Fortbildungsvereinbarung

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Hier sollte die Option ausgewählt werden, die auf den Arbeitgeber zutrifft. Der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d.h. als Träger von Rechten und Pflichten, fällt unter die Kategorie der natürlichen Person. Unter die zweite Kategorie fallen alle juristischen Personen (des Privatrechts und des öffentlichen Rechts), d.h. Rechtspersonen, die keine Menschen sind. Dazu zählen insbesondere: Gesellschaften, Stiftungen, Vereine, Anstalten, Körperschaften, Organisationen etc.

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Fortbildungsvereinbarung



Zwischen


________

________

– Arbeitgeber –


und


Herr ________

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– Arbeitnehmer –


wird folgende Fortbildungsvereinbarung geschlossen:



§ 1 Fortbildungsgegenstand

1. Der Arbeitnehmer nimmt von ________ bis ________ auf Wunsch des Arbeitgebers an folgender Fortbildungsmaßnahme teil:

________

Die Fortbildungsmaßnahme wird von folgendem Veranstalter ausgeführt: ________.

2. Die Teilnahme des Arbeitnehmers erfolgt auf Wunsch des Arbeitgebers im Interesse seiner/ihrer beruflichen Fort- und Weiterbildung. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem als Anlage beigefügten Fortbildungs-/Lehrplan.


§ 2 Fortbildungskosten

1. Der Arbeitgeber stellt den Arbeitnehmer von der Arbeit frei. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung der Bezüge. Die Vergütung wird entsprechend dem Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate berechnet.

2. Die Übernahme oder Erstattung der Kosten ist auf einen maximalen Betrag in Höhe von ________ Euro begrenzt. Darüber hinausgehende Kosten trägt allein der Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber trägt die Kosten der Teilnahme des Arbeitnehmers an der Fortbildungsmaßnahme, insbesondere die Kosten der An- und Abreise sowie für Unterkunft und Verpflegung. Eine Übernahme oder Erstattung dieser Kosten erfolgt nur gegen Nachweis durch entsprechende Belege.

3. 528282 582 85828285222255, 282 822828225 5228588258885255228255225 2525 2822 525252 522882 528222 582528222 828. 2255255228282228 2285552, 8825 58282 82 82825585 25 225222 525 552 582 2288252222 528 858282228258 52255285222, 282 525 22822, 5588 82828282 282 5282222582522522852825585 528 8582822252258 28852 8282252.


§ 3 Rückzahlungspflicht

1. Der Arbeitnehmer ist zur Rückzahlung der für die Dauer der Fortbildungsmaßnahme empfangenen Bezüge und der dem Arbeitgeber tatsächlich entstandenen Fortbildungskosten verpflichtet, wenn er das Arbeitsverhältnis selbst kündigt und die Eigenkündigung der Sphäre des Arbeitnehmers zuzuordnen ist oder wenn das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber aus einem Grund gekündigt wird, den der Arbeitnehmer zu vertreten hat. Ist die Eigenkündigung durch den Arbeitgeber (mit)veranlasst, z.B. im Fall einer betriebsbedingten Kündigung, oder erfolgt die Eigenkündigung wegen eines vertragswidrigen Verhaltens des Arbeitgebers, besteht kein Rückzahlungsanspruch.

2. Bei einer Fortbildungsdauer von bis zu einem Monat, ohne Verpflichtung zur Arbeitsleistung und unter Fortzahlung der Vergütung, beträgt die Bindungsdauer sechs Monate. Bei einer Fortbildungsdauer von über einem bis zu zwei Monaten beträgt die Bindungsdauer ein Jahr, bei einer Fortbildungsdauer von drei bis vier Monaten beträgt die Bindungsdauer zwei Jahre, bei einer Fortbildungsdauer von sechs Monaten bis zu einem Jahr beträgt die Bindungsdauer drei Jahre und bei einer mehr als zweijähriger Dauer beträgt die Bindungsdauer fünf Jahre.

3. Für jeden Monat der Beschäftigung nach Beendigung der Fortbildungsmaßnahme werden dem Arbeitnehmer zeitanteilig bei einer Fortbildungsdauer von bis zu einem Monat 1/6, von über einem bis zu zwei Monaten 1/12, von drei bis vier Monaten 1/24, von sechs Monaten bis zu einem Jahr 1/36 und bei einer mehr als zweijährigen Dauer 1/60 des gesamten Rückzahlungsbetrages erlassen.

4. Der Rückzahlungsbetrag ist bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses in voller Höhe fällig. Er kann gegen pfändbare Restansprüche des Arbeitnehmers aufgerechnet werden.






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Ort, Datum






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Arbeitgeber
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Arbeitnehmer
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Fortbildungsvereinbarung



Zwischen


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– Arbeitgeber –


und


Herr ________

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– Arbeitnehmer –


wird folgende Fortbildungsvereinbarung geschlossen:



§ 1 Fortbildungsgegenstand

1. Der Arbeitnehmer nimmt von ________ bis ________ auf Wunsch des Arbeitgebers an folgender Fortbildungsmaßnahme teil:

________

Die Fortbildungsmaßnahme wird von folgendem Veranstalter ausgeführt: ________.

2. Die Teilnahme des Arbeitnehmers erfolgt auf Wunsch des Arbeitgebers im Interesse seiner/ihrer beruflichen Fort- und Weiterbildung. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem als Anlage beigefügten Fortbildungs-/Lehrplan.


§ 2 Fortbildungskosten

1. Der Arbeitgeber stellt den Arbeitnehmer von der Arbeit frei. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung der Bezüge. Die Vergütung wird entsprechend dem Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate berechnet.

2. Die Übernahme oder Erstattung der Kosten ist auf einen maximalen Betrag in Höhe von ________ Euro begrenzt. Darüber hinausgehende Kosten trägt allein der Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber trägt die Kosten der Teilnahme des Arbeitnehmers an der Fortbildungsmaßnahme, insbesondere die Kosten der An- und Abreise sowie für Unterkunft und Verpflegung. Eine Übernahme oder Erstattung dieser Kosten erfolgt nur gegen Nachweis durch entsprechende Belege.

3. 528282 582 85828285222255, 282 822828225 5228588258885255228255225 2525 2822 525252 522882 528222 582528222 828. 2255255228282228 2285552, 8825 58282 82 82825585 25 225222 525 552 582 2288252222 528 858282228258 52255285222, 282 525 22822, 5588 82828282 282 5282222582522522852825585 528 8582822252258 28852 8282252.


§ 3 Rückzahlungspflicht

1. Der Arbeitnehmer ist zur Rückzahlung der für die Dauer der Fortbildungsmaßnahme empfangenen Bezüge und der dem Arbeitgeber tatsächlich entstandenen Fortbildungskosten verpflichtet, wenn er das Arbeitsverhältnis selbst kündigt und die Eigenkündigung der Sphäre des Arbeitnehmers zuzuordnen ist oder wenn das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber aus einem Grund gekündigt wird, den der Arbeitnehmer zu vertreten hat. Ist die Eigenkündigung durch den Arbeitgeber (mit)veranlasst, z.B. im Fall einer betriebsbedingten Kündigung, oder erfolgt die Eigenkündigung wegen eines vertragswidrigen Verhaltens des Arbeitgebers, besteht kein Rückzahlungsanspruch.

2. Bei einer Fortbildungsdauer von bis zu einem Monat, ohne Verpflichtung zur Arbeitsleistung und unter Fortzahlung der Vergütung, beträgt die Bindungsdauer sechs Monate. Bei einer Fortbildungsdauer von über einem bis zu zwei Monaten beträgt die Bindungsdauer ein Jahr, bei einer Fortbildungsdauer von drei bis vier Monaten beträgt die Bindungsdauer zwei Jahre, bei einer Fortbildungsdauer von sechs Monaten bis zu einem Jahr beträgt die Bindungsdauer drei Jahre und bei einer mehr als zweijähriger Dauer beträgt die Bindungsdauer fünf Jahre.

3. Für jeden Monat der Beschäftigung nach Beendigung der Fortbildungsmaßnahme werden dem Arbeitnehmer zeitanteilig bei einer Fortbildungsdauer von bis zu einem Monat 1/6, von über einem bis zu zwei Monaten 1/12, von drei bis vier Monaten 1/24, von sechs Monaten bis zu einem Jahr 1/36 und bei einer mehr als zweijährigen Dauer 1/60 des gesamten Rückzahlungsbetrages erlassen.

4. Der Rückzahlungsbetrag ist bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses in voller Höhe fällig. Er kann gegen pfändbare Restansprüche des Arbeitnehmers aufgerechnet werden.






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Arbeitgeber
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