Leihvertrag

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Vertrag über eine Leihe



Zwischen


Herr ________

Anschrift: ________


- im folgenden Leihgeber genannt -


und


Herr ________

Anschrift: ________


- im folgenden Leihnehmer genannt -


wird folgender Leihvertrag geschlossen:



§ 1 Überlassung

1.1. Der Leihgeber stellt dem Leihnehmer folgendes Objekt leihweise zur Verfügung:

________

1.2. Der Gesamtwert des Leihobjekts beträgt ________ Euro (________).

1.3. Der Leihgeber versichert, dass das Leihobjekt im Eigentum des Leihgebers stehen. Er hat das Recht, das Leihobjekt an Dritte leihweise zu überlassen.

1.4. An dem Objekt dürfen keine irreversiblen, technischen Veränderungen vorgenommen werden.

1.5. Das Leihobjekt darf nur mit vorheriger Genehmigung des Leihgebers zur Nutzung an unberechtigte Dritte vermietet oder verkauft werden.


§ 2 Zweck der Leihe

Die Leihe erfolgt zu folgendem Zweck:

________


§ 3 Leihzeit

3.1. Die Leihzeit beginnt mit der Ausgabe des Leihobjekts durch den Leihgeber am ________ und endet am ________ mit dem Wiedereintreffen des Leihobjketes an einem vom Leihgeber bestimmten Aufbewahrungsort.

3.2. Wird das Leihobjekt nicht dem zu unter § 2 genannten Zeitpunkt an den Leihgeber zurückgegeben, kann dem Leihnehmer der Gesamtwert in Rechnung gestellt werden.


§ 4 Leihgebühr

Für den Verleih erhebt der Leihgeber nach § 598 BGB keine Leihgebühr.


§ 5 Sorgfaltspflicht und Haftung bei Schäden

5.1. Der Leihnehmer verpflichtet sich zu besonderer Sorgfalt im Umgang mit dem Leihobjekt. Sollte das Leihobjekt durch unsachgemäße Behandlung beschädigt werden, dann haftet der Leihnehmer für den entstandenen Schaden. Dies gilt auch für Verlust. Der Leihnehmer verpflichtet sich, für ausreichenden Diebstahlschutz zu sorgen.

5.2. Jede Beschädigung (oder Verlust) soll dem Leihgeber unverzüglich schriftlich angezeigt werden.


§ 6 Rücktritt

Der Leihgeber ist zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Vertragsbedingungen verletzt werden. Das Geliehene muss sofort an den Leihgeber zurückgegeben werden.


§ 7 Versicherungen

7.1. Für die Versicherung des Leihobjektes ist der Leihnehmer zuständig. Die Versicherung muss den Gesamtwert decken.

7.2. Die Versicherung erfolgt durch folgendes Unternehmen: ________.


§ 8 5858588828282252222

882825 5252552 882882 5585 5522 258282, 8222 8885 28222822 828282252222 588 52258282 25828822 8288222. 882 82252222252 8282822522 882 5522 82 5582582222, 5588 582 282 855 558255228885 522282528222 8852885522888522 525 52852888522 582822 82 8282 882 2228885 25528852 825522.




Ort:.............................., den:..............................,





...........................................................

Unterschrift Leihgeber





...........................................................

Unterschrift Leihnehmer

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Vertrag über eine Leihe



Zwischen


Herr ________

Anschrift: ________


- im folgenden Leihgeber genannt -


und


Herr ________

Anschrift: ________


- im folgenden Leihnehmer genannt -


wird folgender Leihvertrag geschlossen:



§ 1 Überlassung

1.1. Der Leihgeber stellt dem Leihnehmer folgendes Objekt leihweise zur Verfügung:

________

1.2. Der Gesamtwert des Leihobjekts beträgt ________ Euro (________).

1.3. Der Leihgeber versichert, dass das Leihobjekt im Eigentum des Leihgebers stehen. Er hat das Recht, das Leihobjekt an Dritte leihweise zu überlassen.

1.4. An dem Objekt dürfen keine irreversiblen, technischen Veränderungen vorgenommen werden.

1.5. Das Leihobjekt darf nur mit vorheriger Genehmigung des Leihgebers zur Nutzung an unberechtigte Dritte vermietet oder verkauft werden.


§ 2 Zweck der Leihe

Die Leihe erfolgt zu folgendem Zweck:

________


§ 3 Leihzeit

3.1. Die Leihzeit beginnt mit der Ausgabe des Leihobjekts durch den Leihgeber am ________ und endet am ________ mit dem Wiedereintreffen des Leihobjketes an einem vom Leihgeber bestimmten Aufbewahrungsort.

3.2. Wird das Leihobjekt nicht dem zu unter § 2 genannten Zeitpunkt an den Leihgeber zurückgegeben, kann dem Leihnehmer der Gesamtwert in Rechnung gestellt werden.


§ 4 Leihgebühr

Für den Verleih erhebt der Leihgeber nach § 598 BGB keine Leihgebühr.


§ 5 Sorgfaltspflicht und Haftung bei Schäden

5.1. Der Leihnehmer verpflichtet sich zu besonderer Sorgfalt im Umgang mit dem Leihobjekt. Sollte das Leihobjekt durch unsachgemäße Behandlung beschädigt werden, dann haftet der Leihnehmer für den entstandenen Schaden. Dies gilt auch für Verlust. Der Leihnehmer verpflichtet sich, für ausreichenden Diebstahlschutz zu sorgen.

5.2. Jede Beschädigung (oder Verlust) soll dem Leihgeber unverzüglich schriftlich angezeigt werden.


§ 6 Rücktritt

Der Leihgeber ist zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Vertragsbedingungen verletzt werden. Das Geliehene muss sofort an den Leihgeber zurückgegeben werden.


§ 7 Versicherungen

7.1. Für die Versicherung des Leihobjektes ist der Leihnehmer zuständig. Die Versicherung muss den Gesamtwert decken.

7.2. Die Versicherung erfolgt durch folgendes Unternehmen: ________.


§ 8 5858588828282252222

882825 5252552 882882 5585 5522 258282, 8222 8885 28222822 828282252222 588 52258282 25828822 8288222. 882 82252222252 8282822522 882 5522 82 5582582222, 5588 582 282 855 558255228885 522282528222 8852885522888522 525 52852888522 582822 82 8282 882 2228885 25528852 825522.




Ort:.............................., den:..............................,





...........................................................

Unterschrift Leihgeber





...........................................................

Unterschrift Leihnehmer