Eidesstattliche Versicherung

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Bitte angeben, an welche Organisation sich in der eidesstattlichen Versicherung gewandt wird.

Die eidesstattliche Versicherung dient als Beweismittel und wird in verschiedenen Rechtsbereichen verwendet, wie beispielsweise im Strafverfahren, im Zivilprozess, im Verwaltungsverfahren oder im Sozialrecht.

Die Person, die die eidesstattliche Versicherung abgibt, erklärt dabei unter Eid, dass die gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen. In der Regel muss die eidesstattliche Versicherung daher vor einem Gerichtsvollzieher oder einer anderen zuständigen Person abgegeben werden.

Diese prüft die Richtigkeit der Angaben und nimmt die Versicherung entgegen.

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Eidesstattliche Versicherung

Zur Vorlage bei: ________

Zur Sache: ________, Geschäftsnummer: ________



________, den ________



Ich, ________, geboren am ________ in ________, wohnhaft in ________, versichere an Eides Statt durch meine Unterschrift, Folgendes:

________

Ich versichere an Eides Statt, dass ich die vorgenannten Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe und dass die Angaben der Wahrheit entsprechen und ich nichts verschwiegen habe.

Die Strafbarkeit einer falschen eidesstattlichen Versicherung ist mir bekannt, namentlich die Strafandrohung gemäß § 156 StGB mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bei vorsätzlicher Begehung der Tat bzw. 222588 § 258 888.2 5228 bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bei fahrlässiger Begehung.



________





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Ort, Datum




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Zur Sache: ________, Geschäftsnummer: ________



________, den ________



Ich, ________, geboren am ________ in ________, wohnhaft in ________, versichere an Eides Statt durch meine Unterschrift, Folgendes:

________

Ich versichere an Eides Statt, dass ich die vorgenannten Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe und dass die Angaben der Wahrheit entsprechen und ich nichts verschwiegen habe.

Die Strafbarkeit einer falschen eidesstattlichen Versicherung ist mir bekannt, namentlich die Strafandrohung gemäß § 156 StGB mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bei vorsätzlicher Begehung der Tat bzw. 222588 § 258 888.2 5228 bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bei fahrlässiger Begehung.



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