Kaufvertrag - Wasserfahrzeug

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Hier sollte ausgewählt werden, ob es sich bei dem Verkäufer um einen Menschen oder ein Unternehmen / Verein handelt. Der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h. als Träger von Rechten und Pflichten, fällt unter die Kategorie der natürlichen Person. Unter die zweite Kategorie fallen alle juristischen Personen (des Privatrechts und des öffentlichen Rechts), d. h. Rechtspersonen, die keine Menschen sind. Dazu zählen insbesondere: Gesellschaften, Stiftungen, Vereine, Anstalten, Körperschaften, Organisationen etc.

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Kaufvertrag
über ein Wasserfahrzeug


Zwischen


________
geboren am ________
wohnhaft in ________
Personalausweisnummer ________

- nachfolgend die „Verkäufer" -

und


________
geboren am ________
wohnhaft in ________
Personalausweisnummer ________

- nachfolgend der „Käufer" -

wird folgender Kaufvertrag geschlossen:


§ 1 Vertragsgegenstand

1.1. Der Verkäufer veräußert an den Käufer und verpflichtet sich, an diesen folgendes Wasserfahrzeug (das „Wasserfahrzeug") zu übereignen:

Typ: ________
Name: ________
Zustand: Gebraucht
Baujahr: ________
Hersteller/Werft: ________
Modell: ________
Seriennummer/Rumpfnummer (CIN bzw. HIN): ________
Bootsbriefnummer: ________
Farbe: ________
Betriebsstunden: ________
Breite über alles (in m): ________
Länge über alles (in m): ________
Motorhersteller/Motortyp: ________
Anzahl der Motoren: ________
Motornummer(-n): ________
Motorleistung(-en) in PS: ________

1.2. Das Wasserfahrzeug wird zusammen mit dem folgenden Trailer veräußert:

Hersteller: ________
Modell: ________
Amtliches Kennzeichen: ________
Baujahr: ________
Zulässiges Gesamtgewicht: ________ kg
Nr. der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief): ________
Nächste Hauptuntersuchung: ________
Fahrzeug-Ident-Nr. (FIN): ________

1.3. Das Wasserfahrzeug wird mit folgender Ausstattung verkauft:

________

1.4. Der Verkäufer erklärt, dass er das Wasserfahrzeug mit dem Trailer im gebrauchten Zustand erworben hat. Vor dem Verkäufer hatte das Wasserfahrzeug - soweit bekannt - Vorbesitzer (Halter).

1.5. Der Verkäufer versichert, dass das Wasserfahrzeug und der Trailer in der Zeit, in der sie sein Eigentum waren, keine Unfallschäden, Leckagen, Osmosen bzw. sonstige Beschädigungen erlitten hat.

1.6. Der Verkäufer sichert zu, dass ihm nur folgende Unfallschäden, Leckagen, Osmosen bzw. sonstige Vorschäden aus der Zeit bekannt sind, in der das Wasserfahrzeug und der Trailer noch nicht sein Eigentum waren:

________

1.7. Das Wasserfahrzeug wird mit folgenden sonstigen Mängeln an den Käufer veräußert und übergeben:

________

1.8. Der Verkäufer sichert zu, dass ihm keine sonstigen einer Besichtigung nicht zugänglichen und damit nicht ohne Weiteres erkennbaren Mängel am Wasserfahrzeug und dem Trailer zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer bekannt sind.

1.9. Der Verkäufer erklärt, dass etwaige Zölle und Steuern vollständig bezahlt worden sind.


§ 2 Kaufpreis

2.1. Der Gesamtkaufpreis (der „Kaufpreis") beträgt ________ €. Der Kaufpreis versteht sich insklusive der geschuldeten Mehrwertsteuer.

2.2. Auf den Kaufpreis ist vor der Übergabe des Wasserfahrzeugs eine Anzahlung in bar in Höhe von ________ € an den Verkäufer zu leisten. Der Erhalt der Anzahlung ist zu quittieren. Der Restkaufpreis von ________ € ist in voller Höhe bei der Übergabe des Wasserfahrzeugs in bar an den Käufer fällig.

2.3. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Geldes auf dem Konto des Verkäufers maßgeblich.

2.4. Für den Verkäufer und den Käufer stellt der Abschluss dieses Kaufvertrags ein unternehmerisches Geschäft dar. Gerät der Käufer mit der Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, ist der fällige Betrag für die Zeit des Verzugs mit einem Zinssatz von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz pro Jahr zu verzinsen, ohne dass es einer Mahnung bedarf.


§ 3 Eigentum

3.1. Der Verkäufer sichert zu, dass das Wasserfahrzeug samt Ausstattung und dem Trailer sein unbeschränktes Eigentum ist, nicht als gestohlen gemeldet ist und dass das Eigentum daran frei von Rechten Dritter an den Käufer verschafft wird.

3.2. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an dem Wasserfahrzeug und dem Trailer bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, hat der Käufer das Wasserfahrzeug und den Trailer pfleglich zu behandeln und darf über das Wasserfahrzeug weder verfügen noch Dritten eine Nutzung daran einräumen.


§ 4 Mängelhaftung

4.1. Mängelrechte des Käufers bestehen nur, wenn er seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist.

4.2. Der Käufer hat das Wasserfahrzeug und den Trailer vor dem Kauf besichtigt und Probe gefahren.

4.3. Der Verkauf des Wasserfahrzeugs und des Trailers erfolgt unter Ausschluss der Mängelhaftung. Der Haftungsausschluss gilt jedoch nicht, soweit der Verkäufer oder seine Erfüllungsgehilfen ‌eine bestimmte Beschaffenheit des Wasserfahrzeugs oder des Trailers zugesichert oder einen Mangel arglistig verschwiegen haben. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzungen der Pflichten des Verkäufers und seiner Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Der Ausschluss gilt weiterhin nicht, wenn ein Schaden wegen eines Mangels auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht, also der einfach fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Dieser Haftungsausschluss gilt auch unter den hier genannten gleichen Einschränkungen des Haftungsausschlusses, wenn dem Käufer Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Etwaige bestehende Ansprüche gegen Dritte aus Haftung wegen Mängeln werden an den Käufer abgetreten. Der Käufer nimmt diese Abtretung an.

4.4. Soweit die Mängelhaftung des Verkäufers ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


§ 5 Übergabe des Wasserfahrzeugs

5.1. Die Übergabe erfolgt am ________ am folgenden Ort: ________.

5.2. Alle eventuell anfallenden Kosten des Transports des Wasserfahrzeugs zum Übergabeort sind von dem Verkäufer zu tragen.

5.3. Bei der Übergabe des Wasserfahrzeugs wird ein Übergabeprotokoll angefertigt und von beiden Vertragsparteien unterzeichnet. Soweit der Zustand des Wasserfahrzeugs bei der Übergabe von dem vertragsgemäßen Zustand abweicht, sind alle Beanstandungen im Übergabeprotokoll festzuhalten.

5.4. Das Übergabeprotokoll wird diesem Kaufvertrag als Anlage beigefügt. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass das Übergabeprotokoll wesentlicher Bestandteil dieses Kaufvertrags ist.
Mit dem Wasserfahrzeug werden folgende Dokumente und Gegenstände übergeben, deren Entgegennahme von dem Käufer zu quittieren ist:

________


§ 6 2555522

2522288 588288522525 828282252222 82 582822 55528252552 8825 5882 52222282222 22858225522 82882 5882 2585 582822 5252552 82525225222522 555852222 82 5552.


§ 7 85252852522 525 555582825582522852852

22222 582 22552552222 28225 52525528255228 558 582822 55528252552 2522 582 2282888 525252 52525528255228 282 2822222 8282558522 558 582822 2525 5252522 525255222 255 5525285222, 8222 525 828282 58282 828255852 528282582222 2525 8282582222, 5825 22288528552285282 2525 5285282552282 228222822882 8825. 582 555582825582522852852 22222 582 22552552222 28225 52525528255228 558 582822 5252552 2522 582 2282888 525252 52525528255228 255 2282225 258522, 8222 28 552 85522 8282558522 558 582822 55528252552 825552.


§ 8 Geltendes Recht

Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich materiellem Sachrecht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die Anwendung der Regeln des internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen, soweit sie zu einer Anwendung ausländischen Sachrechts führen würde.


§ 9 Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieses Kaufvertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Ausdrückliche und individuell ausgehandelte Absprachen bezüglich geänderter Vertragsinhalte sind jedoch von dem Schriftformerfordernis nicht erfasst und sind wirksam, auch wenn sie mündlich getroffen worden sind.


§ 10 Keine Nebenabreden

Die in diesem Kaufvertrag getroffenen Regelungen sind abschließend. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.


§ 11 Salvatorische Klausel

Sollte eine der Bestimmungen dieses Kaufvertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen berührt. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung als vereinbart gilt, die dem von den Vertragsparteien ursprünglich mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer tatsächlich undurchführbaren Bestimmung oder einer Regelungslücke in diesem Kaufvertrag.




____________________________________
(Ort, Datum)




____________________________________
(Unterschrift der Verkäufer)




____________________________________
(Ort, Datum)




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(Unterschrift des Käufers)

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über ein Wasserfahrzeug


Zwischen


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geboren am ________
wohnhaft in ________
Personalausweisnummer ________

- nachfolgend die „Verkäufer" -

und


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geboren am ________
wohnhaft in ________
Personalausweisnummer ________

- nachfolgend der „Käufer" -

wird folgender Kaufvertrag geschlossen:


§ 1 Vertragsgegenstand

1.1. Der Verkäufer veräußert an den Käufer und verpflichtet sich, an diesen folgendes Wasserfahrzeug (das „Wasserfahrzeug") zu übereignen:

Typ: ________
Name: ________
Zustand: Gebraucht
Baujahr: ________
Hersteller/Werft: ________
Modell: ________
Seriennummer/Rumpfnummer (CIN bzw. HIN): ________
Bootsbriefnummer: ________
Farbe: ________
Betriebsstunden: ________
Breite über alles (in m): ________
Länge über alles (in m): ________
Motorhersteller/Motortyp: ________
Anzahl der Motoren: ________
Motornummer(-n): ________
Motorleistung(-en) in PS: ________

1.2. Das Wasserfahrzeug wird zusammen mit dem folgenden Trailer veräußert:

Hersteller: ________
Modell: ________
Amtliches Kennzeichen: ________
Baujahr: ________
Zulässiges Gesamtgewicht: ________ kg
Nr. der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief): ________
Nächste Hauptuntersuchung: ________
Fahrzeug-Ident-Nr. (FIN): ________

1.3. Das Wasserfahrzeug wird mit folgender Ausstattung verkauft:

________

1.4. Der Verkäufer erklärt, dass er das Wasserfahrzeug mit dem Trailer im gebrauchten Zustand erworben hat. Vor dem Verkäufer hatte das Wasserfahrzeug - soweit bekannt - Vorbesitzer (Halter).

1.5. Der Verkäufer versichert, dass das Wasserfahrzeug und der Trailer in der Zeit, in der sie sein Eigentum waren, keine Unfallschäden, Leckagen, Osmosen bzw. sonstige Beschädigungen erlitten hat.

1.6. Der Verkäufer sichert zu, dass ihm nur folgende Unfallschäden, Leckagen, Osmosen bzw. sonstige Vorschäden aus der Zeit bekannt sind, in der das Wasserfahrzeug und der Trailer noch nicht sein Eigentum waren:

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1.7. Das Wasserfahrzeug wird mit folgenden sonstigen Mängeln an den Käufer veräußert und übergeben:

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1.8. Der Verkäufer sichert zu, dass ihm keine sonstigen einer Besichtigung nicht zugänglichen und damit nicht ohne Weiteres erkennbaren Mängel am Wasserfahrzeug und dem Trailer zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer bekannt sind.

1.9. Der Verkäufer erklärt, dass etwaige Zölle und Steuern vollständig bezahlt worden sind.


§ 2 Kaufpreis

2.1. Der Gesamtkaufpreis (der „Kaufpreis") beträgt ________ €. Der Kaufpreis versteht sich insklusive der geschuldeten Mehrwertsteuer.

2.2. Auf den Kaufpreis ist vor der Übergabe des Wasserfahrzeugs eine Anzahlung in bar in Höhe von ________ € an den Verkäufer zu leisten. Der Erhalt der Anzahlung ist zu quittieren. Der Restkaufpreis von ________ € ist in voller Höhe bei der Übergabe des Wasserfahrzeugs in bar an den Käufer fällig.

2.3. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Geldes auf dem Konto des Verkäufers maßgeblich.

2.4. Für den Verkäufer und den Käufer stellt der Abschluss dieses Kaufvertrags ein unternehmerisches Geschäft dar. Gerät der Käufer mit der Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, ist der fällige Betrag für die Zeit des Verzugs mit einem Zinssatz von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz pro Jahr zu verzinsen, ohne dass es einer Mahnung bedarf.


§ 3 Eigentum

3.1. Der Verkäufer sichert zu, dass das Wasserfahrzeug samt Ausstattung und dem Trailer sein unbeschränktes Eigentum ist, nicht als gestohlen gemeldet ist und dass das Eigentum daran frei von Rechten Dritter an den Käufer verschafft wird.

3.2. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an dem Wasserfahrzeug und dem Trailer bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, hat der Käufer das Wasserfahrzeug und den Trailer pfleglich zu behandeln und darf über das Wasserfahrzeug weder verfügen noch Dritten eine Nutzung daran einräumen.


§ 4 Mängelhaftung

4.1. Mängelrechte des Käufers bestehen nur, wenn er seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist.

4.2. Der Käufer hat das Wasserfahrzeug und den Trailer vor dem Kauf besichtigt und Probe gefahren.

4.3. Der Verkauf des Wasserfahrzeugs und des Trailers erfolgt unter Ausschluss der Mängelhaftung. Der Haftungsausschluss gilt jedoch nicht, soweit der Verkäufer oder seine Erfüllungsgehilfen ‌eine bestimmte Beschaffenheit des Wasserfahrzeugs oder des Trailers zugesichert oder einen Mangel arglistig verschwiegen haben. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzungen der Pflichten des Verkäufers und seiner Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Der Ausschluss gilt weiterhin nicht, wenn ein Schaden wegen eines Mangels auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht, also der einfach fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Dieser Haftungsausschluss gilt auch unter den hier genannten gleichen Einschränkungen des Haftungsausschlusses, wenn dem Käufer Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Etwaige bestehende Ansprüche gegen Dritte aus Haftung wegen Mängeln werden an den Käufer abgetreten. Der Käufer nimmt diese Abtretung an.

4.4. Soweit die Mängelhaftung des Verkäufers ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


§ 5 Übergabe des Wasserfahrzeugs

5.1. Die Übergabe erfolgt am ________ am folgenden Ort: ________.

5.2. Alle eventuell anfallenden Kosten des Transports des Wasserfahrzeugs zum Übergabeort sind von dem Verkäufer zu tragen.

5.3. Bei der Übergabe des Wasserfahrzeugs wird ein Übergabeprotokoll angefertigt und von beiden Vertragsparteien unterzeichnet. Soweit der Zustand des Wasserfahrzeugs bei der Übergabe von dem vertragsgemäßen Zustand abweicht, sind alle Beanstandungen im Übergabeprotokoll festzuhalten.

5.4. Das Übergabeprotokoll wird diesem Kaufvertrag als Anlage beigefügt. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass das Übergabeprotokoll wesentlicher Bestandteil dieses Kaufvertrags ist.
Mit dem Wasserfahrzeug werden folgende Dokumente und Gegenstände übergeben, deren Entgegennahme von dem Käufer zu quittieren ist:

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§ 6 2555522

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§ 8 Geltendes Recht

Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich materiellem Sachrecht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die Anwendung der Regeln des internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen, soweit sie zu einer Anwendung ausländischen Sachrechts führen würde.


§ 9 Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieses Kaufvertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Ausdrückliche und individuell ausgehandelte Absprachen bezüglich geänderter Vertragsinhalte sind jedoch von dem Schriftformerfordernis nicht erfasst und sind wirksam, auch wenn sie mündlich getroffen worden sind.


§ 10 Keine Nebenabreden

Die in diesem Kaufvertrag getroffenen Regelungen sind abschließend. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.


§ 11 Salvatorische Klausel

Sollte eine der Bestimmungen dieses Kaufvertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen berührt. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung als vereinbart gilt, die dem von den Vertragsparteien ursprünglich mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer tatsächlich undurchführbaren Bestimmung oder einer Regelungslücke in diesem Kaufvertrag.




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(Ort, Datum)




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(Unterschrift der Verkäufer)




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(Unterschrift des Käufers)