Hausmeistervertrag

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Bitte hier die Anschrift der Immobilie angeben, auf das sich der Hausmeistervertrag bezieht. Dabei handelt es sich um das Objekt, in dem der Hausmeister seine Hausmeistertätigkeit ausüben wird.

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HAUSMEISTERVERTRAG

für das Objekt:

________


Zwischen

________
________

- nachfolgend "Auftraggeber" genannt -

und

________
________

- nachfolgend "Auftragnehmer" genannt -

wird folgender Vertrag geschlossen:

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Hausmeistertätigkeiten im unter § 2 näher beschriebenen Umfang in folgendem Objekt:

________

(2) Der vorliegende Vertrag ist ausschließlich objektbezogen. Mithin führt ein Wechsel des/der Eigentümers/Eigentümer der Immobilie oder der Verwaltung der Immobilie nicht zur Beendigung des vorliegenden Vertrages.

§ 2 Leistungen des Hausmeisters

(1) Der Auftragnehmer hat alle nachfolgend genannten Leistungen gewissenhaft und ordentlich zu erbringen.

(2) Der Auftragnehmer hat für die Ordnung, Sauberkeit und Ruhe innerhalb des Objekts zu sorgen.

(3) Zu dem Aufgabenbereich des Auftragnehmers zählen insbesondere folgende Leistungen:

1. Darauf achten, dass alle Fenster im Treppenhaus und in den Gemeinschaftsräumen bei Regen, Sturm, Hagel und Frost geschlossen sind.

2. Weitere Aufgaben können dem Auftragnehmer vom Auftraggeber übertragen werden. Diese sind dem Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen.

(4) Der Auftragnehmer hat die Hausordnung einzuhalten.

§ 3 Arbeitszeit des Auftragnehmers

(1) Die Arbeitszeit des Auftragnehmers beträgt durchschnittlich ________ Stunden pro Woche.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine Arbeitszeit nach eigenem Ermessen einzuteilen, um die in § 2 beschriebenen Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen. Die Arbeitsleistung darf jedoch ausschließlich montags bis freitags in folgendem Zeitraum erfolgen:

________

(3) Die Arbeitszeitenregelung betrifft nicht den Winterdienst und etwaige Notfallmaßnahmen.

§ 4 Beschaffung der Arbeitsmittel

(1) Die zur Ausführung des Auftrags erforderlichen Arbeitsmittel (Geräte, Reinigungsmaterial) werden vom Auftraggeber auf dessen Kosten gestellt.

(2) Wasser und Strom können vom Auftragnehmer auf Kosten des Auftraggebers an besonders bezeichneten Entnahmestellen entnommen werden.

§ 5 Vergütung

(1) Für die Hausmeistertätigkeit erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber eine monatliche Pauschalvergütung in Höhe von ________ € (in Worten: ________) zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

(2) Die Vergütung ist jeweils zum 1. eines jeden Monats fällig.

(3) Der Betrag ist auf folgendes Konto zu überweisen:

Kontoinhaber: ________

Bankinstitut: ________

IBAN: ________

BIC: ________

§ 6 Urlaub

Der Auftragnehmer hat Anspruch auf ________ bezahlte Urlaubstage pro Jahr.

§ 7 Vertragsdauer

(1) Der Vertrag beginnt am ________ und gilt unbefristet.

§ 8 Kündigung

(1) Die ordentliche Kündigung kann von beiden Vertragspartnern ohne Angabe von Gründen erklärt werden.

(2) Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist gemäß § 621 BGB.

(3) Die Kündigung bedarf der Schriftform.

§ 9 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden die von ihm bei der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen entstehen und schuldhaft verursacht wurden.

(2) Der Auftragnehmer unterhält folgende Berufshaftpflichtversicherung: ________.

§ 10 Rechtliche Einordnung des Vertrages

(1) Die Parteien sind sich einig, dass der Auftragnehmer als selbstständig Gewerbetreibender diesen Auftrag annimmt und dass mit diesem Vertrag kein Arbeitsverhältnis nach arbeitsrechtlichen Regelungen begründet wird.

(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, monatlich eine Rechnung zu erstellen, und diese dem Auftraggeber am Ende jeden Monats zur Verfügung zu stellen.

§ 11 5858588828282252222

(3) 252588852 828225852522 82822522 28852. 8252552222, 55252252222 525 582 852528522 582828 525255228 82555222 525 58558222252. 8828 2882 5585 255 582 82525522 582825 585582222522855828 828882.

(4) 5288222 28222822 828282252222 582828 525255228 2522 2525 228882882 528852852 8282 2525 2585 525255288858588 528852852 825522, 82 8855 582 28528522282 525 5858222 828282252222 582555585 28852 8255552.
882 5252552825522822 8825 82 582822 2588 825228885222, 5825 2822 88528522 525 252528552 55852252228522 25 8255525282, 582 522 282 525 52885285222 8282822522 8252282222 5822 525 58282 222888582 2552 22222. 8828 2882 5585 82 25882 28225 5252552885822.

(5) 882825 5252552 5222588222 558885882888885 522 82852 525 85252852258882 82528858525.

(6) 825 2258852882525 255 5882 52528282228222 558 582822 5252552 82828222 8885 2585 522 2588228888522 822282 525 528.

(7) 882825 5252552 8855 82 2828 282885 855222522 85822528252222 822 522 5252552825522822 5222522885222.



________, den ________


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________, den ________


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HAUSMEISTERVERTRAG

für das Objekt:

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Zwischen

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________

- nachfolgend "Auftraggeber" genannt -

und

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- nachfolgend "Auftragnehmer" genannt -

wird folgender Vertrag geschlossen:

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Hausmeistertätigkeiten im unter § 2 näher beschriebenen Umfang in folgendem Objekt:

________

(2) Der vorliegende Vertrag ist ausschließlich objektbezogen. Mithin führt ein Wechsel des/der Eigentümers/Eigentümer der Immobilie oder der Verwaltung der Immobilie nicht zur Beendigung des vorliegenden Vertrages.

§ 2 Leistungen des Hausmeisters

(1) Der Auftragnehmer hat alle nachfolgend genannten Leistungen gewissenhaft und ordentlich zu erbringen.

(2) Der Auftragnehmer hat für die Ordnung, Sauberkeit und Ruhe innerhalb des Objekts zu sorgen.

(3) Zu dem Aufgabenbereich des Auftragnehmers zählen insbesondere folgende Leistungen:

1. Darauf achten, dass alle Fenster im Treppenhaus und in den Gemeinschaftsräumen bei Regen, Sturm, Hagel und Frost geschlossen sind.

2. Weitere Aufgaben können dem Auftragnehmer vom Auftraggeber übertragen werden. Diese sind dem Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen.

(4) Der Auftragnehmer hat die Hausordnung einzuhalten.

§ 3 Arbeitszeit des Auftragnehmers

(1) Die Arbeitszeit des Auftragnehmers beträgt durchschnittlich ________ Stunden pro Woche.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine Arbeitszeit nach eigenem Ermessen einzuteilen, um die in § 2 beschriebenen Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen. Die Arbeitsleistung darf jedoch ausschließlich montags bis freitags in folgendem Zeitraum erfolgen:

________

(3) Die Arbeitszeitenregelung betrifft nicht den Winterdienst und etwaige Notfallmaßnahmen.

§ 4 Beschaffung der Arbeitsmittel

(1) Die zur Ausführung des Auftrags erforderlichen Arbeitsmittel (Geräte, Reinigungsmaterial) werden vom Auftraggeber auf dessen Kosten gestellt.

(2) Wasser und Strom können vom Auftragnehmer auf Kosten des Auftraggebers an besonders bezeichneten Entnahmestellen entnommen werden.

§ 5 Vergütung

(1) Für die Hausmeistertätigkeit erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber eine monatliche Pauschalvergütung in Höhe von ________ € (in Worten: ________) zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

(2) Die Vergütung ist jeweils zum 1. eines jeden Monats fällig.

(3) Der Betrag ist auf folgendes Konto zu überweisen:

Kontoinhaber: ________

Bankinstitut: ________

IBAN: ________

BIC: ________

§ 6 Urlaub

Der Auftragnehmer hat Anspruch auf ________ bezahlte Urlaubstage pro Jahr.

§ 7 Vertragsdauer

(1) Der Vertrag beginnt am ________ und gilt unbefristet.

§ 8 Kündigung

(1) Die ordentliche Kündigung kann von beiden Vertragspartnern ohne Angabe von Gründen erklärt werden.

(2) Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist gemäß § 621 BGB.

(3) Die Kündigung bedarf der Schriftform.

§ 9 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden die von ihm bei der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen entstehen und schuldhaft verursacht wurden.

(2) Der Auftragnehmer unterhält folgende Berufshaftpflichtversicherung: ________.

§ 10 Rechtliche Einordnung des Vertrages

(1) Die Parteien sind sich einig, dass der Auftragnehmer als selbstständig Gewerbetreibender diesen Auftrag annimmt und dass mit diesem Vertrag kein Arbeitsverhältnis nach arbeitsrechtlichen Regelungen begründet wird.

(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, monatlich eine Rechnung zu erstellen, und diese dem Auftraggeber am Ende jeden Monats zur Verfügung zu stellen.

§ 11 5858588828282252222

(3) 252588852 828225852522 82822522 28852. 8252552222, 55252252222 525 582 852528522 582828 525255228 82555222 525 58558222252. 8828 2882 5585 255 582 82525522 582825 585582222522855828 828882.

(4) 5288222 28222822 828282252222 582828 525255228 2522 2525 228882882 528852852 8282 2525 2585 525255288858588 528852852 825522, 82 8855 582 28528522282 525 5858222 828282252222 582555585 28852 8255552.
882 5252552825522822 8825 82 582822 2588 825228885222, 5825 2822 88528522 525 252528552 55852252228522 25 8255525282, 582 522 282 525 52885285222 8282822522 8252282222 5822 525 58282 222888582 2552 22222. 8828 2882 5585 82 25882 28225 5252552885822.

(5) 882825 5252552 5222588222 558885882888885 522 82852 525 85252852258882 82528858525.

(6) 825 2258852882525 255 5882 52528282228222 558 582822 5252552 82828222 8885 2585 522 2588228888522 822282 525 528.

(7) 882825 5252552 8855 82 2828 282885 855222522 85822528252222 822 522 5252552825522822 5222522885222.



________, den ________


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________, den ________


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