Fördervereinbarung

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Hier sollte ausgewählt werden, um welche Art Person es sich beim Spendenempfänger handelt. Diese Information kann aus der Satzung der juristischen Person entnommen werden oder von der entsprechenden Eintragung in den Registern. Es sollte beachtet werden, dass es sich um eine Organisation, Stiftung oder Verein handeln muss, damit erfolgreich gespendet werden kann. Zudem, wenn die Spende steuerlich absetzbar sein soll, muss diese Organisation auch gemeinnützliche Zwecke folgen. Unter dem Begriff "Gemeinnützigkeit" versteht man allgemein die steuerbegünstigten Zwecke im Sinne der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung (AO). Die Gemeinnützigkeit ist Voraussetzung für zahlreiche steuerliche Vergünstigungen, z. B. die Befreiung von der Körperschaft- und Gewerbesteuer, den ermäßigten Steuersatz bei der Umsatzsteuer und außerdem berechtigt sie unter bestimmten Voraussetzungen zum Empfang steuerbegünstigter Spenden. Bitte zudem beachten: Steuerbegünstigt sind nur Vereine, die nach Ihrer Satzung und der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgen. Die Abgabenordnung fordert in § 60 AO, dass die Verwirklichung des gemeinnützigen Zwecks durch bestimmte Satzungsbestandteile festgelegt ist. Gemeinnützig können sowohl rechtsfähige als auch nicht rechtsfähige Vereine sein! Die gemeinnützigen Zwecke sind in § 52 Abs. 2 AO aufgeführt, eine Anerkennung des Vereins durch das zuständige Finanzamt muss vorliegen.

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Zwischen


________
Anschrift: ________
Vertreten durch: ________

- nachfolgend Spendenempfänger genannt -


und


________

Anschrift: ________

- nachfolgend Spender genannt -



wird folgende Vereinbarung getroffen:



Präambel

Beim Spender handelt es sich um: eine natürliche Person (Mensch).

Der Spendenempfänger ist ein/e eingetragener Verein (e.V.) und ist als gemeinnützige Körperschaft anerkannt und betreibt bzw. fördert im Rahmen seiner Satzung u.a. soziale, kulturelle, landwirtschaftliche religiöse, wissenschaftliche, gemeinnützige, wirtschaftliche oder politische Zwecke. Der Spender ist bereit, dem Spendenempfänger finanzielle Mittel im Wege der Spende zukommen zu lassen.


Dies vorausgeschickt vereinbaren die Vertragspartner das Folgende:


§ 1 Vertragsgegenstand

1.1. Der Spender stellt zur Förderung des Spendenempfängers jährlich finanzielle Mittel in Höhe von: ________ € (________). Die erste Förderung ist am ________ fällig. Jede weitere Rate ist in folgenden Zeitraum fällig: ________.

1.2. Die finanziellen Mittel sollen zweckgebunden für folgende Zwecke verwendet werden:

________

1.3. Eine Umwidmung der Spende ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Spenders zulässig.

1.4. Eine zweckwidrige Verwendung kann den Spender zur Rückforderung der Spende nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen berechtigen.


§ 2 Vertragslaufzeit

Die Laufzeit des Vertrages ist beschränkt auf: ________. Der Vertrag verlängert sich automatisch, kann aber jederzeit, zum Ende des Kalendermonats, gekündigt werden.


§ 3 Dokumentation

Der Spendenempfänger verpflichtet sich gegenüber dem Spender, innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss eines jeweiligen Kalenderjahres, einen detaillierten schriftlichen Bericht über seine Tätigkeit und über die Verwendung der Spende in dem abgelaufenen Kalenderjahr zukommen zu lassen.


§ 4 Zuwendungsbestätigung

Der Spendenempfänger verpflichtet sich zur Erteilung einer Zuwendungsbestätigung nach den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes (EStG).


§ 5 Zahlungsmodalitäten

5.1. Die Zahlung erfolgt auf das folgendes Konto:

Kontoinhaber: ________

Kreditinstitut: ________

IBAN: ________

BIC: ________

5.2. Bei zweckgebundenen Spenden ist bei der Zahlung ein Zweckbindungsvermerk des Spenders notwendig.


§ 6 Außerordentliche Kündigung

Der Spendenempfänger hat das Recht, den Vertrag außerordentlich, ohne Einhaltung einer Frist, zu kündigen, wenn der Spender die vertraglich vereinbarte unter § 1 genannte Leistung nicht wie geschuldet erbringt.


§ 7 5588522588852 5855828

5288222 28222822 828282252222 582828 525255228 528852852 2525 52555852555855 8282 2525 2585 525255288858588 528852852 2525 52555852555855 825522, 82 8855 5555585 582 28528522282 528 525255228 82 5858222 28852 8255552. 82 582 522882 525 52885285222 2525 5255585255585522 8282822522 8288 582222822 88528522 525 5558525558552 82228522 252222, 52522 285252222 525 8852885522888522 58288222522 222888582 2552 222222, 582 582 5252552825522822 282 525 52885285222 822825522882882 5255585255585522 8282822522 82522822 55822. 882 825822522522 828282252222 228222 222825285225 255 522 2588, 5588 8885 525 5252552 588 8582225522 2582882.


§ 8 Nebenabreden, Schriftform

8.1. Nebenabreden sind nicht geschlossen.

8.2. Die Aufhebung, Änderung oder Ergänzung des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.





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Ort, Datum





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Spender





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Spendenempfänger

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Anschrift: ________
Vertreten durch: ________

- nachfolgend Spendenempfänger genannt -


und


________

Anschrift: ________

- nachfolgend Spender genannt -



wird folgende Vereinbarung getroffen:



Präambel

Beim Spender handelt es sich um: eine natürliche Person (Mensch).

Der Spendenempfänger ist ein/e eingetragener Verein (e.V.) und ist als gemeinnützige Körperschaft anerkannt und betreibt bzw. fördert im Rahmen seiner Satzung u.a. soziale, kulturelle, landwirtschaftliche religiöse, wissenschaftliche, gemeinnützige, wirtschaftliche oder politische Zwecke. Der Spender ist bereit, dem Spendenempfänger finanzielle Mittel im Wege der Spende zukommen zu lassen.


Dies vorausgeschickt vereinbaren die Vertragspartner das Folgende:


§ 1 Vertragsgegenstand

1.1. Der Spender stellt zur Förderung des Spendenempfängers jährlich finanzielle Mittel in Höhe von: ________ € (________). Die erste Förderung ist am ________ fällig. Jede weitere Rate ist in folgenden Zeitraum fällig: ________.

1.2. Die finanziellen Mittel sollen zweckgebunden für folgende Zwecke verwendet werden:

________

1.3. Eine Umwidmung der Spende ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Spenders zulässig.

1.4. Eine zweckwidrige Verwendung kann den Spender zur Rückforderung der Spende nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen berechtigen.


§ 2 Vertragslaufzeit

Die Laufzeit des Vertrages ist beschränkt auf: ________. Der Vertrag verlängert sich automatisch, kann aber jederzeit, zum Ende des Kalendermonats, gekündigt werden.


§ 3 Dokumentation

Der Spendenempfänger verpflichtet sich gegenüber dem Spender, innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss eines jeweiligen Kalenderjahres, einen detaillierten schriftlichen Bericht über seine Tätigkeit und über die Verwendung der Spende in dem abgelaufenen Kalenderjahr zukommen zu lassen.


§ 4 Zuwendungsbestätigung

Der Spendenempfänger verpflichtet sich zur Erteilung einer Zuwendungsbestätigung nach den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes (EStG).


§ 5 Zahlungsmodalitäten

5.1. Die Zahlung erfolgt auf das folgendes Konto:

Kontoinhaber: ________

Kreditinstitut: ________

IBAN: ________

BIC: ________

5.2. Bei zweckgebundenen Spenden ist bei der Zahlung ein Zweckbindungsvermerk des Spenders notwendig.


§ 6 Außerordentliche Kündigung

Der Spendenempfänger hat das Recht, den Vertrag außerordentlich, ohne Einhaltung einer Frist, zu kündigen, wenn der Spender die vertraglich vereinbarte unter § 1 genannte Leistung nicht wie geschuldet erbringt.


§ 7 5588522588852 5855828

5288222 28222822 828282252222 582828 525255228 528852852 2525 52555852555855 8282 2525 2585 525255288858588 528852852 2525 52555852555855 825522, 82 8855 5555585 582 28528522282 528 525255228 82 5858222 28852 8255552. 82 582 522882 525 52885285222 2525 5255585255585522 8282822522 8288 582222822 88528522 525 5558525558552 82228522 252222, 52522 285252222 525 8852885522888522 58288222522 222888582 2552 222222, 582 582 5252552825522822 282 525 52885285222 822825522882882 5255585255585522 8282822522 82522822 55822. 882 825822522522 828282252222 228222 222825285225 255 522 2588, 5588 8885 525 5252552 588 8582225522 2582882.


§ 8 Nebenabreden, Schriftform

8.1. Nebenabreden sind nicht geschlossen.

8.2. Die Aufhebung, Änderung oder Ergänzung des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.





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