Praktikumsvertrag

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Es gibt verschiedene Praktikumsarten: Ein Schulpraktikum ist ein Praktikum, welches im Rahmen der Schule absolviert werden muss. In der Regel geschieht dies zwischen der 8. und der 11. Klasse und dient dazu, den Schülern einen ersten Einblick in die Berufswelt zu gewähren. Ein Pflichtpraktikum ist Teil des Studiums und wird durch die Studienordnung vorgeschrieben. Ein freiwilliges Praktikum wird außerhalb der Schule oder eines Studiums absolviert und ist somit stets freiwillig.

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P R A K T I K U M S V E R T R A G

für ein Schulpraktikum


Zwischen

________
________

- nachfolgend Praktikumsstelle genannt -

und

________
________

- nachfolgend Praktikant genannt -


wird folgender Praktikumsvertrag abgeschlossen:


§ 1 Tätigkeitsbereich

Dem Praktikant wird durch das Praktikum die Möglichkeit gegeben, sich einen Einblick in einen betrieblichen Ablauf zu verschaffen und sich folgende praktische berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen:

________

Das Schulpraktikum ist eine schulische Veranstaltung.


§ 2 Tägliche Beschäftigungsdauer

Die Beschäftigungsdauer des Praktikanten beträgt ________ Stunden pro Tag und ________ Tage pro Woche. Die regelmäßige tägliche Praktikumszeit wird nach Absprache mit dem zuständigen Betreuer festgelegt und richtet sich nach den betrieblichen Erfordernissen und Einteilungen und jeweiligen Regelungen.


§ 3 Pflichten des Praktikanten

(1) Der Praktikant ist verpflichtet, das Praktikum gewissenhaft zu betreiben, die gebotenen Ausbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen und den Weisungen der Praktikumsstelle Folge zu leisten.

(2) Ist der Praktikant verhindert, hat er dem Betreuer die Arbeitsverhinderung und die voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Im Falle einer krankheitsbedingten Verhinderung, die länger als drei Kalendertage andauert, hat der Praktikant dem zuständigen Betreuer spätestens am vierten Kalendertag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen.

(3) Der Praktikant verpflichtet sich, während der Dauer des Praktikums und auch für die Zeit danach über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und -angelegenheiten, die ihm im Rahmen des Praktikums zur Kenntnis gelangt sind, Stillschweigen zu bewahren. Bei Beendigung des Praktikums sind alle betrieblichen Unterlagen, Abschriften oder Kopien an die Praktikumsstelle herauszugeben.


§ 4 228885222 525 2552282528822882

(________) 882 2552282528822882 882 825228885222, 82 855222 85525 2228885228222 582 2228222 82552888522 5222228882 525 25582228222 228888225522 25 8252822282 525 dem 2552282522 dadurch die Möglichkeit zu geben, einen Einblick in das Berufsfeld zu bekommen.

(________) 882 2552282528822882 882 825228885222, 2585 8222582522 528 2552282528 2822 25522825288288528282522 558258228822 525 58282 dem 2552282522 zukommen zu lassen.


§ 5 Versicherungsschutz

Die gesetzliche Haftpflicht- und Unfallversicherung wird durch den Schulträger geleistet. Der Krankenversicherungsschutz ist privat durch den Praktikant bzw. im Rahmen der Familienversicherung geregelt.


§ 6 Vertragsdauer und Kündigung

(1) Das Praktikum beginnt am ________ und endet nach Ablauf der Praktikumszeit am ________, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

(2) Für das Praktikum wird keine Probezeit vereinbart.

(3) Der Praktikant kann den Vertrag mit einer Frist von ________ kündigen.

(4) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann das Vertragsverhältnis von beiden Seiten fristlos gekündigt werden.

(5) Die Kündigung ist stets schriftlich und unter Angabe der Kündigungsgründe zu erklären.


§ 7 Vergütung

Der Praktikant erhält für die Dauer der Beschäftigung keine Vergütung bzw. Aufwandsentschädigung.


§ 8 Urlaub

Dem Praktikanten stehen ________ Urlaubstage zu. Der Praktikant hat den Urlaub schriftlich zu beantragen.


§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder nach Vertragsschluss unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, über eine wirksame und zumutbare Ersatzregelung zu verhandeln, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Sinn und Zweck möglichst nahe kommt. Dies gilt auch im Falle einer Vertragslücke.

(3) Dieser Vertrag wird in zwei gleich lautenden Ausfertigungen von den Vertragsparteien unterzeichnet.




________, den ________




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für ein Schulpraktikum


Zwischen

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- nachfolgend Praktikumsstelle genannt -

und

________
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- nachfolgend Praktikant genannt -


wird folgender Praktikumsvertrag abgeschlossen:


§ 1 Tätigkeitsbereich

Dem Praktikant wird durch das Praktikum die Möglichkeit gegeben, sich einen Einblick in einen betrieblichen Ablauf zu verschaffen und sich folgende praktische berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen:

________

Das Schulpraktikum ist eine schulische Veranstaltung.


§ 2 Tägliche Beschäftigungsdauer

Die Beschäftigungsdauer des Praktikanten beträgt ________ Stunden pro Tag und ________ Tage pro Woche. Die regelmäßige tägliche Praktikumszeit wird nach Absprache mit dem zuständigen Betreuer festgelegt und richtet sich nach den betrieblichen Erfordernissen und Einteilungen und jeweiligen Regelungen.


§ 3 Pflichten des Praktikanten

(1) Der Praktikant ist verpflichtet, das Praktikum gewissenhaft zu betreiben, die gebotenen Ausbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen und den Weisungen der Praktikumsstelle Folge zu leisten.

(2) Ist der Praktikant verhindert, hat er dem Betreuer die Arbeitsverhinderung und die voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Im Falle einer krankheitsbedingten Verhinderung, die länger als drei Kalendertage andauert, hat der Praktikant dem zuständigen Betreuer spätestens am vierten Kalendertag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen.

(3) Der Praktikant verpflichtet sich, während der Dauer des Praktikums und auch für die Zeit danach über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und -angelegenheiten, die ihm im Rahmen des Praktikums zur Kenntnis gelangt sind, Stillschweigen zu bewahren. Bei Beendigung des Praktikums sind alle betrieblichen Unterlagen, Abschriften oder Kopien an die Praktikumsstelle herauszugeben.


§ 4 228885222 525 2552282528822882

(________) 882 2552282528822882 882 825228885222, 82 855222 85525 2228885228222 582 2228222 82552888522 5222228882 525 25582228222 228888225522 25 8252822282 525 dem 2552282522 dadurch die Möglichkeit zu geben, einen Einblick in das Berufsfeld zu bekommen.

(________) 882 2552282528822882 882 825228885222, 2585 8222582522 528 2552282528 2822 25522825288288528282522 558258228822 525 58282 dem 2552282522 zukommen zu lassen.


§ 5 Versicherungsschutz

Die gesetzliche Haftpflicht- und Unfallversicherung wird durch den Schulträger geleistet. Der Krankenversicherungsschutz ist privat durch den Praktikant bzw. im Rahmen der Familienversicherung geregelt.


§ 6 Vertragsdauer und Kündigung

(1) Das Praktikum beginnt am ________ und endet nach Ablauf der Praktikumszeit am ________, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

(2) Für das Praktikum wird keine Probezeit vereinbart.

(3) Der Praktikant kann den Vertrag mit einer Frist von ________ kündigen.

(4) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann das Vertragsverhältnis von beiden Seiten fristlos gekündigt werden.

(5) Die Kündigung ist stets schriftlich und unter Angabe der Kündigungsgründe zu erklären.


§ 7 Vergütung

Der Praktikant erhält für die Dauer der Beschäftigung keine Vergütung bzw. Aufwandsentschädigung.


§ 8 Urlaub

Dem Praktikanten stehen ________ Urlaubstage zu. Der Praktikant hat den Urlaub schriftlich zu beantragen.


§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder nach Vertragsschluss unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, über eine wirksame und zumutbare Ersatzregelung zu verhandeln, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Sinn und Zweck möglichst nahe kommt. Dies gilt auch im Falle einer Vertragslücke.

(3) Dieser Vertrag wird in zwei gleich lautenden Ausfertigungen von den Vertragsparteien unterzeichnet.




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