G E S C H Ä F T S O R D N U N G
D E R
G E S C H Ä F T S F Ü H R E R
Präambel
Die Gesellschafterversammlung der ________ hat am ________ folgende Geschäftsordnung für die Geschäftsführer beschlossen, um die Rechte und Pflichten der Geschäftsführer sowie die Organisation und den Ablauf der Geschäftsführung näher zu regeln.
§ 1 Allgemeines
1.1. Die Geschäftsführung leitet die Geschäfte der Gesellschaft unter Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns gemäß den Vorschriften der Gesetze, des Gesellschaftsvertrages, dieser Geschäftsordnung sowie den Beschlüssen der Gesellschafterversammlung und ihrer jeweiligen Dienstverträge.
1.2. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben arbeitet die Geschäftsführung vertrauensvoll sowohl untereinander als auch mit den übrigen Organen der Gesellschaft zum Wohl der Gesellschaft zusammen.
§ 2 Geschäftsverteilung und Vorsitz
2.1. Sofern die Geschäftsführung aus mehr als einem Mitglied besteht, führen diese die Gesellschaft gesamtverantwortlich. Sie arbeiten kollegial zusammen und unterrichten sich gegenseitig über alle wichtigen Vorgänge.
Die Gesellschafterversammlung kann einen Vorsitzenden der Geschäftsführung ernennen, dem die Koordination der Geschäftsbereiche obliegt.
2.2. Der Vorsitzende der Geschäftsführung repräsentiert die Gesellschaft nach außen, insbesondere gegenüber Verbänden und Behörden. Er kann diese Aufgaben auf ein anderes Mitglied der Geschäftsführung übertragen.
§ 3 Zuständigkeiten und Beschlüsse der Geschäftsführung
3.1. Die Geschäftsführer sind zuständig für alle Maßnahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs.
3.2. Unbeschadet der Regelung in § 2 bedarf es eines schriftlich zu dokumentierenden Beschlusses der Gesamtgeschäftsführung für:
3.2.1. den Lagebericht und Jahresabschluss der Gesellschaft;
3.2.2. alle geschäftlichen Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung;
3.2.3. die Aufstellung des Geschäftsplans sowie alle wesentlichen Abweichungen;
3.2.4. Geschäfte und Maßnahmen, die für die Gesellschaft von besonderer Bedeutung sind oder mit denen ein hohes wirtschaftliches Risiko verbunden ist;
3.2.5. die Einberufung der Gesellschafterversammlung und die Vorschläge zur Beschlussfassung.
§ 4 Sitzungen und Beschlussfassung
4.1. Die Geschäftsführer beschließen in der Regel in Sitzungen, die mindestens zweimal im Monat stattfinden sollen. Jeder Geschäftsführer kann eine Sitzung einberufen.
4.2. Die Geschäftsführung ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder ordnungsgemäß eingeladen sind und die Mehrheit anwesend ist. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
4.3. Abwesende Mitglieder können ihre Stimmen schriftlich, durch elektronische Medien oder fernmündlich abgeben.
4.4. Über Sitzungen wird regelmäßig ein schriftliches Kurzprotokoll angefertigt, das die wesentlichen Beschlüsse festhält.
§ 5 Zustimmungsbedürftige Geschäfte
5.1. Maßnahmen der Geschäftsführung, die über den Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs hinausgehen, bedürfen der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung. Dies sind insbesondere:
5.1.1. Jedes Rechtsgeschäft zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern oder einem Mitglied der Geschäftsführung.
5.1.2. Verfügungen über gewerbliche Schutzrechte (Lizenzen, Patente).
5.1.3. Abschluss von Verträgen mit einem Jahresbruttogehalt von über ________ Euro.
5.1.4. Jede Veräußerung, Verpfändung oder Übertragung von Wirtschaftsgütern über ________ Euro pro Geschäftsjahr.
5.1.5. Darlehensverträge, soweit die Verbindlichkeit im Einzelfall ________ Euro oder insgesamt ________ Euro übersteigt.
5.1.6. Veranlassung von Entwicklungsprojekten mit einem Volumen von mehr als ________ Euro.
5.1.7. Das Führen von Aktivprozessen, solange der Streitwert ________ Euro übersteigt.
5.1.8. Abschluss anderer Verträge, wodurch Aufwendungen und Verpflichtungen von im Einzelfall über ________ Euro (bei Dauerschuldverhältnissen ________ Euro) entstehen.
§ 6 5858588828282252222
________. 8252552222 582825 2288552282552522 252255252 28222 22282528522522 828858588 525 2282888855222582585228522.
________. 88282 2288552282552522 5222588222 522 82852 525 85252852258882 82528858525 525 25822 282 8222528225 2852522 82 55522.
Ort, Datum:............................, den:............................
............................................................
Gesellschafterversammlung der ________
............................................................
Geschäftsführer
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Präambel
Die Gesellschafterversammlung der ________ hat am ________ folgende Geschäftsordnung für die Geschäftsführer beschlossen, um die Rechte und Pflichten der Geschäftsführer sowie die Organisation und den Ablauf der Geschäftsführung näher zu regeln.
§ 1 Allgemeines
1.1. Die Geschäftsführung leitet die Geschäfte der Gesellschaft unter Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns gemäß den Vorschriften der Gesetze, des Gesellschaftsvertrages, dieser Geschäftsordnung sowie den Beschlüssen der Gesellschafterversammlung und ihrer jeweiligen Dienstverträge.
1.2. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben arbeitet die Geschäftsführung vertrauensvoll sowohl untereinander als auch mit den übrigen Organen der Gesellschaft zum Wohl der Gesellschaft zusammen.
§ 2 Geschäftsverteilung und Vorsitz
2.1. Sofern die Geschäftsführung aus mehr als einem Mitglied besteht, führen diese die Gesellschaft gesamtverantwortlich. Sie arbeiten kollegial zusammen und unterrichten sich gegenseitig über alle wichtigen Vorgänge.
Die Gesellschafterversammlung kann einen Vorsitzenden der Geschäftsführung ernennen, dem die Koordination der Geschäftsbereiche obliegt.
2.2. Der Vorsitzende der Geschäftsführung repräsentiert die Gesellschaft nach außen, insbesondere gegenüber Verbänden und Behörden. Er kann diese Aufgaben auf ein anderes Mitglied der Geschäftsführung übertragen.
§ 3 Zuständigkeiten und Beschlüsse der Geschäftsführung
3.1. Die Geschäftsführer sind zuständig für alle Maßnahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs.
3.2. Unbeschadet der Regelung in § 2 bedarf es eines schriftlich zu dokumentierenden Beschlusses der Gesamtgeschäftsführung für:
3.2.1. den Lagebericht und Jahresabschluss der Gesellschaft;
3.2.2. alle geschäftlichen Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung;
3.2.3. die Aufstellung des Geschäftsplans sowie alle wesentlichen Abweichungen;
3.2.4. Geschäfte und Maßnahmen, die für die Gesellschaft von besonderer Bedeutung sind oder mit denen ein hohes wirtschaftliches Risiko verbunden ist;
3.2.5. die Einberufung der Gesellschafterversammlung und die Vorschläge zur Beschlussfassung.
§ 4 Sitzungen und Beschlussfassung
4.1. Die Geschäftsführer beschließen in der Regel in Sitzungen, die mindestens zweimal im Monat stattfinden sollen. Jeder Geschäftsführer kann eine Sitzung einberufen.
4.2. Die Geschäftsführung ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder ordnungsgemäß eingeladen sind und die Mehrheit anwesend ist. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
4.3. Abwesende Mitglieder können ihre Stimmen schriftlich, durch elektronische Medien oder fernmündlich abgeben.
4.4. Über Sitzungen wird regelmäßig ein schriftliches Kurzprotokoll angefertigt, das die wesentlichen Beschlüsse festhält.
§ 5 Zustimmungsbedürftige Geschäfte
5.1. Maßnahmen der Geschäftsführung, die über den Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs hinausgehen, bedürfen der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung. Dies sind insbesondere:
5.1.1. Jedes Rechtsgeschäft zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern oder einem Mitglied der Geschäftsführung.
5.1.2. Verfügungen über gewerbliche Schutzrechte (Lizenzen, Patente).
5.1.3. Abschluss von Verträgen mit einem Jahresbruttogehalt von über ________ Euro.
5.1.4. Jede Veräußerung, Verpfändung oder Übertragung von Wirtschaftsgütern über ________ Euro pro Geschäftsjahr.
5.1.5. Darlehensverträge, soweit die Verbindlichkeit im Einzelfall ________ Euro oder insgesamt ________ Euro übersteigt.
5.1.6. Veranlassung von Entwicklungsprojekten mit einem Volumen von mehr als ________ Euro.
5.1.7. Das Führen von Aktivprozessen, solange der Streitwert ________ Euro übersteigt.
5.1.8. Abschluss anderer Verträge, wodurch Aufwendungen und Verpflichtungen von im Einzelfall über ________ Euro (bei Dauerschuldverhältnissen ________ Euro) entstehen.
§ 6 5858588828282252222
________. 8252552222 582825 2288552282552522 252255252 28222 22282528522522 828858588 525 2282888855222582585228522.
________. 88282 2288552282552522 5222588222 522 82852 525 85252852258882 82528858525 525 25822 282 8222528225 2852522 82 55522.
Ort, Datum:............................, den:............................
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Gesellschafterversammlung der ________
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