Kommissionsvertrag

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Hier sollte entschieden werden, um welche Art Person es sich beim Kommittenten handelt. Der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d.h. als Träger von Rechten und Pflichten, fällt unter die Kategorie der natürlichen Person. Unter die zweite Kategorie fallen alle juristischen Personen (des Privatrechts und des öffentlichen Rechts), d.h. Rechtspersonen, die keine Menschen sind, sondern Vereinigungen von Menschen oder Sachen zu einer rechtlich geregelten Einheit.

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Kommissionsvertrag


Zwischen

________

________

- nachfolgend Kommittent genannt -

und

________

________

- nachfolgend Kommissionär genannt -

wird folgender Kommissionsvertrag geschlossen:


§ 1 Vertragsgegenstand

1.1. Der Kommissionär übernimmt es, die in der Anlage 1 näher bezeichneten Waren für den Kommittenten zu verkaufen.

1.2. Die Übernahme weiterer Kommissionswaren als Kommissionsgut kann vereinbart werden.

1.3. Der Kommissionär erhält die Kommissionsware nicht übereignet. Die Vertragsprodukte, die der Kommissionär vom Kommittenten erhält, verbleiben vielmehr bis zu ihrer Übereignung an den Käufer im Eigentum des Kommittenten.

1.4. Der Kommittent versichert, dass er uneingeschränkter Eigentümer der aufgeführten Kommissionsgüter ist.


§ 2 Übergabe und Verwahrung

2.1. Die Übergabe des aufgeführten Kommissionsguts an den Kommissionär erfolgt am ________ durch den Kommittenten an folgende Adresse:

________

2.2. Die Kommissionsware ist getrennt von den Waren anderer Kommittenten zu verwahren.

2.3. Der Kommissionär wird Kommissionsgüter, die sich in seinem Besitz befinden, ausreichend gegen Feuer, Diebstahl und Beschädigung durch Dritte versichern.

2.4. Der Kommissionär wird den Kommittenten im Fall eines Zugriffs Dritter auf die Kommissionsware unverzüglich unterrichten und diesen bei allen entsprechenden Maßnahmen zur Freigabe unterstützen.


§ 3 Pflichten des Kommissionärs

3.1. Der Kommissionär wird die betreffenden Artikel im eigenen Namen auf Rechnung des Kommittenten verkaufen. Er wird das Kommissionsgut dabei ausschließlich per Vorauskasse an die jeweiligen Käufer verkaufen und übereignen.

3.2. Der Kommissionär wird gemäß den Weisungen des Kommittenten handeln, der bestimmen kann, zu welchen Preisen die einzelnen Kommissionswaren verkauft werden sollen. Die vereinbarten Preise sind Festpreise. Folgende Nachlässe (Rabatte, Diskont usw.) sind unter den folgenden Bedingungen zulässig:

________

3.3. Der Kommissionär tritt dem Kommittenten hiermit bereits alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihm aus den Ausführungsgeschäften zustehen. Der Kommissionär bleibt zur Einziehung der Forderungen im Rahmen eines üblichen Geschäfts ermächtigt.

3.4. Der Kommissionär ist berechtigt, dem Käufer den Umständen nach angemessene Stundung zu gewähren. In derartigen Fällen hat der Kommissionär die bestehenden Forderungen gegen den Käufer unverzüglich an den Kommittenten abzutreten.

3.5. Hat der Kommissionär unter Mindestpreis verkauft, so muss der Kommittent, falls er das Geschäft als nicht für seine Rechnung abgeschlossen zurückweisen will, dies unverzüglich auf die Anzeige des Kommissionärs von der Ausführung des Geschäfts schriftlich erklären. Andernfalls gilt die Abweichung von der Preisbestimmung als genehmigt.

3.6. Im Rahmen des Verkaufs wird der Kommissionär den Käufern keine günstigeren Gewährleistungsrechte einräumen als vom Kommittenten vorgesehen.

3.7. Nachbestellungen auf das Kommissionsgut sind frühzeitig vorzunehmen.


§ 4 228885222 528 522282222222

________. 825 5222822222 825228885222 8885, 282 888858588 528 5825 825882222522 52228888228825255228 255 528822 2582822282855525 22822 525258282822 525252522 5825 558 52228888228252 25 2522222 82882 228222 8582222 282 522 5252552 25 82552255222.

________. 825 5222822222 552 5825 582 5822288552222 525 2552 522588225 525 82888252582 85825222 25 25228822.


§ 5 Vertragsdauer

Der Vertrag wird unbefristet geschlossen.


§ 6 Kommission und ersatzfähige Aufwendungen

6.1. Der Kommissionär hat für jedes zustande gekommene Geschäft ein Anspruch auf eine Provision in Höhe von ________ %. Die Provision berechnet sich auf Grundlage des gegenüber dem Käufer erzielten und diesem in Rechnung gestellten (Brutto-)Verkaufspreis. Abgezogen werden gewährte Rabatte oder Nachlässe. In der Provision bereits inbegriffen sind auch die Kosten für eine Abholung der Kommissionsgüter sowie für die Verwahrung dieser beim Kommissionär.

6.2. Die Vergütung versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer.

6.3. Ein Provisionsanspruch entsteht nicht, wenn das Geschäft nicht zustande kommt. Es sei denn, dass der Kommittent dies selbst zu verschulden hat. Nicht zur Ausführung ist die Kommission unter anderem auch dann gelangt, wenn der Käufer von ihm einem kraft Gesetzes zustehenden Rücktritts- oder Widerrufsrecht Gebrauch macht.

6.4. Ersatzfähige Aufwendungen des Kommissionärs sind Folgende:

  • ________

6.5. Der Kommissionär wird die Ausführungsgeschäfte gegenüber dem Kommittenten abrechnen und auf den Kaufpreis unter Abzug der Kommission und den ersatzfähigen Aufwendungen innerhalb von 7 Tagen weiterleiten.


§ 7 Haftung

7.1. Der Kommissionär haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

7.2. Für Sach- und Rechtsmängel gelten in entsprechender Anwendung die Vorschriften des Kaufrechts.


§ 8 Selbsteintritt

Der Kommissionär darf die Kommissionsware selbst erwerben.


§ 9 Sonstige Bestimmungen

9.1. Der vorliegende Vertrag nebst zugehöriger Anlagen stellt das gesamte Übereinkommen der Vertragsparteien dar.

9.2. Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Werkvertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Abweichend davon sind auch formlos getroffene Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags wirksam, wenn sie Individualabreden im Sinne von § 305b BGB sind. Diese Individualabreden sind zur Beweiserleichterung grundsätzlich nachträglich schriftlich niederzulegen.

9.3. Dieser Vertrag wurde in ________ Exemplaren ausgefertigt.


§ 10 Erfüllungsort / Gerichtsstand

Die Parteien vereinbaren ________ als Gerichtsstand und Erfüllungsort ihrer gegenseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag.





______________, den ______________





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Zwischen

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- nachfolgend Kommittent genannt -

und

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________

- nachfolgend Kommissionär genannt -

wird folgender Kommissionsvertrag geschlossen:


§ 1 Vertragsgegenstand

1.1. Der Kommissionär übernimmt es, die in der Anlage 1 näher bezeichneten Waren für den Kommittenten zu verkaufen.

1.2. Die Übernahme weiterer Kommissionswaren als Kommissionsgut kann vereinbart werden.

1.3. Der Kommissionär erhält die Kommissionsware nicht übereignet. Die Vertragsprodukte, die der Kommissionär vom Kommittenten erhält, verbleiben vielmehr bis zu ihrer Übereignung an den Käufer im Eigentum des Kommittenten.

1.4. Der Kommittent versichert, dass er uneingeschränkter Eigentümer der aufgeführten Kommissionsgüter ist.


§ 2 Übergabe und Verwahrung

2.1. Die Übergabe des aufgeführten Kommissionsguts an den Kommissionär erfolgt am ________ durch den Kommittenten an folgende Adresse:

________

2.2. Die Kommissionsware ist getrennt von den Waren anderer Kommittenten zu verwahren.

2.3. Der Kommissionär wird Kommissionsgüter, die sich in seinem Besitz befinden, ausreichend gegen Feuer, Diebstahl und Beschädigung durch Dritte versichern.

2.4. Der Kommissionär wird den Kommittenten im Fall eines Zugriffs Dritter auf die Kommissionsware unverzüglich unterrichten und diesen bei allen entsprechenden Maßnahmen zur Freigabe unterstützen.


§ 3 Pflichten des Kommissionärs

3.1. Der Kommissionär wird die betreffenden Artikel im eigenen Namen auf Rechnung des Kommittenten verkaufen. Er wird das Kommissionsgut dabei ausschließlich per Vorauskasse an die jeweiligen Käufer verkaufen und übereignen.

3.2. Der Kommissionär wird gemäß den Weisungen des Kommittenten handeln, der bestimmen kann, zu welchen Preisen die einzelnen Kommissionswaren verkauft werden sollen. Die vereinbarten Preise sind Festpreise. Folgende Nachlässe (Rabatte, Diskont usw.) sind unter den folgenden Bedingungen zulässig:

________

3.3. Der Kommissionär tritt dem Kommittenten hiermit bereits alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihm aus den Ausführungsgeschäften zustehen. Der Kommissionär bleibt zur Einziehung der Forderungen im Rahmen eines üblichen Geschäfts ermächtigt.

3.4. Der Kommissionär ist berechtigt, dem Käufer den Umständen nach angemessene Stundung zu gewähren. In derartigen Fällen hat der Kommissionär die bestehenden Forderungen gegen den Käufer unverzüglich an den Kommittenten abzutreten.

3.5. Hat der Kommissionär unter Mindestpreis verkauft, so muss der Kommittent, falls er das Geschäft als nicht für seine Rechnung abgeschlossen zurückweisen will, dies unverzüglich auf die Anzeige des Kommissionärs von der Ausführung des Geschäfts schriftlich erklären. Andernfalls gilt die Abweichung von der Preisbestimmung als genehmigt.

3.6. Im Rahmen des Verkaufs wird der Kommissionär den Käufern keine günstigeren Gewährleistungsrechte einräumen als vom Kommittenten vorgesehen.

3.7. Nachbestellungen auf das Kommissionsgut sind frühzeitig vorzunehmen.


§ 4 228885222 528 522282222222

________. 825 5222822222 825228885222 8885, 282 888858588 528 5825 825882222522 52228888228825255228 255 528822 2582822282855525 22822 525258282822 525252522 5825 558 52228888228252 25 2522222 82882 228222 8582222 282 522 5252552 25 82552255222.

________. 825 5222822222 552 5825 582 5822288552222 525 2552 522588225 525 82888252582 85825222 25 25228822.


§ 5 Vertragsdauer

Der Vertrag wird unbefristet geschlossen.


§ 6 Kommission und ersatzfähige Aufwendungen

6.1. Der Kommissionär hat für jedes zustande gekommene Geschäft ein Anspruch auf eine Provision in Höhe von ________ %. Die Provision berechnet sich auf Grundlage des gegenüber dem Käufer erzielten und diesem in Rechnung gestellten (Brutto-)Verkaufspreis. Abgezogen werden gewährte Rabatte oder Nachlässe. In der Provision bereits inbegriffen sind auch die Kosten für eine Abholung der Kommissionsgüter sowie für die Verwahrung dieser beim Kommissionär.

6.2. Die Vergütung versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer.

6.3. Ein Provisionsanspruch entsteht nicht, wenn das Geschäft nicht zustande kommt. Es sei denn, dass der Kommittent dies selbst zu verschulden hat. Nicht zur Ausführung ist die Kommission unter anderem auch dann gelangt, wenn der Käufer von ihm einem kraft Gesetzes zustehenden Rücktritts- oder Widerrufsrecht Gebrauch macht.

6.4. Ersatzfähige Aufwendungen des Kommissionärs sind Folgende:

  • ________

6.5. Der Kommissionär wird die Ausführungsgeschäfte gegenüber dem Kommittenten abrechnen und auf den Kaufpreis unter Abzug der Kommission und den ersatzfähigen Aufwendungen innerhalb von 7 Tagen weiterleiten.


§ 7 Haftung

7.1. Der Kommissionär haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

7.2. Für Sach- und Rechtsmängel gelten in entsprechender Anwendung die Vorschriften des Kaufrechts.


§ 8 Selbsteintritt

Der Kommissionär darf die Kommissionsware selbst erwerben.


§ 9 Sonstige Bestimmungen

9.1. Der vorliegende Vertrag nebst zugehöriger Anlagen stellt das gesamte Übereinkommen der Vertragsparteien dar.

9.2. Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Werkvertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Abweichend davon sind auch formlos getroffene Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags wirksam, wenn sie Individualabreden im Sinne von § 305b BGB sind. Diese Individualabreden sind zur Beweiserleichterung grundsätzlich nachträglich schriftlich niederzulegen.

9.3. Dieser Vertrag wurde in ________ Exemplaren ausgefertigt.


§ 10 Erfüllungsort / Gerichtsstand

Die Parteien vereinbaren ________ als Gerichtsstand und Erfüllungsort ihrer gegenseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag.





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