Fortbildungsvereinbarung

Fortschritt:
0%
?
X

Was sollte hier angegeben werden?

Hier sollte der genaue Titel der Fortbildungsmaßnahme angegeben werden, wie er vom Veranstalter angegeben wird (z. B. „Zertifizierter Projektmanager (IPMA Level D)").

Einige Beispiele:

  • „Kurs zum Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen"
  • „Schulung 'Agile Methoden für die Softwareentwicklung'"
  • „Studiengang 'Master of Business Administration (MBA)'"

Brauchen
Sie Hilfe?
Die Vorlage ändern
Ihr Dokument ansehen

Fortbildungsvereinbarung



Zwischen

________

________

– Arbeitgeber –


und


________

________

– Arbeitnehmer –

wird folgende Fortbildungsvereinbarung geschlossen:



§ 1 Fortbildungsgegenstand

1.1. Der Arbeitnehmer nimmt von ________ bis ________ auf Wunsch des Arbeitgebers an folgender Fortbildungsmaßnahme teil:

________

1.2. Die Fortbildungsmaßnahme wird von folgendem Veranstalter durchgeführt: ________.

1.3. Die Teilnahme des Arbeitnehmers erfolgt auf Wunsch des Arbeitgebers im Interesse seiner/ihrer beruflichen Fort- und Weiterbildung.

1.4. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem als Anlage beigefügten Fortbildungs-/Lehrplan.


§ 2 Freistellung und Kostenübernahme

2.1. Der Arbeitnehmer wird von der Arbeit freigestellt. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung der Bezüge. Der Arbeitgeber trägt die Fortbildungskosten, bestehend aus Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten sowie den Gehaltszahlungen während der Freistellung.

2.2. Die Kostenübernahme ist auf einen Maximalbetrag von ________ Euro begrenzt. Darüber hinausgehende Kosten trägt der Arbeitnehmer.

2.3. Soweit Förderungen durch Dritte, wie die Arbeitsagentur oder sonstige Sozialversicherungsträger, gewährt werden, sind diese in Anspruch zu nehmen. Die Leistungen des Arbeitgebers werden um die Höhe dieser Förderungen reduziert.


§ 3 Rückzahlungspflicht

3.1. Eine Rückzahlungspflicht für die vom Arbeitgeber getragenen Fortbildungskosten besteht, wenn das Arbeitsverhältnis aus einem vom Arbeitnehmer zu vertretenden Grund endet, insbesondere bei:

  • Einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers.
  • Einer verhaltensbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. Eine Rückzahlungspflicht besteht nicht, wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber veranlasst wurde, z. B. durch eine betriebsbedingte Kündigung, oder
  • wenn der Arbeitnehmer aufgrund eines vertragswidrigen Verhaltens des Arbeitgebers kündigt.

3.2. Die Dauer der Bindung des Arbeitnehmers an das Unternehmen, nach der keine Rückzahlungspflicht mehr besteht, richtet sich nach der Dauer und den Kosten der Fortbildung. Die Rückzahlungsfrist ist angemessen und beträgt maximal 6 Monate.

3.3. Der Rückzahlungsbetrag verringert sich monatlich pro rata, d. h. für jeden vollen Monat der Betriebszugehörigkeit nach Abschluss der Fortbildung. Die Reduzierung beträgt: 1/6 des Gesamtbetrages.

3.4. Der Rückzahlungsbetrag wird bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig und kann mit pfändbaren Gehaltsansprüchen des Arbeitnehmers verrechnet werden.


§ 4 5858588828282252222

________. 8252552222 2525 55252252222 582825 525282855522 82555222 525 58558222252. 8828 2882 5585 255 582 852528522 582825 585582222522855828.

________. 5288222 28222822 828282252222 582825 525282855522 2522 2525 228882882 528852852 8282 2525 825522, 82 8855 582 2582822282 525 5858222 828282252222 28852 8255552. 82 582 522882 525 52885285222 8282822522 25822 2822 82228522, 582 522 8852885522888522 58282 525 55825522888522 82228522 52 25858222 22222.




________________________________
Ort, Datum




________________________________
Arbeitgeber
________




________________________________
Arbeitnehmer
________

Ihr Dokument ansehen

Fortbildungsvereinbarung



Zwischen

________

________

– Arbeitgeber –


und


________

________

– Arbeitnehmer –

wird folgende Fortbildungsvereinbarung geschlossen:



§ 1 Fortbildungsgegenstand

1.1. Der Arbeitnehmer nimmt von ________ bis ________ auf Wunsch des Arbeitgebers an folgender Fortbildungsmaßnahme teil:

________

1.2. Die Fortbildungsmaßnahme wird von folgendem Veranstalter durchgeführt: ________.

1.3. Die Teilnahme des Arbeitnehmers erfolgt auf Wunsch des Arbeitgebers im Interesse seiner/ihrer beruflichen Fort- und Weiterbildung.

1.4. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem als Anlage beigefügten Fortbildungs-/Lehrplan.


§ 2 Freistellung und Kostenübernahme

2.1. Der Arbeitnehmer wird von der Arbeit freigestellt. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung der Bezüge. Der Arbeitgeber trägt die Fortbildungskosten, bestehend aus Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten sowie den Gehaltszahlungen während der Freistellung.

2.2. Die Kostenübernahme ist auf einen Maximalbetrag von ________ Euro begrenzt. Darüber hinausgehende Kosten trägt der Arbeitnehmer.

2.3. Soweit Förderungen durch Dritte, wie die Arbeitsagentur oder sonstige Sozialversicherungsträger, gewährt werden, sind diese in Anspruch zu nehmen. Die Leistungen des Arbeitgebers werden um die Höhe dieser Förderungen reduziert.


§ 3 Rückzahlungspflicht

3.1. Eine Rückzahlungspflicht für die vom Arbeitgeber getragenen Fortbildungskosten besteht, wenn das Arbeitsverhältnis aus einem vom Arbeitnehmer zu vertretenden Grund endet, insbesondere bei:

  • Einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers.
  • Einer verhaltensbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. Eine Rückzahlungspflicht besteht nicht, wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber veranlasst wurde, z. B. durch eine betriebsbedingte Kündigung, oder
  • wenn der Arbeitnehmer aufgrund eines vertragswidrigen Verhaltens des Arbeitgebers kündigt.

3.2. Die Dauer der Bindung des Arbeitnehmers an das Unternehmen, nach der keine Rückzahlungspflicht mehr besteht, richtet sich nach der Dauer und den Kosten der Fortbildung. Die Rückzahlungsfrist ist angemessen und beträgt maximal 6 Monate.

3.3. Der Rückzahlungsbetrag verringert sich monatlich pro rata, d. h. für jeden vollen Monat der Betriebszugehörigkeit nach Abschluss der Fortbildung. Die Reduzierung beträgt: 1/6 des Gesamtbetrages.

3.4. Der Rückzahlungsbetrag wird bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig und kann mit pfändbaren Gehaltsansprüchen des Arbeitnehmers verrechnet werden.


§ 4 5858588828282252222

________. 8252552222 2525 55252252222 582825 525282855522 82555222 525 58558222252. 8828 2882 5585 255 582 852528522 582825 585582222522855828.

________. 5288222 28222822 828282252222 582825 525282855522 2522 2525 228882882 528852852 8282 2525 825522, 82 8855 582 2582822282 525 5858222 828282252222 28852 8255552. 82 582 522882 525 52885285222 8282822522 25822 2822 82228522, 582 522 8852885522888522 58282 525 55825522888522 82228522 52 25858222 22222.




________________________________
Ort, Datum




________________________________
Arbeitgeber
________




________________________________
Arbeitnehmer
________