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________, den ________
Rückforderung zu viel entrichteter Mitgliedsbeiträge
Sehr geehrte Damen und Herren,
Aufgrund der durch COVID-19 bedingten Schließungen war Ihr Studio für einen Zeitraum von insgesamt einem Monat geschlossen. Dennoch wurden Ihrerseits weiterhin Mitgliedsbeiträge in Höhe von ________ monatlich von meinem Bankkonto eingezogen.
Der Bundesgerichtshof hat mittlerweile (Urteil vom 04. Mai 2022, AZ: XII ZR 64/21) entschieden, dass Mitglieder einen Anspruch auf Rückzahlung der während des Zeitraums der pandemiebedingten Schließung zu viel entrichteten Mitgliedsbeiträge haben.
Durch die erfolgten Schließungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus konnte die vertragliche geschuldete Leistung Ihrerseits nicht erfüllt werden. Durch die Schließung ist die Erfüllung der Hauptleistungspflicht unmöglich geworden. Sie haben dadurch aber in der Folge auch Ihren Anspruch auf die Gegenleistung (Zahlung der Mitgliedsbeiträge) gem. § 326 Abs. 1 BGB verloren. 52 258822, 82 52222 525 585585225 2585 § 582 828 28852 25 8288222 8555852 – 828 825582522522525 5222288852282 255 522 22282528522522 52825552 - 82588252 525 285588225 2585 § 855 888. 2 828 2552585228885 522 82825585 552 582 2222282882522.
Vorliegend wurden für den Zeitraum von einem Monat unberechtigt Mitgliedsbeiträge eingezogen. Daher sind die zu viel entrichteten Mitgliedsbeiträge gem. §§ 326 Abs. 4, 346 ff. BGB in Höhe von ________ € zurückzuzahlen.
Bitte überweisen Sie den zu erstattenden Betrag auf folgendes Konto:
Kreditinsitut: ________
Kontoinhaber: ________
IBAN: ________
BIC: ________
Aus diesem Grund fordere ich Sie auf, binnen zwei Wochen die zu erstattenden Mitgliedsbeiträge in Höhe von ________ € auf oben genanntes Konto zu überweisen.
Mit freundlichen Grüßen
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Rückforderung zu viel entrichteter Mitgliedsbeiträge
Sehr geehrte Damen und Herren,
Aufgrund der durch COVID-19 bedingten Schließungen war Ihr Studio für einen Zeitraum von insgesamt einem Monat geschlossen. Dennoch wurden Ihrerseits weiterhin Mitgliedsbeiträge in Höhe von ________ monatlich von meinem Bankkonto eingezogen.
Der Bundesgerichtshof hat mittlerweile (Urteil vom 04. Mai 2022, AZ: XII ZR 64/21) entschieden, dass Mitglieder einen Anspruch auf Rückzahlung der während des Zeitraums der pandemiebedingten Schließung zu viel entrichteten Mitgliedsbeiträge haben.
Durch die erfolgten Schließungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus konnte die vertragliche geschuldete Leistung Ihrerseits nicht erfüllt werden. Durch die Schließung ist die Erfüllung der Hauptleistungspflicht unmöglich geworden. Sie haben dadurch aber in der Folge auch Ihren Anspruch auf die Gegenleistung (Zahlung der Mitgliedsbeiträge) gem. § 326 Abs. 1 BGB verloren. 52 258822, 82 52222 525 585585225 2585 § 582 828 28852 25 8288222 8555852 – 828 825582522522525 5222288852282 255 522 22282528522522 52825552 - 82588252 525 285588225 2585 § 855 888. 2 828 2552585228885 522 82825585 552 582 2222282882522.
Vorliegend wurden für den Zeitraum von einem Monat unberechtigt Mitgliedsbeiträge eingezogen. Daher sind die zu viel entrichteten Mitgliedsbeiträge gem. §§ 326 Abs. 4, 346 ff. BGB in Höhe von ________ € zurückzuzahlen.
Bitte überweisen Sie den zu erstattenden Betrag auf folgendes Konto:
Kreditinsitut: ________
Kontoinhaber: ________
IBAN: ________
BIC: ________
Aus diesem Grund fordere ich Sie auf, binnen zwei Wochen die zu erstattenden Mitgliedsbeiträge in Höhe von ________ € auf oben genanntes Konto zu überweisen.
Mit freundlichen Grüßen
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