Mietvertrag über un/möbliertes Zimmer

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Bitte entscheiden, ob es sich bei der Mietsache um ein möbliertes oder unmöbliertes Zimmer handelt. Von einem möblierten Zimmer spricht man, wenn ein Zimmer zumindest überwiegend vom Vermieter mit den für die Einrichtung wesentlichen Gegenständen (Schrank, Bett, etc.) ausgestattet ist.

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M I E T V E R T R A G

ÜBER MÖBLIERTES ZIMMER



Zwischen


________
vertreten durch ________
________

und

________
________


wird Folgendes vereinbart:


§ 1 Mietsache

1.1. In der Wohnung in folgender Anschrift:

________,

wird ein ________ m² großes Zimmer vermietet.

1.2. Mit vermietet werden folgende Einrichtungsgegenstände:

________

1.3. Mitbenutzen darf der Mieter:

- die Küche

- das Bad

- die Toilette

- den Gemeinschaftsraum

- den Keller

- die Waschmaschine

- die Garage

- den Balkon/die Terrasse

- ________

1.4. Dem Mieter werden für die Dauer der Mietzeit folgende Schlüssel ausgehändigt:

________


§ 2 Mietzeit

2.1. Das Mietverhältnis beginnt am ________ und läuft auf unbestimmte Zeit.

2.2. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.

2.3. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.


§ 3 Mietzins

3.1. Die Miete beträgt monatlich ________ EUR (________). Sie ist bis spätestens bis zum 1. Tag des Monats zu zahlen. Weiterhin hat der Mieter die Miete in Bar zu zahlen.

3.2. Neben der monatlichen Miete hat der Mieter monatlich eine Nebenkostenpauschale in Höhe von ________ EUR zu entrichten.

3.3. Der gesamte Mietpreis liegt folglich bei ________ EUR (________).


§ 4 Mietkaution

4.1. Zur Sicherheit vereinbaren Mieter und Vermieter eine Mietkaution gemäß § 551 BGB in Höhe von ________ EUR (________).

4.2. Der Mieter stellt als Sicherheit eine Bankbürgschaft. Diese ist dem Vermieter bei der Übergabe des Mietobjekts auszuhändigen.

4.3. Der Vermieter muss dem Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses die Mietkaution schnellstmöglich (spätestens nach 3 Monaten) zurückzahlen.

4.4. Der Vermieter verpflichtet sich dazu, den Mieter mit einem zeitlichen Vorlauf von 2 Wochen zu informieren, wenn er die Mietsicherheit in Anspruch nimmt.


§ 5 Gewährleistung des Vermieters

5.1. Sollte das Mietobjekt Mängel aufweisen, so muss der Mieter den Vermieter darüber unverzüglich unterrichten.

5.2. Sollte dem Mietobjekt eine zuvor zugesicherte Eigenschaft fehlen oder ein nicht unerheblicher Mangel vorliegen, so ist der Mieter dazu berechtigt, im angemessenen Umfang die Miete zu kürzen, bis zu dem Zeitpunkt an dem der Vermieter den Mangel beseitigt. Sollten weitere Ansprüche (zum Beispiel Schadensersatzansprüche) bestehen, so bleiben diese erhalten.

5.3. Sollte der Vermieter den Mangel, der ihm vom Mieter mitgeteilt wurde, nicht innerhalb eines Monats oder je nach Schwere unverzüglich beheben lassen, so ist der Mieter dazu berechtigt, den Mangel auf Kosten des Vermieters beispielsweise von einer Fachfirma beseitigen zu lassen. Der Mieter ist berechtigt, den Betrag, den er für die Beseitigung des Mangels aufbringen musste, von der nächsten Monatsmiete abzuziehen.

5.4. Der Mieter haftet dem Vermieter gegenüber für Schäden, die der Mieter, Hausgehilfen, Untermieter oder ein vom Mieter beauftragter Handwerker nach dem Einzug schuldhaft verursacht haben.


§ 6 85252852522 525 555582825582522

825 282225 2522 22222 2822 28222828225525522 282 28225 22222225525522 222588 § 282 828 2525 858222552552285282558522 82222 22282525225 28222 255 5525285222, 8222 25 58282 8888852 522 525282225 2825282228 28222 22252 825 282228282558522 88558228885 522222822 552. 52 5858222 2522 525 282225 255 282 28225 52828258222222 2525 5285282552282 22822282288222 225525522 5525285222 525 282 555582825582522852852 255 5585822, 828282 28 552 522 28228255582288 825552.


§ 7 Untervermietung und Gebrauchsüberlassung

Der Mieter darf ohne ausdrückliche Erlaubnis des Vermieters die Mietsache nicht untervermieten oder einem Dritten zum Gebrauch überlassen. Soweit eine Erlaubnis erteilt ist, ist der Vermieter berechtigt, diese aus wichtigem Grund zu widerrufen.


§ 8 Benutzung der Mietsache

Der Mieter ist verpflichtet auf die übrigen Bewohner Rücksicht zu nehmen. Das Zimmer ist ausreichend zu heizen und zu lüften. Die Einrichtungsgegenstände sind schonend zu behandeln.


§ 9 Haftung des Mieters

Für Beschädigungen der Mietsache oder der Einrichtungsgegenstände ist der Mieter ersatzpflichtig, soweit sie von ihm oder anderen Personen, denen er den Gebrauch der Mietsache überlässt oder die mit der Mietsache auf seine Veranlassung in Beziehung getreten sind, schuldhaft verursacht werden.


§ 10 Auszug des Mieters

Zieht der Mieter aus, so muss er die Räume und das Wohnobjekt in seiner Gesamtheit in dem sauberen und gereinigten Zustand an den Vermieter zurückgeben, in dem er sie vorgefunden hat.


§ 11 Beendigung des Mietverhältnisses

11.1. Der Mieter hat die Mietsache bei Beendigung des Mietverhältnisses in geräumtem, ordnungsgemäßem, gereinigtem und, soweit Schönheitsreparaturen fällig sind, in renoviertem Zustand zurückzugeben.

11.2. Der Mieter hat dem Vermieter sämtliche Schlüssel auszuhändigen, und zwar auch solche, die er während der Mietzeit hat anfertigen lassen. Sind Schlüssel abhanden gekommen, ist der Vermieter berechtigt, die betreffenden Schlösser - erforderlichenfalls die Schließanlage - nebst Schlüsseln auf Kosten des Mieters ändern oder ersetzen zu lassen, es sei denn, der Mieter kann die Benutzung des oder der abhanden gekommenen Schlüssel durch einen Unbefugten ausschließen.


§ 12 Gültigkeit der Vertragsbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieses Wohnmietvertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt sein, sollen die anderen Bestimmungen dieses Vertrages nicht hierdurch berührt werden. Die Parteien vereinbaren, dass sie die unwirksame Bestimmung nach Treu und Glauben auslegen und durch eine rechtlich wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommt.





________, ________





..............................................................
Vermieter





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Mieter

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vertreten durch ________
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wird Folgendes vereinbart:


§ 1 Mietsache

1.1. In der Wohnung in folgender Anschrift:

________,

wird ein ________ m² großes Zimmer vermietet.

1.2. Mit vermietet werden folgende Einrichtungsgegenstände:

________

1.3. Mitbenutzen darf der Mieter:

- die Küche

- das Bad

- die Toilette

- den Gemeinschaftsraum

- den Keller

- die Waschmaschine

- die Garage

- den Balkon/die Terrasse

- ________

1.4. Dem Mieter werden für die Dauer der Mietzeit folgende Schlüssel ausgehändigt:

________


§ 2 Mietzeit

2.1. Das Mietverhältnis beginnt am ________ und läuft auf unbestimmte Zeit.

2.2. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.

2.3. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.


§ 3 Mietzins

3.1. Die Miete beträgt monatlich ________ EUR (________). Sie ist bis spätestens bis zum 1. Tag des Monats zu zahlen. Weiterhin hat der Mieter die Miete in Bar zu zahlen.

3.2. Neben der monatlichen Miete hat der Mieter monatlich eine Nebenkostenpauschale in Höhe von ________ EUR zu entrichten.

3.3. Der gesamte Mietpreis liegt folglich bei ________ EUR (________).


§ 4 Mietkaution

4.1. Zur Sicherheit vereinbaren Mieter und Vermieter eine Mietkaution gemäß § 551 BGB in Höhe von ________ EUR (________).

4.2. Der Mieter stellt als Sicherheit eine Bankbürgschaft. Diese ist dem Vermieter bei der Übergabe des Mietobjekts auszuhändigen.

4.3. Der Vermieter muss dem Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses die Mietkaution schnellstmöglich (spätestens nach 3 Monaten) zurückzahlen.

4.4. Der Vermieter verpflichtet sich dazu, den Mieter mit einem zeitlichen Vorlauf von 2 Wochen zu informieren, wenn er die Mietsicherheit in Anspruch nimmt.


§ 5 Gewährleistung des Vermieters

5.1. Sollte das Mietobjekt Mängel aufweisen, so muss der Mieter den Vermieter darüber unverzüglich unterrichten.

5.2. Sollte dem Mietobjekt eine zuvor zugesicherte Eigenschaft fehlen oder ein nicht unerheblicher Mangel vorliegen, so ist der Mieter dazu berechtigt, im angemessenen Umfang die Miete zu kürzen, bis zu dem Zeitpunkt an dem der Vermieter den Mangel beseitigt. Sollten weitere Ansprüche (zum Beispiel Schadensersatzansprüche) bestehen, so bleiben diese erhalten.

5.3. Sollte der Vermieter den Mangel, der ihm vom Mieter mitgeteilt wurde, nicht innerhalb eines Monats oder je nach Schwere unverzüglich beheben lassen, so ist der Mieter dazu berechtigt, den Mangel auf Kosten des Vermieters beispielsweise von einer Fachfirma beseitigen zu lassen. Der Mieter ist berechtigt, den Betrag, den er für die Beseitigung des Mangels aufbringen musste, von der nächsten Monatsmiete abzuziehen.

5.4. Der Mieter haftet dem Vermieter gegenüber für Schäden, die der Mieter, Hausgehilfen, Untermieter oder ein vom Mieter beauftragter Handwerker nach dem Einzug schuldhaft verursacht haben.


§ 6 85252852522 525 555582825582522

825 282225 2522 22222 2822 28222828225525522 282 28225 22222225525522 222588 § 282 828 2525 858222552552285282558522 82222 22282525225 28222 255 5525285222, 8222 25 58282 8888852 522 525282225 2825282228 28222 22252 825 282228282558522 88558228885 522222822 552. 52 5858222 2522 525 282225 255 282 28225 52828258222222 2525 5285282552282 22822282288222 225525522 5525285222 525 282 555582825582522852852 255 5585822, 828282 28 552 522 28228255582288 825552.


§ 7 Untervermietung und Gebrauchsüberlassung

Der Mieter darf ohne ausdrückliche Erlaubnis des Vermieters die Mietsache nicht untervermieten oder einem Dritten zum Gebrauch überlassen. Soweit eine Erlaubnis erteilt ist, ist der Vermieter berechtigt, diese aus wichtigem Grund zu widerrufen.


§ 8 Benutzung der Mietsache

Der Mieter ist verpflichtet auf die übrigen Bewohner Rücksicht zu nehmen. Das Zimmer ist ausreichend zu heizen und zu lüften. Die Einrichtungsgegenstände sind schonend zu behandeln.


§ 9 Haftung des Mieters

Für Beschädigungen der Mietsache oder der Einrichtungsgegenstände ist der Mieter ersatzpflichtig, soweit sie von ihm oder anderen Personen, denen er den Gebrauch der Mietsache überlässt oder die mit der Mietsache auf seine Veranlassung in Beziehung getreten sind, schuldhaft verursacht werden.


§ 10 Auszug des Mieters

Zieht der Mieter aus, so muss er die Räume und das Wohnobjekt in seiner Gesamtheit in dem sauberen und gereinigten Zustand an den Vermieter zurückgeben, in dem er sie vorgefunden hat.


§ 11 Beendigung des Mietverhältnisses

11.1. Der Mieter hat die Mietsache bei Beendigung des Mietverhältnisses in geräumtem, ordnungsgemäßem, gereinigtem und, soweit Schönheitsreparaturen fällig sind, in renoviertem Zustand zurückzugeben.

11.2. Der Mieter hat dem Vermieter sämtliche Schlüssel auszuhändigen, und zwar auch solche, die er während der Mietzeit hat anfertigen lassen. Sind Schlüssel abhanden gekommen, ist der Vermieter berechtigt, die betreffenden Schlösser - erforderlichenfalls die Schließanlage - nebst Schlüsseln auf Kosten des Mieters ändern oder ersetzen zu lassen, es sei denn, der Mieter kann die Benutzung des oder der abhanden gekommenen Schlüssel durch einen Unbefugten ausschließen.


§ 12 Gültigkeit der Vertragsbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieses Wohnmietvertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt sein, sollen die anderen Bestimmungen dieses Vertrages nicht hierdurch berührt werden. Die Parteien vereinbaren, dass sie die unwirksame Bestimmung nach Treu und Glauben auslegen und durch eine rechtlich wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommt.





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Vermieter





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