H A U S O R D N U N G
________
Nachbarschaftliche Rücksichtnahme und eine gewisse Ordnung sind Grundvoraussetzungen dafür, dass sich alle Bewohner des Hauses wohlfühlen. Diese Hausordnung regelt die entsprechenden Rechte und Pflichten, die von allen Bewohnern ohne Ausnahme einzuhalten sind.
I. Rücksichtnahme
1. Lärm
1. Vermeidbarer Lärm hat zu unterbleiben. Das gilt für Lärm in der Wohnung, im Haus, im Hof und auf dem Grundstück. Insbesondere in der Zeit von ________ gilt es Rücksicht zu nehmen. Halten Sie sich bei Fernsehern, Radios, CD-Playern und andere Geräte bitte an die Zimmerlautstärke.
2. Sollten Sie zu besonderen Anlässen eine Feier planen, informieren Sie die übrigen Bewohner rechtzeitig darüber, dass es etwas lauter werden könnte.
3. Instrumente dürfen in der Zeit von ________ nicht gespielt werden. Während der übrigen Zeiten gilt für das Musizieren eine Begrenzung von zwei Stunden pro Tag.
II. Sicherheit
1. Haus- und Hoftüren sind stets geschlossen zu halten.
2. Fluchtwege müssen freigehalten werden. Das gilt für den Eingang zu Haus und Hof sowie die Flure. Sofern Kinderwagen, Gehhilfen und Rollstühle die Fluchtwege nicht versperren oder andere Bewohner behindern, dürfen sie im Eingang bzw. im Flur abgestellt werden.
3. Das Abstellen von Fahrrädern, Mofas, Mopeds und ähnlichen Fahrzeugen im Treppenhaus und auf allgemein zugänglichen Kellerflächen ist untersagt.
4. Auf den Balkonen ist Grillen mit Holzkohle grundsätzlich verboten. Für diese Zwecke nutzen Sie bitte die entsprechenden Flächen in der Nähe des Gebäudes. Achten Sie darauf, dass andere Bewohner nicht durch Rauch oder Lärm belästigt werden.
5. Das Abstellen von Schuhen im Treppenhaus ist vorübergehend, z.B. zum Trocknen vor der eigenen Wohnungstür gestattet.
6. Feuergefährliche, leicht entzündbare und Geruch verursachende Stoffe dürfen weder im Keller noch auf dem Dachboden gelagert werden.
7. Sollten Gas- oder Wasserleitungen undicht sein, informieren Sie bitte umgehend das zuständige Versorgungsunternehmen und den Vermieter. Bemerken Sie Gasgeruch, dürfen die Räume unter keinen Umständen mit offenem Licht betreten oder die Lichtschalter betätigt werden. Öffnen Sie die Fenster und schließen den Hauptabsperrhahn.
1. 52 525 258222 8555282282 558222 582 582 528825-, 52288525- 525 552222255582228225 88222 82228 22885828822. 828 82222 525 528222252 258822 582 85852228225 825885828822 525 8255822282 825522, 52 5855522 52 2285552 25 825228522.
8. Garagentüren sind geschlossen zu halten, solange kein Fahrzeug am ein- oder ausparken ist.
9. Zufahrten und Stellplätze sind freizuhalten.
III. Reinigung / Ordnung
1. Um das Haus und das Grundstück in einem sauberen Zustand zu erhalten, sind die Bewohner verpflichtet, gemäß dem Reinigungsplan abwechselnd die Flure, Treppen, Fenster, Dachboden- und Kellerräume sowie die Zugangswege, den Hof, den Bürgersteig und den Standplatz der Mülltonnen zu reinigen. Halten Sie sich bitte an den Reinigungsplan oder sorgen für Ersatz, sollten Sie verhindert sein.
2. Achten Sie bitte auf Mülltrennung und entsorgen Sie Ihre Abfälle nur in den dafür vorgesehenen Behältern. Handelt es sich um Sperrgut oder Sondermüll beachten Sie bitte die Satzung der Stadt und kümmern sich entsprechend der Vorgaben um eine ordnungsgemäße Entsorgung.
3. Achten Sie darauf, dass Blumenkästen und -bretter sicher befestigt sind und dass beim Blumengießen kein Wasser an der Hauswand herunterläuft oder die Fenster und Balkone anderer Bewohner verschmutzt.
4. Halten Sie sich an die Benutzungsordnung und die Bedienungsanweisungen in den Gemeinschaftsräumen. Verlassen Sie die Räume stets in einem ordnungsgemäßen Zustand.
1. Waschkeller
1. Die Nutzung des Waschkellers ist den Bewohnern gestattet.
2. Die Nutzung des Waschkellers erfolgt durch Eintrag in einem Nutzungsplan.
2. Schnee- und Glatteisbeseitigung
Die Hausbewohner haben nach Schneefall bzw. bei Eisglätte nach Maßgabe eines aufzustellenden Zeit- und Verteilungsplans im Wechsel Schnee und Eis vom Bürgersteig und vom Hauszugang zu beseitigen und bei Glatteis oder Schneeglätte Sand, Asche oder andere abstumpfende Mittel zu streuen.
3. Lüften
Auch im Herbst und Winter – den kalten Jahreszeiten – muss die Wohnung ausreichend gelüftet werden, um Schimmelbildung zu vermeiden. Gelüftet wird durch kurzes, aber ausreichendes Öffnen der Fenster. Es ist nicht gestattet, die Wohnung zum Treppenhaus hin zu lüften.
4. Fahrzeuge
1. Das Abstellen von Fahrzeugen ist nicht gestattet.
2. Fahren Sie an der Garageneinfahrt und auf den Parkplätzen bitte ausschließlich Schrittgeschwindigkeit.
3. Fährräder stellen Sie bitte im Fahrradkeller und/oder den eigens dafür ausgewiesenen Flächen ab.
5. Hauseingangstüren, Briefkasten und Klingelanlage
2. Namensschilder für die Briefkästen und die Klingelanlage erhalten Sie von uns. Nur so ist ein einheitliches Bild gewährleistet. Werbung und andere Schilder anzubringen, ist nicht gestattet.
3. Das Anbringen von Hinweisschildern ist gestattet.
6. Haustiere
1. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters ist die Tierhaltung – mit Ausnahme von Kleintieren – nicht gestattet.
2. Ohne Aufsicht dürfen Haustiere sich nicht im Treppenhaus, den Gemeinschaftseinrichtungen oder in den Außenanlagen aufhalten. Ein absolutes Haustierverbot gilt auf den Spielplätzen. Verunreinigungen durch Haustiere müssen umgehend entfernt werden.
H A U S O R D N U N G
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Nachbarschaftliche Rücksichtnahme und eine gewisse Ordnung sind Grundvoraussetzungen dafür, dass sich alle Bewohner des Hauses wohlfühlen. Diese Hausordnung regelt die entsprechenden Rechte und Pflichten, die von allen Bewohnern ohne Ausnahme einzuhalten sind.
I. Rücksichtnahme
1. Lärm
1. Vermeidbarer Lärm hat zu unterbleiben. Das gilt für Lärm in der Wohnung, im Haus, im Hof und auf dem Grundstück. Insbesondere in der Zeit von ________ gilt es Rücksicht zu nehmen. Halten Sie sich bei Fernsehern, Radios, CD-Playern und andere Geräte bitte an die Zimmerlautstärke.
2. Sollten Sie zu besonderen Anlässen eine Feier planen, informieren Sie die übrigen Bewohner rechtzeitig darüber, dass es etwas lauter werden könnte.
3. Instrumente dürfen in der Zeit von ________ nicht gespielt werden. Während der übrigen Zeiten gilt für das Musizieren eine Begrenzung von zwei Stunden pro Tag.
II. Sicherheit
1. Haus- und Hoftüren sind stets geschlossen zu halten.
2. Fluchtwege müssen freigehalten werden. Das gilt für den Eingang zu Haus und Hof sowie die Flure. Sofern Kinderwagen, Gehhilfen und Rollstühle die Fluchtwege nicht versperren oder andere Bewohner behindern, dürfen sie im Eingang bzw. im Flur abgestellt werden.
3. Das Abstellen von Fahrrädern, Mofas, Mopeds und ähnlichen Fahrzeugen im Treppenhaus und auf allgemein zugänglichen Kellerflächen ist untersagt.
4. Auf den Balkonen ist Grillen mit Holzkohle grundsätzlich verboten. Für diese Zwecke nutzen Sie bitte die entsprechenden Flächen in der Nähe des Gebäudes. Achten Sie darauf, dass andere Bewohner nicht durch Rauch oder Lärm belästigt werden.
5. Das Abstellen von Schuhen im Treppenhaus ist vorübergehend, z.B. zum Trocknen vor der eigenen Wohnungstür gestattet.
6. Feuergefährliche, leicht entzündbare und Geruch verursachende Stoffe dürfen weder im Keller noch auf dem Dachboden gelagert werden.
7. Sollten Gas- oder Wasserleitungen undicht sein, informieren Sie bitte umgehend das zuständige Versorgungsunternehmen und den Vermieter. Bemerken Sie Gasgeruch, dürfen die Räume unter keinen Umständen mit offenem Licht betreten oder die Lichtschalter betätigt werden. Öffnen Sie die Fenster und schließen den Hauptabsperrhahn.
1. 52 525 258222 8555282282 558222 582 582 528825-, 52288525- 525 552222255582228225 88222 82228 22885828822. 828 82222 525 528222252 258822 582 85852228225 825885828822 525 8255822282 825522, 52 5855522 52 2285552 25 825228522.
8. Garagentüren sind geschlossen zu halten, solange kein Fahrzeug am ein- oder ausparken ist.
9. Zufahrten und Stellplätze sind freizuhalten.
III. Reinigung / Ordnung
1. Um das Haus und das Grundstück in einem sauberen Zustand zu erhalten, sind die Bewohner verpflichtet, gemäß dem Reinigungsplan abwechselnd die Flure, Treppen, Fenster, Dachboden- und Kellerräume sowie die Zugangswege, den Hof, den Bürgersteig und den Standplatz der Mülltonnen zu reinigen. Halten Sie sich bitte an den Reinigungsplan oder sorgen für Ersatz, sollten Sie verhindert sein.
2. Achten Sie bitte auf Mülltrennung und entsorgen Sie Ihre Abfälle nur in den dafür vorgesehenen Behältern. Handelt es sich um Sperrgut oder Sondermüll beachten Sie bitte die Satzung der Stadt und kümmern sich entsprechend der Vorgaben um eine ordnungsgemäße Entsorgung.
3. Achten Sie darauf, dass Blumenkästen und -bretter sicher befestigt sind und dass beim Blumengießen kein Wasser an der Hauswand herunterläuft oder die Fenster und Balkone anderer Bewohner verschmutzt.
4. Halten Sie sich an die Benutzungsordnung und die Bedienungsanweisungen in den Gemeinschaftsräumen. Verlassen Sie die Räume stets in einem ordnungsgemäßen Zustand.
1. Waschkeller
1. Die Nutzung des Waschkellers ist den Bewohnern gestattet.
2. Die Nutzung des Waschkellers erfolgt durch Eintrag in einem Nutzungsplan.
2. Schnee- und Glatteisbeseitigung
Die Hausbewohner haben nach Schneefall bzw. bei Eisglätte nach Maßgabe eines aufzustellenden Zeit- und Verteilungsplans im Wechsel Schnee und Eis vom Bürgersteig und vom Hauszugang zu beseitigen und bei Glatteis oder Schneeglätte Sand, Asche oder andere abstumpfende Mittel zu streuen.
3. Lüften
Auch im Herbst und Winter – den kalten Jahreszeiten – muss die Wohnung ausreichend gelüftet werden, um Schimmelbildung zu vermeiden. Gelüftet wird durch kurzes, aber ausreichendes Öffnen der Fenster. Es ist nicht gestattet, die Wohnung zum Treppenhaus hin zu lüften.
4. Fahrzeuge
1. Das Abstellen von Fahrzeugen ist nicht gestattet.
2. Fahren Sie an der Garageneinfahrt und auf den Parkplätzen bitte ausschließlich Schrittgeschwindigkeit.
3. Fährräder stellen Sie bitte im Fahrradkeller und/oder den eigens dafür ausgewiesenen Flächen ab.
5. Hauseingangstüren, Briefkasten und Klingelanlage
2. Namensschilder für die Briefkästen und die Klingelanlage erhalten Sie von uns. Nur so ist ein einheitliches Bild gewährleistet. Werbung und andere Schilder anzubringen, ist nicht gestattet.
3. Das Anbringen von Hinweisschildern ist gestattet.
6. Haustiere
1. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters ist die Tierhaltung – mit Ausnahme von Kleintieren – nicht gestattet.
2. Ohne Aufsicht dürfen Haustiere sich nicht im Treppenhaus, den Gemeinschaftseinrichtungen oder in den Außenanlagen aufhalten. Ein absolutes Haustierverbot gilt auf den Spielplätzen. Verunreinigungen durch Haustiere müssen umgehend entfernt werden.
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