Kaufvertrag - Eigentumswohnung

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Immobilienkaufvertrag

über eine Eigentumswohnung



Verhandelt

zu _________, am _________

Vor dem unterzeichneten

Notar: ________

in ________

erschienen:


________
,

Anschrift: ________

als Käufer


________
,

Anschrift: ________

als Verkäufer



Die Erschienenen wiesen sich aus durch Vorlage gültiger Lichtbildausweise, wovon der Notar mit ihrer Zustimmung Ablichtungen für seine Handakten fertigte. Die Erschienenen erklärten nach Verneinung einer Vorbefassung des Notars einen:

Immobilienkauf über eine Eigentumswohnung



§ 1 Kaufgegenstand

1.1. Dem Notar lag ein Abdruck des Grundbuchs vom ________ vor. Die Beteiligten verzichten nach Belehrung über die damit verbundenen Gefahren auf eine erneute Grundbucheinsicht.

1.2. Im Grundbuch sind die Verkäufer als Miteigentümer des folgenden Grundstücks eingetragen:

Gemarkung: ________
Grundbuch von ________: Blatt ________
Flurstück Nr.: ________
Gebäude- und Freifläche: ________ qm

1.3. Dies ist verbunden mit Sondereigentum an folgender Eigentumswohnung:

Postanschrift: ________
Nr. und Lage der Eigentumswohnung:

________

Baujahr: ________
Wohnfläche in qm: ________ qm
Wohn- und Nebenräume:

________

1.4. Es besteht ein Mietverhältnis mit folgender(n) Person(en): ________.

1.5. Es bestehen folgende Sondernutzungsrechte:

________

1.6. Verwalter der Anlage: ________

Postalische Anschrift: ________
Höhe des monatlichen Wohngelds bzw. Hausgeldes: ________ in Euro

1.7. Sonder- und Gemeinschaftseigentum:

________

Das Miteigentum ist durch die Einräumung der zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt.

1.8. Die Eigentumswohnung befindet sich zur Zeit noch im Bau.

1.9. Das Grundbuch weist folgende Belastungen aus:

Abteilung II:

________

1.10. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Belastungen in Abt. II von dem Käufer nicht übernommen werden. Der Kaufgegenstand ist frei von Lasten in Abt. II des Grundbuches zu liefern. Der Verkäufer beantragt die Löschung aller in Abt. II des Grundbuches eingetragenen Rechte. Der Notar wird beauftragt, die Löschungsunterlagen einzuholen.


§ 2 Mängel

Die Eigentumswohnung ist mit folgenden Mängeln belastet:

________


§ 3 Verkauf

Der Verkäufer verkauft hiermit an den Käufer das in § 1 dieser Urkunde bezeichnete Miteigentum am Grundstück und Sondereigentum an der Eigentumswohnung mit allen damit zusammenhängenden Rechten und dem gesetzlichen Zubehör. Der Käufer verpflichtet sich, den Vertragsgegenstand anzunehmen.


§ 4 Kaufpreis

4.1. Der Kaufpreis für die Eigentumswohnung beträgt ________ Euro (in Worten: ________).

4.2. Mitverkauft werden folgende Gegenstände:

________

4.3. Der Kaufpreis für diese Gegenstände ist im Kaufpreis der Eigentumswohnung bereits enthalten.

4.4. Der Kaufpreis für Immobilie wird als Einmalzahlung entrichtet.

4.5. Soweit der Kaufpreis nicht anderweitig zur Freistellung des verkauften Grundbesitzes von eingetragenen Belastungen zu verwenden ist, sind Zahlungen auf das Konto des Verkäufers zu leisten:

Bank: ________
Kontoinhaber: ________
IBAN: ________
BIC: ________

4.6. Die Ermittlung des Kaufpreises beruht auf einer Wertermittlung eines zugelassenen Sachverständigers vom ________.

4.7. Der Käufer unterwirft sich wegen seiner Pflicht, den Kaufpreis zu bezahlen, der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde.

4.8. Der Kaufpreis ist fällig und zahlbar innerhalb einer Frist von ________ Tagen, nachdem zuvor der Vollzug dieses Vertrags gesichert ist und der Notar dem Käufer das Vorliegen dieser Voraussetzungen schriftlich bestätigt hat, und zwar wie folgt:

- Die Eigentumsvormerkung zugunsten des Käufers ist im Grundbuch eingetragen oder die Eintragung ist sichergestellt.
- Dem Notar liegen alle Unterlagen vor, um den verkauften Grundbesitz von Rechten freizustellen, die im Grundbuch bereits vor oder gleichzeitig mit der Eigentumsvormerkung des Käufers eingetragen wurden und vom Käufer nicht übernommen werden.
- Das zur Eigentumsumschreibung erforderliche Vorkaufsrechtszeugnis der Gemeinde liegt dem Notar ohne Bedingungen und Auflagen vor.
- Die Genehmigungen, die zur Wirksamkeit oder zur Durchführung des Vertrages erforderlich sind, liegen dem Notar ohne Bedingungen und Auflagen vor.
- Der Kaufgegenstand ist vollständig geräumt. Dem Notar liegt eine übereinstimmende schriftliche Erklärung beider Vertragsparteien vor, die dieses bestätigt.

4.9. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung, wegen der zu zahlenden Grunderwerbsteuer, ist nicht Voraussetzung für die Kaufpreisfälligkeit. Hier können weitere Vereinbarungen stehen, was zusätzlich mitverkauft wird und im Kaufpreis enthalten ist z.B. Einbauküche.

4.10. Kommt der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Rückstand, so hat er den Rückstand anteilig für das Jahr mit Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Die Zinsen sind zusammen mit der Hauptsumme zur Zahlung fällig. Weitere Verzugsfolgen, insbesondere das gesetzliche Rücktrittsrecht, bleiben unberührt.


§ 5 Vormerkung

5.1. Zur Sicherung des dem Käufer zustehenden Eigentumsverschaffungsanspruchs bewilligt der Verkäufer und beantragt der Käufer die Eintragung einer Auflassungsvormerkung am verkauften Eigentumswohnungseigentum in das Grundbuch.

5.2. Der Käufer bewilligt und beantragt, diese Vormerkung nebst Rangvorbehalt Zug um Zug mit Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch zu löschen, vorausgesetzt, dass keine nicht von ihm selbst veranlassten Zwischeneintragungen zu besorgen sind, mit Ausnahme von Löschungen.

5.3. Dies darf außerdem aber erst geschehen, sobald die erforderlichen Unterlagen vorliegen und der Kaufpreis nachweislich gezahlt oder die Zahlung sichergestellt ist.


§ 6 Auflassung

6.1. Der Notar wird bereits heute beauftragt, die Auflassung zu beurkunden sowie die Eigentumsumschreibung zu veranlassen, wenn der Verkäufer schriftlich bestätigt oder der Käufer nachgewiesen hat, dass der Kaufpreis - ohne etwaige Zinsen oder Verzugsschäden - vollständig gezahlt ist.

6.2. Ein Notaranderkonto, über dessen Bedeutung die Beteiligten belehrt sind, soll nicht eingerichtet werden. Sollte sich bei der Durchführung die Notwendigkeit der Einrichtung eines Notaranderkontos ergeben, so wird der Notar beauftragt, ein solches einzurichten und Kaufgeldzahlungen etc. hierüber abzuwickeln.


§ 7 Kaufpreisfinanzierung

7.1. Sofern zur Belegung des Kaufpreises Fremdmittel verwendet werden, ist der Verkäufer mit einer Vorwegbeleihung des Vertragsgegenstandes in beliebiger Höhe, d.h. mit der Eintragung von Grundpfandrechten des Käufers vor Eigentumsumschreibung, jedoch ohne persönliche Haftung des Verkäufers einverstanden, wenn die vollständige Bezahlung des gesamten Kaufpreises sichergestellt ist. Beleihungen müssen den Bestimmungen dieses Vertrages entsprechen.

7.2. Der Verkäufer bevollmächtigt hiermit den Käufer – jeweils einzeln und unter Freistellung von § 181 BGB, mit dem Recht zur Unterbevollmächtigung und unabhängig von etwaigen Wirksamkeitsvoraussetzungen dieses Vertrages -, vor dem Notar und seinen Vertretern im Amt solche Grundpfandrechte nebst Vollstreckungsunterwerfung am Kaufgegenstand zu bestellen und alle die Bestellung betreffenden Rechtshandlungen und Rangbestimmungen vorzunehmen.


§ 8 Übergabe von Besitz, Nutzungen und Lasten

8.1. Der Verkäufer hat bis zum Übergabetag den gegenwärtigen Zustand des Kaufgegenstandes auf seine Kosten zu erhalten. Zu der gewöhnlichen Instandhaltung bis zur Übergabe soll nur die Beseitigung neu auftretender Mängel gehören.

8.2. Der Verkäufer verpflichtet sich, dem Käufer unverzüglich, spätestens zur Übergabe, die vorhandenen Originale oder Ablichtungen der sich auf den Vertragsgegenstand beziehenden Papiere zu übergeben.

8.3. Der Verkäufer verpflichtet sich, den Vertragsgegenstand dem Käufer am ________ geräumt und frei von sonstigen Nutzungsrechten Dritter zu übergeben. Der Verkäufer kann die Übergabe jedoch zurückhalten bis zur vollständigen vertragsgemäßen Zahlung des Kaufpreises.

8.4. Mit dem Tag der vollständigen Gutschrift des Kaufpreises geht der Besitz (damit auch Nutzungen, laufende Lasten, Rechte und Haftpflichtrisiko) auf den Käufer über und wird auf diesen Tag nach dem Verhältnis der Zeit abgerechnet.

8.5. Der Verkäufer erklärt, dass alle den Vertragsgegenstand betreffenden fälligen Gebühren und Steuern bezahlt sind und auch keine Rückstände bestehen.

8.6. Kosten für Straßen- und Sielbauarbeiten, die nach dem Übergabetag ausgeführt werden, treffen den Käufer. Der Verkäufer erklärt, dass ihm zurzeit drohende Straßen- und Sielbaumaßnahmen nicht bekannt seien. Die Gefahr- und Verkehrssicherungspflichten gehen mit der Übergabe vom Verkäufer auf den Käufer über. Es ist Sache des Käufers, das Haftpflichtrisiko nach der Übergabe zu decken.

8.7. Die Gefahr- und Verkehrssicherungspflichten gehen mit der Übergabe vom Verkäufer auf den Käufer über. Es ist Sache des Käufers, das Haftpflichtrisiko nach der Übergabe zu decken.

8.8. Dem Verkäufer ist nichts bekannt von Baulasten, von alt rechtlichen im Grundbuch nicht eingetragenen Dienstbarkeiten sowie von schädlichen Bodenverunreinigungen und anderen wesentlichen Mängeln, die bei einer Besichtigung nicht ohne weiteres erkennbar sind. Der Käufer hat den Vertragsgegenstand besichtigt. Eine Haftung für Sachmängel oder auf Schadensersatz wird ausgeschlossen, es sei denn, die Haftung beruht auf vorsätzlich schädigendem Verhalten des Verkäufers. Der Verkäufer versichert, dass ihm keine versteckten Mängel bekannt sind.

8.9. Der Verkäufer erklärt, dass weder eine Bindung nach dem Wohnbindungs- noch nach dem Wohnraumförderungsgesetz besteht.

8.10. Der Verkäufer stellt klar, dass er den Energieausweis gemäß Paragraf 16 EnEV von einem entsprechenden Sachverständigen hat erstellen lassen und den Ausweis an den Käufer übergeben hat. Für die Richtigkeit des Energieausweises hat der Verkäufer nicht einzustehen.


§ 9 Kosten und Steuern

9.1. Sämtliche mit diesem Vertrag und seiner Ausführung verbundenen Kosten und Abgaben trägt der Käufer:

- Grunderwerbsteuer
- Notar- und Gerichtskosten (einschließlich etwaiger Verwaltungsgebühren)

9.2. Dies gilt jedoch nicht für Kosten der Löschung der von dem Käufer nicht übernommenen Belastungen. Diese gehen alleine zulasten des Verkäufers.

9.3. Die Kosten für etwaige Genehmigungserklärungen/Vollmachtbestätigungen trägt die jeweils vertretende Partei.


§ 10 Maklervermittlung und Provision

Die Vertragsschließenden teilen mit, dass bereits außerhalb dieser Urkunde ein Maklervertrag geschlossen wurde. Die Vertragsparteien erkennen, durch Abschluss dieses Vertrages der Firma ________ provisionspflichtig geworden zu sein. Die Provision ist sofort zur Zahlung fällig.


§ 11 Vorkaufsrechte

Wird ein gesetzliches Vorkaufsrecht ausgeübt, ist jede Vertragspartei zum Rücktritt berechtigt. Sofern der Kaufpreis an den Verkäufer gezahlt sein sollte, tritt dieser sicherheitshalber seine Kaufpreisforderung gegen den Vorkaufsberechtigten hiermit an den Käufer ab. Weitere Rechte sind wechselseitig ausgeschlossen.


§ 12 Durchführungserklärung und Vollmacht

Zur Durchführung des vorstehenden Vertrages erklären die Beteiligten übereinstimmend:

12.1. Die Beteiligten erteilen dem Notar Vollmacht, Negativzeugnisse wegen gesetzlicher Vorkaufsrechte zu besorgen, sie im Grundbuchverfahren uneingeschränkt zu vertreten und die zur Wirksamkeit oder zum Vollzug dieser Urkunde erforderlichen Erklärungen und Genehmigungen einzuholen und entgegenzunehmen. Die Beteiligten bevollmächtigen den Notar, soweit erforderlich, Bewilligungen und Anträge gegenüber dem Grundbuchamt zu ändern und zu ergänzen.

12.2. Der Notar ist berechtigt, Anträge aus dieser Urkunde getrennt und eingeschränkt zu stellen und sie in gleicher Weise zurückzunehmen. Die Vollmacht erlischt mit der vollständigen Abwicklung. Ein Widerruf der Vollmacht ist ausgeschlossen. Unterbevollmächtigung wird gestattet.

12.3. Die Vertragsschließenden bevollmächtigen und beauftragen die Notariatsangestellten im Hause des beurkundenden Notars, und zwar jede für sich, für sie alle zur Durchführung dieser Verhandlungen erforderlichen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. Die Bevollmächtigten können für alle Beteiligten zugleich handeln. Sie erlischt nicht mit dem Tode der Vollmachtgeber. Die Bevollmächtigten sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.


§ 13 82825552222 525 88282882

825 82255 552 582 82228882222 828828225252 552 228222528 58222882822:

________. 8882 52528285552222, 5585 828225852522, 258822 82888252582 8255252522 8282. 88852 82552525222 52528285552222 8825 2885282 525 222222 255 5288528522282 528 252222 52525528 255522.

________. 82 525255282222282525 222222 258222 525 82885552252222 82822522, 582 558 522 255258585 28852 25888528885 8825, 828828225252 855858222. 825 228288822 5822225225 552222 255 882858222 (2.8. 825228255252828252222).

________. 825 555225 8855 5822225225, 8222 525 58222252858252522 82 255258585 28222255222 882. 8525 2588 582 528252228885228288288528282522 528 2825225228 825882222 525 5882 25225525888522 2222528252222.

________. 825 82255 552 582 82228882222 555552 58222882822, 5588 25 582 522525228222 528 525255228 28852 25522 525 2822 82252588852 82552522 825 888858588 528 555282525528 25 222225822 882.

________. 282 582822 5252552 222222 22255522 825852522 8282 828 5258288252222 28228 5252552822888.

________. 882 25522822 552222 2285228855852258885 255 528222 525 5225252, 52828855522 525 52528285552222 82 582822 5252552, 82882 5825 582 8522522 528 2552582882228 255 22222288852 8825822 525 258222.


§ 14 52885288528522282

882 2285822 5288528522282 282228225 828282252222 582828 525255228 552 552 582 28528522282 528 252222 525255228 82 828222 5858222 828282252222 228222 58228588. 882 82228882222 8825 8885 55582 28282, 5588 2822 2828. 5288528522 8282822522 55585 2822 828852 25 25822222 882, 582 522 5822 525 58282 525 52885285222 8282822522 222888582 255222222.


§ 15 Zustimmungserklärung und Schlussformel

Kein Vertragsteil schließt diesen Vertrag im Rahmen einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit. Die Niederschrift wurde den Erschienenen vorgelesen, von ihnen genehmigt und wie folgt unterschrieben:






___________________________________________

Ort, Datum






___________________________________________

Verkäufer






___________________________________________

Ort, Datum






___________________________________________

Käufer

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Immobilienkaufvertrag

über eine Eigentumswohnung



Verhandelt

zu _________, am _________

Vor dem unterzeichneten

Notar: ________

in ________

erschienen:


________
,

Anschrift: ________

als Käufer


________
,

Anschrift: ________

als Verkäufer



Die Erschienenen wiesen sich aus durch Vorlage gültiger Lichtbildausweise, wovon der Notar mit ihrer Zustimmung Ablichtungen für seine Handakten fertigte. Die Erschienenen erklärten nach Verneinung einer Vorbefassung des Notars einen:

Immobilienkauf über eine Eigentumswohnung



§ 1 Kaufgegenstand

1.1. Dem Notar lag ein Abdruck des Grundbuchs vom ________ vor. Die Beteiligten verzichten nach Belehrung über die damit verbundenen Gefahren auf eine erneute Grundbucheinsicht.

1.2. Im Grundbuch sind die Verkäufer als Miteigentümer des folgenden Grundstücks eingetragen:

Gemarkung: ________
Grundbuch von ________: Blatt ________
Flurstück Nr.: ________
Gebäude- und Freifläche: ________ qm

1.3. Dies ist verbunden mit Sondereigentum an folgender Eigentumswohnung:

Postanschrift: ________
Nr. und Lage der Eigentumswohnung:

________

Baujahr: ________
Wohnfläche in qm: ________ qm
Wohn- und Nebenräume:

________

1.4. Es besteht ein Mietverhältnis mit folgender(n) Person(en): ________.

1.5. Es bestehen folgende Sondernutzungsrechte:

________

1.6. Verwalter der Anlage: ________

Postalische Anschrift: ________
Höhe des monatlichen Wohngelds bzw. Hausgeldes: ________ in Euro

1.7. Sonder- und Gemeinschaftseigentum:

________

Das Miteigentum ist durch die Einräumung der zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt.

1.8. Die Eigentumswohnung befindet sich zur Zeit noch im Bau.

1.9. Das Grundbuch weist folgende Belastungen aus:

Abteilung II:

________

1.10. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Belastungen in Abt. II von dem Käufer nicht übernommen werden. Der Kaufgegenstand ist frei von Lasten in Abt. II des Grundbuches zu liefern. Der Verkäufer beantragt die Löschung aller in Abt. II des Grundbuches eingetragenen Rechte. Der Notar wird beauftragt, die Löschungsunterlagen einzuholen.


§ 2 Mängel

Die Eigentumswohnung ist mit folgenden Mängeln belastet:

________


§ 3 Verkauf

Der Verkäufer verkauft hiermit an den Käufer das in § 1 dieser Urkunde bezeichnete Miteigentum am Grundstück und Sondereigentum an der Eigentumswohnung mit allen damit zusammenhängenden Rechten und dem gesetzlichen Zubehör. Der Käufer verpflichtet sich, den Vertragsgegenstand anzunehmen.


§ 4 Kaufpreis

4.1. Der Kaufpreis für die Eigentumswohnung beträgt ________ Euro (in Worten: ________).

4.2. Mitverkauft werden folgende Gegenstände:

________

4.3. Der Kaufpreis für diese Gegenstände ist im Kaufpreis der Eigentumswohnung bereits enthalten.

4.4. Der Kaufpreis für Immobilie wird als Einmalzahlung entrichtet.

4.5. Soweit der Kaufpreis nicht anderweitig zur Freistellung des verkauften Grundbesitzes von eingetragenen Belastungen zu verwenden ist, sind Zahlungen auf das Konto des Verkäufers zu leisten:

Bank: ________
Kontoinhaber: ________
IBAN: ________
BIC: ________

4.6. Die Ermittlung des Kaufpreises beruht auf einer Wertermittlung eines zugelassenen Sachverständigers vom ________.

4.7. Der Käufer unterwirft sich wegen seiner Pflicht, den Kaufpreis zu bezahlen, der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde.

4.8. Der Kaufpreis ist fällig und zahlbar innerhalb einer Frist von ________ Tagen, nachdem zuvor der Vollzug dieses Vertrags gesichert ist und der Notar dem Käufer das Vorliegen dieser Voraussetzungen schriftlich bestätigt hat, und zwar wie folgt:

- Die Eigentumsvormerkung zugunsten des Käufers ist im Grundbuch eingetragen oder die Eintragung ist sichergestellt.
- Dem Notar liegen alle Unterlagen vor, um den verkauften Grundbesitz von Rechten freizustellen, die im Grundbuch bereits vor oder gleichzeitig mit der Eigentumsvormerkung des Käufers eingetragen wurden und vom Käufer nicht übernommen werden.
- Das zur Eigentumsumschreibung erforderliche Vorkaufsrechtszeugnis der Gemeinde liegt dem Notar ohne Bedingungen und Auflagen vor.
- Die Genehmigungen, die zur Wirksamkeit oder zur Durchführung des Vertrages erforderlich sind, liegen dem Notar ohne Bedingungen und Auflagen vor.
- Der Kaufgegenstand ist vollständig geräumt. Dem Notar liegt eine übereinstimmende schriftliche Erklärung beider Vertragsparteien vor, die dieses bestätigt.

4.9. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung, wegen der zu zahlenden Grunderwerbsteuer, ist nicht Voraussetzung für die Kaufpreisfälligkeit. Hier können weitere Vereinbarungen stehen, was zusätzlich mitverkauft wird und im Kaufpreis enthalten ist z.B. Einbauküche.

4.10. Kommt der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Rückstand, so hat er den Rückstand anteilig für das Jahr mit Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Die Zinsen sind zusammen mit der Hauptsumme zur Zahlung fällig. Weitere Verzugsfolgen, insbesondere das gesetzliche Rücktrittsrecht, bleiben unberührt.


§ 5 Vormerkung

5.1. Zur Sicherung des dem Käufer zustehenden Eigentumsverschaffungsanspruchs bewilligt der Verkäufer und beantragt der Käufer die Eintragung einer Auflassungsvormerkung am verkauften Eigentumswohnungseigentum in das Grundbuch.

5.2. Der Käufer bewilligt und beantragt, diese Vormerkung nebst Rangvorbehalt Zug um Zug mit Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch zu löschen, vorausgesetzt, dass keine nicht von ihm selbst veranlassten Zwischeneintragungen zu besorgen sind, mit Ausnahme von Löschungen.

5.3. Dies darf außerdem aber erst geschehen, sobald die erforderlichen Unterlagen vorliegen und der Kaufpreis nachweislich gezahlt oder die Zahlung sichergestellt ist.


§ 6 Auflassung

6.1. Der Notar wird bereits heute beauftragt, die Auflassung zu beurkunden sowie die Eigentumsumschreibung zu veranlassen, wenn der Verkäufer schriftlich bestätigt oder der Käufer nachgewiesen hat, dass der Kaufpreis - ohne etwaige Zinsen oder Verzugsschäden - vollständig gezahlt ist.

6.2. Ein Notaranderkonto, über dessen Bedeutung die Beteiligten belehrt sind, soll nicht eingerichtet werden. Sollte sich bei der Durchführung die Notwendigkeit der Einrichtung eines Notaranderkontos ergeben, so wird der Notar beauftragt, ein solches einzurichten und Kaufgeldzahlungen etc. hierüber abzuwickeln.


§ 7 Kaufpreisfinanzierung

7.1. Sofern zur Belegung des Kaufpreises Fremdmittel verwendet werden, ist der Verkäufer mit einer Vorwegbeleihung des Vertragsgegenstandes in beliebiger Höhe, d.h. mit der Eintragung von Grundpfandrechten des Käufers vor Eigentumsumschreibung, jedoch ohne persönliche Haftung des Verkäufers einverstanden, wenn die vollständige Bezahlung des gesamten Kaufpreises sichergestellt ist. Beleihungen müssen den Bestimmungen dieses Vertrages entsprechen.

7.2. Der Verkäufer bevollmächtigt hiermit den Käufer – jeweils einzeln und unter Freistellung von § 181 BGB, mit dem Recht zur Unterbevollmächtigung und unabhängig von etwaigen Wirksamkeitsvoraussetzungen dieses Vertrages -, vor dem Notar und seinen Vertretern im Amt solche Grundpfandrechte nebst Vollstreckungsunterwerfung am Kaufgegenstand zu bestellen und alle die Bestellung betreffenden Rechtshandlungen und Rangbestimmungen vorzunehmen.


§ 8 Übergabe von Besitz, Nutzungen und Lasten

8.1. Der Verkäufer hat bis zum Übergabetag den gegenwärtigen Zustand des Kaufgegenstandes auf seine Kosten zu erhalten. Zu der gewöhnlichen Instandhaltung bis zur Übergabe soll nur die Beseitigung neu auftretender Mängel gehören.

8.2. Der Verkäufer verpflichtet sich, dem Käufer unverzüglich, spätestens zur Übergabe, die vorhandenen Originale oder Ablichtungen der sich auf den Vertragsgegenstand beziehenden Papiere zu übergeben.

8.3. Der Verkäufer verpflichtet sich, den Vertragsgegenstand dem Käufer am ________ geräumt und frei von sonstigen Nutzungsrechten Dritter zu übergeben. Der Verkäufer kann die Übergabe jedoch zurückhalten bis zur vollständigen vertragsgemäßen Zahlung des Kaufpreises.

8.4. Mit dem Tag der vollständigen Gutschrift des Kaufpreises geht der Besitz (damit auch Nutzungen, laufende Lasten, Rechte und Haftpflichtrisiko) auf den Käufer über und wird auf diesen Tag nach dem Verhältnis der Zeit abgerechnet.

8.5. Der Verkäufer erklärt, dass alle den Vertragsgegenstand betreffenden fälligen Gebühren und Steuern bezahlt sind und auch keine Rückstände bestehen.

8.6. Kosten für Straßen- und Sielbauarbeiten, die nach dem Übergabetag ausgeführt werden, treffen den Käufer. Der Verkäufer erklärt, dass ihm zurzeit drohende Straßen- und Sielbaumaßnahmen nicht bekannt seien. Die Gefahr- und Verkehrssicherungspflichten gehen mit der Übergabe vom Verkäufer auf den Käufer über. Es ist Sache des Käufers, das Haftpflichtrisiko nach der Übergabe zu decken.

8.7. Die Gefahr- und Verkehrssicherungspflichten gehen mit der Übergabe vom Verkäufer auf den Käufer über. Es ist Sache des Käufers, das Haftpflichtrisiko nach der Übergabe zu decken.

8.8. Dem Verkäufer ist nichts bekannt von Baulasten, von alt rechtlichen im Grundbuch nicht eingetragenen Dienstbarkeiten sowie von schädlichen Bodenverunreinigungen und anderen wesentlichen Mängeln, die bei einer Besichtigung nicht ohne weiteres erkennbar sind. Der Käufer hat den Vertragsgegenstand besichtigt. Eine Haftung für Sachmängel oder auf Schadensersatz wird ausgeschlossen, es sei denn, die Haftung beruht auf vorsätzlich schädigendem Verhalten des Verkäufers. Der Verkäufer versichert, dass ihm keine versteckten Mängel bekannt sind.

8.9. Der Verkäufer erklärt, dass weder eine Bindung nach dem Wohnbindungs- noch nach dem Wohnraumförderungsgesetz besteht.

8.10. Der Verkäufer stellt klar, dass er den Energieausweis gemäß Paragraf 16 EnEV von einem entsprechenden Sachverständigen hat erstellen lassen und den Ausweis an den Käufer übergeben hat. Für die Richtigkeit des Energieausweises hat der Verkäufer nicht einzustehen.


§ 9 Kosten und Steuern

9.1. Sämtliche mit diesem Vertrag und seiner Ausführung verbundenen Kosten und Abgaben trägt der Käufer:

- Grunderwerbsteuer
- Notar- und Gerichtskosten (einschließlich etwaiger Verwaltungsgebühren)

9.2. Dies gilt jedoch nicht für Kosten der Löschung der von dem Käufer nicht übernommenen Belastungen. Diese gehen alleine zulasten des Verkäufers.

9.3. Die Kosten für etwaige Genehmigungserklärungen/Vollmachtbestätigungen trägt die jeweils vertretende Partei.


§ 10 Maklervermittlung und Provision

Die Vertragsschließenden teilen mit, dass bereits außerhalb dieser Urkunde ein Maklervertrag geschlossen wurde. Die Vertragsparteien erkennen, durch Abschluss dieses Vertrages der Firma ________ provisionspflichtig geworden zu sein. Die Provision ist sofort zur Zahlung fällig.


§ 11 Vorkaufsrechte

Wird ein gesetzliches Vorkaufsrecht ausgeübt, ist jede Vertragspartei zum Rücktritt berechtigt. Sofern der Kaufpreis an den Verkäufer gezahlt sein sollte, tritt dieser sicherheitshalber seine Kaufpreisforderung gegen den Vorkaufsberechtigten hiermit an den Käufer ab. Weitere Rechte sind wechselseitig ausgeschlossen.


§ 12 Durchführungserklärung und Vollmacht

Zur Durchführung des vorstehenden Vertrages erklären die Beteiligten übereinstimmend:

12.1. Die Beteiligten erteilen dem Notar Vollmacht, Negativzeugnisse wegen gesetzlicher Vorkaufsrechte zu besorgen, sie im Grundbuchverfahren uneingeschränkt zu vertreten und die zur Wirksamkeit oder zum Vollzug dieser Urkunde erforderlichen Erklärungen und Genehmigungen einzuholen und entgegenzunehmen. Die Beteiligten bevollmächtigen den Notar, soweit erforderlich, Bewilligungen und Anträge gegenüber dem Grundbuchamt zu ändern und zu ergänzen.

12.2. Der Notar ist berechtigt, Anträge aus dieser Urkunde getrennt und eingeschränkt zu stellen und sie in gleicher Weise zurückzunehmen. Die Vollmacht erlischt mit der vollständigen Abwicklung. Ein Widerruf der Vollmacht ist ausgeschlossen. Unterbevollmächtigung wird gestattet.

12.3. Die Vertragsschließenden bevollmächtigen und beauftragen die Notariatsangestellten im Hause des beurkundenden Notars, und zwar jede für sich, für sie alle zur Durchführung dieser Verhandlungen erforderlichen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. Die Bevollmächtigten können für alle Beteiligten zugleich handeln. Sie erlischt nicht mit dem Tode der Vollmachtgeber. Die Bevollmächtigten sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.


§ 13 82825552222 525 88282882

825 82255 552 582 82228882222 828828225252 552 228222528 58222882822:

________. 8882 52528285552222, 5585 828225852522, 258822 82888252582 8255252522 8282. 88852 82552525222 52528285552222 8825 2885282 525 222222 255 5288528522282 528 252222 52525528 255522.

________. 82 525255282222282525 222222 258222 525 82885552252222 82822522, 582 558 522 255258585 28852 25888528885 8825, 828828225252 855858222. 825 228288822 5822225225 552222 255 882858222 (2.8. 825228255252828252222).

________. 825 555225 8855 5822225225, 8222 525 58222252858252522 82 255258585 28222255222 882. 8525 2588 582 528252228885228288288528282522 528 2825225228 825882222 525 5882 25225525888522 2222528252222.

________. 825 82255 552 582 82228882222 555552 58222882822, 5588 25 582 522525228222 528 525255228 28852 25522 525 2822 82252588852 82552522 825 888858588 528 555282525528 25 222225822 882.

________. 282 582822 5252552 222222 22255522 825852522 8282 828 5258288252222 28228 5252552822888.

________. 882 25522822 552222 2285228855852258885 255 528222 525 5225252, 52828855522 525 52528285552222 82 582822 5252552, 82882 5825 582 8522522 528 2552582882228 255 22222288852 8825822 525 258222.


§ 14 52885288528522282

882 2285822 5288528522282 282228225 828282252222 582828 525255228 552 552 582 28528522282 528 252222 525255228 82 828222 5858222 828282252222 228222 58228588. 882 82228882222 8825 8885 55582 28282, 5588 2822 2828. 5288528522 8282822522 55585 2822 828852 25 25822222 882, 582 522 5822 525 58282 525 52885285222 8282822522 222888582 255222222.


§ 15 Zustimmungserklärung und Schlussformel

Kein Vertragsteil schließt diesen Vertrag im Rahmen einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit. Die Niederschrift wurde den Erschienenen vorgelesen, von ihnen genehmigt und wie folgt unterschrieben:






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Ort, Datum






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Verkäufer






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Ort, Datum






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Käufer