Gesellschaftsvertrag - Ein-Personen-GmbH

Fortschritt:
0%
?
X

Hinweis: Hier muss der vollständige Firmenname der Ein-Personen-GmbH eingetragen werden, so wie er im Handelsregister eingetragen ist. Die korrekte und genaue Angabe des Namens, einschließlich des Rechtsformzusatzes „GmbH", ist unerlässlich für die eindeutige Identifizierung und die rechtliche Gültigkeit des Vertrags.

Wichtig: Man kann die Zulässigkeit des gewünschten Namens bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer prüfen lassen.

Brauchen
Sie Hilfe?
Die Vorlage ändern
Ihr Dokument ansehen

GESELLSCHAFTSVERTRAG EIN-PERSONEN-GMBH

der ________


§ 1 Firma, Sitz und Gegenstand

1.1. Die Firma der Gesellschaft lautet: ________.

1.2. Sitz der Gesellschaft ist ________.

1.3. Gegenstand des Unternehmens ist:

________

1.4. sowie alle damit zusammenhängenden geschäftlichen Aktivitäten.

1.5. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten und andere Unternehmen zu gründen.


§ 2 Dauer der Gesellschaft

2.1. Die Gesellschaft beginnt mit der Eintragung in das Handelsregister.

2.2. Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Dauer errichtet.


§ 3 Stammkapital und Stammeinlagen

3.1. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt ________ € (in Worten: ________). Es besteht aus einem einzigen Geschäftsanteil.

3.2. Das Stammkapital wird vom Gesellschafter ________, geboren am ________, wohnhaft in ________, übernommen.

3.3. Die Stammeinlage wird in Geld erbracht.

3.4. Mindestens die Hälfte des Stammkapitals, somit ________ €, ist bei Gründung der GmbH auf das Geschäftskonto einzuzahlen.


§ 4 Geschäftsführer

4.1. Der Gesellschafter ________, geboren am ________, wohnhaft in ________, wird zum Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt.

4.2. Die Bestellung und Abberufung des Geschäftsführers erfolgt durch Gesellschafterbeschluss.


§ 5 Vertretung der Gesellschaft

5.1. Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich.

5.2. Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.

5.3. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.


§ 6 Geschäftsführung und Gesellschafterbeschlüsse

6.1. Die Geschäftsführung hat die Geschäfte der Gesellschaft nach den Vorschriften des Gesetzes, dieses Vertrages und den Beschlüssen des Gesellschafters zu führen.

6.2. Beschlüsse des Alleingesellschafters sind unverzüglich zu protokollieren und vom Geschäftsführer zu unterzeichnen.

6.3. Die Gesellschaft ist berechtigt, den Gesellschafterbeschluss an das Handelsregister zu melden - soweit die gesetzlichen Vorschriften es vorsehen.


§ 7 Geschäftsjahr, Jahresabschluss und Gewinnverteilung

7.1. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

7.2. Das erste Geschäftsjahr beginnt mit der Eintragung in das Handelsregister und endet am 31. Dezember des Eintragungsjahres.

7.3. Der Gesellschafter hat Anspruch auf den Jahresüberschuss, es sei denn, er entscheidet sich per Beschluss für eine andere Verwendung (z. B. als Rücklage oder Darlehen).


§ 8 Übertragung von Geschäftsanteilen

8.1. Geschäftsanteile können nur ganz oder teilweise abgetreten werden, wenn der Gesellschafter dies durch Beschluss festlegt.

8.2. Sollte der Gesellschafter beabsichtigen, seinen Geschäftsanteil zu veräußern, so ist er nicht zur Veräußerung berechtigt, wenn der Erwerber seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht nachkommt oder der Erwerber zu erwarten ist, dass er seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht erfüllen wird.


§ 9 Ausschluss und Tod des Gesellschafters

9.1. Im Falle des Todes des Gesellschafters scheidet dieser aus der Gesellschaft aus. Erben oder Vermächtnisnehmer treten an dessen Stelle.

9.2. Eine Abfindung wird in diesem Fall nicht gezahlt. Die Einziehung des Geschäftsanteils des verstorbenen Gesellschafters ist unzulässig.


§ 10 Wettbewerbsverbot

10.1. Der Gesellschafter unterliegt für die Dauer der Gesellschaft und seiner Beteiligung dem Wettbewerbsverbot. Es ist ihm untersagt, in Tätigkeitsbereichen der Gesellschaft Geschäfte für eigene oder fremde Rechnung zu tätigen.

10.2. Beteiligungen an konkurrierenden Unternehmen bis zu einer Höhe von 5 % sind von dem Verbot nicht betroffen, unterliegen aber der Anzeigepflicht.


§ 11 58558222252, 2258852882525 525 5858588828282252222

________. 8882 52528285552222 82555222 525 58558222252, 828282 28852 558 228222 2822 2225582882 82552525522 82588552882.

________. 882 5288528522282 282228225 828282252222 582828 525255228 8255552 28852 582 2582822282 525 5858222.

________. 888 2258852882525 8855 525 5822 525 228288885522 8252828552.

________. 825 22828888552225 8285552 582 82588222252 858225282522 528 2282888855228825255228 552. 858 822882252258852 525 558 282522522 25558222 2282888 2822 82285588222 52282 528 825882222522 2282888855228825255228.


§ 12 Kosten der Gründung

12.1. Die Gesellschaft trägt alle Kosten, die mit der Gründung verbunden sind (Notar-, Gerichts- und Bekanntmachungskosten).

12.2. Die Kosten sind auf einen Gesamtbetrag von ________ € beschränkt. Darüber hinausgehende Kosten trägt der Gesellschafter.




________, den ________





.......................................................................................................................

________

Ihr Dokument ansehen

GESELLSCHAFTSVERTRAG EIN-PERSONEN-GMBH

der ________


§ 1 Firma, Sitz und Gegenstand

1.1. Die Firma der Gesellschaft lautet: ________.

1.2. Sitz der Gesellschaft ist ________.

1.3. Gegenstand des Unternehmens ist:

________

1.4. sowie alle damit zusammenhängenden geschäftlichen Aktivitäten.

1.5. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten und andere Unternehmen zu gründen.


§ 2 Dauer der Gesellschaft

2.1. Die Gesellschaft beginnt mit der Eintragung in das Handelsregister.

2.2. Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Dauer errichtet.


§ 3 Stammkapital und Stammeinlagen

3.1. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt ________ € (in Worten: ________). Es besteht aus einem einzigen Geschäftsanteil.

3.2. Das Stammkapital wird vom Gesellschafter ________, geboren am ________, wohnhaft in ________, übernommen.

3.3. Die Stammeinlage wird in Geld erbracht.

3.4. Mindestens die Hälfte des Stammkapitals, somit ________ €, ist bei Gründung der GmbH auf das Geschäftskonto einzuzahlen.


§ 4 Geschäftsführer

4.1. Der Gesellschafter ________, geboren am ________, wohnhaft in ________, wird zum Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt.

4.2. Die Bestellung und Abberufung des Geschäftsführers erfolgt durch Gesellschafterbeschluss.


§ 5 Vertretung der Gesellschaft

5.1. Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich.

5.2. Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.

5.3. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.


§ 6 Geschäftsführung und Gesellschafterbeschlüsse

6.1. Die Geschäftsführung hat die Geschäfte der Gesellschaft nach den Vorschriften des Gesetzes, dieses Vertrages und den Beschlüssen des Gesellschafters zu führen.

6.2. Beschlüsse des Alleingesellschafters sind unverzüglich zu protokollieren und vom Geschäftsführer zu unterzeichnen.

6.3. Die Gesellschaft ist berechtigt, den Gesellschafterbeschluss an das Handelsregister zu melden - soweit die gesetzlichen Vorschriften es vorsehen.


§ 7 Geschäftsjahr, Jahresabschluss und Gewinnverteilung

7.1. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

7.2. Das erste Geschäftsjahr beginnt mit der Eintragung in das Handelsregister und endet am 31. Dezember des Eintragungsjahres.

7.3. Der Gesellschafter hat Anspruch auf den Jahresüberschuss, es sei denn, er entscheidet sich per Beschluss für eine andere Verwendung (z. B. als Rücklage oder Darlehen).


§ 8 Übertragung von Geschäftsanteilen

8.1. Geschäftsanteile können nur ganz oder teilweise abgetreten werden, wenn der Gesellschafter dies durch Beschluss festlegt.

8.2. Sollte der Gesellschafter beabsichtigen, seinen Geschäftsanteil zu veräußern, so ist er nicht zur Veräußerung berechtigt, wenn der Erwerber seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht nachkommt oder der Erwerber zu erwarten ist, dass er seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht erfüllen wird.


§ 9 Ausschluss und Tod des Gesellschafters

9.1. Im Falle des Todes des Gesellschafters scheidet dieser aus der Gesellschaft aus. Erben oder Vermächtnisnehmer treten an dessen Stelle.

9.2. Eine Abfindung wird in diesem Fall nicht gezahlt. Die Einziehung des Geschäftsanteils des verstorbenen Gesellschafters ist unzulässig.


§ 10 Wettbewerbsverbot

10.1. Der Gesellschafter unterliegt für die Dauer der Gesellschaft und seiner Beteiligung dem Wettbewerbsverbot. Es ist ihm untersagt, in Tätigkeitsbereichen der Gesellschaft Geschäfte für eigene oder fremde Rechnung zu tätigen.

10.2. Beteiligungen an konkurrierenden Unternehmen bis zu einer Höhe von 5 % sind von dem Verbot nicht betroffen, unterliegen aber der Anzeigepflicht.


§ 11 58558222252, 2258852882525 525 5858588828282252222

________. 8882 52528285552222 82555222 525 58558222252, 828282 28852 558 228222 2822 2225582882 82552525522 82588552882.

________. 882 5288528522282 282228225 828282252222 582828 525255228 8255552 28852 582 2582822282 525 5858222.

________. 888 2258852882525 8855 525 5822 525 228288885522 8252828552.

________. 825 22828888552225 8285552 582 82588222252 858225282522 528 2282888855228825255228 552. 858 822882252258852 525 558 282522522 25558222 2282888 2822 82285588222 52282 528 825882222522 2282888855228825255228.


§ 12 Kosten der Gründung

12.1. Die Gesellschaft trägt alle Kosten, die mit der Gründung verbunden sind (Notar-, Gerichts- und Bekanntmachungskosten).

12.2. Die Kosten sind auf einen Gesamtbetrag von ________ € beschränkt. Darüber hinausgehende Kosten trägt der Gesellschafter.




________, den ________





.......................................................................................................................

________