Kündigung - Geschäftsführer

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Was ist hier die richtige Entscheidung?

Ob ein Geschäftsführer ordentlich oder außerordentlich gekündigt wird, hängt von der Art des zugrundeliegenden Vertrags ab. Um die richtige Entscheidung zu treffen, ist es entscheidend, die rechtlichen Grundlagen und die vertraglichen Vereinbarungen sorgfältig zu prüfen.

Wann liegt eine ordentliche Kündigung vor?

Eine ordentliche Kündigung ist möglich, wenn der Geschäftsführer einen Anstellungsvertrag mit einer Befristung oder mit einer Kündigungsklausel hat. Sie erfolgt unter Einhaltung einer vertraglich vereinbarten oder gesetzlichen Kündigungsfrist.

  • Voraussetzung: Das Anstellungsverhältnis muss ordentlich kündbar sein. Dies ist in der Regel im Anstellungsvertrag festgelegt. Häufig sind Anstellungsverträge mit Geschäftsführern befristet, was eine ordentliche Kündigung bis zum Ende der Laufzeit ausschließt.
  • Ablauf: Die Kündigungserklärung muss vom Gesellschafterbeschluss getragen sein und dem Geschäftsführer zugehen. Es bedarf in der Regel keines besonderen Grundes, sofern dies nicht vertraglich anders geregelt ist.

Wann liegt eine außerordentliche Kündigung vor?

Eine außerordentliche Kündigung, auch als fristlose Kündigung bekannt, beendet den Vertrag sofort und ohne Einhaltung einer Frist. Sie ist die richtige Wahl, wenn ein Festhalten am Vertrag für das Unternehmen nicht mehr zumutbar ist.

  • Voraussetzung: Es muss ein wichtiger Grund vorliegen, der die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder der Befristung unzumutbar macht.
  • Wichtige Gründe: Beispiele für einen wichtigen Grund sind schwerwiegende Pflichtverletzungen des Geschäftsführers, wie Untreue, Verrat von Geschäftsgeheimnissen, grobe Missachtung von Gesellschafterbeschlüssen oder strafrechtlich relevante Handlungen.
  • Frist: Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis des wichtigen Grundes ausgesprochen werden.

Was ist der Unterschied zwischen Abberufung und Kündigung?

Es ist wichtig, zwischen der Abberufung aus der Organstellung und der Kündigung des Anstellungsvertrages zu unterscheiden.

  • Die Abberufung beendet die Funktion des Geschäftsführers als gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft und ist jederzeit ohne besonderen Grund möglich, sofern in der Satzung nichts anderes festgelegt ist.
  • Die Kündigung beendet den Anstellungsvertrag, der das Innenverhältnis regelt. Die Abberufung allein beendet den Anstellungsvertrag nicht automatisch. In der Praxis werden beide Schritte aus Gründen der Rechtssicherheit in der Regel gleichzeitig vollzogen.

Fazit: Die Entscheidung für eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung hängt von den vertraglichen Regelungen im Anstellungsvertrag des Geschäftsführers und dem Vorliegen eines wichtigen Grundes ab. In jedem Fall sollte eine genaue Prüfung der Umstände erfolgen.

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________, den ________


Kündigung des Geschäftsführer-Anstellungsverhältnisses


Sehr geehrte ________,

Sie sind bei uns seit dem ________ als Geschäftsführer tätig.

Hiermit kündigen wir Ihr Geschäftsführer-Anstellungsverhältnis ordentlich. Die im Anstellungsvertrag vom ________ vereinbarte Kündigungsfrist beträgt ________ zum ________, hilfsweise zum nächstzulässigen Termin.

Als Anlage wird ein Original des Gesellschafterbeschlusses zu dieser Kündigung beigefügt.

Darüber hinaus bieten wir Ihnen an, in Verhandlungen über einen Aufhebungsvertrag einzutreten, um die Modalitäten der Beendigung Ihres Anstellungsverhältnisses einvernehmlich zu regeln.

Wir stellen Sie ab sofort unter Fortzahlung Ihrer Bezüge und Anrechnung etwaiger Resturlaubsansprüche sowie eventueller Überstunden unwiderruflich von der Erbringung Ihrer Arbeitsleistung frei. Die Freistellung gilt bis zum Beendigungstermin Ihres Anstellungsverhältnisses. Während der Freistellung haben Sie alle Ihnen überlassenen Arbeitsmittel (z. B. Firmenwagen, Laptop, Mobiltelefon) unverzüglich und vollständig an uns herauszugeben.

Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie sich gemäß § 38 SGB III spätestens drei Monate vor Beendigung des Anstellungsverhältnisses persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden müssen. Sollten zwischen Kenntnis des Beendigungszeitpunkts und der Beendigung des Anstellungsverhältnisses weniger als drei Monate liegen, haben Sie sich innerhalb von drei Tagen nach Erhalt dieses Kündigungsschreibens persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden.

Andernfalls drohen Ihnen sanktionierende Maßnahmen durch die Agentur für Arbeit sowie andere Nachteile, wie zum Beispiel die Kürzung des Arbeitslosengeldes. Sie sind zudem gesetzlich verpflichtet, in eigener Verantwortung nach einer neuen Beschäftigung zu suchen, auch bei noch bestehendem Anstellungsverhältnis frühzeitig vor dessen Beendigung. 285 882222 582, 5882 82 55522 828822 822825888522 5222585222, 85222 525 22222825252 528 522252252228, 582 82 558522225522 282 55525 552822282 822522, 82888252582 525 528252528885 52 528 5255582522822.


Mit freundlichen Grüßen


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Kündigung des Geschäftsführer-Anstellungsverhältnisses


Sehr geehrte ________,

Sie sind bei uns seit dem ________ als Geschäftsführer tätig.

Hiermit kündigen wir Ihr Geschäftsführer-Anstellungsverhältnis ordentlich. Die im Anstellungsvertrag vom ________ vereinbarte Kündigungsfrist beträgt ________ zum ________, hilfsweise zum nächstzulässigen Termin.

Als Anlage wird ein Original des Gesellschafterbeschlusses zu dieser Kündigung beigefügt.

Darüber hinaus bieten wir Ihnen an, in Verhandlungen über einen Aufhebungsvertrag einzutreten, um die Modalitäten der Beendigung Ihres Anstellungsverhältnisses einvernehmlich zu regeln.

Wir stellen Sie ab sofort unter Fortzahlung Ihrer Bezüge und Anrechnung etwaiger Resturlaubsansprüche sowie eventueller Überstunden unwiderruflich von der Erbringung Ihrer Arbeitsleistung frei. Die Freistellung gilt bis zum Beendigungstermin Ihres Anstellungsverhältnisses. Während der Freistellung haben Sie alle Ihnen überlassenen Arbeitsmittel (z. B. Firmenwagen, Laptop, Mobiltelefon) unverzüglich und vollständig an uns herauszugeben.

Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie sich gemäß § 38 SGB III spätestens drei Monate vor Beendigung des Anstellungsverhältnisses persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden müssen. Sollten zwischen Kenntnis des Beendigungszeitpunkts und der Beendigung des Anstellungsverhältnisses weniger als drei Monate liegen, haben Sie sich innerhalb von drei Tagen nach Erhalt dieses Kündigungsschreibens persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden.

Andernfalls drohen Ihnen sanktionierende Maßnahmen durch die Agentur für Arbeit sowie andere Nachteile, wie zum Beispiel die Kürzung des Arbeitslosengeldes. Sie sind zudem gesetzlich verpflichtet, in eigener Verantwortung nach einer neuen Beschäftigung zu suchen, auch bei noch bestehendem Anstellungsverhältnis frühzeitig vor dessen Beendigung. 285 882222 582, 5882 82 55522 828822 822825888522 5222585222, 85222 525 22222825252 528 522252252228, 582 82 558522225522 282 55525 552822282 822522, 82888252582 525 528252528885 52 528 5255582522822.


Mit freundlichen Grüßen


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