Kundenschutzvereinbarung

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Hinweis: Dieser kann z. B. ein Beratungsvertrag, Dienstvertrag usw. sein. Das entsprechende Datum kann aus dem Vertrag selbst (Datum der Unterzeichnung bzw. Wirksamkeit) entnommen werden.

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Kundenschutzvereinbarung



Zwischen

________
Vertreten durch: ________

Anschrift: ________

– nachfolgend „Auftraggeber" genannt –

und

________
Vertreten durch: ________

Anschrift: ________

– nachfolgend „Auftragnehmer" genannt –

wird folgende Vereinbarung getroffen:



§ 1 Vertragsgegenstand und Geltungsbereich

1.1. Die Parteien haben am ________ einen Vertrag mit folgendem Zweck geschlossen: ________ (nachfolgend „Hauptvertrag"). Im Zusammenhang mit diesem Hauptvertrag und zur Sicherstellung des Kundenschutzes wird die vorliegende Vereinbarung als Ergänzung getroffen.

1.2. Diese Vereinbarung gilt insbesondere für den Kundenschutz folgender Kunden des Auftraggebers, die dem Auftragnehmer im Rahmen des Hauptvertrages bekannt werden:

________


§ 2 Pflichten des Auftragnehmers (Kundenschutz und Geheimhaltung)

2.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Kundennamen und kundenbezogene Daten, welche er durch seine Tätigkeit für den Auftraggeber erhalten hat oder die ihm bekannt werden, in keiner Weise für sich selbst zu verwenden oder Dritten zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung gilt nicht für die Weiterleitung von Daten an Dritte, welche zur ordnungsgemäßen Durchführung der im Hauptvertrag vereinbarten Leistungen zwingend erforderlich sind.Das Verwendungsverbot bezieht sich zudem besonders auf folgende Daten und Informationen:

________

2.2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich insbesondere, weder während der Laufzeit des Hauptvertrages noch für die Dauer dieser Kundenschutzvereinbarung, selbst mit Kunden des Auftraggebers in direkten geschäftlichen Kontakt zu treten und weder unmittelbar noch über Dritte für sie tätig zu werden. Diese Verpflichtung erstreckt sich auf sämtliche Leistungen oder Produkte, die im Wettbewerb zu denen des Auftraggebers stehen oder für die der Auftraggeber tätig ist.

2.3. Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftragnehmer, auch dann nicht in geschäftlichen Kontakt mit einem Kunden des Auftraggebers zu treten oder für diesen tätig zu werden, wenn der Kunde selbst oder ein von ihm beauftragter Dritter den Kontakt zum Auftragnehmer herstellt (passive Kontaktaufnahme).

2.4. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche Unterlagen und Informationen, die er im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung des Hauptvertrages vom Auftraggeber oder vom Kunden selbst erhalten hat, sowie die hieraus erlangten Kenntnisse und Informationen über den Kunden weder für sich selbst, noch für Dritte zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt auch für Informationen, die nicht explizit als vertraulich gekennzeichnet sind, aber aufgrund der Umstände als solche anzusehen sind.

2.5. Für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die Pflichten aus diesem Paragrafen (§ 2 Ziffer 1 bis 4) ist eine Vertragsstrafe in Höhe von ________ Euro an den Auftraggeber zu zahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzanspruches bleibt unberührt; die Vertragsstrafe wird in diesem Fall auf den Schadensersatzanspruch angerechnet.


§ 3 Rückgabe von Unterlagen und Daten

3.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen dieser Vereinbarung, sämtliche zur Durchführung des Hauptvertrags erhaltenen Dokumente, Datenträger und sämtliche sonstigen erhaltenen Arbeitsunterlagen, einschließlich sämtlicher etwaig angefertigter Kopien und digitaler Daten, unverzüglich nach Beendigung des Hauptvertrags oder auf erste Anforderung des Auftraggebers an diesen vollständig zurückzugeben oder nachweislich zu löschen.

3.2. Der Auftragnehmer verzichtet insoweit auf jegliches Leistungsverweigerungs- und/oder Zurückbehaltungsrecht an diesen Unterlagen und Daten und versichert gleichzeitig die Vollständigkeit der Rückgabe bzw. Löschung.

3.3. Für eine schuldhafte Verletzung dieser Pflicht des Auftragnehmers zur vollständigen und unverzüglichen Rückgabe bzw. Löschung ist durch diesen eine Vertragsstrafe in Höhe von ________ Euro an den Auftraggeber zu zahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzanspruches bleibt unberührt; die Vertragsstrafe wird in diesem Fall auf den Schadensersatzanspruch angerechnet.


§ 4 Zeitliche und örtliche Beschränkung

4.1. Diese Vereinbarung ist für den Auftragnehmer nach rechtswirksamer Anerkennung für die Dauer von ________ Monate bindend und gilt über die Beendigung des Hauptvertrages hinaus. Die Laufzeit dieser Kundenschutzvereinbarung erlischt im Falle der Nichtverlängerung oder Beendigung durch Zeitablauf.

4.2. Diese Vereinbarung beschränkt sich örtlich auf folgende Regionen/Gebiete:

________

4.3. Der Auftragnehmer erhält für die Einhaltung dieser Kundenschutzvereinbarung und des damit verbundenen Kontaktverbots eine angemessene Entschädigung in Höhe von: ________ Euro, zahlbar einmalig bei Abschluss dieser Vereinbarung.


§ 5 5858588828282252222

________. 8252552222 2525 55252252222 582828 52525528 82555222 525 58558222252. 8828 2882 5585 255 582 82525522 2525 852528522 582825 585582222522855828 828882.

________. 528822 2822 8282822522 582828 52525528 2522 2525 228882882 528852852 8282 2525 825522, 82 8855 582 28528522282 525 5858222 828282252222 582555585 28852 8255552. 882 5288528522 8282822522 882 55585 2822 82228522 25 25822222, 582 522 522282528222 5822 525 58282 525 52885285222 8282822522 52 2528222 2228258852 (5588522588852 5855828).

5.1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung sowie Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag sind jeweils der Sitz des Auftraggebers.

5.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.




____________________

Ort, Datum





___________________

________
vertreten durch: ________

(Kundenschutz angemeldet - Auftraggeber)




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Ort, Datum




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________
vertreten durch: ________

(Kundenschutz anerkannt – Auftragnehmer)

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Kundenschutzvereinbarung



Zwischen

________
Vertreten durch: ________

Anschrift: ________

– nachfolgend „Auftraggeber" genannt –

und

________
Vertreten durch: ________

Anschrift: ________

– nachfolgend „Auftragnehmer" genannt –

wird folgende Vereinbarung getroffen:



§ 1 Vertragsgegenstand und Geltungsbereich

1.1. Die Parteien haben am ________ einen Vertrag mit folgendem Zweck geschlossen: ________ (nachfolgend „Hauptvertrag"). Im Zusammenhang mit diesem Hauptvertrag und zur Sicherstellung des Kundenschutzes wird die vorliegende Vereinbarung als Ergänzung getroffen.

1.2. Diese Vereinbarung gilt insbesondere für den Kundenschutz folgender Kunden des Auftraggebers, die dem Auftragnehmer im Rahmen des Hauptvertrages bekannt werden:

________


§ 2 Pflichten des Auftragnehmers (Kundenschutz und Geheimhaltung)

2.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Kundennamen und kundenbezogene Daten, welche er durch seine Tätigkeit für den Auftraggeber erhalten hat oder die ihm bekannt werden, in keiner Weise für sich selbst zu verwenden oder Dritten zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung gilt nicht für die Weiterleitung von Daten an Dritte, welche zur ordnungsgemäßen Durchführung der im Hauptvertrag vereinbarten Leistungen zwingend erforderlich sind.Das Verwendungsverbot bezieht sich zudem besonders auf folgende Daten und Informationen:

________

2.2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich insbesondere, weder während der Laufzeit des Hauptvertrages noch für die Dauer dieser Kundenschutzvereinbarung, selbst mit Kunden des Auftraggebers in direkten geschäftlichen Kontakt zu treten und weder unmittelbar noch über Dritte für sie tätig zu werden. Diese Verpflichtung erstreckt sich auf sämtliche Leistungen oder Produkte, die im Wettbewerb zu denen des Auftraggebers stehen oder für die der Auftraggeber tätig ist.

2.3. Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftragnehmer, auch dann nicht in geschäftlichen Kontakt mit einem Kunden des Auftraggebers zu treten oder für diesen tätig zu werden, wenn der Kunde selbst oder ein von ihm beauftragter Dritter den Kontakt zum Auftragnehmer herstellt (passive Kontaktaufnahme).

2.4. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche Unterlagen und Informationen, die er im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung des Hauptvertrages vom Auftraggeber oder vom Kunden selbst erhalten hat, sowie die hieraus erlangten Kenntnisse und Informationen über den Kunden weder für sich selbst, noch für Dritte zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt auch für Informationen, die nicht explizit als vertraulich gekennzeichnet sind, aber aufgrund der Umstände als solche anzusehen sind.

2.5. Für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die Pflichten aus diesem Paragrafen (§ 2 Ziffer 1 bis 4) ist eine Vertragsstrafe in Höhe von ________ Euro an den Auftraggeber zu zahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzanspruches bleibt unberührt; die Vertragsstrafe wird in diesem Fall auf den Schadensersatzanspruch angerechnet.


§ 3 Rückgabe von Unterlagen und Daten

3.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen dieser Vereinbarung, sämtliche zur Durchführung des Hauptvertrags erhaltenen Dokumente, Datenträger und sämtliche sonstigen erhaltenen Arbeitsunterlagen, einschließlich sämtlicher etwaig angefertigter Kopien und digitaler Daten, unverzüglich nach Beendigung des Hauptvertrags oder auf erste Anforderung des Auftraggebers an diesen vollständig zurückzugeben oder nachweislich zu löschen.

3.2. Der Auftragnehmer verzichtet insoweit auf jegliches Leistungsverweigerungs- und/oder Zurückbehaltungsrecht an diesen Unterlagen und Daten und versichert gleichzeitig die Vollständigkeit der Rückgabe bzw. Löschung.

3.3. Für eine schuldhafte Verletzung dieser Pflicht des Auftragnehmers zur vollständigen und unverzüglichen Rückgabe bzw. Löschung ist durch diesen eine Vertragsstrafe in Höhe von ________ Euro an den Auftraggeber zu zahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzanspruches bleibt unberührt; die Vertragsstrafe wird in diesem Fall auf den Schadensersatzanspruch angerechnet.


§ 4 Zeitliche und örtliche Beschränkung

4.1. Diese Vereinbarung ist für den Auftragnehmer nach rechtswirksamer Anerkennung für die Dauer von ________ Monate bindend und gilt über die Beendigung des Hauptvertrages hinaus. Die Laufzeit dieser Kundenschutzvereinbarung erlischt im Falle der Nichtverlängerung oder Beendigung durch Zeitablauf.

4.2. Diese Vereinbarung beschränkt sich örtlich auf folgende Regionen/Gebiete:

________

4.3. Der Auftragnehmer erhält für die Einhaltung dieser Kundenschutzvereinbarung und des damit verbundenen Kontaktverbots eine angemessene Entschädigung in Höhe von: ________ Euro, zahlbar einmalig bei Abschluss dieser Vereinbarung.


§ 5 5858588828282252222

________. 8252552222 2525 55252252222 582828 52525528 82555222 525 58558222252. 8828 2882 5585 255 582 82525522 2525 852528522 582825 585582222522855828 828882.

________. 528822 2822 8282822522 582828 52525528 2522 2525 228882882 528852852 8282 2525 825522, 82 8855 582 28528522282 525 5858222 828282252222 582555585 28852 8255552. 882 5288528522 8282822522 882 55585 2822 82228522 25 25822222, 582 522 522282528222 5822 525 58282 525 52885285222 8282822522 52 2528222 2228258852 (5588522588852 5855828).

5.1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung sowie Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag sind jeweils der Sitz des Auftraggebers.

5.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.




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Ort, Datum





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vertreten durch: ________

(Kundenschutz angemeldet - Auftraggeber)




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Ort, Datum




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vertreten durch: ________

(Kundenschutz anerkannt – Auftragnehmer)