Gesellschafterdarlehensvertrag

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Hier sollte ausgewählt werden, um welche Art Person es sich beim Gesellschafter handelt. Gesellschafter einer Gesellschaft kann sowohl eine natürliche Person, also ein Mensch als Träger von Rechten und Pflichten oder eine Gesellschaft bzw. ein Verein sein. Gesellschaften, Unternehmen und Vereine sind juristische Personen.

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Gesellschafterdarlehensvertrag


Zwischen


________

________

geboren am: ________

Reisepassnummer: ________, ausgestellt in ________

-Darlehensgeber-

und

________ GmbH

Vertreten durch Geschäftsführer: ________

________

- Darlehensnehmer-


wird nachstehender Darlehensvertrag geschlossen:


§ 1 Darlehensgewährung

1.1. Dem Darlehensnehmer wird vom Darlehensgeber ein Darlehen in Höhe von ________ € (________) gewährt.

1.2. Das Darlehen wird zu folgendem Zweck gewährt:

________


§ 2 Auszahlung

Der Darlehensgeber hat dem Darlehensnehmer den Darlehensbetrag am ________ in bar zu entrichten. Der Darlehensnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift unter diesem Darlehensvertrag den Erhalt des Darlehensbetrages.


§ 3 Vertragsgrundlage und Dauer

3.1. Grundlage des Darlehensvertrages zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer ist die Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

3.2. Die Vertragslaufzeit endet am ________.

3.3. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate.


§ 4 Tilgung

4.1. Das Darlehen ist in ________ Raten zu entrichten. Jede Rate beträgt ________ Euro (________) und ist monatlich fällig, jeweils zum 1. Werktag zurückzuzahlen.

4.2. Der Darlehensnehmer hat Tilgungen in bar zu entrichten.


§ 5 Zinssatz und Zinszahlung

5.1. Das Darlehen ist mit ________ % p.a. zu verzinsen. Die Zinsen sind vierteljährlich fällig und bis zum 1. des entsprechenden Monats auf das in diesem Darlehensvertrag angegebene Konto des Darlehensgebers zu überweisen.

5.2. Kommt der Darlehensnehmer mit der Zinszahlung in Verzug, erhöht sich der Darlehenszins, ohne dass es einer Mahnung bedarf, für die Zeit des Verzuges um den gesetzlich festgelegten Verzugszins.

5.3. Der Zinsanspruch aus dem Darlehen kann ohne die Zustimmung des Darlehensnehmers nicht abgetreten werden.


§ 6 Sicherheiten

6.1. Zunächst überträgt der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer sicherungshalber das Eigentum an folgenden Gegenständen auf den Darlehensgeber:

________

6.2. Der Darlehensgeber gestattet dem Darlehensnehmer das Recht, die genannten Gegenstände für den gewöhnlichen Gebrauch weiterhin zu nutzen.

6.3. Sollte der Darlehensnehmer mit zwei oder mehr Darlehens- oder Zinsraten in Verzug kommen, ist der Darlehensgeber dazu berechtigt, das Nutzungsrecht an den Gegenständen zu widerrufen und die Sicherungsgegenstände in seinen Besitz zu nehmen.

6.4. Sobald der Darlehensnehmer das Darlehen an den Darlehensgeber zurückgezahlt hat, fällt das Eigentum an den Genständen an den Darlehensnehmer zurück. Dazu bedarf es keinen besonderen Übertragungsaktes.

6.5. Der Darlehensnehmer tritt an den Darlehensgeber, der diese Abtretung annimmt, folgende Ansprüche zur Sicherung des Darlehens ab:

________

6.6. Aus den abgetretenen Ansprüchen darf sich der Darlehensgeber nur befriedigen, wenn der Darlehensnehmer mit der Rückzahlung des Darlehens in Verzug gerät.


§ 7 Haftung

Der Darlehensnehmer haftet dem Darlehensgeber gegenüber als Gesamtschuldner im Sinne von § 421 BGB.


§ 8 Kündigung

Der Darlehensgeber kann den Darlehensvertrag aus wichtigem Grund schriftlich kündigen und mit sofortiger Wirkung, die sofortige Rückzahlung des Darlehens in voller Höhe verlangen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

- wenn eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers oder in der Werthaltigkeit einer für das Darlehen gestellten Sicherheit droht und dadurch die Rückzahlung des Darlehens gefährdet wird.

- wenn der Darlehensnehmer vertragliche Verpflichtungen verletzt hat: Eine Verletzung von vertraglichen Verpflichtungen liegt insbesondere vor, wenn der Darlehensnehmer sich mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten bei Tilgungsleistungen oder Zinszahlungen in Verzug befindet oder der Darlehensnehmer unrichtige Angaben gemacht hat, die auf die Gewährung des Darlehens Einfluss hatten, oder der Darlehensnehmer seiner Verpflichtung zur Bestellung der vereinbarten Sicherheit nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachkommt.

- wenn gegen den Darlehensnehmer gerichtliche Vergleichs- oder Konkursverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wird oder der Darlehensnehmer einen gerichtlichen Vergleich anstrebt oder der Darlehensnehmer seine Zahlungen dauernd oder vorübergehend einstellt.

- wenn der Darlehensnehmer vor Abschluss des Darlehensvertrages unrichtige Angaben über Umstände gemacht hat, die für die Gewährung des Darlehens ausschlaggebend waren.


§ 9 Bedingter Sanierungserlass

825 85582522822825 8252885222 552 82822 855825228225525522 22222 582 2288, 8222 558 528288222825255522 5825 558 52522222 525 2288 25222222 2525 582 552222522 582282522 8855.


§ 10 Gültigkeit 525 Vertragsbestimmungen

10.1. 882825 5252552 2882 582 828882525822 525282855522 525 5252552825522822 882525. 252588852 828225852522 82822522 28852. 8252552222 525 55252252222 528 525255228 82555222 525 58558222252. 8828 2882 5585 255 282 888288522 822 5855822225225225525288.

10.2. 528822 2822 8282822522 582828 855825228825255228 2522 2525 228882882 528852852 8282 2525 282 52228522882555228225 55858255582 28852 558555828885 22522282 8282, 828822 582 5252522 828282252222 582828 525255228 28852 582555585 8255552 825522. 882 25522822 82528285522, 5588 882 582 5288528522 8282822522 2585 5525 525 2855822 55882222 525 55585 2822 528528885 88528522 8282822522 25822222, 582 522 8852885522888522 288822 525 25522822 28288522222.


§ 11 Gerichtsstand und anwendbares Recht

11.1. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Streitigkeiten ist ausschließlich das Gericht des Ortes zuständig, an dem die Verpflichtung zu erfüllen ist.

11.2. Erfüllungsort ist der Sitz des Darlehensgebers. Gerichtsstand ist der Wohnort des Darlehensgebers.




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Ort, Datum





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Darlehensgeber, ________





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Darlehensnehmer, ________ GmbH, vertreten durch ________

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Gesellschafterdarlehensvertrag


Zwischen


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geboren am: ________

Reisepassnummer: ________, ausgestellt in ________

-Darlehensgeber-

und

________ GmbH

Vertreten durch Geschäftsführer: ________

________

- Darlehensnehmer-


wird nachstehender Darlehensvertrag geschlossen:


§ 1 Darlehensgewährung

1.1. Dem Darlehensnehmer wird vom Darlehensgeber ein Darlehen in Höhe von ________ € (________) gewährt.

1.2. Das Darlehen wird zu folgendem Zweck gewährt:

________


§ 2 Auszahlung

Der Darlehensgeber hat dem Darlehensnehmer den Darlehensbetrag am ________ in bar zu entrichten. Der Darlehensnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift unter diesem Darlehensvertrag den Erhalt des Darlehensbetrages.


§ 3 Vertragsgrundlage und Dauer

3.1. Grundlage des Darlehensvertrages zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer ist die Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

3.2. Die Vertragslaufzeit endet am ________.

3.3. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate.


§ 4 Tilgung

4.1. Das Darlehen ist in ________ Raten zu entrichten. Jede Rate beträgt ________ Euro (________) und ist monatlich fällig, jeweils zum 1. Werktag zurückzuzahlen.

4.2. Der Darlehensnehmer hat Tilgungen in bar zu entrichten.


§ 5 Zinssatz und Zinszahlung

5.1. Das Darlehen ist mit ________ % p.a. zu verzinsen. Die Zinsen sind vierteljährlich fällig und bis zum 1. des entsprechenden Monats auf das in diesem Darlehensvertrag angegebene Konto des Darlehensgebers zu überweisen.

5.2. Kommt der Darlehensnehmer mit der Zinszahlung in Verzug, erhöht sich der Darlehenszins, ohne dass es einer Mahnung bedarf, für die Zeit des Verzuges um den gesetzlich festgelegten Verzugszins.

5.3. Der Zinsanspruch aus dem Darlehen kann ohne die Zustimmung des Darlehensnehmers nicht abgetreten werden.


§ 6 Sicherheiten

6.1. Zunächst überträgt der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer sicherungshalber das Eigentum an folgenden Gegenständen auf den Darlehensgeber:

________

6.2. Der Darlehensgeber gestattet dem Darlehensnehmer das Recht, die genannten Gegenstände für den gewöhnlichen Gebrauch weiterhin zu nutzen.

6.3. Sollte der Darlehensnehmer mit zwei oder mehr Darlehens- oder Zinsraten in Verzug kommen, ist der Darlehensgeber dazu berechtigt, das Nutzungsrecht an den Gegenständen zu widerrufen und die Sicherungsgegenstände in seinen Besitz zu nehmen.

6.4. Sobald der Darlehensnehmer das Darlehen an den Darlehensgeber zurückgezahlt hat, fällt das Eigentum an den Genständen an den Darlehensnehmer zurück. Dazu bedarf es keinen besonderen Übertragungsaktes.

6.5. Der Darlehensnehmer tritt an den Darlehensgeber, der diese Abtretung annimmt, folgende Ansprüche zur Sicherung des Darlehens ab:

________

6.6. Aus den abgetretenen Ansprüchen darf sich der Darlehensgeber nur befriedigen, wenn der Darlehensnehmer mit der Rückzahlung des Darlehens in Verzug gerät.


§ 7 Haftung

Der Darlehensnehmer haftet dem Darlehensgeber gegenüber als Gesamtschuldner im Sinne von § 421 BGB.


§ 8 Kündigung

Der Darlehensgeber kann den Darlehensvertrag aus wichtigem Grund schriftlich kündigen und mit sofortiger Wirkung, die sofortige Rückzahlung des Darlehens in voller Höhe verlangen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

- wenn eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers oder in der Werthaltigkeit einer für das Darlehen gestellten Sicherheit droht und dadurch die Rückzahlung des Darlehens gefährdet wird.

- wenn der Darlehensnehmer vertragliche Verpflichtungen verletzt hat: Eine Verletzung von vertraglichen Verpflichtungen liegt insbesondere vor, wenn der Darlehensnehmer sich mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten bei Tilgungsleistungen oder Zinszahlungen in Verzug befindet oder der Darlehensnehmer unrichtige Angaben gemacht hat, die auf die Gewährung des Darlehens Einfluss hatten, oder der Darlehensnehmer seiner Verpflichtung zur Bestellung der vereinbarten Sicherheit nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachkommt.

- wenn gegen den Darlehensnehmer gerichtliche Vergleichs- oder Konkursverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wird oder der Darlehensnehmer einen gerichtlichen Vergleich anstrebt oder der Darlehensnehmer seine Zahlungen dauernd oder vorübergehend einstellt.

- wenn der Darlehensnehmer vor Abschluss des Darlehensvertrages unrichtige Angaben über Umstände gemacht hat, die für die Gewährung des Darlehens ausschlaggebend waren.


§ 9 Bedingter Sanierungserlass

825 85582522822825 8252885222 552 82822 855825228225525522 22222 582 2288, 8222 558 528288222825255522 5825 558 52522222 525 2288 25222222 2525 582 552222522 582282522 8855.


§ 10 Gültigkeit 525 Vertragsbestimmungen

10.1. 882825 5252552 2882 582 828882525822 525282855522 525 5252552825522822 882525. 252588852 828225852522 82822522 28852. 8252552222 525 55252252222 528 525255228 82555222 525 58558222252. 8828 2882 5585 255 282 888288522 822 5855822225225225525288.

10.2. 528822 2822 8282822522 582828 855825228825255228 2522 2525 228882882 528852852 8282 2525 282 52228522882555228225 55858255582 28852 558555828885 22522282 8282, 828822 582 5252522 828282252222 582828 525255228 28852 582555585 8255552 825522. 882 25522822 82528285522, 5588 882 582 5288528522 8282822522 2585 5525 525 2855822 55882222 525 55585 2822 528528885 88528522 8282822522 25822222, 582 522 8852885522888522 288822 525 25522822 28288522222.


§ 11 Gerichtsstand und anwendbares Recht

11.1. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Streitigkeiten ist ausschließlich das Gericht des Ortes zuständig, an dem die Verpflichtung zu erfüllen ist.

11.2. Erfüllungsort ist der Sitz des Darlehensgebers. Gerichtsstand ist der Wohnort des Darlehensgebers.




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Ort, Datum





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Darlehensgeber, ________





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Darlehensnehmer, ________ GmbH, vertreten durch ________