Schenkungsvertrag

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Hier sollte ausgewählt werden, was Bestandteil des Schenkungsvertrages ist. Entsprechend der Wahl entstehen verschiedene Voraussetzungen zum Schenkungsvertrag. Bei Immobilien ist der Grundbucheintrag zu beachten (dafür sollten die Angaben im Grundbuch bereitgehalten werden). Die notariellen Voraussetzungen müssen beachtet werden. Gegenstände umfassen alle mobilen beweglichen Sachen, wie Auto, Motorrad, Möbel, Gemälde usw. Geldbeträge sind Geldsummen, die überwiesen werden oder in bar abgegeben werden (hier besteht ein Wahlrecht).

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Zwischen


________
geboren am ________, in ________,
wohnhaft in ________

- nachfolgend Schenker genannt -


und

________
geboren am ________, in ________,
wohnhaft in ________

- nachfolgend Beschenkter genannt -


wird folgender Vertrag geschlossen:


§ 1 Grundbuchstand

1.1. Der Schenker ist im Grundbuch des ________, in:

Gemarkung: ________

Blatt: ________

Flurstück Nr.: ________

Quadratmeter: ________ qm

1.2. Das Grundstück ist mit folgenden Lasten belastet:

________


§ 2 Schenkung

2.1. Der Schenker überträgt dem Beschenkten das unter § 1 dieses Vertrages näher bezeichnetes Grundstück mit allen Rechten, Pflichten, Bestandteilen und dem Zubehör im Wege der Schenkung zum Alleineigentum.

2.2. Der Beschenkte nimmt die Schenkung an.


§ 3 Auflage

3.1. Der Schenker behält weiterhin das Recht, die Immobilie bis an sein bzw. ihr Lebensende zu bewohnen und zu nutzen.

3.2. Die Schenkung ist an folgende Auflagen gebunden:

________


§ 4 Auflassung

4.1. Die Parteien sind sich über den Eigentumsübergang an der Immobilie einig und bewilligen und beantragen die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch.

4.2. Die Parteien verzichten auf die Eintragung einer Auflassungsvormerkung gem. § 883 BGB.


§ 5 Besitz, Nutzungen, Lasten

5.1. Der Übernehmer kann die Immobilie mit sofortiger Wirkung in Besitz nehmen.

5.2. Mit dem heutigen Tage gehen auch die Nutzungen, Lasten, insbesondere die laufenden Steuern und öffentlichen Abgaben, die Gefahr eines zufälligen Untergangs und einer zufälligen Verschlechterung, die Verkehrssicherungspflicht sowie Rechte und Verpflichtungen aus den das Grundstück und Gebäude betreffenden Versicherungsverträgen auf den Beschenkten über.


§ 6 Erbanrechnung

Der Beschenkte ist Ehegatte des Schenkers. Ihm steht bei Tod des Schenkers ein Erbteil nach den gesetzlichen Bestimmungen zu. Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Wert des unter § 1 dieses Vertrages näher bezeichnete Immobilie bei der späteren Erbauseinandersetzung auf den Erbteilsanspruch angerechnet werden soll.


§
7 Geltung des deutschen Schenkungsrechts

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Vorschriften treten die gesetzlichen Vorschriften. Soweit eine Frage in diesem Vertrag nicht ausdrücklich geregelt ist, wird zwischen den Parteien vereinbart, dass ersatzweise die Regeln des deutschen Rechts, insbesondere des Schenkungsrechts (§§ 516 ff. BGB), gelten.


§ 8 Schlussbestimmungen

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.


§ 9 528222 525 5225252, 2252

882 528222 525 82552525522 525 528 52882528 582828 525255228 25522 525 8288522222.







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Ort, Datum







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Schenker






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________
geboren am ________, in ________,
wohnhaft in ________

- nachfolgend Schenker genannt -


und

________
geboren am ________, in ________,
wohnhaft in ________

- nachfolgend Beschenkter genannt -


wird folgender Vertrag geschlossen:


§ 1 Grundbuchstand

1.1. Der Schenker ist im Grundbuch des ________, in:

Gemarkung: ________

Blatt: ________

Flurstück Nr.: ________

Quadratmeter: ________ qm

1.2. Das Grundstück ist mit folgenden Lasten belastet:

________


§ 2 Schenkung

2.1. Der Schenker überträgt dem Beschenkten das unter § 1 dieses Vertrages näher bezeichnetes Grundstück mit allen Rechten, Pflichten, Bestandteilen und dem Zubehör im Wege der Schenkung zum Alleineigentum.

2.2. Der Beschenkte nimmt die Schenkung an.


§ 3 Auflage

3.1. Der Schenker behält weiterhin das Recht, die Immobilie bis an sein bzw. ihr Lebensende zu bewohnen und zu nutzen.

3.2. Die Schenkung ist an folgende Auflagen gebunden:

________


§ 4 Auflassung

4.1. Die Parteien sind sich über den Eigentumsübergang an der Immobilie einig und bewilligen und beantragen die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch.

4.2. Die Parteien verzichten auf die Eintragung einer Auflassungsvormerkung gem. § 883 BGB.


§ 5 Besitz, Nutzungen, Lasten

5.1. Der Übernehmer kann die Immobilie mit sofortiger Wirkung in Besitz nehmen.

5.2. Mit dem heutigen Tage gehen auch die Nutzungen, Lasten, insbesondere die laufenden Steuern und öffentlichen Abgaben, die Gefahr eines zufälligen Untergangs und einer zufälligen Verschlechterung, die Verkehrssicherungspflicht sowie Rechte und Verpflichtungen aus den das Grundstück und Gebäude betreffenden Versicherungsverträgen auf den Beschenkten über.


§ 6 Erbanrechnung

Der Beschenkte ist Ehegatte des Schenkers. Ihm steht bei Tod des Schenkers ein Erbteil nach den gesetzlichen Bestimmungen zu. Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Wert des unter § 1 dieses Vertrages näher bezeichnete Immobilie bei der späteren Erbauseinandersetzung auf den Erbteilsanspruch angerechnet werden soll.


§
7 Geltung des deutschen Schenkungsrechts

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Vorschriften treten die gesetzlichen Vorschriften. Soweit eine Frage in diesem Vertrag nicht ausdrücklich geregelt ist, wird zwischen den Parteien vereinbart, dass ersatzweise die Regeln des deutschen Rechts, insbesondere des Schenkungsrechts (§§ 516 ff. BGB), gelten.


§ 8 Schlussbestimmungen

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.


§ 9 528222 525 5225252, 2252

882 528222 525 82552525522 525 528 52882528 582828 525255228 25522 525 8288522222.







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