Hausordnung - Mietrecht

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In der Regel ist es nicht erforderlich, den Namen des Vermieters in der Hausordnung aufzuführen.

Die Hausordnung ist ein Dokument, das die Regeln und Verpflichtungen beschreibt, die für die Mieter und gegebenenfalls auch andere Bewohner des Gebäudes gelten. Sie wird vom Vermieter oder von der Eigentümergemeinschaft erstellt und enthält Informationen zu verschiedenen Themen wie z. B. zur Nutzung und zum Zustand von Gemeinschaftsbereichen, zur Müllentsorgung oder zu Ruhezeiten.

Es kann jedoch sinnvoll sein, den Namen des Vermieters aufzuführen, da dies eine klare Verbindung zwischen dem Verhaltenskodex und dem Vermieter schafft. Dies kann für die Mieter nützlich sein, wenn sie Fragen und Problemen rund um das Wohngebäude haben (z. B. bei Reparaturen, Instandhaltung, Versicherungen und anderen Angelegenheiten).

Darüber hinaus kann die Nennung des Vermieters in der Hausordnung auch dazu beitragen, das Vertrauen und die Beziehung zwischen Vermieter und Mieter zu fördern und die Rolle des Vermieters als Ansprechpartner und Verantwortlicher gegenüber den Mietern zu betonen.

Allerdings gibt es keine rechtlichen Vorgaben oder Verpflichtungen zur Nennung des Vermieters in der Hausordnung. Letztlich hängt es von der Entscheidung jedes einzelnen Vermieters ab, ob er den eigenen Namen in der Hausordnung erwähnen möchte, oder nicht.

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Nachbarschaftliche Rücksichtnahme und eine gewisse Ordnung sind Grundvoraussetzungen dafür, dass sich alle Bewohner des Hauses wohlfühlen. Diese Hausordnung regelt die entsprechenden Rechte und Pflichten, die von allen Bewohnern ohne Ausnahme einzuhalten sind.


A. Rücksichtnahme

I. Lärm

1. Vermeidbarer Lärm hat zu unterbleiben. Das gilt für Lärm in der Wohnung, im Haus, im Hof und auf dem Grundstück. Insbesondere zu folgenden Uhrzeiten, gilt es Rücksicht zu nehmen:

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Halten Sie sich bei Fernsehern, Radios, CD-Playern und andere Geräte bitte an die Zimmerlautstärke.

2. Sollten Sie zu besonderen Anlässen eine Feier planen, informieren Sie die übrigen Bewohner rechtzeitig darüber, dass es etwas lauter werden könnte.

3. Instrumente dürfen zu folgenden Uhrzeit nicht gespielt werden:

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Während der übrigen Zeiten gilt für das Musizieren eine Begrenzung von zwei Stunden pro Tag.


B. Sicherheit

1. Haus- und Hoftüren sind stets geschlossen zu halten.

2. Fluchtwege müssen freigehalten werden. Das gilt für den Eingang zum Haus und Hof sowie die Flure. Sofern Kinderwagen, Gehhilfen und Rollstühle die Fluchtwege nicht versperren oder andere Bewohner behindern, dürfen sie im Eingang bzw. im Flur abgestellt werden.

3. Das Abstellen von Fahrrädern, Mofas, Mopeds und ähnlichen Fahrzeugen im Treppenhaus und auf allgemein zugänglichen Kellerflächen ist untersagt.

4. Auf den Balkonen ist Grillen mit Holzkohle grundsätzlich verboten. Für diese Zwecke nutzen Sie bitte die entsprechenden Flächen in der Nähe des Gebäudes. Achten Sie darauf, dass andere Bewohner nicht durch Rauch oder Lärm belästigt werden.

5. Das Abstellen von Schuhen im Treppenhaus ist vorübergehend, z. B. zum Trocknen vor der eigenen Wohnungstür gestattet.

6. Feuergefährliche, leicht entzündbare und Geruch verursachende Stoffe dürfen weder im Keller noch auf dem Dachboden gelagert werden.

7. 5288222 258- 2525 258825828252222 5258852 8282, 82225282522 582 88222 52225225 558 2582525822 5258252522852225225222 525 522 525282225. 82225222 582 258225585, 555222 582 85522 52225 228222 528252522 282 2222222 28852 82252222 2525 582 2885288558225 82252822 825522. 822222 582 582 2228225 525 8858828822 522 8552258822555552.

8. 52 525 258222 8555282282 558222 582 582 528825-, 52288525- 525 552222255582228225 88222 82228 22885828822. 828 82222 525 528222252 258822 582 85852228225 825885828822 525 8255822282 825522, 52 5855522 52 2285552 25 825228522.

9. Garagentüren sind geschlossen zu halten, solange kein Fahrzeug am ein- oder ausparken ist.

10. Zufahrten und Stellplätze sind freizuhalten.


C. Reinigung / Ordnung

1. Um das Haus und das Grundstück in einem sauberen Zustand zu erhalten, hat die Hausverwaltung bzw. der Vermieter einen Reinigungsdienst beauftragt. Die Bewohner sind jedoch weiterhin verpflichtet, die Flure, Treppen, Fenster, Dachboden- und Kellerräume sowie die Zugangswege, den Hof, den Bürgersteig und den Standplatz der Mülltonnen sauber zu halten.

2. Achten Sie bitte auf Mülltrennung und entsorgen Sie Ihre Abfälle nur in den dafür vorgesehenen Behältern. Handelt es sich um Sperrgut oder Sondermüll, beachten Sie bitte die Satzung der Stadt und kümmern sich entsprechend der Vorgaben um eine ordnungsgemäße Entsorgung.

3. Achten Sie darauf, dass Blumenkästen und -bretter sicher befestigt sind und dass beim Blumengießen kein Wasser an der Hauswand herunterläuft oder die Fenster und Balkone anderer Bewohner verschmutzt.

4. Halten Sie sich an die Benutzungsordnung und die Bedienungsanweisungen in den Gemeinschaftsräumen. Verlassen Sie die Räume stets in einem ordnungsgemäßen Zustand.


I. Waschkeller

1. Die Nutzung des Waschkellers ist den Bewohnern gestattet.

2. Die Nutzung des Waschkellers erfolgt durch Eintrag in einem Nutzungsplan.


II. Schnee- und Glatteisbeseitigung

Die Hausbewohner haben nach Schneefall bzw. bei Eisglätte nach Maßgabe eines aufzustellenden Zeit- und Verteilungsplans im Wechsel Schnee und Eis vom Bürgersteig und vom Hauszugang zu beseitigen und bei Glatteis oder Schneeglätte Sand, Asche oder andere abstumpfende Mittel zu streuen.


III. Lüften

Auch im Herbst und Winter – den kalten Jahreszeiten – muss die Wohnung ausreichend gelüftet werden, um Schimmelbildung zu vermeiden. Gelüftet wird durch kurzes, aber ausreichendes Öffnen der Fenster. Es ist nicht gestattet, die Wohnung zum Treppenhaus hin zu lüften.


IV. Fahrzeuge

1. Das Abstellen von Fahrzeugen ist nicht gestattet.

2. Fahren Sie an der Garageneinfahrt und auf den Parkplätzen bitte ausschließlich Schrittgeschwindigkeit.

3. Fährräder stellen Sie bitte im Fahrradkeller und/oder den eigens dafür ausgewiesenen Flächen ab.


V. Hauseingangstüren, Briefkasten und Klingelanlage

1. Namensschilder für die Briefkästen und die Klingelanlage erhalten Sie von uns. Nur so ist ein einheitliches Bild gewährleistet. Werbung und andere Schilder anzubringen, ist nicht gestattet.

2. Das Anbringen von Hinweisschildern ist gestattet.


VI. Haustiere

1. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters ist die Tierhaltung – mit Ausnahme von Kleintieren – nicht gestattet.

2. Ohne Aufsicht dürfen Haustiere sich nicht im Treppenhaus, den Gemeinschaftseinrichtungen oder in den Außenanlagen aufhalten. Ein absolutes Haustierverbot gilt auf den Spielplätzen. Verunreinigungen durch Haustiere müssen umgehend entfernt werden.

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Nachbarschaftliche Rücksichtnahme und eine gewisse Ordnung sind Grundvoraussetzungen dafür, dass sich alle Bewohner des Hauses wohlfühlen. Diese Hausordnung regelt die entsprechenden Rechte und Pflichten, die von allen Bewohnern ohne Ausnahme einzuhalten sind.


A. Rücksichtnahme

I. Lärm

1. Vermeidbarer Lärm hat zu unterbleiben. Das gilt für Lärm in der Wohnung, im Haus, im Hof und auf dem Grundstück. Insbesondere zu folgenden Uhrzeiten, gilt es Rücksicht zu nehmen:

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Halten Sie sich bei Fernsehern, Radios, CD-Playern und andere Geräte bitte an die Zimmerlautstärke.

2. Sollten Sie zu besonderen Anlässen eine Feier planen, informieren Sie die übrigen Bewohner rechtzeitig darüber, dass es etwas lauter werden könnte.

3. Instrumente dürfen zu folgenden Uhrzeit nicht gespielt werden:

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Während der übrigen Zeiten gilt für das Musizieren eine Begrenzung von zwei Stunden pro Tag.


B. Sicherheit

1. Haus- und Hoftüren sind stets geschlossen zu halten.

2. Fluchtwege müssen freigehalten werden. Das gilt für den Eingang zum Haus und Hof sowie die Flure. Sofern Kinderwagen, Gehhilfen und Rollstühle die Fluchtwege nicht versperren oder andere Bewohner behindern, dürfen sie im Eingang bzw. im Flur abgestellt werden.

3. Das Abstellen von Fahrrädern, Mofas, Mopeds und ähnlichen Fahrzeugen im Treppenhaus und auf allgemein zugänglichen Kellerflächen ist untersagt.

4. Auf den Balkonen ist Grillen mit Holzkohle grundsätzlich verboten. Für diese Zwecke nutzen Sie bitte die entsprechenden Flächen in der Nähe des Gebäudes. Achten Sie darauf, dass andere Bewohner nicht durch Rauch oder Lärm belästigt werden.

5. Das Abstellen von Schuhen im Treppenhaus ist vorübergehend, z. B. zum Trocknen vor der eigenen Wohnungstür gestattet.

6. Feuergefährliche, leicht entzündbare und Geruch verursachende Stoffe dürfen weder im Keller noch auf dem Dachboden gelagert werden.

7. 5288222 258- 2525 258825828252222 5258852 8282, 82225282522 582 88222 52225225 558 2582525822 5258252522852225225222 525 522 525282225. 82225222 582 258225585, 555222 582 85522 52225 228222 528252522 282 2222222 28852 82252222 2525 582 2885288558225 82252822 825522. 822222 582 582 2228225 525 8858828822 522 8552258822555552.

8. 52 525 258222 8555282282 558222 582 582 528825-, 52288525- 525 552222255582228225 88222 82228 22885828822. 828 82222 525 528222252 258822 582 85852228225 825885828822 525 8255822282 825522, 52 5855522 52 2285552 25 825228522.

9. Garagentüren sind geschlossen zu halten, solange kein Fahrzeug am ein- oder ausparken ist.

10. Zufahrten und Stellplätze sind freizuhalten.


C. Reinigung / Ordnung

1. Um das Haus und das Grundstück in einem sauberen Zustand zu erhalten, hat die Hausverwaltung bzw. der Vermieter einen Reinigungsdienst beauftragt. Die Bewohner sind jedoch weiterhin verpflichtet, die Flure, Treppen, Fenster, Dachboden- und Kellerräume sowie die Zugangswege, den Hof, den Bürgersteig und den Standplatz der Mülltonnen sauber zu halten.

2. Achten Sie bitte auf Mülltrennung und entsorgen Sie Ihre Abfälle nur in den dafür vorgesehenen Behältern. Handelt es sich um Sperrgut oder Sondermüll, beachten Sie bitte die Satzung der Stadt und kümmern sich entsprechend der Vorgaben um eine ordnungsgemäße Entsorgung.

3. Achten Sie darauf, dass Blumenkästen und -bretter sicher befestigt sind und dass beim Blumengießen kein Wasser an der Hauswand herunterläuft oder die Fenster und Balkone anderer Bewohner verschmutzt.

4. Halten Sie sich an die Benutzungsordnung und die Bedienungsanweisungen in den Gemeinschaftsräumen. Verlassen Sie die Räume stets in einem ordnungsgemäßen Zustand.


I. Waschkeller

1. Die Nutzung des Waschkellers ist den Bewohnern gestattet.

2. Die Nutzung des Waschkellers erfolgt durch Eintrag in einem Nutzungsplan.


II. Schnee- und Glatteisbeseitigung

Die Hausbewohner haben nach Schneefall bzw. bei Eisglätte nach Maßgabe eines aufzustellenden Zeit- und Verteilungsplans im Wechsel Schnee und Eis vom Bürgersteig und vom Hauszugang zu beseitigen und bei Glatteis oder Schneeglätte Sand, Asche oder andere abstumpfende Mittel zu streuen.


III. Lüften

Auch im Herbst und Winter – den kalten Jahreszeiten – muss die Wohnung ausreichend gelüftet werden, um Schimmelbildung zu vermeiden. Gelüftet wird durch kurzes, aber ausreichendes Öffnen der Fenster. Es ist nicht gestattet, die Wohnung zum Treppenhaus hin zu lüften.


IV. Fahrzeuge

1. Das Abstellen von Fahrzeugen ist nicht gestattet.

2. Fahren Sie an der Garageneinfahrt und auf den Parkplätzen bitte ausschließlich Schrittgeschwindigkeit.

3. Fährräder stellen Sie bitte im Fahrradkeller und/oder den eigens dafür ausgewiesenen Flächen ab.


V. Hauseingangstüren, Briefkasten und Klingelanlage

1. Namensschilder für die Briefkästen und die Klingelanlage erhalten Sie von uns. Nur so ist ein einheitliches Bild gewährleistet. Werbung und andere Schilder anzubringen, ist nicht gestattet.

2. Das Anbringen von Hinweisschildern ist gestattet.


VI. Haustiere

1. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters ist die Tierhaltung – mit Ausnahme von Kleintieren – nicht gestattet.

2. Ohne Aufsicht dürfen Haustiere sich nicht im Treppenhaus, den Gemeinschaftseinrichtungen oder in den Außenanlagen aufhalten. Ein absolutes Haustierverbot gilt auf den Spielplätzen. Verunreinigungen durch Haustiere müssen umgehend entfernt werden.