P R A K T I K U M S V E R T R A G
für ein Schulpraktikum
Zwischen
________
________
- nachfolgend Praktikumsstelle genannt -
und
________
________
- nachfolgend Praktikant genannt -
wird folgender Praktikumsvertrag abgeschlossen:
§ 1 Tätigkeitsbereich
Dem Praktikant wird durch das Praktikum die Möglichkeit gegeben, sich einen Einblick in einen betrieblichen Ablauf zu verschaffen und sich folgende praktische berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen:
________
Das Schulpraktikum ist eine schulische Veranstaltung.
§ 2 Tägliche Beschäftigungsdauer
Die regelmäßige tägliche Praktikumszeit wird nach Absprache mit dem zuständigen Betreuer festgelegt und richtet sich nach den betrieblichen Erfordernissen und Einteilungen und jeweiligen Regelungen.
§ 3 Pflichten des Praktikanten
(1) Der Praktikant ist verpflichtet, das Praktikum gewissenhaft zu betreiben, die gebotenen Ausbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen und den Weisungen der Praktikumsstelle Folge zu leisten.
(2) Ist der Praktikant verhindert, hat er dem Betreuer die Arbeitsverhinderung und die voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Im Falle einer krankheitsbedingten Verhinderung, die länger als drei Kalendertage andauert, hat der Praktikant dem zuständigen Betreuer spätestens am vierten Kalendertag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen.
(3) Der Praktikant verpflichtet sich, während der Dauer des Praktikums und auch für die Zeit danach über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und -angelegenheiten, die ihm im Rahmen des Praktikums zur Kenntnis gelangt sind, Stillschweigen zu bewahren. Bei Beendigung des Praktikums sind alle betrieblichen Unterlagen, Abschriften oder Kopien an die Praktikumsstelle herauszugeben.
§ 4 Pflichten der Praktikumsstelle
(1) Die Praktikumsstelle ist verpflichtet, im Rahmen ihrer Möglichkeiten die nötigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten gewissenhaft zu vermitteln und dem Praktikant dadurch die Möglichkeit zu geben, einen Einblick in das Berufsfeld zu bekommen.
(2) Die Praktikumsstelle ist verpflichtet, nach Beendigung des Praktikums eine Praktikumsbescheinigung auszustellen und diese dem Praktikant zukommen zu lassen.
§ 5 Versicherungsschutz
Die gesetzliche Haftpflicht- und Unfallversicherung wird durch den Schulträger geleistet. Der Krankenversicherungsschutz ist privat durch den Praktikant bzw. im Rahmen der Familienversicherung geregelt.
§ 6 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Das Praktikum beginnt am ________ und endet nach Ablauf der Praktikumszeit am ________, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
(2) Für das Praktikum wird keine Probezeit vereinbart.
(3) Der Praktikant kann den Vertrag mit einer Frist von ________ kündigen.
(4) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann das Vertragsverhältnis von beiden Seiten fristlos gekündigt werden.
(5) Die Kündigung ist stets schriftlich und unter Angabe der Kündigungsgründe zu erklären.
§ 7 Vergütung
Der Praktikant erhält für die Dauer der Beschäftigung keine Vergütung bzw. Aufwandsentschädigung.
§ 8 Urlaub
Dem Praktikanten stehen ________ Urlaubstage zu. Der Praktikant hat den Urlaub schriftlich zu beantragen.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) 252588852 828225852522 82822522 28852. 8252552222, 55252252222 525 582 852528522 582828 525255228 82555222 525 58558222252. 8828 2882 5585 255 582 82525522 582825 585582222522855828 828882.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder nach Vertragsschluss unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, über eine wirksame und zumutbare Ersatzregelung zu verhandeln, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Sinn und Zweck möglichst nahe kommt. Dies gilt auch im Falle einer Vertragslücke.
(3) Dieser Vertrag wird in zwei gleich lautenden Ausfertigungen von den Vertragsparteien unterzeichnet.
________, den ________
...................................
________
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P R A K T I K U M S V E R T R A G
für ein Schulpraktikum
Zwischen
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- nachfolgend Praktikumsstelle genannt -
und
________
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- nachfolgend Praktikant genannt -
wird folgender Praktikumsvertrag abgeschlossen:
§ 1 Tätigkeitsbereich
Dem Praktikant wird durch das Praktikum die Möglichkeit gegeben, sich einen Einblick in einen betrieblichen Ablauf zu verschaffen und sich folgende praktische berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen:
________
Das Schulpraktikum ist eine schulische Veranstaltung.
§ 2 Tägliche Beschäftigungsdauer
Die regelmäßige tägliche Praktikumszeit wird nach Absprache mit dem zuständigen Betreuer festgelegt und richtet sich nach den betrieblichen Erfordernissen und Einteilungen und jeweiligen Regelungen.
§ 3 Pflichten des Praktikanten
(1) Der Praktikant ist verpflichtet, das Praktikum gewissenhaft zu betreiben, die gebotenen Ausbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen und den Weisungen der Praktikumsstelle Folge zu leisten.
(2) Ist der Praktikant verhindert, hat er dem Betreuer die Arbeitsverhinderung und die voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Im Falle einer krankheitsbedingten Verhinderung, die länger als drei Kalendertage andauert, hat der Praktikant dem zuständigen Betreuer spätestens am vierten Kalendertag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen.
(3) Der Praktikant verpflichtet sich, während der Dauer des Praktikums und auch für die Zeit danach über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und -angelegenheiten, die ihm im Rahmen des Praktikums zur Kenntnis gelangt sind, Stillschweigen zu bewahren. Bei Beendigung des Praktikums sind alle betrieblichen Unterlagen, Abschriften oder Kopien an die Praktikumsstelle herauszugeben.
§ 4 Pflichten der Praktikumsstelle
(1) Die Praktikumsstelle ist verpflichtet, im Rahmen ihrer Möglichkeiten die nötigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten gewissenhaft zu vermitteln und dem Praktikant dadurch die Möglichkeit zu geben, einen Einblick in das Berufsfeld zu bekommen.
(2) Die Praktikumsstelle ist verpflichtet, nach Beendigung des Praktikums eine Praktikumsbescheinigung auszustellen und diese dem Praktikant zukommen zu lassen.
§ 5 Versicherungsschutz
Die gesetzliche Haftpflicht- und Unfallversicherung wird durch den Schulträger geleistet. Der Krankenversicherungsschutz ist privat durch den Praktikant bzw. im Rahmen der Familienversicherung geregelt.
§ 6 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Das Praktikum beginnt am ________ und endet nach Ablauf der Praktikumszeit am ________, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
(2) Für das Praktikum wird keine Probezeit vereinbart.
(3) Der Praktikant kann den Vertrag mit einer Frist von ________ kündigen.
(4) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann das Vertragsverhältnis von beiden Seiten fristlos gekündigt werden.
(5) Die Kündigung ist stets schriftlich und unter Angabe der Kündigungsgründe zu erklären.
§ 7 Vergütung
Der Praktikant erhält für die Dauer der Beschäftigung keine Vergütung bzw. Aufwandsentschädigung.
§ 8 Urlaub
Dem Praktikanten stehen ________ Urlaubstage zu. Der Praktikant hat den Urlaub schriftlich zu beantragen.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) 252588852 828225852522 82822522 28852. 8252552222, 55252252222 525 582 852528522 582828 525255228 82555222 525 58558222252. 8828 2882 5585 255 582 82525522 582825 585582222522855828 828882.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder nach Vertragsschluss unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, über eine wirksame und zumutbare Ersatzregelung zu verhandeln, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Sinn und Zweck möglichst nahe kommt. Dies gilt auch im Falle einer Vertragslücke.
(3) Dieser Vertrag wird in zwei gleich lautenden Ausfertigungen von den Vertragsparteien unterzeichnet.
________, den ________
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