Reitbeteiligungsvertrag

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Hier sollte entschieden werden, ob es sich beim Halter des Pferdes um einen Mensch oder ein Unternehmen / Verein handelt. Der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h. als Träger von Rechten und Pflichten, fällt unter die Kategorie der natürlichen Person. Unter die zweite Kategorie fallen alle juristischen Personen (des Privatrechts und des öffentlichen Rechts), d. h. Rechtspersonen, die keine Menschen sind. Dazu zählen insbesondere: Gesellschaften, Stiftungen, Vereine, Anstalten, Körperschaften, Organisationen etc.

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Zwischen


Herr ________

________

- im folgenden Pferdehalter -


und


Herr ________

________

- im folgenden Reitbeteiligter -

Herr ________

________

- im folgenden gesetzlicher Vertreter -


wird folgender Reitbeteiligungsvertrag vereinbart:




§ 1 Vertragsgegenstand

1.1. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass der Pferdehalter der Reitbeteiligung im Rahmen eines Mietvertrages das Recht einräumt, folgendes Pferd zu reiten:

  • Name: ________
  • Geschlecht: Stute
  • Rasse: ________
  • Lebensnummer: ________

1.2. Die Reitbeteiligung darf das Pferd in folgendem Zeitraum, an vorher vereinbarten Wochentagen, nutzen: ________.

Weiterhin verpflichtet sich die Reitbeteiligung zur Nutzung des Pferdes an folgenden, vorher vereinbarten, Wochentagen: ________.

1.3. Die Nutzung umfasst folgende rein freizeitliche Zwecke:

  • ________

1.4. Die Teilnahme an Turnieren wird in § 2 geregelt.

1.5. Jegliche andere Nutzung bedarf der vorherigen Absprache mit dem Pferdehalter.

1.6. Der Pferdehalter weist ausdrücklich darauf hin, dass das Pferd folgende Besonderheiten hat:

________


§ 2 Teilnahme an Turnieren bzw. Wettbewerben

2.1. Der Reitbeteiligung ist die Teilnahme an Turnieren bzw. Wettbewerben mit dem in § 1 genannten Pferd in folgenden Disziplinen gestattet:

  • ________

2.2. Die Teilnahme ist auf folgende Anzahl von Veranstaltungen pro Jahr beschränkt: ________.

2.3. Die Reitbeteiligung verpflichtet sich, dem Pferdehalter die jeweilige Teilnahme an solchen Veranstaltungen rechtzeitig, mindestens aber in folgendem Zeitraum vorher, mitzuteilen: ________.

2.4. Die Teilnahme an den Veranstaltungen, wie der erforderliche Transport, erfolgen auf eigene Gefahr. Soweit gesetzlich möglich wird die rechtliche Haftung des Pferdehalters ausgeschlossen. Für die Erfüllung der Voraussetzungen der Teilnahme der Veranstalter ist die Reitbeteiligung selbst verantwortlich.

2.5. Die Reitbeteiligung verpflichtet sich dazu, sowohl während des Transports wie auch während der Veranstaltungen, alle gesetzlichen Vorschriften zu beachten und auch nur nach dem Wohle des Pferdes zu handeln.

2.6. Preisgelder stehen der Reitbeteiligung zu ________% zu und dem Pferdehalter zu ________ % zu.


§ 3 Dauer des Vertrages

3.1. Der Vertrag wird auf bestimmte Zeit geschlossen und beginnt am: ________ und endet am: ________.

3.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hierbei unberührt. Ein solcher liegt beispielsweise dann vor, wenn die Reitbeteiligung gegen die vertraglichen Pflichten aus § 3 wiederholt verstößt.


§ 4 Pflichten der Reitbeteiligung

4.1. Die Reitbeteiligung verpflichtet sich, beim Reiten immer eine den jeweils gültigen Normen entsprechende Reitkappe, sowie beim Reiten im Gelände oder Springreiten eine normgerechte Sicherheitsweste zu tragen.

4.2. Beim Umgang mit dem Pferd sollte immer auf art- und tierschutzgerechtes Verhalten geachtet werden, insbesondere sollte das Tier nicht überfordert werden.

4.3. Die Überlassung des Tieres an Dritte ist nicht erlaubt. Dies gilt sowohl, wenn dies entgeltlich wie auch unentgeltlich erfolgt.

4.4. Reitbeteiligung verpflichtet sich dazu, die Stall- und Anlageordnungen folgenden Stalles zu beachten: ________. Dies bedeutet auch, nur die im Gelände für Reitzwecken freigegebenen Straßen und Wege zu benutzen.

4.5. Bei Erkrankung oder Verletzung des Pferdes ist die Reitbeteiligung verpflichtet, den Pferdehalter sofort hierüber zu informieren.

4.6. Die Reitbeteiligung verpflichtet sich auf eigene Kosten Reitunterricht zu nehmen. Dies erfolgt wie folgt: ________.


§ 5 Kostenbeteiligung

5.1. Die Reitbeteiligung zahlt an den Pferdehalter ________ folgenden Betrag: ________ Euro. Dieser Betrag dient zur Beteiligung an den Kosten der Haltung des Pferdes, die insbesondere Futter-, Einstell-, Tierarzt- und Hufschmiedkosten umfassen.

5.2. Der Kostenbeteiligungsbetrag wird monatlich spätestens bis zum dritten Werktag, per Überweisung, bezahlt.

5.3. Die Überweisung der Kostenbeteiligung erfolgt auf folgendes Konto:

Kontoinhaber: ________

IBAN: ________

BIC: ________

Bankinstitut: ________

5.4. Die Zahlungsverpflichtung bleibt auch dann bestehen, wenn die Reitbeteiligung das Pferd aufgrund urlaubsbedingter, krankheitsbedingter oder sonstiger Ausfallzeiten nicht nutzt. Sie entfällt, wenn das Pferd länger als folgender Zeitraum nicht mehr vertragsgemäß nutzbar ist: ________.


§ 6 Haftung

6.1. Pferdehalter und Reitbeteiligung erklären hiermit wechselseitig einem unwiderruflichen Haftungsausschluss. Sie verzichten im Schadensfall wechselseitig auf alle Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund. Dies gilt insbesondere für Ansprüche des Pferdehalters gegen die Reitbeteiligung aus Schäden am Pferd oder der Ausrüstung, als auch Ansprüche Reitbeteiligung gegen den Pferdehalter im Rahmen der Tierhalterhaftpflicht wegen Schäden aufgrund des Verhaltens des Tieres.

6.2. Unberührt hiervon bleibt die Haftung aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Ausschluss der Haftung gilt auch nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung einer Vertragspartei beruhen.

6.3. Die Reitbeteiligung stellt den Pferdehalter im Innenverhältnis von Ansprüchen Dritter frei, insbesondere von Ansprüchen der Kranken- oder Sozialversicherungen, soweit gesetzlich möglich.


§ 7 Erklärung der gesetzlichen Vertreter bzw. Eltern

7.1. Die gesetzlichen Vertreter versichern, dass sie mit der Reitbeteiligung von ________ einverstanden sind.

7.2. Die gesetzlichen Vertreter versichern auch, dass sich über die Risiken bewusst sind und diese so weit wie möglich durch Versicherungen abgedeckt haben.

7.3. Die gesetzlichen Vertreter verpflichten sich dazu, ihrer Aufsichtspflicht während der vertraglich vereinbarten Nutzung des Pferdes ausreichend nachzukommen. Der Pferdehalter weist ausdrücklich darauf hin, dass dieser keine Aufsichtspflicht trägt, sondern dass diese ausschließlich Pflicht des gesetzlichen Vertreters ist. Eine Überlassung auf Dritte ist auch nicht zugelassen.

7.4. Die gesetzlichen Vertreter verpflichten sich dazu, dass nur die Reitbeteiligung das Pferd nutzt, Dritte (gleich ob minder- oder volljährig) sind von der Nutzung ausgeschlossen.


§ 8 5858588828282252222

________. 8252552222 525 55252252222 582828 52525528 82555222 525 58558222252, 5828 2882 5585 255 558 5855822225225225525288 828882.

________. 5288222 28222822 828282252222 582825 525282855522 528852852 8282 2525 825522, 8855 582555585 582 28528522282 525 5858222 828282252222 28852 8255552.






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Zwischen


Herr ________

________

- im folgenden Pferdehalter -


und


Herr ________

________

- im folgenden Reitbeteiligter -

Herr ________

________

- im folgenden gesetzlicher Vertreter -


wird folgender Reitbeteiligungsvertrag vereinbart:




§ 1 Vertragsgegenstand

1.1. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass der Pferdehalter der Reitbeteiligung im Rahmen eines Mietvertrages das Recht einräumt, folgendes Pferd zu reiten:

  • Name: ________
  • Geschlecht: Stute
  • Rasse: ________
  • Lebensnummer: ________

1.2. Die Reitbeteiligung darf das Pferd in folgendem Zeitraum, an vorher vereinbarten Wochentagen, nutzen: ________.

Weiterhin verpflichtet sich die Reitbeteiligung zur Nutzung des Pferdes an folgenden, vorher vereinbarten, Wochentagen: ________.

1.3. Die Nutzung umfasst folgende rein freizeitliche Zwecke:

  • ________

1.4. Die Teilnahme an Turnieren wird in § 2 geregelt.

1.5. Jegliche andere Nutzung bedarf der vorherigen Absprache mit dem Pferdehalter.

1.6. Der Pferdehalter weist ausdrücklich darauf hin, dass das Pferd folgende Besonderheiten hat:

________


§ 2 Teilnahme an Turnieren bzw. Wettbewerben

2.1. Der Reitbeteiligung ist die Teilnahme an Turnieren bzw. Wettbewerben mit dem in § 1 genannten Pferd in folgenden Disziplinen gestattet:

  • ________

2.2. Die Teilnahme ist auf folgende Anzahl von Veranstaltungen pro Jahr beschränkt: ________.

2.3. Die Reitbeteiligung verpflichtet sich, dem Pferdehalter die jeweilige Teilnahme an solchen Veranstaltungen rechtzeitig, mindestens aber in folgendem Zeitraum vorher, mitzuteilen: ________.

2.4. Die Teilnahme an den Veranstaltungen, wie der erforderliche Transport, erfolgen auf eigene Gefahr. Soweit gesetzlich möglich wird die rechtliche Haftung des Pferdehalters ausgeschlossen. Für die Erfüllung der Voraussetzungen der Teilnahme der Veranstalter ist die Reitbeteiligung selbst verantwortlich.

2.5. Die Reitbeteiligung verpflichtet sich dazu, sowohl während des Transports wie auch während der Veranstaltungen, alle gesetzlichen Vorschriften zu beachten und auch nur nach dem Wohle des Pferdes zu handeln.

2.6. Preisgelder stehen der Reitbeteiligung zu ________% zu und dem Pferdehalter zu ________ % zu.


§ 3 Dauer des Vertrages

3.1. Der Vertrag wird auf bestimmte Zeit geschlossen und beginnt am: ________ und endet am: ________.

3.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hierbei unberührt. Ein solcher liegt beispielsweise dann vor, wenn die Reitbeteiligung gegen die vertraglichen Pflichten aus § 3 wiederholt verstößt.


§ 4 Pflichten der Reitbeteiligung

4.1. Die Reitbeteiligung verpflichtet sich, beim Reiten immer eine den jeweils gültigen Normen entsprechende Reitkappe, sowie beim Reiten im Gelände oder Springreiten eine normgerechte Sicherheitsweste zu tragen.

4.2. Beim Umgang mit dem Pferd sollte immer auf art- und tierschutzgerechtes Verhalten geachtet werden, insbesondere sollte das Tier nicht überfordert werden.

4.3. Die Überlassung des Tieres an Dritte ist nicht erlaubt. Dies gilt sowohl, wenn dies entgeltlich wie auch unentgeltlich erfolgt.

4.4. Reitbeteiligung verpflichtet sich dazu, die Stall- und Anlageordnungen folgenden Stalles zu beachten: ________. Dies bedeutet auch, nur die im Gelände für Reitzwecken freigegebenen Straßen und Wege zu benutzen.

4.5. Bei Erkrankung oder Verletzung des Pferdes ist die Reitbeteiligung verpflichtet, den Pferdehalter sofort hierüber zu informieren.

4.6. Die Reitbeteiligung verpflichtet sich auf eigene Kosten Reitunterricht zu nehmen. Dies erfolgt wie folgt: ________.


§ 5 Kostenbeteiligung

5.1. Die Reitbeteiligung zahlt an den Pferdehalter ________ folgenden Betrag: ________ Euro. Dieser Betrag dient zur Beteiligung an den Kosten der Haltung des Pferdes, die insbesondere Futter-, Einstell-, Tierarzt- und Hufschmiedkosten umfassen.

5.2. Der Kostenbeteiligungsbetrag wird monatlich spätestens bis zum dritten Werktag, per Überweisung, bezahlt.

5.3. Die Überweisung der Kostenbeteiligung erfolgt auf folgendes Konto:

Kontoinhaber: ________

IBAN: ________

BIC: ________

Bankinstitut: ________

5.4. Die Zahlungsverpflichtung bleibt auch dann bestehen, wenn die Reitbeteiligung das Pferd aufgrund urlaubsbedingter, krankheitsbedingter oder sonstiger Ausfallzeiten nicht nutzt. Sie entfällt, wenn das Pferd länger als folgender Zeitraum nicht mehr vertragsgemäß nutzbar ist: ________.


§ 6 Haftung

6.1. Pferdehalter und Reitbeteiligung erklären hiermit wechselseitig einem unwiderruflichen Haftungsausschluss. Sie verzichten im Schadensfall wechselseitig auf alle Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund. Dies gilt insbesondere für Ansprüche des Pferdehalters gegen die Reitbeteiligung aus Schäden am Pferd oder der Ausrüstung, als auch Ansprüche Reitbeteiligung gegen den Pferdehalter im Rahmen der Tierhalterhaftpflicht wegen Schäden aufgrund des Verhaltens des Tieres.

6.2. Unberührt hiervon bleibt die Haftung aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Ausschluss der Haftung gilt auch nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung einer Vertragspartei beruhen.

6.3. Die Reitbeteiligung stellt den Pferdehalter im Innenverhältnis von Ansprüchen Dritter frei, insbesondere von Ansprüchen der Kranken- oder Sozialversicherungen, soweit gesetzlich möglich.


§ 7 Erklärung der gesetzlichen Vertreter bzw. Eltern

7.1. Die gesetzlichen Vertreter versichern, dass sie mit der Reitbeteiligung von ________ einverstanden sind.

7.2. Die gesetzlichen Vertreter versichern auch, dass sich über die Risiken bewusst sind und diese so weit wie möglich durch Versicherungen abgedeckt haben.

7.3. Die gesetzlichen Vertreter verpflichten sich dazu, ihrer Aufsichtspflicht während der vertraglich vereinbarten Nutzung des Pferdes ausreichend nachzukommen. Der Pferdehalter weist ausdrücklich darauf hin, dass dieser keine Aufsichtspflicht trägt, sondern dass diese ausschließlich Pflicht des gesetzlichen Vertreters ist. Eine Überlassung auf Dritte ist auch nicht zugelassen.

7.4. Die gesetzlichen Vertreter verpflichten sich dazu, dass nur die Reitbeteiligung das Pferd nutzt, Dritte (gleich ob minder- oder volljährig) sind von der Nutzung ausgeschlossen.


§ 8 5858588828282252222

________. 8252552222 525 55252252222 582828 52525528 82555222 525 58558222252, 5828 2882 5585 255 558 5855822225225225525288 828882.

________. 5288222 28222822 828282252222 582825 525282855522 528852852 8282 2525 825522, 8855 582555585 582 28528522282 525 5858222 828282252222 28852 8255552.






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