Gewinnbeteiligung - Arbeitsrecht

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Vereinbarung über eine Gewinnbeteiligung


Zwischen

________

- nachfolgend Arbeitgeber genannt -

und


________

- nachfolgend Arbeitnehmer genannt -


wird folgende Gewinnbeteiligung vereinbart:


Neben dem laufenden Gehalt erhält der Arbeitnehmer ________ einmal jährlich eine Gewinnbeteiligung (Tantieme), solange die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens sich nicht verschlechtern und dies zulassen, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:


1. Tantiemeberechnung

1. Bemessungsgrundlage der Tantiemeberechnung ist der vorläufige Jahresüberschuss (nach Gewerbesteuer), soweit er einen Grundbetrag von ________ EUR übersteigt. Maßgeblich ist der Umsatz ab dem ________. Der Grundbetrag ist nicht tantiemepflichtig.

2. Nicht tantiemepflichtig ist weiter der Ertrag aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens, und zwar auch dann nicht, wenn der Ertrag hieraus in eine steuerfreie Rücklage eingestellt und diese Rücklage später übertragen oder aufgelöst wird.

3. Soweit der vorläufige handelsrechtliche Jahresüberschuss durch die Bildung von freien Rücklagen oder Zuführung bestehender freier Rücklagen gemindert worden ist, ist dieser Betrag dem vorläufigen Jahresüberschuss, ggf. nach Gewerbesteuer, wieder hinzuzurechnen.

4. Soweit der vorläufige Jahresüberschuss durch die Auflösung von freien Rücklagen erhöht worden ist, ist die Bemessungsgrundlage für die Tantieme um diesen Betrag zu kürzen.

5. Der Arbeitnehmer erhält ________ % des Jahresüberschusses, höchstens aber einen Betrag in Höhe von ________ EUR.

6. Spätere Änderungen des Jahresüberschusses haben auf die Höhe der Tantieme keinen Einfluss, wobei es auf den Grund für die Änderung nicht ankommt.

7. Zum Nachweis der Richtigkeit der Berechnung der Tantieme genügt die schriftliche Erklärung des jeweiligen steuerlichen Beraters des Unternehmens. Der Inhalt dieser Erklärung erstreckt sich darauf, dass die Tantieme den vertraglichen Vereinbarungen entspricht und auf der Grundlage der maßgeblichen Positionen richtig berechnet worden ist. Zu einer weitergehenden Rechnungslegung ist das Unternehmen nicht verpflichtet.


2. Fälligkeit

Die Tantieme wird am Ende des Monats fällig, der auf denjenigen Monat folgt, in dem die Bilanz nach den gesetzlichen und gesellschaftsrechtlichen Regelungen festgestellt ist bzw. festzustellen ist.


3. Abschlagszahlungen

Das Unternehmen kann - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - auf die voraussichtliche Tantieme Abschlagszahlungen leisten.


4. Arbeitsunfähigkeit

Im Fall der Erkrankung des tantiemeberechtigten Arbeitnehmers mindert sich die Tantieme für jeden vollen Monat, für den kein Anspruch auf Arbeitsentgelt bzw. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht, um 1/12.


5. Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Ruht das Arbeitsverhältnis im Geschäftsjahr zeitweise aufgrund unbezahlten Urlaubs des tantiemeberechtigten Arbeitnehmers oder aus sonstigen Gründen (z. B. Elternzeit), wird die Tantieme für den gesamten Ruhezeitraum anteilig gekürzt.


6. 8222582522 528 828855228252288255582288828

58528522 525 858282225225 82 25522 28228 22885522825558 558 522 88228222 528 522252252228 558, 8855 582 55228222 2585 522 5828222852282582282 52228882 255 582 85525 525 828855228252282282 252 25858222 25888222828228225222 2225582.


7. Laufzeit der Tantiemeregelung, Kündigung

Die Tantiemeregelung gilt zunächst für den Zeitraum bis zum ________. Sie verlängert sich um jeweils ________, wenn sie nicht von der Geschäftsführung gegenüber dem Arbeitnehmer mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Wirtschaftsjahrs gekündigt wird. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Auf das Schriftformerfordernis kann nicht verzichtet werden. Eine Nichtbeachtung führt zur Unwirksamkeit entsprechender Regelungen. Ausgenommen hiervon sind Individualvereinbarungen i. S. d. § 305b BGB.


8. Ausschluss des Anspruchs

Dem tantiemeberechtigten Arbeitnehmer ist bekannt, dass er keinen Anspruch auf die Tantieme für die Zeit nach einer Kündigung hat, wenn das Unternehmen von dem Kündigungsrecht Gebrauch macht.





..................................................

Ort, Datum





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Arbeitgeber





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Arbeitnehmer

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Vereinbarung über eine Gewinnbeteiligung


Zwischen

________

- nachfolgend Arbeitgeber genannt -

und


________

- nachfolgend Arbeitnehmer genannt -


wird folgende Gewinnbeteiligung vereinbart:


Neben dem laufenden Gehalt erhält der Arbeitnehmer ________ einmal jährlich eine Gewinnbeteiligung (Tantieme), solange die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens sich nicht verschlechtern und dies zulassen, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:


1. Tantiemeberechnung

1. Bemessungsgrundlage der Tantiemeberechnung ist der vorläufige Jahresüberschuss (nach Gewerbesteuer), soweit er einen Grundbetrag von ________ EUR übersteigt. Maßgeblich ist der Umsatz ab dem ________. Der Grundbetrag ist nicht tantiemepflichtig.

2. Nicht tantiemepflichtig ist weiter der Ertrag aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens, und zwar auch dann nicht, wenn der Ertrag hieraus in eine steuerfreie Rücklage eingestellt und diese Rücklage später übertragen oder aufgelöst wird.

3. Soweit der vorläufige handelsrechtliche Jahresüberschuss durch die Bildung von freien Rücklagen oder Zuführung bestehender freier Rücklagen gemindert worden ist, ist dieser Betrag dem vorläufigen Jahresüberschuss, ggf. nach Gewerbesteuer, wieder hinzuzurechnen.

4. Soweit der vorläufige Jahresüberschuss durch die Auflösung von freien Rücklagen erhöht worden ist, ist die Bemessungsgrundlage für die Tantieme um diesen Betrag zu kürzen.

5. Der Arbeitnehmer erhält ________ % des Jahresüberschusses, höchstens aber einen Betrag in Höhe von ________ EUR.

6. Spätere Änderungen des Jahresüberschusses haben auf die Höhe der Tantieme keinen Einfluss, wobei es auf den Grund für die Änderung nicht ankommt.

7. Zum Nachweis der Richtigkeit der Berechnung der Tantieme genügt die schriftliche Erklärung des jeweiligen steuerlichen Beraters des Unternehmens. Der Inhalt dieser Erklärung erstreckt sich darauf, dass die Tantieme den vertraglichen Vereinbarungen entspricht und auf der Grundlage der maßgeblichen Positionen richtig berechnet worden ist. Zu einer weitergehenden Rechnungslegung ist das Unternehmen nicht verpflichtet.


2. Fälligkeit

Die Tantieme wird am Ende des Monats fällig, der auf denjenigen Monat folgt, in dem die Bilanz nach den gesetzlichen und gesellschaftsrechtlichen Regelungen festgestellt ist bzw. festzustellen ist.


3. Abschlagszahlungen

Das Unternehmen kann - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - auf die voraussichtliche Tantieme Abschlagszahlungen leisten.


4. Arbeitsunfähigkeit

Im Fall der Erkrankung des tantiemeberechtigten Arbeitnehmers mindert sich die Tantieme für jeden vollen Monat, für den kein Anspruch auf Arbeitsentgelt bzw. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht, um 1/12.


5. Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Ruht das Arbeitsverhältnis im Geschäftsjahr zeitweise aufgrund unbezahlten Urlaubs des tantiemeberechtigten Arbeitnehmers oder aus sonstigen Gründen (z. B. Elternzeit), wird die Tantieme für den gesamten Ruhezeitraum anteilig gekürzt.


6. 8222582522 528 828855228252288255582288828

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7. Laufzeit der Tantiemeregelung, Kündigung

Die Tantiemeregelung gilt zunächst für den Zeitraum bis zum ________. Sie verlängert sich um jeweils ________, wenn sie nicht von der Geschäftsführung gegenüber dem Arbeitnehmer mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Wirtschaftsjahrs gekündigt wird. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Auf das Schriftformerfordernis kann nicht verzichtet werden. Eine Nichtbeachtung führt zur Unwirksamkeit entsprechender Regelungen. Ausgenommen hiervon sind Individualvereinbarungen i. S. d. § 305b BGB.


8. Ausschluss des Anspruchs

Dem tantiemeberechtigten Arbeitnehmer ist bekannt, dass er keinen Anspruch auf die Tantieme für die Zeit nach einer Kündigung hat, wenn das Unternehmen von dem Kündigungsrecht Gebrauch macht.





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Ort, Datum





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Arbeitgeber





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Arbeitnehmer