zugrunde liegen, verwenden. Sie wird etwa von ihr einzusetzendes Hilfspersonal vor dem Einsatz entsprechend verpflichten und den Auftraggeber hierüber unter Vorlage einer Kopie der Verpflichtungserklärung unterrichten.

(2) Vorstehender Absatz 1 gilt nicht für Informationen, für die die Beauftragte beweisen kann, dass sie ihr ohne Verletzung dieses Vertrages bereits bekannt waren.

Er gilt ebenfalls nicht für Informationen von denen die Beauftragte beweisen kann, dass sie im Zeitpunkt seiner Kenntniserlangung bereits öffentlich bekannt waren.


§ 8 5858588828282252222 525 5588522588852 5855828

(________) 825 82588222252 5252552 2882 582 58282522 28888522 522 25522822 82888252582 882525. 828225852522 82822522 28852. 8252552222 2525 55252252222 582828 525255228 82555222 25 85525 28528522282 525 58558222252. 8828 2882 5585 255 582 852528522 582828 5855822225225225525288828 828882.

(________) 52822 255228 882 8252852822, 2522 825525822 885582288852 5582822522 525 2282888 5252522 255228 8552 828522 52 2525 558 582822 5252552 2522 2525 82 528822 552 858222 25 5825255222.

(________) 528822 2822 8282822522 582828 525255228 52258282 2525 52555858222855 8282 2525 825522, 82 882882 582 28528522282 582828 525255228 82 5858222 5825822 528255552. 882 25522822 8825 22558222, 582 5288528522 2525 22582252 8282822522 55585 2822 828852 88528522 8282822522 25 25822222, 282 525 558 88528855228885 22828822 52 828222 25528852 8855.


________, ________




............................................
Auftraggeber




............................................
Beauftragte