Kaufmännisches Bestätigungsschreiben

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Beide Parteien müssen Kaufleute sein oder jedenfalls in größerem Umfang am Geschäftsleben teilnehmen. In anderen Worten: Absender und Empfänger müssen mindestens so am Geschäftsverkehr teilnehmen, dass von ihnen erwartet werden kann, dass sie sich nach kaufmännischer Sitte verhalten. Die GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und AG sowie die Kommanditgesellschaft (KG) und die offene Handelsgesellschaft (OHG) nehmen als Kaufleute in kaufmännischer Weise am Geschäftsverkehr teil, ohne dass es auf den Umfang ihrer Tätigkeit ankommt. Aber auch Kleingewerbetreibende und geschäftlich versierte Personen (z. B. Freiberufler), die nicht Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches sind, nehmen ähnlich einem Kaufmann am Geschäftsverkehr teil. Gehören beide Parteien zu den genannten Gesellschaftsformen oder nehmen aus anderen Gründen, ähnlich einem Kaufmann, am Geschäftsverkehr teil, dann sollte „Ja“ ausgewählt werden. Das kaufmännische Bestätigungsschreiben stellt eine Ausnahme vom normalen Rechtsverkehr dar, bei dem ein Vertrag durch Angebot und Annahme zustande kommt. Beim kaufmännischen Bestätigungsschreiben wird das darin wiedergegebene und bestätigte Angebot zum Vertrag, wenn der Empfänger des Schreibens dem nicht widerspricht. Das heißt, der Vertrag kommt durch Schweigen der anderen Partei auf das Bestätigungsschreiben zustande; und zwar mit dem Inhalt, wie er im Schreiben wiedergegeben ist. Der Zusatz „kaufmännisch“ weist darauf hin, dass derartige Bestätigungsschreiben nur im Geschäftsverkehr zwischen Kaufleuten die zugeschriebenen Rechtsfolgen entfalten können. Im Geschäftsverkehr zwischen einem Unternehmen und Verbrauchern treten seine Rechtsfolgen nicht ein. Auch wenn ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben im Rechtssinne nicht zwingend als solches bezeichnet werden muss, macht die Verwendung der im kaufmännischen Rechtsverkehr geläufigen Terminologie den Empfänger doch auf die Rechtserheblichkeit des Schreibens aufmerksam. Vermeidet der Absender demgegenüber die im Geschäftsverkehr übliche Wortwahl, so hat das Schweigen seines Geschäftspartners nur dann die Rechtsqualität einer Zustimmung, wenn sich die Funktion als Bestätigungsschreiben aus seinem Inhalt unmissverständlich ergibt. Die Wirkungen des KBS treten nur unter den folgenden Bedingungen ein: - Der Empfänger muss Kaufmann sein oder zumindest in größerem Umfang am Geschäftsleben teilnehmen. - Der Absender muss dagegen zwar nicht zwingend Kaufmann sein, wohl aber einem solchen vergleichbar am Verkehr teilnehmen. - Es müssen tatsächlich Vertragsverhandlungen dem Bestätigungsschreiben vorangegangen sein. - Das kaufmännische Bestätigungsschreiben muss alsbald nach den Vertragsverhandlungen abgeschickt werden, sodass der Empfänger auf das Eintreffen vorbereitet ist. - Das Schreiben muss den früheren Vertragsschluss unter Wiedergabe des Vertragsinhaltes bestätigen. - Selbstverständlich muss das Schreiben dem Empfänger auch zugehen. - Der Absender muss der Meinung sein, dass der Inhalt des Schreibens der Vereinbarung entspricht oder nur solche Abweichungen enthält, die der Empfänger billigt (Redlichkeit des Absenders ist also erforderlich). - Der Empfänger darf nicht unverzüglich widersprochen haben. Vorausgesetzt wird, dass beide Parteien in kaufmännischer Weise am Geschäftsverkehr teilnehmen. Auch Bestätigungsschreiben von oder an Kleingewerbetreibende oder Freiberufler können also bindend sein. Kleingewerbetreibender ist laut BGH auch ein Schrotthändler. Eher nicht darunter fallen Personen, die im Privatleben Gegenstände herstellen und diese z. B. gelegentlich auf Märkten anbieten.

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Herr ________
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Frau ________
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________, den ________


Kaufmännisches Bestätigungsschreiben


Sehr geehrte Frau ________,

hiermit bestätige ich aufgrund unserer Gespräche den Abschluss des folgenden Vertrages:

________

Über die Vergütung für die jeweiligen Leistungen wird folgendes bestimmt:

________ Euro, zzgl. 19 % gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer also: ________ Euro

Die Leistung soll bis zum ________ erbracht werden.

Wir weisen Sie darauf hin, dass für diesen 5252552 52825252 88822228222 22885522882582252222 228222. Sie werden diesem Schreiben als Anlage beigefügt.

Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des Internationalen Privatrechts. UN-Kaufrecht findet zudem keine Anwendung.


Mit freundlichen Grüßen







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Kaufmännisches Bestätigungsschreiben


Sehr geehrte Frau ________,

hiermit bestätige ich aufgrund unserer Gespräche den Abschluss des folgenden Vertrages:

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Über die Vergütung für die jeweiligen Leistungen wird folgendes bestimmt:

________ Euro, zzgl. 19 % gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer also: ________ Euro

Die Leistung soll bis zum ________ erbracht werden.

Wir weisen Sie darauf hin, dass für diesen 5252552 52825252 88822228222 22885522882582252222 228222. Sie werden diesem Schreiben als Anlage beigefügt.

Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des Internationalen Privatrechts. UN-Kaufrecht findet zudem keine Anwendung.


Mit freundlichen Grüßen







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