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Mietvertrag über un/möbliertes Zimmer

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Bitte entscheiden, ob es sich bei der Mietsache um ein möbliertes oder unmöbliertes Zimmer handelt. Von einem möblierten Zimmer spricht man, wenn ein Zimmer zumindest überwiegend vom Vermieter mit den für die Einrichtung wesentlichen Gegenständen (Schrank, Bett, etc.) ausgestattet ist.

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M I E T V E R T R A G

ÜBER MÖBLIERTES ZIMMER



Zwischen


________
vertreten durch ________
________

und

________
________


wird Folgendes vereinbart:


§ 1 Mietsache

(1) In der Wohnung in folgender Anschrift: ________, wird ein ________ m² großes Zimmer vermietet.

(2) Mit vermietet werden folgende Einrichtungsgegenstände:

________

(3) Mitbenutzen darf der Mieter:

- die Küche

- das Bad

- die Toilette

- den Gemeinschaftsraum

- den Keller

- die Waschmaschine

- die Garage

- den Balkon/die Terrasse

- ________

(4) Dem Mieter werden für die Dauer der Mietzeit folgende Schlüssel ausgehändigt:

________


§ 2 Mietzeit

(1) Das Mietverhältnis beginnt am ________ und läuft auf unbestimmte Zeit.

(2) Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.

(3) Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.


§ 3 Mietzins

(1) Die Miete beträgt monatlich ________ EUR (________). Sie ist bis spätestens bis zum 1. Tag des Monats zu zahlen. Weiterhin hat der Mieter die Miete in Bar zu zahlen.

(2) Neben der monatlichen Miete hat der Mieter monatlich eine Nebenkostenpauschale in Höhe von ________ EUR zu entrichten.

(3) Der gesamte Mietpreis liegt folglich bei ________ EUR (________).


§ 4 Mietkaution

(1) Zur Sicherheit vereinbaren Mieter und Vermieter eine Mietkaution gemäß § 551 BGB in Höhe von ________ EUR (________).

(2) Der Mieter stellt als Sicherheit eine Bankbürgschaft. Diese ist dem Vermieter bei der Übergabe des Mietobjekts auszuhändigen.

(3) Der Vermieter muss dem Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses die Mietkaution schnellstmöglich (spätestens nach 3 Monaten) zurückzahlen.

(4) Der Vermieter verpflichtet sich dazu, den Mieter mit einem zeitlichen Vorlauf von 2 Wochen zu informieren, wenn er die Mietsicherheit in Anspruch nimmt.


§ 5 Gewährleistung des Vermieters

(1) Sollte das Mietobjekt Mängel aufweisen, so muss der Mieter den Vermieter darüber unverzüglich unterrichten.

(2) Sollte dem Mietobjekt eine zuvor zugesicherte Eigenschaft fehlen oder ein nicht unerheblicher Mangel vorliegen, so ist der Mieter dazu berechtigt, im angemessenen Umfang die Miete zu kürzen, bis zu dem Zeitpunkt an dem der Vermieter den Mangel beseitigt. Sollten weitere Ansprüche (zum Beispiel Schadensersatzansprüche) bestehen, so bleiben diese erhalten.

(3) Sollte der Vermieter den Mangel, der ihm vom Mieter mitgeteilt wurde, nicht innerhalb eines Monats oder je nach Schwere unverzüglich beheben lassen, so ist der Mieter dazu berechtigt, den Mangel auf Kosten des Vermieters beispielsweise von einer Fachfirma beseitigen zu lassen. Der Mieter ist berechtigt, den Betrag, den er für die Beseitigung des Mangels aufbringen musste, von der nächsten Monatsmiete abzuziehen.

(4) Der Mieter haftet dem Vermieter gegenüber für Schäden, die der Mieter, Hausgehilfen, Untermieter oder ein vom Mieter beauftragter Handwerker nach dem Einzug schuldhaft verursacht haben.


§ 6 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Mieter kann gegen eine Mietzinsforderung mit einer Gegenforderung gemäß § 538 BGB oder Rückforderungsansprüchen wegen geminderter Miete nur aufrechnen, wenn er diese Absicht dem Vermieter mindestens einen Monat vor Mietzinszahlung schriftlich angezeigt hat. Im Übrigen kann der Mieter nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen und ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit es auf dem Mietverhältnis beruht.


§ 7 Untervermietung und Gebrauchsüberlassung

Der Mieter darf ohne ausdrückliche Erlaubnis des Vermieters die Mietsache nicht untervermieten oder einem Dritten zum Gebrauch überlassen. Soweit eine Erlaubnis erteilt ist, ist der Vermieter berechtigt, diese aus wichtigem Grund zu widerrufen.


§ 8 Benutzung der Mietsache

Der Mieter ist verpflichtet auf die übrigen Bewohner Rücksicht zu nehmen. Das Zimmer ist ausreichend zu heizen und zu lüften. Die Einrichtungsgegenstände sind schonend zu behandeln.


§ 9 Haftung des Mieters

Für Beschädigungen der Mietsache oder der Einrichtungsgegenstände ist der Mieter ersatzpflichtig, soweit sie von ihm oder anderen Personen, denen er den Gebrauch der Mietsache überlässt oder die mit der Mietsache auf seine Veranlassung in Beziehung getreten sind, schuldhaft verursacht werden.


§ 10 Auszug des Mieters

Zieht der Mieter aus, so muss er die Räume und das Wohnobjekt in seiner Gesamtheit in dem sauberen und gereinigten Zustand an den Vermieter zurückgeben, in dem er sie vorgefunden hat.


§ 11 8222582522 528 28228255582288828

(1) 825 282225 552 582 282285852 828 8222582522 528 28228255582288828 82 225552222, 2552522822258822, 22528282222 525, 828282 585225282852255525522 258882 8825, 82 52228825222 5582525 2555822522822.

(2) 825 282225 552 522 525282225 852288852 585858828 5582555258222, 525 2855 5585 828852, 582 25 8555225 525 28222282 552 5222528222 858822. 5825 585858828 58552522 22222222, 882 525 525282225 8252852822, 582 822522222522 585828825 - 2522552588852225888 582 58588288528522 - 22882 5858588282 552 528222 528 2822258 525252 2525 25822222 25 858822, 28 828 5222, 525 282225 2522 582 822522522 528 2525 525 58552522 2222222222 585858828 55585 28222 5282252222 5588858828822.


§ 12 Gültigkeit der Vertragsbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieses Wohnmietvertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt sein, sollen die anderen Bestimmungen dieses Vertrages nicht hierdurch berührt werden. Die Parteien vereinbaren, dass sie die unwirksame Bestimmung nach Treu und Glauben auslegen und durch eine rechtlich wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommt.





________, ________





..............................................................
Vermieter





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Mieter

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Zwischen


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vertreten durch ________
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und

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wird Folgendes vereinbart:


§ 1 Mietsache

(1) In der Wohnung in folgender Anschrift: ________, wird ein ________ m² großes Zimmer vermietet.

(2) Mit vermietet werden folgende Einrichtungsgegenstände:

________

(3) Mitbenutzen darf der Mieter:

- die Küche

- das Bad

- die Toilette

- den Gemeinschaftsraum

- den Keller

- die Waschmaschine

- die Garage

- den Balkon/die Terrasse

- ________

(4) Dem Mieter werden für die Dauer der Mietzeit folgende Schlüssel ausgehändigt:

________


§ 2 Mietzeit

(1) Das Mietverhältnis beginnt am ________ und läuft auf unbestimmte Zeit.

(2) Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.

(3) Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.


§ 3 Mietzins

(1) Die Miete beträgt monatlich ________ EUR (________). Sie ist bis spätestens bis zum 1. Tag des Monats zu zahlen. Weiterhin hat der Mieter die Miete in Bar zu zahlen.

(2) Neben der monatlichen Miete hat der Mieter monatlich eine Nebenkostenpauschale in Höhe von ________ EUR zu entrichten.

(3) Der gesamte Mietpreis liegt folglich bei ________ EUR (________).


§ 4 Mietkaution

(1) Zur Sicherheit vereinbaren Mieter und Vermieter eine Mietkaution gemäß § 551 BGB in Höhe von ________ EUR (________).

(2) Der Mieter stellt als Sicherheit eine Bankbürgschaft. Diese ist dem Vermieter bei der Übergabe des Mietobjekts auszuhändigen.

(3) Der Vermieter muss dem Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses die Mietkaution schnellstmöglich (spätestens nach 3 Monaten) zurückzahlen.

(4) Der Vermieter verpflichtet sich dazu, den Mieter mit einem zeitlichen Vorlauf von 2 Wochen zu informieren, wenn er die Mietsicherheit in Anspruch nimmt.


§ 5 Gewährleistung des Vermieters

(1) Sollte das Mietobjekt Mängel aufweisen, so muss der Mieter den Vermieter darüber unverzüglich unterrichten.

(2) Sollte dem Mietobjekt eine zuvor zugesicherte Eigenschaft fehlen oder ein nicht unerheblicher Mangel vorliegen, so ist der Mieter dazu berechtigt, im angemessenen Umfang die Miete zu kürzen, bis zu dem Zeitpunkt an dem der Vermieter den Mangel beseitigt. Sollten weitere Ansprüche (zum Beispiel Schadensersatzansprüche) bestehen, so bleiben diese erhalten.

(3) Sollte der Vermieter den Mangel, der ihm vom Mieter mitgeteilt wurde, nicht innerhalb eines Monats oder je nach Schwere unverzüglich beheben lassen, so ist der Mieter dazu berechtigt, den Mangel auf Kosten des Vermieters beispielsweise von einer Fachfirma beseitigen zu lassen. Der Mieter ist berechtigt, den Betrag, den er für die Beseitigung des Mangels aufbringen musste, von der nächsten Monatsmiete abzuziehen.

(4) Der Mieter haftet dem Vermieter gegenüber für Schäden, die der Mieter, Hausgehilfen, Untermieter oder ein vom Mieter beauftragter Handwerker nach dem Einzug schuldhaft verursacht haben.


§ 6 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Mieter kann gegen eine Mietzinsforderung mit einer Gegenforderung gemäß § 538 BGB oder Rückforderungsansprüchen wegen geminderter Miete nur aufrechnen, wenn er diese Absicht dem Vermieter mindestens einen Monat vor Mietzinszahlung schriftlich angezeigt hat. Im Übrigen kann der Mieter nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen und ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit es auf dem Mietverhältnis beruht.


§ 7 Untervermietung und Gebrauchsüberlassung

Der Mieter darf ohne ausdrückliche Erlaubnis des Vermieters die Mietsache nicht untervermieten oder einem Dritten zum Gebrauch überlassen. Soweit eine Erlaubnis erteilt ist, ist der Vermieter berechtigt, diese aus wichtigem Grund zu widerrufen.


§ 8 Benutzung der Mietsache

Der Mieter ist verpflichtet auf die übrigen Bewohner Rücksicht zu nehmen. Das Zimmer ist ausreichend zu heizen und zu lüften. Die Einrichtungsgegenstände sind schonend zu behandeln.


§ 9 Haftung des Mieters

Für Beschädigungen der Mietsache oder der Einrichtungsgegenstände ist der Mieter ersatzpflichtig, soweit sie von ihm oder anderen Personen, denen er den Gebrauch der Mietsache überlässt oder die mit der Mietsache auf seine Veranlassung in Beziehung getreten sind, schuldhaft verursacht werden.


§ 10 Auszug des Mieters

Zieht der Mieter aus, so muss er die Räume und das Wohnobjekt in seiner Gesamtheit in dem sauberen und gereinigten Zustand an den Vermieter zurückgeben, in dem er sie vorgefunden hat.


§ 11 8222582522 528 28228255582288828

(1) 825 282225 552 582 282285852 828 8222582522 528 28228255582288828 82 225552222, 2552522822258822, 22528282222 525, 828282 585225282852255525522 258882 8825, 82 52228825222 5582525 2555822522822.

(2) 825 282225 552 522 525282225 852288852 585858828 5582555258222, 525 2855 5585 828852, 582 25 8555225 525 28222282 552 5222528222 858822. 5825 585858828 58552522 22222222, 882 525 525282225 8252852822, 582 822522222522 585828825 - 2522552588852225888 582 58588288528522 - 22882 5858588282 552 528222 528 2822258 525252 2525 25822222 25 858822, 28 828 5222, 525 282225 2522 582 822522522 528 2525 525 58552522 2222222222 585858828 55585 28222 5282252222 5588858828822.


§ 12 Gültigkeit der Vertragsbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieses Wohnmietvertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt sein, sollen die anderen Bestimmungen dieses Vertrages nicht hierdurch berührt werden. Die Parteien vereinbaren, dass sie die unwirksame Bestimmung nach Treu und Glauben auslegen und durch eine rechtlich wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommt.





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Vermieter





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Mieter