Reinigungsvertrag

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Reinigungsvertrag


Zwischen


________
vertreten durch ________
________

- nachfolgend Auftraggeber genannt -


und


________
vertreten durch ________
________

- nachfolgend Auftragnehmer genannt -


wird Folgendes vereinbart:



§ 1 Vertragsgegenstand

1.1. Gegenstand dieses Vertrages ist die Erbringung von Reinigungsleistungen durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber als Werkvertrag.

1.2. Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber folgende Reinigungsleistungen (nachfolgend "Reinigungsleistung" genannt):

________


§ 2 Erbringung der Reinigungsleistung

2.1. Die Reinigungsleistung wird vom Auftragnehmer ab dem ________ erbracht.

2.2. Die Reinigungsleistungen sind monatlich ________ Mal zu erbringen.

2.3. Die Vertragsparteien gehen davon aus, dass für die Erbringung der Reinigungsleistungen ein Zeitaufwand von monatlich ________ Stunden erforderlich sein wird.

2.4. Der vereinbarte Zeitaufwand kann im gegenseitigen Einvernehmen angepasst werden, sofern sich herausstellt, dass der vertragliche Zeitaufwand für die Reinigungsleistungen vom Auftragnehmer nicht eingehalten werden kann oder sich der Leistungsumfang ändert.

2.5. Die Erbringung der Reinigungsleistungen durch den Auftragnehmer erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber.

2.6. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber unaufgefordert über den Stand der Vertragsdurchführung täglich zu berichten. Des Weiteren hat er auf Verlangen alle Informationen und Auskünfte über die Ausführung der Reinigungsleistungen zu erteilen und Einblick in die die Erbringung der Reinigungsleistungen betreffenden Unterlagen zu gewähren. Die Pflicht zur Berichterstattung, Auskunfterteilung und Einsichtgewährung besteht nicht, soweit es sich bei den die Erbringung der Reinigungsleistungen betreffenden Informationen und Unterlagen um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers handelt.


§ 3 Vertragslaufzeit

3.1. Der Vertrag wird nach Unterzeichnung durch beide Parteien wirksam und endet mit der Erreichung des vereinbarten Vertragszwecks, d.h. mit vollständiger Erbringung der Reinigungsleistungen (Zweckerreichung), ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

3.2. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

3.3. Im Falle einer Kündigung hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert das zur Bearbeitung eventuell überlassene Material sowie bis dahin vorliegende Arbeitsergebnisse inklusive Teilergebnisse vollständig auszuhändigen.

3.4. Dieser Vertrag kann jederzeit durch einen von allen Vertragsparteien unterzeichneten Aufhebungsvertrag vorzeitig beendet werden.

3.5. Soweit in diesem Vertrag nicht anders geregelt, enden die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien mit der Vertragsbeendigung.


§ 4 Einsatz Dritter

4.1. Der Auftragnehmer darf im Rahmen der Erbringung der ihm nach diesem Vertrag obliegenden Reinigungsleistungen qualifizierte Dritte (Subunternehmer) beauftragen.

4.2. Er selbst bleibt jedoch weiterhin vollumfänglich für die Erbringung der Pflichten aus diesem Vertrag verantwortlich und haftbar.

4.3. Vor dem Einsatz von Dritten ist der Auftragnehmer zur sorgfältigen Überprüfung dieser Personen und insbesondere ihrer Zuverlässigkeit, Eignung nach beruflicher Ausbildung und Erfahrung sowie Fähigkeit zur vertragsgemäßen Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen verpflichtet und hat während des Einsatzes Dritter die Vertragsmäßigkeit der Leistungserbringung durch diese zu überwachen.

4.4. Sofern und soweit der Dritte bei der Erbringung der Dienstleistungen gegen die dem Auftragnehmer nach diesem Vertrag obliegenden Pflichten verstößt, hat der Auftragnehmer auf Aufforderung des Auftraggebers den Dritten auszutauschen. Sonstige Rechte des Auftraggebers wegen eines Verstoßes des Auftragnehmers gegen dessen Vertragspflichten bleiben hiervon unberührt.


§ 5 Vergütung/Zahlungsweise

5.1. Für die vertragsgemäße Erbringung der Reinigungsleistung erhält der Auftragnehmer ein Entgelt in Höhe von: ________ Euro pro Stunde. Der vorgenannte Betrag ist als Berechnungsgrundlage für die an den Auftragnehmer zu zahlende Vergütung zu verstehen. Angefangene Zeiteinheiten werden anteilig vergütet.

5.2. Die vorstehend genannte Vergütungshöhe ist vereinbart auf Grundlage des den Vertragsparteien zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannten Umfangs der von dem Auftragnehmer zu erbringenden Reinigungsleistungen. Sollte eine einvernehmliche Anpassung des Leistungsumfangs an die tatsächlichen Verhältnisse erfolgen, werden die Vertragsparteien die Vergütung entsprechend der Veränderung des Leistungsumfangs anpassen.

5.3. Vor der Erbringung der Reinigungsleistung erhält der Auftragnehmer einen Vorschuss in Höhe von ________ Euro.

5.4. Sämtliche genannten Beträge sind Nettobeträge, zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.

5.5. Die Abrechnung der erbrachten Dienstleistungen erfolgt nach folgenden Intervallen: ________. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber für die erbrachten Dienstleistungen eine nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den Umsatzsteuervorgaben, entsprechende Rechnung zu stellen. Die Vergütung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum ist innerhalb von ________ Werktagen nach dem Rechnungseingang fällig und zu zahlen.

5.6. Alle Vergütungszahlungen an den Auftragnehmer erfolgen in bar.

5.7. Solange der Auftragnehmer an der Erbringung der Dienstleitung verhindert ist, insbesondere wegen Krankheit, Urlaub, Ortsabwesenheit, anderer Aufträge usw., steht ihm für diesen Abrechnungszeitraum keine Vergütung zu. Anspruch auf bezahlten Urlaub besteht ebenfalls nicht.

5.8. Der Auftragnehmer führt sämtliche Steuern, Abgaben und gegebenenfalls Versicherungsbeiträge selbstständig ab. Der Auftragnehmer ist allein für das Einhalten der jeweils geltenden genehmigungsrechtlichen und sonstigen anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich.

5.9. Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er nach § 2 Nr. 9 SGB VI rentenversicherungspflichtig sein kann, wenn er auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist und regelmäßig keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt.


§ 6 Erstattung von Aufwendungen

6.1. Dem Auftragnehmer steht ein Anspruch auf Erstattung seiner Aufwendungen zu, soweit sie im Voraus vom Auftraggeber schriftlich genehmigt worden sind.

6.2. Die Erstattung der Aufwendungen erfolgt nach folgenden Grundsätzen:

________

6.3. Die Abrechnung der Aufwendungen erfolgt zusammen mit der Vergütungsabrechnung. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber zusammen mit der Abrechnung sämtliche Belege zum Nachweis aller geltend gemachten Aufwendungen vorzulegen.


§ 7 Währung

Mangels abweichender Bestimmungen in diesem Vertrag sind alle angegeben Geldbeträge sowie alle nach diesem Vertrag vorzunehmen Zahlungen in Euro zu erfolgen.


§ 8 Mitwirkung des Auftraggebers

8.1. Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer im erforderlichen Umfang bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Auftragnehmer alle zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung gestellt werden.

8.2. Darüber hinaus wird der Auftraggeber wie folgt bei der Durchführung des Auftrags durch den Auftragnehmer mitwirken:

________

8.3. Darüber hinausgehende Mitwirkungspflichten bestehen nicht für den Auftraggeber.


§ 9 Geheimhaltungspflichten

9.1. Vertrauliche Informationen sind alle dem Auftragnehmer vom Auftraggeber mitgeteilten sowie im Rahmen der Erbringung der Reinigungsleistungen auf anderem Wege zur Kenntnis gelangten oder von dem Auftragnehmer entwickelten und nicht bereits öffentlich zugänglichen Informationen wie Geschäftsgeheimnisse und Geschäftsvorgänge, Betriebsgeheimnisse und Betriebseinrichtungen, Know-how, Erfindungen, Verfahren und Arbeitsweisen, persönliche Angelegenheiten und sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die sich auf den Auftraggeber beziehen und die nach dem bekundeten oder erkennbaren Willen des Auftraggebers geheim gehalten werden sollen und deren Weitergabe an Dritte Schaden für den Auftraggeber anrichten würde, unabhängig davon, in welchem Zustand bzw. auf welchem Datenträger sich die Informationen befinden und ob die Informationen vor oder nach dem Abschluss dieses Vertrages mitgeteilt wurden.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen ausschließlich zur Erfüllung seiner Pflichten aus diesem Vertrag zu verwenden und sie während der Vertragslaufzeit oder nach seiner Beendigung ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers weder anderweitig zu verwenden noch seinen Mitarbeitern noch Dritten, welche nicht im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages tätig werden, mitzuteilen.

9.2. Mitarbeitern des Auftragnehmers oder Dritten, die nach den Bestimmungen dieses Vertrages gegebenenfalls zur Erbringung der von dem Auftragnehmer geschuldeten Reinigungsleistungen eingesetzt werden, müssen von dem Auftragnehmer zumindest gleich strenge Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitspflichten auferlegt werden, wie in diesem Vertrag festgelegt.

9.3. Des Weiteren verpflichtet sich der Auftragnehmer die persönlichen Informationen des Auftraggebers weder für andere Zwecke als Vertragsdurchführung zu verwenden noch Mitarbeitern oder Dritten, welche nicht im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages tätig werden, zu offenbaren, zugänglich zu machen oder weiterzugeben.

9.4. Die vorstehend genannten Geheimhaltungspflichten bestehen bis zur Beendigung dieses Vertrages fort.


§ 10 Vertragsstrafe

10.1. Der Auftragnehmer hat für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Geheimhaltungspflichten eine Vertragsstrafe in Höhe von ________ Euro zu zahlen.

10.2. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Auftraggebers, gegen den Auftragnehmer weitergehenden Schaden geltend zu machen sowie Unterlassung weiterer Verstöße zu verlangen. Eine gezahlte Vertragsstrafe ist auf etwaige Schadensersatzansprüche anzurechnen.


§ 11 Anderweitige Tätigkeiten

Während der Laufzeit dieses Vertrages darf der Auftragnehmer auch für andere Auftraggeber tätig werden, ohne dass es einer Zustimmung des Auftraggebers bedarf. Eine Tätigkeit für andere Auftraggeber darf jedoch die Tätigkeit für den Auftraggeber nicht beeinträchtigen.


§ 12 852828555522 525 8255582582 822 5222585222, 85822582

________. 8882 5222525282222 525 5222585222, 582 525 8522552225225 5285888885 525 82 855222 525 5585822522 525 828282522882882522 822 522 852255222825 25558222 2525 25822882 552, 8825 8252258282 525 22222 582 5828885225522 5282252225 8582225 228855222 5522582855522. 8882 822 522 852255222825 255 582 582822 525 5585822522 525 8252552888522 82828252288288252222 255 525252522 2282288222 8582828282228 525 822828228 8885 82 828822 528 85225522252258 822825888528 58222252 528 8522552228258 8825 228228885 25 825525282.

________. 2555225 525 25522282 582828 525255228 552 525 8522552225225 5882 5222585222 525 85222885252222, 582 25 82 558522225522 282 525 52525528555852555522 822 522 852255222825 25558222 2525 25822882 552, 528252528885 2585 82225525522 52 582822 5255582522822 525 852288852 85222 528252528885 2522 852225525522 25 8288522. 8828 2882 5585 255 582 255 525252522 2282288222 85828282822282, 582 82 855222 525 82828252288288252222 82528222822882 855522. 882 22822252585522 28228 5555828255825228528528 882 55822885828822. 882 8255582582 525 22885522 525 5222585222 525 85828282822282 882 88558228885 25 8282528222.


§ 13 Datenschutz

13.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Schutz der Daten des Auftraggebers vor unbefugtem Zugriff. Soweit der Auftragnehmer zur Ausübung seiner Tätigkeit mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Auftraggebers und gegebenenfalls seiner Beschäftigten oder Kunden betraut ist, ist er verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der DSGVO und dem BDSG zu beachten.
Der Auftragnehmer hat ferner sicherzustellen, dass Unbefugte keinen Zugang zu personenbezogenen Daten erhalten.

13.2. Soweit für die Verarbeitung personenbezogener Daten eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO erforderlich ist, wird diese zwischen den Parteien gesondert abgeschlossen und bildet einen integralen Bestandteil dieses Vertrages.


§ 14 Haftung

14.1. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen haften die Vertragsparteien nach den gesetzlichen Bestimmungen.

14.2. Die Haftung der Vertragsparteien für Schäden aus leicht fahrlässigen Verletzungen von vertragswesentlichen Pflichten ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung die jeweils haftende Vertragspartei bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die jeweils anderen Vertragspartei regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

14.3. Von Schadensersatzansprüchen Dritter, welche im ursächlichen Zusammenhang mit der Erfüllung der jeweiligen Vertragspflichten durch eine Vertragspartei stehen, stellt diese Vertragspartei die jeweils andere von dem Dritten in Anspruch genommene Vertragspartei nur insoweit frei, wie die Schadensersatzansprüche Dritter dem Grund und/oder der Höhe nach über ihre Haftung nach den vorstehenden Bestimmungen nicht hinausgehen.

14.4. Im Übrigen ist die Haftung der Vertragsparteien ausgeschlossen. Die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt jedoch unberührt.

14.5. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Vertragsparteien.


§ 15 Gewährleistung

15.1. Ist die Leistung des Auftragnehmers mangelhaft i. S. d. § 633 BGB, richten sich die Gewährleistungsansprüche nach den nachstehenden Bestimmungen. Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängel bestehen jedoch nicht, wenn die von ohm gerügte Mängel auf einer Verletzung seiner vertraglichen Mitwirkungspflichten beruhen. Die Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen auch in dem Fall, dass der Auftraggeber das Werk trotz Kenntnis des Mangels vorbehaltlos abnimmt.

15.2. Bei Nicht- oder Schlechterbringung der Reinigungsleistungen steht dem Auftraggeber ein Anspruch Nacherfüllung zu. Neben der Mangelanzeige hat der Auftraggeber eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen, es sei denn, eine Fristsetzung ist nach § 633 BGB entbehrlich.

15.3. Der Auftragnehmer hat die für die Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen zu tragen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern, entweder nach § 275 II u. III BGB oder wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Nach Fehlschlagen der Nacherfüllung oder nach erfolglosem Fristablauf ist der Auftraggeber berechtigt, die Reinigungsmängel auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen zu lassen, es sei denn, der Auftragnehmer verweigert die Nacherfüllung zu Recht. Desweiteren steht dem Auftraggeber das Recht zu, gemäß § 634 Nr. 3 BGB die Vergütung zu mindern oder von diesem Vertrag zurückzutreten bzw. ihn zu kündigen.

15.4. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer wegen eines Mangels bestehen nicht, es sei denn, es liegen die Vorraussetzungen für die Haftung des Auftragnehmers nach Bestimmungen des Paragrafen "Haftung" dieses Vertrages vor.


§ 16 Versicherung

16.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die von ihm zu erbringende Reinigungsleistung durch eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer in der Branche des Auftragnehmers als dem Vertragsrisiko angemessen anzusehenden Deckungssumme abzusichern.

16.2. Der Versicherungsschutz hat für die gesamte Laufzeit dieses Vertrages zu bestehen und hat alle Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden zu decken, die durch die Erbringung der Reinigungsleistung entstehen könnten.

16.3. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Anforderung des Auftraggebers den Versicherungsschutz jederzeit nachzuweisen und gegebenenfalls veränderten Umständen anzupassen.


§ 17 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

17.1. Gegen die Forderungen einer Vertragspartei aus diesem Vertrag kann die jeweils andere Vertragspartei mit eigenen Ansprüchen nur aufrechnen, wenn und soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

17.2. Ein Zurückbehaltungsrecht gegen die Forderung einer Vertragspartei aus diesem Vertrag kann die jeweils andere Vertragspartei nur geltend machen, wenn es auf ihren Ansprüchen aus diesem Vertrag beruht.


§ 18 Vertragsübertragung

18.1. Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag dürfen weder gänzlich noch zum Teil von einer Vertragspartei ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei auf einen Dritten übertragen werden.

18.2. Dies gilt nicht im Falle einer Umfirmierung, einer Fusion mit einem anderen Unternehmen oder einer anderen Form der Umwandlung, die die rechtliche Identität der Vertragspartei nicht wesentlich ändert.


§ 19 Mitteilungen

19.1. Die Anschriften der Vertragsparteien, an die alle schriftlichen Mitteilungen in Verbindung mit diesem Vertrag gesendet werden sollen, lauten wie folgt:

a.) ________

________


b.) ________

________

19.2. Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche Änderungen ihrer Anschriften an die andere Partei mitzuteilen.


§ 20 Keine Nebenabreden

20.1. Bestandteil dieses Vertrages sind die ihm beigefügten folgenden Anlagen:

________

20.2. Die in diesem Vertrag einschließlich Anlagen getroffenen Regelungen sind abschließend. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.


§ 21 Schriftform

21.1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schrifterfordernis.

21.2. Ausdrücklich und individuell ausgehandelte Absprachen bezüglich geänderter Vertragsinhalte sind hiervon ausgenommen und sind wirksam, auch wenn sie mündlich getroffen worden sind.


§ 22 Geltendes Recht

22.1. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Die Anwendung der Regeln des internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen, soweit sie zur Anwendung des ausländischen Rechts führen würde.

22.2. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Gerichtsstand.


§ 23 Salvatorische Klausel

Sollte einer der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hiervon nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen berührt. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine wirksame Bestimmung als vereinbart gilt, die dem von Vertragsparteien ursprünglich mit der unwirksamen Bestimmungen verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt im Falle einer tatsächlich undurchführbaren Bestimmung dieses Vertrages.




_________________________________

Ort, Datum






_________________________________

Unterschrift Auftraggeber






_________________________________

Unterschrift Auftragnehmer

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Reinigungsvertrag


Zwischen


________
vertreten durch ________
________

- nachfolgend Auftraggeber genannt -


und


________
vertreten durch ________
________

- nachfolgend Auftragnehmer genannt -


wird Folgendes vereinbart:



§ 1 Vertragsgegenstand

1.1. Gegenstand dieses Vertrages ist die Erbringung von Reinigungsleistungen durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber als Werkvertrag.

1.2. Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber folgende Reinigungsleistungen (nachfolgend "Reinigungsleistung" genannt):

________


§ 2 Erbringung der Reinigungsleistung

2.1. Die Reinigungsleistung wird vom Auftragnehmer ab dem ________ erbracht.

2.2. Die Reinigungsleistungen sind monatlich ________ Mal zu erbringen.

2.3. Die Vertragsparteien gehen davon aus, dass für die Erbringung der Reinigungsleistungen ein Zeitaufwand von monatlich ________ Stunden erforderlich sein wird.

2.4. Der vereinbarte Zeitaufwand kann im gegenseitigen Einvernehmen angepasst werden, sofern sich herausstellt, dass der vertragliche Zeitaufwand für die Reinigungsleistungen vom Auftragnehmer nicht eingehalten werden kann oder sich der Leistungsumfang ändert.

2.5. Die Erbringung der Reinigungsleistungen durch den Auftragnehmer erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber.

2.6. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber unaufgefordert über den Stand der Vertragsdurchführung täglich zu berichten. Des Weiteren hat er auf Verlangen alle Informationen und Auskünfte über die Ausführung der Reinigungsleistungen zu erteilen und Einblick in die die Erbringung der Reinigungsleistungen betreffenden Unterlagen zu gewähren. Die Pflicht zur Berichterstattung, Auskunfterteilung und Einsichtgewährung besteht nicht, soweit es sich bei den die Erbringung der Reinigungsleistungen betreffenden Informationen und Unterlagen um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers handelt.


§ 3 Vertragslaufzeit

3.1. Der Vertrag wird nach Unterzeichnung durch beide Parteien wirksam und endet mit der Erreichung des vereinbarten Vertragszwecks, d.h. mit vollständiger Erbringung der Reinigungsleistungen (Zweckerreichung), ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

3.2. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

3.3. Im Falle einer Kündigung hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert das zur Bearbeitung eventuell überlassene Material sowie bis dahin vorliegende Arbeitsergebnisse inklusive Teilergebnisse vollständig auszuhändigen.

3.4. Dieser Vertrag kann jederzeit durch einen von allen Vertragsparteien unterzeichneten Aufhebungsvertrag vorzeitig beendet werden.

3.5. Soweit in diesem Vertrag nicht anders geregelt, enden die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien mit der Vertragsbeendigung.


§ 4 Einsatz Dritter

4.1. Der Auftragnehmer darf im Rahmen der Erbringung der ihm nach diesem Vertrag obliegenden Reinigungsleistungen qualifizierte Dritte (Subunternehmer) beauftragen.

4.2. Er selbst bleibt jedoch weiterhin vollumfänglich für die Erbringung der Pflichten aus diesem Vertrag verantwortlich und haftbar.

4.3. Vor dem Einsatz von Dritten ist der Auftragnehmer zur sorgfältigen Überprüfung dieser Personen und insbesondere ihrer Zuverlässigkeit, Eignung nach beruflicher Ausbildung und Erfahrung sowie Fähigkeit zur vertragsgemäßen Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen verpflichtet und hat während des Einsatzes Dritter die Vertragsmäßigkeit der Leistungserbringung durch diese zu überwachen.

4.4. Sofern und soweit der Dritte bei der Erbringung der Dienstleistungen gegen die dem Auftragnehmer nach diesem Vertrag obliegenden Pflichten verstößt, hat der Auftragnehmer auf Aufforderung des Auftraggebers den Dritten auszutauschen. Sonstige Rechte des Auftraggebers wegen eines Verstoßes des Auftragnehmers gegen dessen Vertragspflichten bleiben hiervon unberührt.


§ 5 Vergütung/Zahlungsweise

5.1. Für die vertragsgemäße Erbringung der Reinigungsleistung erhält der Auftragnehmer ein Entgelt in Höhe von: ________ Euro pro Stunde. Der vorgenannte Betrag ist als Berechnungsgrundlage für die an den Auftragnehmer zu zahlende Vergütung zu verstehen. Angefangene Zeiteinheiten werden anteilig vergütet.

5.2. Die vorstehend genannte Vergütungshöhe ist vereinbart auf Grundlage des den Vertragsparteien zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannten Umfangs der von dem Auftragnehmer zu erbringenden Reinigungsleistungen. Sollte eine einvernehmliche Anpassung des Leistungsumfangs an die tatsächlichen Verhältnisse erfolgen, werden die Vertragsparteien die Vergütung entsprechend der Veränderung des Leistungsumfangs anpassen.

5.3. Vor der Erbringung der Reinigungsleistung erhält der Auftragnehmer einen Vorschuss in Höhe von ________ Euro.

5.4. Sämtliche genannten Beträge sind Nettobeträge, zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.

5.5. Die Abrechnung der erbrachten Dienstleistungen erfolgt nach folgenden Intervallen: ________. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber für die erbrachten Dienstleistungen eine nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den Umsatzsteuervorgaben, entsprechende Rechnung zu stellen. Die Vergütung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum ist innerhalb von ________ Werktagen nach dem Rechnungseingang fällig und zu zahlen.

5.6. Alle Vergütungszahlungen an den Auftragnehmer erfolgen in bar.

5.7. Solange der Auftragnehmer an der Erbringung der Dienstleitung verhindert ist, insbesondere wegen Krankheit, Urlaub, Ortsabwesenheit, anderer Aufträge usw., steht ihm für diesen Abrechnungszeitraum keine Vergütung zu. Anspruch auf bezahlten Urlaub besteht ebenfalls nicht.

5.8. Der Auftragnehmer führt sämtliche Steuern, Abgaben und gegebenenfalls Versicherungsbeiträge selbstständig ab. Der Auftragnehmer ist allein für das Einhalten der jeweils geltenden genehmigungsrechtlichen und sonstigen anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich.

5.9. Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er nach § 2 Nr. 9 SGB VI rentenversicherungspflichtig sein kann, wenn er auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist und regelmäßig keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt.


§ 6 Erstattung von Aufwendungen

6.1. Dem Auftragnehmer steht ein Anspruch auf Erstattung seiner Aufwendungen zu, soweit sie im Voraus vom Auftraggeber schriftlich genehmigt worden sind.

6.2. Die Erstattung der Aufwendungen erfolgt nach folgenden Grundsätzen:

________

6.3. Die Abrechnung der Aufwendungen erfolgt zusammen mit der Vergütungsabrechnung. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber zusammen mit der Abrechnung sämtliche Belege zum Nachweis aller geltend gemachten Aufwendungen vorzulegen.


§ 7 Währung

Mangels abweichender Bestimmungen in diesem Vertrag sind alle angegeben Geldbeträge sowie alle nach diesem Vertrag vorzunehmen Zahlungen in Euro zu erfolgen.


§ 8 Mitwirkung des Auftraggebers

8.1. Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer im erforderlichen Umfang bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Auftragnehmer alle zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung gestellt werden.

8.2. Darüber hinaus wird der Auftraggeber wie folgt bei der Durchführung des Auftrags durch den Auftragnehmer mitwirken:

________

8.3. Darüber hinausgehende Mitwirkungspflichten bestehen nicht für den Auftraggeber.


§ 9 Geheimhaltungspflichten

9.1. Vertrauliche Informationen sind alle dem Auftragnehmer vom Auftraggeber mitgeteilten sowie im Rahmen der Erbringung der Reinigungsleistungen auf anderem Wege zur Kenntnis gelangten oder von dem Auftragnehmer entwickelten und nicht bereits öffentlich zugänglichen Informationen wie Geschäftsgeheimnisse und Geschäftsvorgänge, Betriebsgeheimnisse und Betriebseinrichtungen, Know-how, Erfindungen, Verfahren und Arbeitsweisen, persönliche Angelegenheiten und sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die sich auf den Auftraggeber beziehen und die nach dem bekundeten oder erkennbaren Willen des Auftraggebers geheim gehalten werden sollen und deren Weitergabe an Dritte Schaden für den Auftraggeber anrichten würde, unabhängig davon, in welchem Zustand bzw. auf welchem Datenträger sich die Informationen befinden und ob die Informationen vor oder nach dem Abschluss dieses Vertrages mitgeteilt wurden.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen ausschließlich zur Erfüllung seiner Pflichten aus diesem Vertrag zu verwenden und sie während der Vertragslaufzeit oder nach seiner Beendigung ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers weder anderweitig zu verwenden noch seinen Mitarbeitern noch Dritten, welche nicht im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages tätig werden, mitzuteilen.

9.2. Mitarbeitern des Auftragnehmers oder Dritten, die nach den Bestimmungen dieses Vertrages gegebenenfalls zur Erbringung der von dem Auftragnehmer geschuldeten Reinigungsleistungen eingesetzt werden, müssen von dem Auftragnehmer zumindest gleich strenge Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitspflichten auferlegt werden, wie in diesem Vertrag festgelegt.

9.3. Des Weiteren verpflichtet sich der Auftragnehmer die persönlichen Informationen des Auftraggebers weder für andere Zwecke als Vertragsdurchführung zu verwenden noch Mitarbeitern oder Dritten, welche nicht im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages tätig werden, zu offenbaren, zugänglich zu machen oder weiterzugeben.

9.4. Die vorstehend genannten Geheimhaltungspflichten bestehen bis zur Beendigung dieses Vertrages fort.


§ 10 Vertragsstrafe

10.1. Der Auftragnehmer hat für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Geheimhaltungspflichten eine Vertragsstrafe in Höhe von ________ Euro zu zahlen.

10.2. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Auftraggebers, gegen den Auftragnehmer weitergehenden Schaden geltend zu machen sowie Unterlassung weiterer Verstöße zu verlangen. Eine gezahlte Vertragsstrafe ist auf etwaige Schadensersatzansprüche anzurechnen.


§ 11 Anderweitige Tätigkeiten

Während der Laufzeit dieses Vertrages darf der Auftragnehmer auch für andere Auftraggeber tätig werden, ohne dass es einer Zustimmung des Auftraggebers bedarf. Eine Tätigkeit für andere Auftraggeber darf jedoch die Tätigkeit für den Auftraggeber nicht beeinträchtigen.


§ 12 852828555522 525 8255582582 822 5222585222, 85822582

________. 8882 5222525282222 525 5222585222, 582 525 8522552225225 5285888885 525 82 855222 525 5585822522 525 828282522882882522 822 522 852255222825 25558222 2525 25822882 552, 8825 8252258282 525 22222 582 5828885225522 5282252225 8582225 228855222 5522582855522. 8882 822 522 852255222825 255 582 582822 525 5585822522 525 8252552888522 82828252288288252222 255 525252522 2282288222 8582828282228 525 822828228 8885 82 828822 528 85225522252258 822825888528 58222252 528 8522552228258 8825 228228885 25 825525282.

________. 2555225 525 25522282 582828 525255228 552 525 8522552225225 5882 5222585222 525 85222885252222, 582 25 82 558522225522 282 525 52525528555852555522 822 522 852255222825 25558222 2525 25822882 552, 528252528885 2585 82225525522 52 582822 5255582522822 525 852288852 85222 528252528885 2522 852225525522 25 8288522. 8828 2882 5585 255 582 255 525252522 2282288222 85828282822282, 582 82 855222 525 82828252288288252222 82528222822882 855522. 882 22822252585522 28228 5555828255825228528528 882 55822885828822. 882 8255582582 525 22885522 525 5222585222 525 85828282822282 882 88558228885 25 8282528222.


§ 13 Datenschutz

13.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Schutz der Daten des Auftraggebers vor unbefugtem Zugriff. Soweit der Auftragnehmer zur Ausübung seiner Tätigkeit mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Auftraggebers und gegebenenfalls seiner Beschäftigten oder Kunden betraut ist, ist er verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der DSGVO und dem BDSG zu beachten.
Der Auftragnehmer hat ferner sicherzustellen, dass Unbefugte keinen Zugang zu personenbezogenen Daten erhalten.

13.2. Soweit für die Verarbeitung personenbezogener Daten eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO erforderlich ist, wird diese zwischen den Parteien gesondert abgeschlossen und bildet einen integralen Bestandteil dieses Vertrages.


§ 14 Haftung

14.1. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen haften die Vertragsparteien nach den gesetzlichen Bestimmungen.

14.2. Die Haftung der Vertragsparteien für Schäden aus leicht fahrlässigen Verletzungen von vertragswesentlichen Pflichten ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung die jeweils haftende Vertragspartei bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die jeweils anderen Vertragspartei regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

14.3. Von Schadensersatzansprüchen Dritter, welche im ursächlichen Zusammenhang mit der Erfüllung der jeweiligen Vertragspflichten durch eine Vertragspartei stehen, stellt diese Vertragspartei die jeweils andere von dem Dritten in Anspruch genommene Vertragspartei nur insoweit frei, wie die Schadensersatzansprüche Dritter dem Grund und/oder der Höhe nach über ihre Haftung nach den vorstehenden Bestimmungen nicht hinausgehen.

14.4. Im Übrigen ist die Haftung der Vertragsparteien ausgeschlossen. Die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt jedoch unberührt.

14.5. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Vertragsparteien.


§ 15 Gewährleistung

15.1. Ist die Leistung des Auftragnehmers mangelhaft i. S. d. § 633 BGB, richten sich die Gewährleistungsansprüche nach den nachstehenden Bestimmungen. Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängel bestehen jedoch nicht, wenn die von ohm gerügte Mängel auf einer Verletzung seiner vertraglichen Mitwirkungspflichten beruhen. Die Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen auch in dem Fall, dass der Auftraggeber das Werk trotz Kenntnis des Mangels vorbehaltlos abnimmt.

15.2. Bei Nicht- oder Schlechterbringung der Reinigungsleistungen steht dem Auftraggeber ein Anspruch Nacherfüllung zu. Neben der Mangelanzeige hat der Auftraggeber eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen, es sei denn, eine Fristsetzung ist nach § 633 BGB entbehrlich.

15.3. Der Auftragnehmer hat die für die Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen zu tragen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern, entweder nach § 275 II u. III BGB oder wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Nach Fehlschlagen der Nacherfüllung oder nach erfolglosem Fristablauf ist der Auftraggeber berechtigt, die Reinigungsmängel auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen zu lassen, es sei denn, der Auftragnehmer verweigert die Nacherfüllung zu Recht. Desweiteren steht dem Auftraggeber das Recht zu, gemäß § 634 Nr. 3 BGB die Vergütung zu mindern oder von diesem Vertrag zurückzutreten bzw. ihn zu kündigen.

15.4. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer wegen eines Mangels bestehen nicht, es sei denn, es liegen die Vorraussetzungen für die Haftung des Auftragnehmers nach Bestimmungen des Paragrafen "Haftung" dieses Vertrages vor.


§ 16 Versicherung

16.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die von ihm zu erbringende Reinigungsleistung durch eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer in der Branche des Auftragnehmers als dem Vertragsrisiko angemessen anzusehenden Deckungssumme abzusichern.

16.2. Der Versicherungsschutz hat für die gesamte Laufzeit dieses Vertrages zu bestehen und hat alle Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden zu decken, die durch die Erbringung der Reinigungsleistung entstehen könnten.

16.3. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Anforderung des Auftraggebers den Versicherungsschutz jederzeit nachzuweisen und gegebenenfalls veränderten Umständen anzupassen.


§ 17 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

17.1. Gegen die Forderungen einer Vertragspartei aus diesem Vertrag kann die jeweils andere Vertragspartei mit eigenen Ansprüchen nur aufrechnen, wenn und soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

17.2. Ein Zurückbehaltungsrecht gegen die Forderung einer Vertragspartei aus diesem Vertrag kann die jeweils andere Vertragspartei nur geltend machen, wenn es auf ihren Ansprüchen aus diesem Vertrag beruht.


§ 18 Vertragsübertragung

18.1. Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag dürfen weder gänzlich noch zum Teil von einer Vertragspartei ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei auf einen Dritten übertragen werden.

18.2. Dies gilt nicht im Falle einer Umfirmierung, einer Fusion mit einem anderen Unternehmen oder einer anderen Form der Umwandlung, die die rechtliche Identität der Vertragspartei nicht wesentlich ändert.


§ 19 Mitteilungen

19.1. Die Anschriften der Vertragsparteien, an die alle schriftlichen Mitteilungen in Verbindung mit diesem Vertrag gesendet werden sollen, lauten wie folgt:

a.) ________

________


b.) ________

________

19.2. Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche Änderungen ihrer Anschriften an die andere Partei mitzuteilen.


§ 20 Keine Nebenabreden

20.1. Bestandteil dieses Vertrages sind die ihm beigefügten folgenden Anlagen:

________

20.2. Die in diesem Vertrag einschließlich Anlagen getroffenen Regelungen sind abschließend. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.


§ 21 Schriftform

21.1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schrifterfordernis.

21.2. Ausdrücklich und individuell ausgehandelte Absprachen bezüglich geänderter Vertragsinhalte sind hiervon ausgenommen und sind wirksam, auch wenn sie mündlich getroffen worden sind.


§ 22 Geltendes Recht

22.1. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Die Anwendung der Regeln des internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen, soweit sie zur Anwendung des ausländischen Rechts führen würde.

22.2. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Gerichtsstand.


§ 23 Salvatorische Klausel

Sollte einer der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hiervon nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen berührt. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine wirksame Bestimmung als vereinbart gilt, die dem von Vertragsparteien ursprünglich mit der unwirksamen Bestimmungen verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt im Falle einer tatsächlich undurchführbaren Bestimmung dieses Vertrages.




_________________________________

Ort, Datum






_________________________________

Unterschrift Auftraggeber






_________________________________

Unterschrift Auftragnehmer