Mietvertrag über un/möbliertes Zimmer

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Worum geht es hier?

Hier wird festgelegt, ob das Zimmer mit oder ohne Einrichtungsgegenstände vermietet wird. Diese Entscheidung hat direkte Auswirkungen auf den Mietpreis und die Pflichten beider Parteien.

  • Möbliert: Ein möbliertes Zimmer wird mit den notwendigen Einrichtungsgegenständen (z. B. Bett, Schrank, Schreibtisch) vermietet. Dies ist besonders für Studierende oder Pendler attraktiv, da sie keine eigenen Möbel mitbringen müssen. Die Miete für ein möbliertes Zimmer ist in der Regel höher, und der Mieter haftet auch für Schäden an den Möbeln.
  • Unmöbliert: Ein unmöbliertes Zimmer wird ohne Einrichtungsgegenstände vermietet. Dies gibt dem Mieter die Freiheit, das Zimmer nach eigenen Vorstellungen zu gestalten, aber er muss seine eigenen Möbel mitbringen. Die Miete ist in der Regel niedriger als bei einem möblierten Zimmer.

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Mietvertrag über ein möbliertes Zimmer



Zwischen

________
vertreten durch ________

________

nachfolgend „Vermieter" genannt -
und

________

________

nachfolgend „Mieter" genannt -

wird folgender Mietvertrag geschlossen:


§ 1 Mietsache

1.1. Der Vermieter vermietet ein möbliertes Zimmer in der Wohnung/dem Haus unter folgender Anschrift:

________

1.2. Das Zimmer hat eine Größe von ________ m².

1.3. Mitvermietet werden folgende Einrichtungsgegenstände:

________

1.4. Der Mieter darf folgende Gemeinschaftsflächen und -gegenstände mitbenutzen:

  • die Küche
  • das Bad
  • die Toilette
  • den Gemeinschaftsraum
  • den Keller
  • die Waschmaschine
  • die Garage
  • den Balkon/die Terrasse
  • ________

1.5. Dem Mieter werden folgende Schlüssel ausgehändigt:

________


§ 2 Mietzeit

2.1. Das Mietverhältnis beginnt am ________ und ist auf unbestimmte Zeit.

2.2. Die Kündigungsfrist für den Mieter beträgt drei Monate. Der Vermieter hat jedoch das Recht, das Mietverhältnis bis zum 15. eines Monats zum Ablauf desselben Monats zu kündigen.

2.3. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.


§ 3 Mietzins

3.1. Die Kaltmiete beträgt monatlich ________ EUR.

3.2. Zusätzlich zahlt der Mieter eine monatliche Nebenkostenpauschale in Höhe von ________ EUR. Die Gesamtmiete beträgt somit ________ EUR.

3.3. Die Miete ist bis spätestens zum 1. Tag des Monats zu zahlen und ist per Banküberweisung auf folgendes Konto zu entrichten:

IBAN: ________
BIC: ________
Kreditinstitut: ________


§ 4 Mietkaution

4.1. Zur Sicherheit ist eine Mietkaution in Höhe von ________ EUR zu hinterlegen.

4.2. Die Kaution wird in bar oder per Banküberweisung auf ein vom Vermieter benanntes Kautionskonto gezahlt.

4.3. Der Vermieter hat die Mietkaution nach Beendigung des Mietverhältnisses, spätestens nach Ablauf einer angemessenen Frist (in der Regel 3 bis 6 Monate), an den Mieter zurückzuzahlen, sofern keine offenen Forderungen bestehen.

4.4. Der Vermieter ist berechtigt, die Kaution zur Sicherung seiner Ansprüche aus dem Mietverhältnis zu nutzen.


§ 5 Pflichten des Mieters

5.1. Der Mieter ist verpflichtet, auf die übrigen Bewohner Rücksicht zu nehmen und die Hausordnung zu beachten.

5.2. Die Mietsache ist pfleglich zu behandeln und ausreichend zu lüften und zu heizen.

5.3. Der Mieter darf die Mietsache nur mit ausdrücklicher schriftlicher Erlaubnis des Vermieters untervermieten oder einem Dritten zum Gebrauch überlassen. Soweit eine Erlaubnis erteilt ist, ist der Vermieter berechtigt, diese aus wichtigem Grund zu widerrufen.


§ 6 252228 525 282285852

________. 528822 582 282285852 252228 552828822, 882 525 282225 825228885222, 522 525282225 528252528885 5555825 25 82225282522.

________. 828 525882222 28228 28852 5225528888522 2522288 882 525 282225 8252852822, 582 28222 5222228822 25 255222.


§ 7 Haftung des Mieters

7.1. Der Mieter haftet für Schäden an der Mietsache und den Einrichtungsgegenständen, die durch ihn, seine Hausgehilfen oder Besucher schuldhaft verursacht wurden.

7.2. Er ist für die Dauer der Mietzeit verpflichtet, die Mietsache ausreichend zu versichern (z.B. Haftpflichtversicherung).


§ 8 Rückgabe und Beendigung

8.1. Der Mieter hat die Mietsache bei Beendigung des Mietverhältnisses in geräumtem, gereinigtem und, soweit Schönheitsreparaturen fällig sind, in renoviertem Zustand zurückzugeben.

8.2. Der Mieter hat dem Vermieter sämtliche Schlüssel auszuhändigen, einschließlich solcher, die er selbst hat anfertigen lassen. Verloren gegangene Schlüssel sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.


§ 9 Schlussbestimmungen

9.1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtlich wirksame, die dem ursprünglichen Zweck am nächsten kommt.

9.2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.




________, den ________




..............................................................

Vermieter
, ________, vertreten durch ________




..............................................................

Mieter
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Mietvertrag über ein möbliertes Zimmer



Zwischen

________
vertreten durch ________

________

nachfolgend „Vermieter" genannt -
und

________

________

nachfolgend „Mieter" genannt -

wird folgender Mietvertrag geschlossen:


§ 1 Mietsache

1.1. Der Vermieter vermietet ein möbliertes Zimmer in der Wohnung/dem Haus unter folgender Anschrift:

________

1.2. Das Zimmer hat eine Größe von ________ m².

1.3. Mitvermietet werden folgende Einrichtungsgegenstände:

________

1.4. Der Mieter darf folgende Gemeinschaftsflächen und -gegenstände mitbenutzen:

  • die Küche
  • das Bad
  • die Toilette
  • den Gemeinschaftsraum
  • den Keller
  • die Waschmaschine
  • die Garage
  • den Balkon/die Terrasse
  • ________

1.5. Dem Mieter werden folgende Schlüssel ausgehändigt:

________


§ 2 Mietzeit

2.1. Das Mietverhältnis beginnt am ________ und ist auf unbestimmte Zeit.

2.2. Die Kündigungsfrist für den Mieter beträgt drei Monate. Der Vermieter hat jedoch das Recht, das Mietverhältnis bis zum 15. eines Monats zum Ablauf desselben Monats zu kündigen.

2.3. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.


§ 3 Mietzins

3.1. Die Kaltmiete beträgt monatlich ________ EUR.

3.2. Zusätzlich zahlt der Mieter eine monatliche Nebenkostenpauschale in Höhe von ________ EUR. Die Gesamtmiete beträgt somit ________ EUR.

3.3. Die Miete ist bis spätestens zum 1. Tag des Monats zu zahlen und ist per Banküberweisung auf folgendes Konto zu entrichten:

IBAN: ________
BIC: ________
Kreditinstitut: ________


§ 4 Mietkaution

4.1. Zur Sicherheit ist eine Mietkaution in Höhe von ________ EUR zu hinterlegen.

4.2. Die Kaution wird in bar oder per Banküberweisung auf ein vom Vermieter benanntes Kautionskonto gezahlt.

4.3. Der Vermieter hat die Mietkaution nach Beendigung des Mietverhältnisses, spätestens nach Ablauf einer angemessenen Frist (in der Regel 3 bis 6 Monate), an den Mieter zurückzuzahlen, sofern keine offenen Forderungen bestehen.

4.4. Der Vermieter ist berechtigt, die Kaution zur Sicherung seiner Ansprüche aus dem Mietverhältnis zu nutzen.


§ 5 Pflichten des Mieters

5.1. Der Mieter ist verpflichtet, auf die übrigen Bewohner Rücksicht zu nehmen und die Hausordnung zu beachten.

5.2. Die Mietsache ist pfleglich zu behandeln und ausreichend zu lüften und zu heizen.

5.3. Der Mieter darf die Mietsache nur mit ausdrücklicher schriftlicher Erlaubnis des Vermieters untervermieten oder einem Dritten zum Gebrauch überlassen. Soweit eine Erlaubnis erteilt ist, ist der Vermieter berechtigt, diese aus wichtigem Grund zu widerrufen.


§ 6 252228 525 282285852

________. 528822 582 282285852 252228 552828822, 882 525 282225 825228885222, 522 525282225 528252528885 5555825 25 82225282522.

________. 828 525882222 28228 28852 5225528888522 2522288 882 525 282225 8252852822, 582 28222 5222228822 25 255222.


§ 7 Haftung des Mieters

7.1. Der Mieter haftet für Schäden an der Mietsache und den Einrichtungsgegenständen, die durch ihn, seine Hausgehilfen oder Besucher schuldhaft verursacht wurden.

7.2. Er ist für die Dauer der Mietzeit verpflichtet, die Mietsache ausreichend zu versichern (z.B. Haftpflichtversicherung).


§ 8 Rückgabe und Beendigung

8.1. Der Mieter hat die Mietsache bei Beendigung des Mietverhältnisses in geräumtem, gereinigtem und, soweit Schönheitsreparaturen fällig sind, in renoviertem Zustand zurückzugeben.

8.2. Der Mieter hat dem Vermieter sämtliche Schlüssel auszuhändigen, einschließlich solcher, die er selbst hat anfertigen lassen. Verloren gegangene Schlüssel sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.


§ 9 Schlussbestimmungen

9.1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtlich wirksame, die dem ursprünglichen Zweck am nächsten kommt.

9.2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.




________, den ________




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Vermieter
, ________, vertreten durch ________




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Mieter
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