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Flexible Arbeitszeiten Regelung - Zusatz zum Arbeitsvertrag

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ZUSATZ ZUM ARBEITSVERTRAG VOM ________

VEREINBARUNG ZUR REGELUNG FLEXIBLER ARBEITSZEITEN (aufgrund Coronavirus/COVID-19)




Zwischen

________
________

- nachfolgend Arbeitgeber genannt -


und


________
________

- nachfolgend Arbeitnehmer genannt -




wird folgende Vereinbarung über die Regelung flexibler Arbeitszeiten dem Arbeitsvertrag vom ________ beigefügt:

Unbeschadet der nachfolgenden Vereinbarungen findet der zwischen den Partien bestehende Arbeitsvertrag weiterhin Anwendung.

Aufgrund der aktuellen Situation um das Coronavirus/COVID-19 wird Folgendes vereinbart:

1. Je nach Auftragslage, sonstigen betrieblichen Erfordernissen und aufgrund der aktuellen Lage im Zusammenhang mit dem Coronavirus/COVID-19 kann die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für einzelne Arbeitnehmer oder für den gesamten Betrieb im Rahmen der Jahresarbeitszeit anders verteilt werden.

2. Dabei kann die Wochenarbeitszeit zwischen ________ Stunden schwanken. Im Ausgleichszeitraum von zwölf Monaten muss allerdings der Durchschnitt von ________ Stunden pro Woche erreicht werden.

3. Der Arbeitnehmer bekommt entsprechend der regelmäßigen Wochenarbeitszeit ein gleich bleibend hohes Arbeitsentgelt.

4. Auf einem Zeitkonto wird der Zeitkontenstand jedes Mitarbeiters geführt, der monatliche Saldo in der Lohnabrechnung ausgedruckt.

5. 255 5522, 52 52222 525 858282225225 522228222522558522 8222222, 8855 852 582 2228252852252 85828282282 25222885582822.

6. 82 5252 528 85828288582282555228 (558225252555) 8855 558 225222222 58225285222. 225555828288252522, 582 888 55582 82222 8225828888525 5522552528882 28852 58228552 8825, 825522 5522 5582225582.

7. Minderarbeitsstunden werden vom letzten Lohn des Abrechnungszeitraumes abgezogen oder ggf. nach Vereinbarung in das nächste Jahr übertragen.

8. Diese Vereinbarung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.



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ZUSATZ ZUM ARBEITSVERTRAG VOM ________

VEREINBARUNG ZUR REGELUNG FLEXIBLER ARBEITSZEITEN (aufgrund Coronavirus/COVID-19)




Zwischen

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- nachfolgend Arbeitgeber genannt -


und


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- nachfolgend Arbeitnehmer genannt -




wird folgende Vereinbarung über die Regelung flexibler Arbeitszeiten dem Arbeitsvertrag vom ________ beigefügt:

Unbeschadet der nachfolgenden Vereinbarungen findet der zwischen den Partien bestehende Arbeitsvertrag weiterhin Anwendung.

Aufgrund der aktuellen Situation um das Coronavirus/COVID-19 wird Folgendes vereinbart:

1. Je nach Auftragslage, sonstigen betrieblichen Erfordernissen und aufgrund der aktuellen Lage im Zusammenhang mit dem Coronavirus/COVID-19 kann die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für einzelne Arbeitnehmer oder für den gesamten Betrieb im Rahmen der Jahresarbeitszeit anders verteilt werden.

2. Dabei kann die Wochenarbeitszeit zwischen ________ Stunden schwanken. Im Ausgleichszeitraum von zwölf Monaten muss allerdings der Durchschnitt von ________ Stunden pro Woche erreicht werden.

3. Der Arbeitnehmer bekommt entsprechend der regelmäßigen Wochenarbeitszeit ein gleich bleibend hohes Arbeitsentgelt.

4. Auf einem Zeitkonto wird der Zeitkontenstand jedes Mitarbeiters geführt, der monatliche Saldo in der Lohnabrechnung ausgedruckt.

5. 255 5522, 52 52222 525 858282225225 522228222522558522 8222222, 8855 852 582 2228252852252 85828282282 25222885582822.

6. 82 5252 528 85828288582282555228 (558225252555) 8855 558 225222222 58225285222. 225555828288252522, 582 888 55582 82222 8225828888525 5522552528882 28852 58228552 8825, 825522 5522 5582225582.

7. Minderarbeitsstunden werden vom letzten Lohn des Abrechnungszeitraumes abgezogen oder ggf. nach Vereinbarung in das nächste Jahr übertragen.

8. Diese Vereinbarung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.



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