Praktikumsvertrag

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Wie trifft man die richtige Entscheidung?

Die Art des Praktikums hat wesentliche Auswirkungen auf die rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere hinsichtlich der Vergütung (Mindestlohn), des Urlaubsanspruchs und des Versicherungsschutzes.

Erklärung der Optionen:

  • Pflichtpraktikum (durch die Studienordnung vorgeschrieben): Dies ist ein Praktikum, das zwingend in einer Studien- oder Prüfungsordnung (z. B. an einer Universität oder Fachhochschule) vorgeschrieben ist, um das Studium erfolgreich abzuschließen. Diese Praktika sind oft von der Mindestlohnpflicht ausgenommen, unabhängig von ihrer Dauer.
  • Freiwilliges Praktikum (unabhängig der Schule oder eines Studiums): Hierbei handelt es sich um ein Praktikum, das nicht durch eine schulische oder universitäre Vorschrift vorgeschrieben ist, sondern aus eigenem Antrieb absolviert wird, um praktische Erfahrungen zu sammeln oder sich beruflich zu orientieren. Bei freiwilligen Praktika, die länger als drei Monate dauern, besteht in der Regel Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn.
  • Schulpraktikum (Schülerpraktikum): Dies ist ein Praktikum, das im Rahmen der Schulausbildung (z. B. in der Mittelstufe) stattfindet und der Berufsorientierung dient. Schulpraktika sind in der Regel unvergütet und kurz.

Wichtig: Die korrekte Angabe ist entscheidend, um die richtigen gesetzlichen Bestimmungen im Vertrag anwenden zu können.

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Praktikumsvertrag

für ein Schulpraktikum


Zwischen

________

________

- nachfolgend Praktikumsstelle genannt -

und

Herrn ________

________

- nachfolgend Praktikant genannt -


wird folgender Praktikumsvertrag geschlossen:


§ 1 Art und Zweck des Praktikums

1.1. Das Praktikum wird als Schulpraktikum absolviert.

1.2. Das Schulpraktikum ist eine schulische Veranstaltung und dient der Berufsorientierung.

1.3. Zweck des Praktikums ist es, dem Praktikanten einen Einblick in die betrieblichen Abläufe der Praktikumsstelle zu verschaffen und praktische berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln.


§ 2 Tätigkeitsbereich und Lerninhalte

Dem Praktikanten wird die Gelegenheit gegeben, sich einen Einblick in die Tätigkeit als ________ zu verschaffen. Insbesondere soll der Praktikant folgende praktische berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben und vertiefen:

________


§ 3 Praktikumsdauer und Arbeitszeit

3.1. Das Praktikum beginnt am ________ und endet nach Ablauf der vereinbarten Praktikumszeit am ________, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

3.2. Die regelmäßige wöchentliche Praktikumszeit beträgt insgesamt ________ Stunden, aufgeteilt auf pro Woche. Die tägliche Beschäftigungsdauer beträgt ________ Stunden pro Tag.Die genaue Lage der regelmäßigen täglichen Praktikumszeit wird nach Absprache mit dem zuständigen Betreuer festgelegt und richtet sich nach den betrieblichen Erfordernissen und Einteilungen sowie den geltenden gesetzlichen Regelungen.


§ 4 Vergütung

Der Praktikant erhält für die Dauer des Praktikums keine Vergütung bzw. Aufwandsentschädigung.


§ 5 Urlaub

Dem Praktikant stehen für die Dauer des Praktikums insgesamt.......... Urlaubstage zu. Der Urlaub ist schriftlich beim Betreuer zu beantragen und muss von der Praktikumsstelle genehmigt werden.


§ 6 Pflichten des Praktikanten

6.1. Der Praktikant verpflichtet sich, das Praktikum gewissenhaft zu betreiben, die gebotenen Ausbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen und den Weisungen der Praktikumsstelle sowie des betreuenden Personals Folge zu leisten.

6.2. Bei einer Verhinderung (z. B. Krankheit) hat der Praktikant die Praktikumsstelle (den Betreuer) unverzüglich zu informieren und die voraussichtliche Dauer der Verhinderung mitzuteilen. Im Falle einer krankheitsbedingten Verhinderung, die länger als drei Kalendertage andauert, ist der Praktikumsstelle spätestens am vierten Kalendertag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen.

6.3. Der Praktikant verpflichtet sich, während der Dauer des Praktikums und auch für die Zeit danach über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie -angelegenheiten, die im Rahmen des Praktikums zur Kenntnis gelangt sind, strengstes Stillschweigen zu bewahren. Bei Beendigung des Praktikums sind alle betrieblichen Unterlagen, Abschriften, Kopien oder digitale Daten an die Praktikumsstelle herauszugeben.

6.4. Die für die Praktikumsstelle geltenden Betriebsordnungen, Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften sind vom Praktikanten zu beachten und einzuhalten.


§ 7 228885222 525 2552282528822882

________. 882 2552282528822882 825228885222 8885, 82 855222 85525 2228885228222 582 2228222 82552888522 5222228882 525 25582228222 228888225522 25 8252822282 525 522 255228252222 5555585 2822 5225882252 5828888225522 82 558 8255282285 25 25222888522.

________. 882 2552282528822882 82522 255 2822 52222288222 858282852228522 525 5885255282 52 858282828522 525 822882 582 5825582522 58825 5282852222 228222888522 828282252222, 828828225252 528 852225558282888552222822228 (88585852), 528 8582828228222822228 (85852) 525 528 858282888552222822228 (8585852), 888525.

________. 882 2552282528822882 882 825228885222, 2585 8222582522 528 2552282528 2822 25522825288288528282522 (85858288 5825 85525 525 852 528 2552282528) 558258228822 525 58282 522 255228252222 25222222 25 858822.


§ 8 Versicherungsschutz

Die gesetzliche Haftpflicht- und Unfallversicherung wird in der Regel durch den Schulträger gewährleistet. Der Krankenversicherungsschutz ist privat durch den Praktikanten bzw. im Rahmen der Familienversicherung zu regeln.


§ 9 Kündigung

9.1. Das Praktikumsverhältnis endet automatisch am ________, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

9.2. Während der Probezeit kann das Praktikumsverhältnis von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

9.3. Nach Ablauf der Probezeit kann der Praktikant das Praktikumsverhältnis mit einer Frist von ________ kündigen.

9.4. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne des § 626 BGB kann das Vertragsverhältnis von beiden Seiten fristlos gekündigt werden.

9.5. Die Kündigung bedarf stets der Schriftform und der Angabe der Kündigungsgründe.


§ 10 Schlussbestimmungen

10.1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel selbst.

10.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder nach Vertragsschluss unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, über eine wirksame und zumutbare Ersatzregelung zu verhandeln, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Sinn und Zweck möglichst nahekommt. Dies gilt auch im Falle einer Vertragslücke.

10.3. Dieser Vertrag wird in zwei gleichlautenden Ausfertigungen von den Vertragsparteien unterzeichnet, wobei jede Partei eine Ausfertigung erhält.




Ort, Datum: ________, den ________




Unterschriften der Vertragsparteien:




..........................................................
________ ________
(für die Praktikumsstelle)




..........................................................
________
(Praktikant)

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Praktikumsvertrag

für ein Schulpraktikum


Zwischen

________

________

- nachfolgend Praktikumsstelle genannt -

und

Herrn ________

________

- nachfolgend Praktikant genannt -


wird folgender Praktikumsvertrag geschlossen:


§ 1 Art und Zweck des Praktikums

1.1. Das Praktikum wird als Schulpraktikum absolviert.

1.2. Das Schulpraktikum ist eine schulische Veranstaltung und dient der Berufsorientierung.

1.3. Zweck des Praktikums ist es, dem Praktikanten einen Einblick in die betrieblichen Abläufe der Praktikumsstelle zu verschaffen und praktische berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln.


§ 2 Tätigkeitsbereich und Lerninhalte

Dem Praktikanten wird die Gelegenheit gegeben, sich einen Einblick in die Tätigkeit als ________ zu verschaffen. Insbesondere soll der Praktikant folgende praktische berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben und vertiefen:

________


§ 3 Praktikumsdauer und Arbeitszeit

3.1. Das Praktikum beginnt am ________ und endet nach Ablauf der vereinbarten Praktikumszeit am ________, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

3.2. Die regelmäßige wöchentliche Praktikumszeit beträgt insgesamt ________ Stunden, aufgeteilt auf pro Woche. Die tägliche Beschäftigungsdauer beträgt ________ Stunden pro Tag.Die genaue Lage der regelmäßigen täglichen Praktikumszeit wird nach Absprache mit dem zuständigen Betreuer festgelegt und richtet sich nach den betrieblichen Erfordernissen und Einteilungen sowie den geltenden gesetzlichen Regelungen.


§ 4 Vergütung

Der Praktikant erhält für die Dauer des Praktikums keine Vergütung bzw. Aufwandsentschädigung.


§ 5 Urlaub

Dem Praktikant stehen für die Dauer des Praktikums insgesamt.......... Urlaubstage zu. Der Urlaub ist schriftlich beim Betreuer zu beantragen und muss von der Praktikumsstelle genehmigt werden.


§ 6 Pflichten des Praktikanten

6.1. Der Praktikant verpflichtet sich, das Praktikum gewissenhaft zu betreiben, die gebotenen Ausbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen und den Weisungen der Praktikumsstelle sowie des betreuenden Personals Folge zu leisten.

6.2. Bei einer Verhinderung (z. B. Krankheit) hat der Praktikant die Praktikumsstelle (den Betreuer) unverzüglich zu informieren und die voraussichtliche Dauer der Verhinderung mitzuteilen. Im Falle einer krankheitsbedingten Verhinderung, die länger als drei Kalendertage andauert, ist der Praktikumsstelle spätestens am vierten Kalendertag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen.

6.3. Der Praktikant verpflichtet sich, während der Dauer des Praktikums und auch für die Zeit danach über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie -angelegenheiten, die im Rahmen des Praktikums zur Kenntnis gelangt sind, strengstes Stillschweigen zu bewahren. Bei Beendigung des Praktikums sind alle betrieblichen Unterlagen, Abschriften, Kopien oder digitale Daten an die Praktikumsstelle herauszugeben.

6.4. Die für die Praktikumsstelle geltenden Betriebsordnungen, Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften sind vom Praktikanten zu beachten und einzuhalten.


§ 7 228885222 525 2552282528822882

________. 882 2552282528822882 825228885222 8885, 82 855222 85525 2228885228222 582 2228222 82552888522 5222228882 525 25582228222 228888225522 25 8252822282 525 522 255228252222 5555585 2822 5225882252 5828888225522 82 558 8255282285 25 25222888522.

________. 882 2552282528822882 82522 255 2822 52222288222 858282852228522 525 5885255282 52 858282828522 525 822882 582 5825582522 58825 5282852222 228222888522 828282252222, 828828225252 528 852225558282888552222822228 (88585852), 528 8582828228222822228 (85852) 525 528 858282888552222822228 (8585852), 888525.

________. 882 2552282528822882 882 825228885222, 2585 8222582522 528 2552282528 2822 25522825288288528282522 (85858288 5825 85525 525 852 528 2552282528) 558258228822 525 58282 522 255228252222 25222222 25 858822.


§ 8 Versicherungsschutz

Die gesetzliche Haftpflicht- und Unfallversicherung wird in der Regel durch den Schulträger gewährleistet. Der Krankenversicherungsschutz ist privat durch den Praktikanten bzw. im Rahmen der Familienversicherung zu regeln.


§ 9 Kündigung

9.1. Das Praktikumsverhältnis endet automatisch am ________, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

9.2. Während der Probezeit kann das Praktikumsverhältnis von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

9.3. Nach Ablauf der Probezeit kann der Praktikant das Praktikumsverhältnis mit einer Frist von ________ kündigen.

9.4. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne des § 626 BGB kann das Vertragsverhältnis von beiden Seiten fristlos gekündigt werden.

9.5. Die Kündigung bedarf stets der Schriftform und der Angabe der Kündigungsgründe.


§ 10 Schlussbestimmungen

10.1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel selbst.

10.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder nach Vertragsschluss unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, über eine wirksame und zumutbare Ersatzregelung zu verhandeln, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Sinn und Zweck möglichst nahekommt. Dies gilt auch im Falle einer Vertragslücke.

10.3. Dieser Vertrag wird in zwei gleichlautenden Ausfertigungen von den Vertragsparteien unterzeichnet, wobei jede Partei eine Ausfertigung erhält.




Ort, Datum: ________, den ________




Unterschriften der Vertragsparteien:




..........................................................
________ ________
(für die Praktikumsstelle)




..........................................................
________
(Praktikant)