Mietvertrag - Ferienwohnung

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M I E T V E R T R A G

über eine Ferienwohnung



Zwischen

________

Anschrift: ________

- nachfolgend Vermieter -

und

________

Anschrift: ________

- nachfolgend Mieter -

über die Anmietung des nachfolgend näher bezeichneten Mietobjektes.



§ 1 Mietgegenstand und Belegung

1.1. Der Vermieter vermietet an den Mieter folgende Unterkunft („Mietobjekt"):

________

1.2. Das Mietobjekt wird für insgesamt, inklusive und Haustiere vermietet. Die maximale Belegung darf nicht überschritten werden. Es gilt die in der Anlage beigefügte Hausordnung.

1.3. Das Mietobjekt ist ein Raucherobjekt

1.4. Bei Belegung mit mehr Personen als oben genannt entsteht eine pauschale Gebühr pro Nacht, pro zusätzlichem Gast in Höhe von: ________ EUR.

1.5. Das Mietobjekt wird mit folgender Ausstattung vermietet:

1.5.1. Anzahl Schlafzimmer: ________

1.5.2. Anzahl Wohnzimmer: ________

1.5.3. Die Gartenmitbenutzung ist gestattet.

1.6. Größe der Mieträume: ca. ________ qm

1.7. Der Mieter ist berechtigt, während der Mietdauer die folgenden Einrichtungen zu benutzen:

1.7.1. Swimmingpool

1.7.2. Waschmaschine

1.7.3. TV mit Kabel/ Satellit

1.7.4. Geschirrspülmaschine

1.7.5. Separater Telefonanschluss

1.8. Der Mieter erhält für die Dauer der Mietzeit folgende Schlüssel:

________


§ 2 Mietzeit, An- und Abreise

2.1. Das Mietobjekt wird für die Zeit vom ________ bis zum ________ an den Mieter vermietet. Anzahl der Übernachtungen: ________.

2.2. Die Anreise erfolgt am Anreisetag ab ________ Uhr.

2.3. Die Abreise erfolgt am Abreisetag bis spätestens ________ Uhr.

2.4. Der Mieter wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft die im Mietobjekt befindliche Inventarliste zu überprüfen und etwaige Fehlbestände spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag dem Vermieter mitzuteilen.

2.5. Für jede angefangene Stunde, die nach ________ Uhr in der Wohnung verblieben wird, erhebt der Vermieter eine Vertragsstrafe in Höhe von: ________ EUR.

2.6. Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter besenrein übergeben und die Schlüssel aushändigen.


§ 3 Mietpreis und Zahlungsweise

3.1. Der Mietpreis ist als Gesamt-Inklusivpreis vereinbart und beinhaltet die Grundmiete sowie alle festen Nebenkosten (Endreinigung, Strom, Wasser, Heizungspauschalen und Servicepauschalen).

3.2. Der Gesamtpreis für die gesamte Mietzeit beträgt: EUR ________.

3.3. Die Zahlung des Gesamtpreises erfolgt - per Überweisung - auf folgendes Konto:

Kontoinhaber: ________

IBAN: ________

BIC: ________

Bankinstitut: ________

3.4. Die Zahlung des Mietpreises ist bei Vertragsschluss zu leisten.


§ 4 Sorgfaltspflichten und Haftung

4.1. Der Mieter und seine Angehörigen haben die Räumlichkeiten des Mietobjektes und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes ist der Mieter ersatzpflichtig. Dies gilt für Schäden, die vom Mieter, einer Begleitperson oder Besuchern des Mieters verursacht wurden. In den Mieträumen entstandene Schäden müssen dem Vermieter (oder einer Kontaktstelle) unverzüglich mitgeteilt werden.

4.2. Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für anfängliche Mängel wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

4.3. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruht. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).


§ 5 Rücktritt durch den Mieter

5.1. Der Mieter ist berechtigt, vor Mietbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Dieser Rücktritt muss dem Vermieter schriftlich zugehen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.

5.2. Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:

________

5.3. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Vermieter hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.


§ 6 552582522 55585 522 525282225

825 525282225 2522 558 525255288255582288 825 2525 2585 822822 525 28222282 2522 5825582522 28225 25882 25258222, 8222 525 282225 25222 8255258225 2552522 582 825282855222 555852222 (822558522, 82822558522 525 5552822) 28852 25882222588 8288222 2525 8885 528228222 82 28222 8288522 25882 82525528885582 8255582, 5588 522 525282225 2822 22528222522 528 525255288255582288828 28852 252525222 882. 52 582822 25882 2522 525 525282225 822 522 282225 558522 525 888 255 552582522 222825252222 852822552222 525 528 22225222222 2288228 825852222.


§ 7 Vertragsaufhebung auf Grund außergewöhnlicher Umstände

Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.


§ 8 Tierhaltung

Tiere, insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen dürfen nur bei ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters im Mietvertrag gehalten oder zeitweilig verwahrt werden. Die Erlaubnis gilt nur für den Einzelfall. Sie kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden.


§ 9 Hausordnung

9.1. Eine Hausordnung wird dem Mieter als Anlage zur Verfügung gestellt. Die Mieter sind generell zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Musizieren und andere laute Geräusche sind in der Zeit von ________ zu unterlassen. Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.

9.2. Die Veranstaltung von Feiern und Parties ist den Mietern untersagt.


§ 10 Änderungen des Vertrages

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.


§ 11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem ursprünglichen wirtschaftlichen Ziel am nächsten kommt.


§ 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

12.1. Es findet deutsches Recht Anwendung.

12.2. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.

12.3. Für Klagen des Vermieters wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart, soweit dies gesetzlich zulässig ist.



________, ________




....................................................
Unterschrift des Vermieters




....................................................
Unterschrift des Mieters

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M I E T V E R T R A G

über eine Ferienwohnung



Zwischen

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Anschrift: ________

- nachfolgend Vermieter -

und

________

Anschrift: ________

- nachfolgend Mieter -

über die Anmietung des nachfolgend näher bezeichneten Mietobjektes.



§ 1 Mietgegenstand und Belegung

1.1. Der Vermieter vermietet an den Mieter folgende Unterkunft („Mietobjekt"):

________

1.2. Das Mietobjekt wird für insgesamt, inklusive und Haustiere vermietet. Die maximale Belegung darf nicht überschritten werden. Es gilt die in der Anlage beigefügte Hausordnung.

1.3. Das Mietobjekt ist ein Raucherobjekt

1.4. Bei Belegung mit mehr Personen als oben genannt entsteht eine pauschale Gebühr pro Nacht, pro zusätzlichem Gast in Höhe von: ________ EUR.

1.5. Das Mietobjekt wird mit folgender Ausstattung vermietet:

1.5.1. Anzahl Schlafzimmer: ________

1.5.2. Anzahl Wohnzimmer: ________

1.5.3. Die Gartenmitbenutzung ist gestattet.

1.6. Größe der Mieträume: ca. ________ qm

1.7. Der Mieter ist berechtigt, während der Mietdauer die folgenden Einrichtungen zu benutzen:

1.7.1. Swimmingpool

1.7.2. Waschmaschine

1.7.3. TV mit Kabel/ Satellit

1.7.4. Geschirrspülmaschine

1.7.5. Separater Telefonanschluss

1.8. Der Mieter erhält für die Dauer der Mietzeit folgende Schlüssel:

________


§ 2 Mietzeit, An- und Abreise

2.1. Das Mietobjekt wird für die Zeit vom ________ bis zum ________ an den Mieter vermietet. Anzahl der Übernachtungen: ________.

2.2. Die Anreise erfolgt am Anreisetag ab ________ Uhr.

2.3. Die Abreise erfolgt am Abreisetag bis spätestens ________ Uhr.

2.4. Der Mieter wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft die im Mietobjekt befindliche Inventarliste zu überprüfen und etwaige Fehlbestände spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag dem Vermieter mitzuteilen.

2.5. Für jede angefangene Stunde, die nach ________ Uhr in der Wohnung verblieben wird, erhebt der Vermieter eine Vertragsstrafe in Höhe von: ________ EUR.

2.6. Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter besenrein übergeben und die Schlüssel aushändigen.


§ 3 Mietpreis und Zahlungsweise

3.1. Der Mietpreis ist als Gesamt-Inklusivpreis vereinbart und beinhaltet die Grundmiete sowie alle festen Nebenkosten (Endreinigung, Strom, Wasser, Heizungspauschalen und Servicepauschalen).

3.2. Der Gesamtpreis für die gesamte Mietzeit beträgt: EUR ________.

3.3. Die Zahlung des Gesamtpreises erfolgt - per Überweisung - auf folgendes Konto:

Kontoinhaber: ________

IBAN: ________

BIC: ________

Bankinstitut: ________

3.4. Die Zahlung des Mietpreises ist bei Vertragsschluss zu leisten.


§ 4 Sorgfaltspflichten und Haftung

4.1. Der Mieter und seine Angehörigen haben die Räumlichkeiten des Mietobjektes und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes ist der Mieter ersatzpflichtig. Dies gilt für Schäden, die vom Mieter, einer Begleitperson oder Besuchern des Mieters verursacht wurden. In den Mieträumen entstandene Schäden müssen dem Vermieter (oder einer Kontaktstelle) unverzüglich mitgeteilt werden.

4.2. Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für anfängliche Mängel wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

4.3. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruht. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).


§ 5 Rücktritt durch den Mieter

5.1. Der Mieter ist berechtigt, vor Mietbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Dieser Rücktritt muss dem Vermieter schriftlich zugehen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.

5.2. Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:

________

5.3. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Vermieter hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.


§ 6 552582522 55585 522 525282225

825 525282225 2522 558 525255288255582288 825 2525 2585 822822 525 28222282 2522 5825582522 28225 25882 25258222, 8222 525 282225 25222 8255258225 2552522 582 825282855222 555852222 (822558522, 82822558522 525 5552822) 28852 25882222588 8288222 2525 8885 528228222 82 28222 8288522 25882 82525528885582 8255582, 5588 522 525282225 2822 22528222522 528 525255288255582288828 28852 252525222 882. 52 582822 25882 2522 525 525282225 822 522 282225 558522 525 888 255 552582522 222825252222 852822552222 525 528 22225222222 2288228 825852222.


§ 7 Vertragsaufhebung auf Grund außergewöhnlicher Umstände

Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.


§ 8 Tierhaltung

Tiere, insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen dürfen nur bei ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters im Mietvertrag gehalten oder zeitweilig verwahrt werden. Die Erlaubnis gilt nur für den Einzelfall. Sie kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden.


§ 9 Hausordnung

9.1. Eine Hausordnung wird dem Mieter als Anlage zur Verfügung gestellt. Die Mieter sind generell zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Musizieren und andere laute Geräusche sind in der Zeit von ________ zu unterlassen. Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.

9.2. Die Veranstaltung von Feiern und Parties ist den Mietern untersagt.


§ 10 Änderungen des Vertrages

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.


§ 11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem ursprünglichen wirtschaftlichen Ziel am nächsten kommt.


§ 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

12.1. Es findet deutsches Recht Anwendung.

12.2. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.

12.3. Für Klagen des Vermieters wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart, soweit dies gesetzlich zulässig ist.



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Unterschrift des Vermieters




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Unterschrift des Mieters