Promotionvertrag

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Hier sollte ausgewählt werden, ob es sich bei dem Auftraggeber um einen Menschen oder ein Unternehmen / Verein handelt. Der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d.h. als Träger von Rechten und Pflichten, fällt unter die Kategorie der natürlichen Person. Unter die zweite Kategorie fallen alle juristischen Personen (des Privatrechts und des öffentlichen Rechts), d.h. Rechtspersonen, die keine Menschen sind. Dazu zählen insbesondere: Gesellschaften, Stiftungen, Vereine, Anstalten, Körperschaften, Organisationen etc.

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PROMOTION-VERTRAG



Zwischen


________,
________

- Auftraggeber -


und


________,
________

- Auftragnehmer -



wird Folgendes vereinbart:


§ 1 Vertragsbeginn und Laufzeit

Der Vertrag beginnt am ________. Er endet spätestens mit der Durchführung der unten bezeichneten Promotionveranstaltung.


§ 2 Aufgabengebiet und rechtliche Stellung
der Auftragnehmerin

2.1. Die Auftragnehmerin übernimmt von dem Auftraggeber die Durchführung der Aktion:

________

2.2. Die Auftragnehmerin handelt nicht als Vertreterin des Werbekunden. Die Auftragnehmerin hat keine Entscheidungsfreiheit hinsichtlich des Abschlusses sowie des Inhaltes der abgeschlossenen Verträge. Insbesondere ist sie zur Gewährung von Rabatten nicht berechtigt. Von der Auftragnehmerin abgeschlossene Verträge bedürfen nicht der Genehmigung durch den Werbekunden.

2.3. Die Auftragnehmerin hat dafür Sorge zu tragen, dass die Tätigkeit an den vereinbarten Aktionstagen während der vereinbarten Einsatzzeiten erfolgt.

2.4. Zur Auftragsdurchführung kann die Auftragnehmerin eigene, mit dem Inhalt der Tätigkeit vertraute Mitarbeiter einsetzen. Dies erfolgt im Einvernehmen mit dem Auftraggeber.


§ 3 Vergütung
, Auslagenersatz, Verfall von Ansprüchen

3.1. Die Auftragnehmerin erhält pro Stunde eine pauschale Vergütung von EUR ________.

3.2. Sonstige auftragsbedingte Auslagen während der Aktion sowie Hotelübernachtungen werden nur ersetzt, wenn dies ausdrücklich vereinbart und dies zuvor schriftlich durch den Auftraggeber genehmigt wurde. Hierfür müssen in jedem Fall Belege vorgelegt werden. Die Erforderlichkeit von größeren Reisen ist vor Reiseantritt mit dem Auftraggeber abzustimmen und von diesem schriftlich bestätigen zu lassen.

3.3. Die Vergütung wird nur bei vollständiger Vertragserfüllung fällig. Sie entfällt bzw. kann gekürzt werden wegen Unpünktlichkeit, bei vorzeitigem Abbruch der Aktion (ohne ärztliche Krankmeldung), wegen unzureichend ausgefüllter Aktionsberichte bzw. gar nicht eingereichter Aktionsberichte oder wegen fahrlässiger Beschädigung des Aktionsequipments (z.B. Kleidung o.ä.).

3.4. Am Ende jeder Aktionswoche, spätestens ________ nach Aktionsende, hat die Auftragnehmerin die Rechnung inklusive etwaiger Auslagen an die Auftraggeberin zu erstellen. Liegen die Leistungsnachweise (z.B. abgezeichnete/abgestempelte Einsatzberichte) sowie die Abrechnungen über das Erfolgshonorar, die Fahrtkosten, die Kosten der Hotelübernachtungen sowie der Auslagen des Auftragnehmers nicht spätestens ________ nach der vereinbarten Höchstlaufzeit dieses Vertrages dem Auftraggeber vor, verfallen sämtliche Ansprüche der Auftragnehmerin hieraus unwiderruflich.

3.5. Steuer- und etwaige Sozialversicherungsbeiträge führt die Auftragnehmerin selbst ab.

3.6. Mit der Zahlung der unter Absatz (1), (2) dieses Paragraphen genannten Vergütungs- und Auslagenbestandteile sind sämtliche Ansprüche der Auftragnehmerin abgegolten, gleichgültig auf welchem Rechtsgrund sie beruhen mögen.


§ 4 Aktionsequipment

Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, Aktionsequipment und -zubehör, das sie vom Auftraggeber im Rahmen des Auftrages erhalten hat, sorgfältigst zu behandeln und unmittelbar nach Beendigung des Auftrages vollständig an den Auftraggeber zurückzugeben. Die Auftragnehmerin darf Aktionsware nur zu Zwecken der Auftragserfüllung verwenden. Nicht benötigte Aktionsware ist dem Auftraggeber zurückzugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht am Aktionsequipment/-zubehör bzw. an der Aktionsware des Auftraggebers steht der Auftragnehmerin nicht zu.


§ 5 Geheimhaltung

Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, sämtliche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige geschäftliche oder betriebliche Tatsachen des Auftraggebers vertraulich zu behandeln. Hierzu gehören insbesondere die Kundenbeziehungen sowie die Lieferantenbeziehungen und vertragliche Abreden mit beiden Gruppen. Die Geheimhaltungsverpflichtung erstreckt sich auch über die Laufzeit dieses Vertrages hinaus.


§ 6 Kündigung

6.1. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien zum Ende des nächsten Kalendertages gekündigt werden.

6.2. Das Recht, aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.


§ 7 2852522 525 525255288222582522

________. 52522 582825 5252552 825228282, 82 882 die 852255222522582 von dem Zeitpunkt der Beendigung an nicht mehr zur Durchführung der Aktion verpflichtet.

________. 882 2288852 255 2252825582522 882882 5258552282 55822 82822522.


§ 8 52522525522, 882522522

882 52522525522 525 882522522 822 8282558522 528 85225522252258 558 522 5252552 882 55822885828822. 828 22525522 525 828255852 528 85225522252258 55585 858222 882 22225 255 5558522 28225 52585825228228222255885582 82 8252 822 558 82,- 252 5822282588 52 522 852255222825 825228885222.


§ 9 Gewerbeanmeldung, Umsatzsteuer

9.1. Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, den Status als selbständiger Gewerbetreibender durch Einsendung einer Kopie des Gewerbescheins sowie der Steuernummer nachzuweisen.

9.2. Die Auftragnehmerin ist als selbständiger Gewerbetreibender verpflichtet, für ihre Einkünfte aus diesem Vertrag eine ordnungsgemäße Einkommens- und Umsatzsteuererklärung abzugeben und selbst für ihre Krankenversicherung zu sorgen.


§ 10 Nebenabreden, Schriftform

Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.


§ 11 Zurückbehaltungsrecht

Dem Auftraggeber steht ein Zurückbehaltungsrecht für sämtliche Zahlungen bis zur Erfüllung der Nachweispflicht durch die Auftragnehmerin zu. Dem Auftraggeber steht ebenfalls ein Zurückbehaltungsrecht für sämtliche Zahlungen bis zur Mitteilung der erteilten Steuernummer zu.


§ 12 Salvatorische Klausel

Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages oder im Fall von Lücken, werden die Vertragsparteien eine der unwirksamen Regelungen bzw. der Gesamtregelung wirtschaftlich möglichst nahekommende, rechtswirksame Ersatz- bzw. Ergänzungsregelung treffen.



________, ________





....................................................

Unterschrift Auftraggeber





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Unterschrift Auftragnehmerin

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PROMOTION-VERTRAG



Zwischen


________,
________

- Auftraggeber -


und


________,
________

- Auftragnehmer -



wird Folgendes vereinbart:


§ 1 Vertragsbeginn und Laufzeit

Der Vertrag beginnt am ________. Er endet spätestens mit der Durchführung der unten bezeichneten Promotionveranstaltung.


§ 2 Aufgabengebiet und rechtliche Stellung
der Auftragnehmerin

2.1. Die Auftragnehmerin übernimmt von dem Auftraggeber die Durchführung der Aktion:

________

2.2. Die Auftragnehmerin handelt nicht als Vertreterin des Werbekunden. Die Auftragnehmerin hat keine Entscheidungsfreiheit hinsichtlich des Abschlusses sowie des Inhaltes der abgeschlossenen Verträge. Insbesondere ist sie zur Gewährung von Rabatten nicht berechtigt. Von der Auftragnehmerin abgeschlossene Verträge bedürfen nicht der Genehmigung durch den Werbekunden.

2.3. Die Auftragnehmerin hat dafür Sorge zu tragen, dass die Tätigkeit an den vereinbarten Aktionstagen während der vereinbarten Einsatzzeiten erfolgt.

2.4. Zur Auftragsdurchführung kann die Auftragnehmerin eigene, mit dem Inhalt der Tätigkeit vertraute Mitarbeiter einsetzen. Dies erfolgt im Einvernehmen mit dem Auftraggeber.


§ 3 Vergütung
, Auslagenersatz, Verfall von Ansprüchen

3.1. Die Auftragnehmerin erhält pro Stunde eine pauschale Vergütung von EUR ________.

3.2. Sonstige auftragsbedingte Auslagen während der Aktion sowie Hotelübernachtungen werden nur ersetzt, wenn dies ausdrücklich vereinbart und dies zuvor schriftlich durch den Auftraggeber genehmigt wurde. Hierfür müssen in jedem Fall Belege vorgelegt werden. Die Erforderlichkeit von größeren Reisen ist vor Reiseantritt mit dem Auftraggeber abzustimmen und von diesem schriftlich bestätigen zu lassen.

3.3. Die Vergütung wird nur bei vollständiger Vertragserfüllung fällig. Sie entfällt bzw. kann gekürzt werden wegen Unpünktlichkeit, bei vorzeitigem Abbruch der Aktion (ohne ärztliche Krankmeldung), wegen unzureichend ausgefüllter Aktionsberichte bzw. gar nicht eingereichter Aktionsberichte oder wegen fahrlässiger Beschädigung des Aktionsequipments (z.B. Kleidung o.ä.).

3.4. Am Ende jeder Aktionswoche, spätestens ________ nach Aktionsende, hat die Auftragnehmerin die Rechnung inklusive etwaiger Auslagen an die Auftraggeberin zu erstellen. Liegen die Leistungsnachweise (z.B. abgezeichnete/abgestempelte Einsatzberichte) sowie die Abrechnungen über das Erfolgshonorar, die Fahrtkosten, die Kosten der Hotelübernachtungen sowie der Auslagen des Auftragnehmers nicht spätestens ________ nach der vereinbarten Höchstlaufzeit dieses Vertrages dem Auftraggeber vor, verfallen sämtliche Ansprüche der Auftragnehmerin hieraus unwiderruflich.

3.5. Steuer- und etwaige Sozialversicherungsbeiträge führt die Auftragnehmerin selbst ab.

3.6. Mit der Zahlung der unter Absatz (1), (2) dieses Paragraphen genannten Vergütungs- und Auslagenbestandteile sind sämtliche Ansprüche der Auftragnehmerin abgegolten, gleichgültig auf welchem Rechtsgrund sie beruhen mögen.


§ 4 Aktionsequipment

Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, Aktionsequipment und -zubehör, das sie vom Auftraggeber im Rahmen des Auftrages erhalten hat, sorgfältigst zu behandeln und unmittelbar nach Beendigung des Auftrages vollständig an den Auftraggeber zurückzugeben. Die Auftragnehmerin darf Aktionsware nur zu Zwecken der Auftragserfüllung verwenden. Nicht benötigte Aktionsware ist dem Auftraggeber zurückzugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht am Aktionsequipment/-zubehör bzw. an der Aktionsware des Auftraggebers steht der Auftragnehmerin nicht zu.


§ 5 Geheimhaltung

Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, sämtliche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige geschäftliche oder betriebliche Tatsachen des Auftraggebers vertraulich zu behandeln. Hierzu gehören insbesondere die Kundenbeziehungen sowie die Lieferantenbeziehungen und vertragliche Abreden mit beiden Gruppen. Die Geheimhaltungsverpflichtung erstreckt sich auch über die Laufzeit dieses Vertrages hinaus.


§ 6 Kündigung

6.1. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien zum Ende des nächsten Kalendertages gekündigt werden.

6.2. Das Recht, aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.


§ 7 2852522 525 525255288222582522

________. 52522 582825 5252552 825228282, 82 882 die 852255222522582 von dem Zeitpunkt der Beendigung an nicht mehr zur Durchführung der Aktion verpflichtet.

________. 882 2288852 255 2252825582522 882882 5258552282 55822 82822522.


§ 8 52522525522, 882522522

882 52522525522 525 882522522 822 8282558522 528 85225522252258 558 522 5252552 882 55822885828822. 828 22525522 525 828255852 528 85225522252258 55585 858222 882 22225 255 5558522 28225 52585825228228222255885582 82 8252 822 558 82,- 252 5822282588 52 522 852255222825 825228885222.


§ 9 Gewerbeanmeldung, Umsatzsteuer

9.1. Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, den Status als selbständiger Gewerbetreibender durch Einsendung einer Kopie des Gewerbescheins sowie der Steuernummer nachzuweisen.

9.2. Die Auftragnehmerin ist als selbständiger Gewerbetreibender verpflichtet, für ihre Einkünfte aus diesem Vertrag eine ordnungsgemäße Einkommens- und Umsatzsteuererklärung abzugeben und selbst für ihre Krankenversicherung zu sorgen.


§ 10 Nebenabreden, Schriftform

Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.


§ 11 Zurückbehaltungsrecht

Dem Auftraggeber steht ein Zurückbehaltungsrecht für sämtliche Zahlungen bis zur Erfüllung der Nachweispflicht durch die Auftragnehmerin zu. Dem Auftraggeber steht ebenfalls ein Zurückbehaltungsrecht für sämtliche Zahlungen bis zur Mitteilung der erteilten Steuernummer zu.


§ 12 Salvatorische Klausel

Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages oder im Fall von Lücken, werden die Vertragsparteien eine der unwirksamen Regelungen bzw. der Gesamtregelung wirtschaftlich möglichst nahekommende, rechtswirksame Ersatz- bzw. Ergänzungsregelung treffen.



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Unterschrift Auftraggeber





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Unterschrift Auftragnehmerin