Mietvertrag - Garage/Stellplatz/Carport

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MIETVERTRAG - STELLPLATZ



Zwischen



________
Vertreten durch ________
________

- nachfolgend Vermieter -


und



________
Vertreten durch ________
________

- nachfolgend Mieter -


wird folgender Mietvertrag geschlossen:


§ 1
Mietobjekt

1.1. Vermietet wird folgender Stellplatz, nachfolgend als Mietobjekt bezeichnet: ________, gelegen in folgender Anschrift:

________

1.2. Die Mietfläche beträgt ________ qm und deren Berechnung richtet sich nach den Richtlinien der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e.V., insbesondere nach der Richtlinie zur Berechnung der Mietflächen für gewerblichen Raum (MF/G).

1.3. Der Zustand des Mietobjekts wird zum Zeitpunkt der Übergabe in einem Übergabeprotokoll festgestellt.


§ 2 Mietzweck

2.1. Das Mietobjekt darf vom Mieter ausschließlich zur Abstellung des in § 1 genannten Mietobjekts genutzt werden. Sollte der Mieter das Mietobjekt anderweitig nutzen wollen, hat er vorher die Genehmigung des Vermieters einzuholen.

2.2. Das Mietobjekt wird unabhängig von dem gemieteten Wohn- oder Gewerberaum vermietet und stellt demnach ein selbstständiges Mietverhältnis dar.

2.3. Das Abstellen des Fahrzeugs erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters.

2.4. Die Untervermietung oder sonstige Überlassung des Mietobjekts durch den Mieter an Dritte bedarf der schriftlichen Genehmigung des Vermieters. Sollte der Vermieter die Untervermietung des Mietobjekts genehmigen, hat der Mieter alle Pflichten, die aus dem Mietverhältnis zum Vermieter bestehen, weiterhin zu erfüllen oder auf den Untermieter zu übertragen.

2.5. Des Weiteren gelten die Rechte des Vermieters als verletzt, wenn für ihn ein persönlich haftender Schuldner wegfällt.


§ 3 Mietzeit

3.1. Das Mietverhältnis beginnt am ________. Die Übergabe des Mietobjekts erfolgt zu diesem Zeitpunkt.

3.2. Es endet am ________, ohne dass der Mietvertrag gekündigt werden muss. Während der vereinbarten Vertragslaufzeit kann das Mietverhältnis weder vom Mieter, noch vom Vermieter ordentlich gekündigt werden. Die Bestimmungen bezüglich der fristlosen Kündigung bleiben davon unberührt.

3.3. Sollte der Mieter den Gebrauch des Mietobjekts nach Ablauf der Mietzeit fortsetzen, gilt das Mietverhältnis nicht als automatisch verlängert.


§ 4 Zahlung der Miete

4.1. Die Gesamtmiete für das Mietobjekt beträgt zu Beginn des Mietverhältnisses ________ (________) monatlich.

4.2. Falls es zu einer Vertragsänderung bezüglich einer Mieterhöhung oder einer anderen Erklärung kommen sollte, muss der Vermieter diese schriftlich abgeben, es sei denn, die Parteien haben diesbezüglich etwas anderes vereinbart. Die Abgabe dieser Veränderungen muss in schriftlicher Form erfolgen, es sei denn, zwingend anzuwendende gesetzliche Vorschriften erfordern eine andere Form.

4.3. Sämtliche Betriebs- bzw. Nebenkosten sind in der in Abs. 1 festgelegten Grundmiete enthalten.

4.4. Die Miete ist bis spätestens zum Anfang eines jeden Monats in bar zu zahlen.


§ 5 Haftung 255 Mängel

________. 825 282225 552222 522 525282225 222225825 255 5855522, 582 525 282225, 855822588222, 52225282225 2525 282 822 282225 825522552225 8525825225 2585 522 582252 8855855522 8255585852 55822.


§ 6
Instandhaltung, Instandsetzung

6.1. Die Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung trägt der Mieter.

6.2. Der Mieter hat das Mietobjekt und die Zufahrtswege pfleglich zu behandeln.

6.3. Für die Beschädigung der Mietsache ist der Mieter ersatzpflichtig, soweit sie von ihm oder den zu seinem Betrieb gehörenden Personen, sowie Untermietern verursacht worden sind. Dies gilt auch für Schäden, die von Besuchern, Lieferanten und Handwerkern verursacht worden, soweit sie Erfüllungsgehilfen des Mieters sind. Dem Mieter obliegt der Beweis, dass ein Verschulden nicht vorgelegen hat.

6.4. Der Mieter ist verpflichtet, die fachgemäße Wartung, Reinigung mindestens jährlich durchzuführen, falls diese im Mietobjekt vorhanden sein sollten.

6.5. Kommt der Mieter seinen Verpflichtungen trotz Aufforderung mit Fristsetzung und Ablehungsandrohung nicht nach, so kann der Vermieter erforderliche Arbeiten auf Kosten des Mieters vornehmen lassen.

6.6. Jeden in und an der Mietsache entstehenden Schaden hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für einen durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten weiteren Schaden ist der Mieter ersatzpflichtig, soweit er den Mangel vorsätzlich verschwiegen oder grob fahrlässig nicht erkannt hat.

6.7. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die dem Mieter an den ihm gehörenden Waren und Einrichtungsgegenständen entstehen, gleichgültig welcher Art, Herkunft, Dauer und welchen Umfanges die Einwirkungen sind, es sei denn, dass der Vermieter den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters grundsätzlich auf die Höhe und den Umfang der Haftpflichtversicherung begrenzt.


§ 7 Schnee- und Eisbeseitigung

Die Beseitigung von Schnee und Eis von den Zufahrten der Mietsache wird vom Mieter durchgeführt.


§ 8 Ordentliche Kündigung

8.1. Die Kündigungserklärung muss schriftlich erfolgen.

8.2. Sollte die Kündigung mündlich erfolgen, ist diese unwirksam.


§ 9 Fristlose Kündigung

Sollte der Mieter seine vertraglichen Verpflichtungen schuldhaft verletzen und sie nicht innerhalb einer angemessenen Zeit nach Zugang einer Mahnung erfüllen, so ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen.


§ 10 Beendigung des Mietverhältnisses

Bei Beendigung des Mietverhältnisses, muss der Mieter die Räumlichkeiten in seiner Gesamtheit in dem sauberen und gereinigten Zustand an den Vermieter zurückgeben, in dem er sie vorgefunden hat.


§ 11 Mietkaution

11.1. Zur Sicherheit vereinbaren Mieter und Vermieter eine Mietkaution in Höhe von ________ € (________ Euro).

11.2. Der Mieter stellt als Sicherheit eine Bankbürgschaft. Diese ist dem Vermieter bei der Übergabe des Mietobjekts auszuhändigen.

11.3. Der Vermieter muss dem Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses die Mietkaution schnellstmöglich (spätestens nach 3 Monaten) zurückzahlen.


§ 12 Gültigkeit 525 Vertragsbestimmungen

528822 2822 8282822522 582828 22825822822825255228 2522 2525 228882882 528852852 8282 2525 282 52228522882555228225 55858255582 28852 558555828885 22522282 8282, 825522 582 5252522 828282252222 582828 525255228 582555585 28852 8255552. 882 25522822 82528285522, 5588 882 582 5288528522 8282822522 2585 5525 525 2855822 55882222 525 55585 2822 528528885 88528522 8282822522 25822222, 582 522 8852885522888522 552282 28288522222.


§ 13 Sonstige Vereinbarungen

13.1. Die beigefügte Garagenordnung ist Bestandteil dieses Vertrages.

13.2. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

13.3. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Für Streitigkeiten ist das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk sich die Räume befinden.






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Ort, Datum






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Vermieter






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Mieter

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MIETVERTRAG - STELLPLATZ



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Vertreten durch ________
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- nachfolgend Vermieter -


und



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Vertreten durch ________
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- nachfolgend Mieter -


wird folgender Mietvertrag geschlossen:


§ 1
Mietobjekt

1.1. Vermietet wird folgender Stellplatz, nachfolgend als Mietobjekt bezeichnet: ________, gelegen in folgender Anschrift:

________

1.2. Die Mietfläche beträgt ________ qm und deren Berechnung richtet sich nach den Richtlinien der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e.V., insbesondere nach der Richtlinie zur Berechnung der Mietflächen für gewerblichen Raum (MF/G).

1.3. Der Zustand des Mietobjekts wird zum Zeitpunkt der Übergabe in einem Übergabeprotokoll festgestellt.


§ 2 Mietzweck

2.1. Das Mietobjekt darf vom Mieter ausschließlich zur Abstellung des in § 1 genannten Mietobjekts genutzt werden. Sollte der Mieter das Mietobjekt anderweitig nutzen wollen, hat er vorher die Genehmigung des Vermieters einzuholen.

2.2. Das Mietobjekt wird unabhängig von dem gemieteten Wohn- oder Gewerberaum vermietet und stellt demnach ein selbstständiges Mietverhältnis dar.

2.3. Das Abstellen des Fahrzeugs erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters.

2.4. Die Untervermietung oder sonstige Überlassung des Mietobjekts durch den Mieter an Dritte bedarf der schriftlichen Genehmigung des Vermieters. Sollte der Vermieter die Untervermietung des Mietobjekts genehmigen, hat der Mieter alle Pflichten, die aus dem Mietverhältnis zum Vermieter bestehen, weiterhin zu erfüllen oder auf den Untermieter zu übertragen.

2.5. Des Weiteren gelten die Rechte des Vermieters als verletzt, wenn für ihn ein persönlich haftender Schuldner wegfällt.


§ 3 Mietzeit

3.1. Das Mietverhältnis beginnt am ________. Die Übergabe des Mietobjekts erfolgt zu diesem Zeitpunkt.

3.2. Es endet am ________, ohne dass der Mietvertrag gekündigt werden muss. Während der vereinbarten Vertragslaufzeit kann das Mietverhältnis weder vom Mieter, noch vom Vermieter ordentlich gekündigt werden. Die Bestimmungen bezüglich der fristlosen Kündigung bleiben davon unberührt.

3.3. Sollte der Mieter den Gebrauch des Mietobjekts nach Ablauf der Mietzeit fortsetzen, gilt das Mietverhältnis nicht als automatisch verlängert.


§ 4 Zahlung der Miete

4.1. Die Gesamtmiete für das Mietobjekt beträgt zu Beginn des Mietverhältnisses ________ (________) monatlich.

4.2. Falls es zu einer Vertragsänderung bezüglich einer Mieterhöhung oder einer anderen Erklärung kommen sollte, muss der Vermieter diese schriftlich abgeben, es sei denn, die Parteien haben diesbezüglich etwas anderes vereinbart. Die Abgabe dieser Veränderungen muss in schriftlicher Form erfolgen, es sei denn, zwingend anzuwendende gesetzliche Vorschriften erfordern eine andere Form.

4.3. Sämtliche Betriebs- bzw. Nebenkosten sind in der in Abs. 1 festgelegten Grundmiete enthalten.

4.4. Die Miete ist bis spätestens zum Anfang eines jeden Monats in bar zu zahlen.


§ 5 Haftung 255 Mängel

________. 825 282225 552222 522 525282225 222225825 255 5855522, 582 525 282225, 855822588222, 52225282225 2525 282 822 282225 825522552225 8525825225 2585 522 582252 8855855522 8255585852 55822.


§ 6
Instandhaltung, Instandsetzung

6.1. Die Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung trägt der Mieter.

6.2. Der Mieter hat das Mietobjekt und die Zufahrtswege pfleglich zu behandeln.

6.3. Für die Beschädigung der Mietsache ist der Mieter ersatzpflichtig, soweit sie von ihm oder den zu seinem Betrieb gehörenden Personen, sowie Untermietern verursacht worden sind. Dies gilt auch für Schäden, die von Besuchern, Lieferanten und Handwerkern verursacht worden, soweit sie Erfüllungsgehilfen des Mieters sind. Dem Mieter obliegt der Beweis, dass ein Verschulden nicht vorgelegen hat.

6.4. Der Mieter ist verpflichtet, die fachgemäße Wartung, Reinigung mindestens jährlich durchzuführen, falls diese im Mietobjekt vorhanden sein sollten.

6.5. Kommt der Mieter seinen Verpflichtungen trotz Aufforderung mit Fristsetzung und Ablehungsandrohung nicht nach, so kann der Vermieter erforderliche Arbeiten auf Kosten des Mieters vornehmen lassen.

6.6. Jeden in und an der Mietsache entstehenden Schaden hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für einen durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten weiteren Schaden ist der Mieter ersatzpflichtig, soweit er den Mangel vorsätzlich verschwiegen oder grob fahrlässig nicht erkannt hat.

6.7. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die dem Mieter an den ihm gehörenden Waren und Einrichtungsgegenständen entstehen, gleichgültig welcher Art, Herkunft, Dauer und welchen Umfanges die Einwirkungen sind, es sei denn, dass der Vermieter den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters grundsätzlich auf die Höhe und den Umfang der Haftpflichtversicherung begrenzt.


§ 7 Schnee- und Eisbeseitigung

Die Beseitigung von Schnee und Eis von den Zufahrten der Mietsache wird vom Mieter durchgeführt.


§ 8 Ordentliche Kündigung

8.1. Die Kündigungserklärung muss schriftlich erfolgen.

8.2. Sollte die Kündigung mündlich erfolgen, ist diese unwirksam.


§ 9 Fristlose Kündigung

Sollte der Mieter seine vertraglichen Verpflichtungen schuldhaft verletzen und sie nicht innerhalb einer angemessenen Zeit nach Zugang einer Mahnung erfüllen, so ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen.


§ 10 Beendigung des Mietverhältnisses

Bei Beendigung des Mietverhältnisses, muss der Mieter die Räumlichkeiten in seiner Gesamtheit in dem sauberen und gereinigten Zustand an den Vermieter zurückgeben, in dem er sie vorgefunden hat.


§ 11 Mietkaution

11.1. Zur Sicherheit vereinbaren Mieter und Vermieter eine Mietkaution in Höhe von ________ € (________ Euro).

11.2. Der Mieter stellt als Sicherheit eine Bankbürgschaft. Diese ist dem Vermieter bei der Übergabe des Mietobjekts auszuhändigen.

11.3. Der Vermieter muss dem Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses die Mietkaution schnellstmöglich (spätestens nach 3 Monaten) zurückzahlen.


§ 12 Gültigkeit 525 Vertragsbestimmungen

528822 2822 8282822522 582828 22825822822825255228 2522 2525 228882882 528852852 8282 2525 282 52228522882555228225 55858255582 28852 558555828885 22522282 8282, 825522 582 5252522 828282252222 582828 525255228 582555585 28852 8255552. 882 25522822 82528285522, 5588 882 582 5288528522 8282822522 2585 5525 525 2855822 55882222 525 55585 2822 528528885 88528522 8282822522 25822222, 582 522 8852885522888522 552282 28288522222.


§ 13 Sonstige Vereinbarungen

13.1. Die beigefügte Garagenordnung ist Bestandteil dieses Vertrages.

13.2. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

13.3. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Für Streitigkeiten ist das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk sich die Räume befinden.






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Ort, Datum






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Vermieter






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Mieter