Kurzarbeitsklausel - Zusatz zum Arbeitsvertrag

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Hier sollte die Nummer der Vereinbarung angegeben werden. Handelt es sich um die erste Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag, kann entsprechend "1" eingetragen werden. Diese Information kann aus dem Arbeitsvertrag entnommen werden.

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Zusatzvereinbarung


Nr. ________ zwischen

________ und

________

zum Arbeitsvertrag vom ________:


Kurzarbeitsklausel

(1) Mit einer Ankündigungsfrist von mindestens ________ kann der Arbeitgeber Kurzarbeit anordnen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld erfüllt sind. Dies ist der Fall, wenn ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt, die betrieblichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind und der Arbeitsausfall der Agentur für Arbeit angezeigt ist (§§ 95 ff. SGB III). In der Ankündigung ist die kürzere Arbeitszeitwoche und deren voraussichtliche Dauer anzugeben. Im Falle eines erhöhten Arbeitsanfalls kann der Arbeitgeber die gekürzte Arbeitszeit für diesen Zeitraum entsprechend erhöhen. Der Arbeitgeber kann die Kurzarbeit jederzeit vorzeitig aufheben.

(2) 825 858282225225 882 55282 2828258252522, 5588 255 582 85525 525 5552558282 582 525252522 522 5255582288 525 8252552222 255 5222825888222 85828282282 222825285225 525528252 8855.

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Nr. ________ zwischen

________ und

________

zum Arbeitsvertrag vom ________:


Kurzarbeitsklausel

(1) Mit einer Ankündigungsfrist von mindestens ________ kann der Arbeitgeber Kurzarbeit anordnen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld erfüllt sind. Dies ist der Fall, wenn ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt, die betrieblichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind und der Arbeitsausfall der Agentur für Arbeit angezeigt ist (§§ 95 ff. SGB III). In der Ankündigung ist die kürzere Arbeitszeitwoche und deren voraussichtliche Dauer anzugeben. Im Falle eines erhöhten Arbeitsanfalls kann der Arbeitgeber die gekürzte Arbeitszeit für diesen Zeitraum entsprechend erhöhen. Der Arbeitgeber kann die Kurzarbeit jederzeit vorzeitig aufheben.

(2) 825 858282225225 882 55282 2828258252522, 5588 255 582 85525 525 5552558282 582 525252522 522 5255582288 525 8252552222 255 5222825888222 85828282282 222825285225 525528252 8855.

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