ZUSATZ ZUM ARBEITSVERTRAG VOM ________
VEREINBARUNG ÜBER DIE ARBEIT IM HOME-OFFICE (aufgrund COVID-19)
Zwischen
________
________
- nachfolgend Arbeitgeber genannt -
und
________
________
- nachfolgend Arbeitnehmer genannt -
wird folgende Vereinbarung über die Arbeit im Home-Office dem Arbeitsvertrag vom ________ beigefügt:
Unbeschadet der nachfolgenden Vereinbarungen findet der zwischen den Partien bestehende Arbeitsvertrag weiterhin Anwendung.
Aufgrund der aktuellen Situation um COVID-19 wird Folgendes vereinbart:
§ 1 Beschäftigung im Home-Office
Das Arbeitsverhältnis soll ab dem ________ im Home-Office fortgesetzt werden. Der Arbeitnehmer verrichtet seine Arbeit am häuslichen Arbeitsplatz, sofern nicht die Anwesenheit im Betrieb ausnahmsweise ausdrücklich verlangt wird.
§ 2 Arbeitszeiten
(1) Es gilt die arbeitsvertraglich bestimmte wöchentliche Arbeitszeit. In diesem Zeitraum hat der Arbeitnehmer an seinem häuslichen Arbeitsplatz seine Arbeitsleistung zu erfüllen.
(2) Der Arbeitnehmer sichert zu, dass er in den Kernarbeitszeiten erreichbar und als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Die Kernarbeitszeiten sind Folgende: ________.
(3) Die Verteilung der Arbeitszeit am häuslichen Arbeitsplatz nimmt der Arbeitnehmer eigenverantwortlich vor.
(4) Es sind die gesetzlichen und vertraglichen Arbeitszeitbestimmungen zu beachten, insbesondere das Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen, die Höchstarbeitszeit von 10 Stunden täglich sowie die Mindestruhezeit von 11 Stunden täglich.
§ 3 Zeiterfassung der Arbeitszeit
(1) Der Arbeitnehmer hat seine monatlichen Arbeitszeiten in einem Arbeitszeitbuch, das elektronisch zu führen ist, manuell festzuhalten.
(2) Dieses Arbeitszeitbuch ist auf Verlangen des Arbeitgebers jederzeit, zumindest aber am Ende eines jeden Monats, seinem Vorgesetzten vorzulegen.
§ 4 Arbeitsmittel
(1) Der Arbeitnehmer erhält vom Arbeitgeber folgende Arbeitsmittel, die ausschließlich für berufliche Zwecke zu verwenden sind:
________
(2) Die Arbeitsmittel verbleiben im Eigentum des Arbeitgebers.
(3) Der Arbeitnehmer wird die ihm überlassenen Arbeitsmittel pfleglich behandeln.
(4) Eine Überlassung an Dritte (einschließlich Familienangehöriger) ist dem Arbeitnehmer untersagt. Der Arbeitnehmer hat die überlassenen Arbeitsmittel vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen.
(5) Zugangsdaten (z.B. Passwörter und Zugangswege) dürfen nicht an Dritte herausgegeben werden.
(6) Die Nutzung von privaten Arbeitsmitteln ist dem Arbeitnehmer gestattet. Diese erfolgt auf Kosten und Risiko des Arbeitnehmers.
§ 5 Störung der Arbeitsmittel
Bei Störungen der Arbeitsmittel (Ausfall, Systemstörung, Computerviren, Mängel oder Schäden) hat der Arbeitnehmer unverzüglich den Arbeitgeber darüber zu informieren. Der Arbeitgeber hat Störungen im Hardware- oder Softwarebereich auf seine Kosten zu beseitigen.
§ 6 Datenschutz
(1) Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben im Rahmen des Home-Office die gesetzlichen und vertraglichen Regelungen zum Datenschutz zu beachten und anzuwenden.
(2) Vertrauliche Daten und Informationen sind vom Arbeitnehmer entsprechend zu schützen, sodass Dritte keine Einsicht und keinen Zugriff erhalten.
(3) Der Arbeitgeber hat die Arbeitsmittel mit geeigneten Schutzfunktionen auszustatten.
§ 7 8522522
(________) 255 582 8522522 528 858282228258 525 528 8582822252258 228222 582 55828288252552888522 822282 28288525258822 882 52 8225828888522 858282828522.
(________) 52 25882 28228 58555228, 525 8885 52 5558888522 858282828522 25282222, 552 525 858282225225 258525828822, 5588 8885 582825 8555225 525 8582828228222 525 828 85858522 828225 8288552282522 25282222 552.
§ 8 Geltungsdauer der Beschäftigung im Home-Office
(1) Die Beschäftigung im Home-Office gilt bis auf Weiteres. Die Rückkehr an den üblichen Arbeitsort wird in Betracht gezogen, sobald eine Entwarnung hinsichtlich COVID-19 ausgesprochen wurde.
(2) Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer die Rückkehr an den Arbeitsplatz, und somit die Beendigung der Beschäftigung im Home-Office, mit einer Frist von ________ mitzuteilen.
(3) Der Arbeitnehmer hat nach Beendigung der Beschäftigung im Home-Office die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel an den Arbeitgeber zurückzugeben.
________, ________
...............................................................
(________)
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(________)
ZUSATZ ZUM ARBEITSVERTRAG VOM ________
VEREINBARUNG ÜBER DIE ARBEIT IM HOME-OFFICE (aufgrund COVID-19)
Zwischen
________
________
- nachfolgend Arbeitgeber genannt -
und
________
________
- nachfolgend Arbeitnehmer genannt -
wird folgende Vereinbarung über die Arbeit im Home-Office dem Arbeitsvertrag vom ________ beigefügt:
Unbeschadet der nachfolgenden Vereinbarungen findet der zwischen den Partien bestehende Arbeitsvertrag weiterhin Anwendung.
Aufgrund der aktuellen Situation um COVID-19 wird Folgendes vereinbart:
§ 1 Beschäftigung im Home-Office
Das Arbeitsverhältnis soll ab dem ________ im Home-Office fortgesetzt werden. Der Arbeitnehmer verrichtet seine Arbeit am häuslichen Arbeitsplatz, sofern nicht die Anwesenheit im Betrieb ausnahmsweise ausdrücklich verlangt wird.
§ 2 Arbeitszeiten
(1) Es gilt die arbeitsvertraglich bestimmte wöchentliche Arbeitszeit. In diesem Zeitraum hat der Arbeitnehmer an seinem häuslichen Arbeitsplatz seine Arbeitsleistung zu erfüllen.
(2) Der Arbeitnehmer sichert zu, dass er in den Kernarbeitszeiten erreichbar und als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Die Kernarbeitszeiten sind Folgende: ________.
(3) Die Verteilung der Arbeitszeit am häuslichen Arbeitsplatz nimmt der Arbeitnehmer eigenverantwortlich vor.
(4) Es sind die gesetzlichen und vertraglichen Arbeitszeitbestimmungen zu beachten, insbesondere das Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen, die Höchstarbeitszeit von 10 Stunden täglich sowie die Mindestruhezeit von 11 Stunden täglich.
§ 3 Zeiterfassung der Arbeitszeit
(1) Der Arbeitnehmer hat seine monatlichen Arbeitszeiten in einem Arbeitszeitbuch, das elektronisch zu führen ist, manuell festzuhalten.
(2) Dieses Arbeitszeitbuch ist auf Verlangen des Arbeitgebers jederzeit, zumindest aber am Ende eines jeden Monats, seinem Vorgesetzten vorzulegen.
§ 4 Arbeitsmittel
(1) Der Arbeitnehmer erhält vom Arbeitgeber folgende Arbeitsmittel, die ausschließlich für berufliche Zwecke zu verwenden sind:
________
(2) Die Arbeitsmittel verbleiben im Eigentum des Arbeitgebers.
(3) Der Arbeitnehmer wird die ihm überlassenen Arbeitsmittel pfleglich behandeln.
(4) Eine Überlassung an Dritte (einschließlich Familienangehöriger) ist dem Arbeitnehmer untersagt. Der Arbeitnehmer hat die überlassenen Arbeitsmittel vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen.
(5) Zugangsdaten (z.B. Passwörter und Zugangswege) dürfen nicht an Dritte herausgegeben werden.
(6) Die Nutzung von privaten Arbeitsmitteln ist dem Arbeitnehmer gestattet. Diese erfolgt auf Kosten und Risiko des Arbeitnehmers.
§ 5 Störung der Arbeitsmittel
Bei Störungen der Arbeitsmittel (Ausfall, Systemstörung, Computerviren, Mängel oder Schäden) hat der Arbeitnehmer unverzüglich den Arbeitgeber darüber zu informieren. Der Arbeitgeber hat Störungen im Hardware- oder Softwarebereich auf seine Kosten zu beseitigen.
§ 6 Datenschutz
(1) Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben im Rahmen des Home-Office die gesetzlichen und vertraglichen Regelungen zum Datenschutz zu beachten und anzuwenden.
(2) Vertrauliche Daten und Informationen sind vom Arbeitnehmer entsprechend zu schützen, sodass Dritte keine Einsicht und keinen Zugriff erhalten.
(3) Der Arbeitgeber hat die Arbeitsmittel mit geeigneten Schutzfunktionen auszustatten.
§ 7 8522522
(________) 255 582 8522522 528 858282228258 525 528 8582822252258 228222 582 55828288252552888522 822282 28288525258822 882 52 8225828888522 858282828522.
(________) 52 25882 28228 58555228, 525 8885 52 5558888522 858282828522 25282222, 552 525 858282225225 258525828822, 5588 8885 582825 8555225 525 8582828228222 525 828 85858522 828225 8288552282522 25282222 552.
§ 8 Geltungsdauer der Beschäftigung im Home-Office
(1) Die Beschäftigung im Home-Office gilt bis auf Weiteres. Die Rückkehr an den üblichen Arbeitsort wird in Betracht gezogen, sobald eine Entwarnung hinsichtlich COVID-19 ausgesprochen wurde.
(2) Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer die Rückkehr an den Arbeitsplatz, und somit die Beendigung der Beschäftigung im Home-Office, mit einer Frist von ________ mitzuteilen.
(3) Der Arbeitnehmer hat nach Beendigung der Beschäftigung im Home-Office die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel an den Arbeitgeber zurückzugeben.
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