Software as a Service Vertrag

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Hier bitte angeben, ob es sich bei dem Anbieter der Software um eine natürliche oder um eine juristische Person handelt. Der Anbieter ist der sog. Provider der Software. Unter die erste Kategorie fallen alle juristischen Personen (des Privatrechts und des öffentlichen Rechts), d.h. Rechtspersonen, die keine Menschen sind. Dazu zählen insbesondere: Gesellschaften, Stiftungen, Vereine, Anstalten, Körperschaften, Organisationen, etc. Der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d.h. als Träger von Rechten und Pflichten, fällt unter die Kategorie der natürlichen Person.

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SOFTWARE AS A SERVICE (SAAS) VERTRAG


Zwischen


________
________

- nachfolgend Anbieter genannt -


und


________
________

- nachfolgend Kunde genannt -


wird folgende Vereinbarung getroffen:



§ 1 Vertragsgegenstand

1.1. Vertragsgegenstand ist die Überlassung von Software.

1.2. Der Anbieter stellt dem Kunden während der Laufzeit dieses Vertrages die Nutzung der Software „________" zu eigenen Zwecken zur Verfügung.

1.3. Zugriff und Nutzung der auf Servern des Anbieters gespeicherter Software erfolgen über eine Internetverbindung durch die Verwendung eines Internet-Browsers. Die Software ist über folgende Webseite erreichbar: ________.

1.4. Zu den wesentlichen vertraglichen Funktionen der Software gehören Folgende:

________

1.5. Der Anbieter bietet dem Kunden die Software stets in der aktuellsten Version an.

1.6. Der Anbieter hat den Kunden spätestens ________ vor jedem Update von der Aktualisierung der Software zu unterrichten. Die Aktualisierung der Software hat nur dann zu erfolgen, wenn diese dem Kunden zumutbar ist. Die Aktualisierung der Software ist dem Kunden in folgendem Zeitraum zumutbar:

________

1.7. Während des Aktualisierungsvorgangs wird der Anbieter von seiner Vertragspflicht aus § 1 Abs. 2 dieses Vertrages befreit


§ 2 Beginn und Laufzeit des Nutzungsverhältnisses

2.1. Dieser Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft und endet am ________.

2.2. Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten, sofern die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die außerordentliche Kündigung ist grundsätzlich immer dann möglich, wenn wesentliche Bedingungen des Vertrags nicht eingehalten werden oder ein objektiv begründeter Vertrauensverlust zum Vertragspartner eingetreten ist, d.h. die Fortsetzung des Vertrags bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin oder dem befristeten Vertragsende nicht zumutbar ist. Folgende Umstände begründen auch einen wichtigen Grund:

________

2.3. Eine wirksame Kündigung bedarf stets der Schriftform.


§ 3 Vergütung

3.1. Im Gegenzug zu den Leistungen des Anbieters hat der Kunde eine entsprechende Vergütung zu erbringen.

3.2. Die Vergütung erfolgt unabhängig vom genutzten Volumen.

3.3. Die Vergütung beträgt ________ € (in Worten: ________) pro Monat. Der Anbieter hat dem Kunden für den vereinbarten Abrechnungszeitraum eine Rechnung zu stellen, die an diesen per Post zu senden ist.

3.4. Alle Kosten sind vom Kunden innerhalb von spätestens 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung vollständig zu begleichen.

3.5. Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.


§ 4 Verfügbarkeit der Software

4.1. Der Anbieter weist den Kunden darauf hin, dass er keine 100%ige Verfügbarkeit der Software garantieren kann, wenn Einschränkungen oder Beeinträchtigungen entstehen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters stehen. Der Anbieter kann auch außerhalb der Fälle des § 1 Abs. 6 und 7 dieses Vertrages mit Zustimmung des Kunden für einen bestimmten Zeitraum von seiner Leistungspflicht befreit werden.

4.2. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich schriftlich (per Brief oder per E-Mail) darüber zu unterrichten, sobald die Software nicht verfügbar ist.


§ 5 Nutzungsrecht des Kunden, Zugriffsberechtigung

5.1. Der Kunde erhält an der Software ein auf die Laufzeit des vorliegenden Vertrages beschränktes Nutzungsrecht.

5.2. Es erfolgt keine körperliche Überlassung der Software. Die Software bleibt jederzeit auf dem Server des Anbieters.

5.3. Die Nutzung der Software wird festgelegten Nutzern bzw. Nutzergruppen gestattet, die in einer Anlage zu diesem Vertrag (Anlage 1) aufgelistet sind.

5.4. Die in Anlage 1 vereinbarten Nutzer erhalten eine Zugriffsberechtigung in Form eines Benutzernamen und eines Passworts. Benutzername und Passwort können vom jeweiligen Nutzer geändert werden, wobei folgende Voraussetzungen beachtet werden müssen:

________


§ 6 Schulung

Der Anbieter hat den Kunden entsprechend zu schulen.


§ 7 Support

Der Anbieter stellt dem Kunden zur Beseitigung von technischen Störungen und Behebung von Fehlern, die im Rahmen der Nutzung der Software aufkommen, telefonisch einen Kundendienst zur Verfügung. Der Kundendienst des Anbieters ist ________ erreichbar, und zwar folgendermaßen:

Telefonnr.: ________


§ 8 Mängelansprüche

8.1. Der Anbieter haftet für Mängel der Vertragsleistungen.

8.2. Ansprüche nach § 536a BGB, insbesondere die verschuldensunabhängige Garantiehaftung und das Selbstvornahmerecht betreffend, sind ausgeschlossen.

8.3. Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Software nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder sich nicht für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung eignet. Unerhebliche Abweichungen stellen keinen Mangel dar.

8.4. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich schriftlich (per Brief oder per E-Mail) von aufgetretenen Mängeln zu unterrichten.


§ 9 Haftung

9.1. Die Vertragsparteien haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

9.2. Der Anbieter haftet für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalspflichten). Dabei handelt es sich um solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung den Vertrag so wesentlich prägt, als dass deren Verletzung eine Gefährdung der Erreichung des Vertragszwecks darstellt, und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. Soweit die Kardinalspflichten fahrlässig verletzt wurden, ist der Schadensersatzanspruch des Kunden begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

9.3. Der Anbieter haftet außerdem gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und für Schäden, die durch die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden entstanden sind.

9.4. Der Anbieter haftet für Schäden seiner Erfüllungsgehilfen.


§ 10 8522522882885552252222

825 82882225 552222 28852 255 522 5258582 822 55252255222, 8222 525 5855522 555552 825552, 5588 28 525 55252 52225858822 552, 8522288852552222 5558525255522 525 5555585 888525258228822, 5588 82582522 222522222 55252255222 88252552522822882 825522 222222. 825 55252 882 588282 82552282528885 255 582 522282588822 525 828882525822 85222888525522 525 552 58282 828882 2525 55585 858222 5558525255522 828. 55585255522 25 858822.


§ 11 8522282288525522, 85222885522

________. 82852 525255282552225 8825 5525 825228885222, 252 585522 22582222822222225 85222 582 228222888522 85222885522828282252222, 828828225252 582 85222885522255258252552522 (85258), 28225558222.

________. 825 55252 55522 522 82882225 558 82852 282, 582 55585 582 8522522 525 52228552 222822522522 85222 552 522 822 82882225 82552282522222 525825 255 552588522 828225 52525528228885222 25 822885252 525 58282 255 582 85222888525522 552 28222 858252-525825 (88255) 25 825882825828222, 822252 5828 252 58282 525 52525528252588522 252255258885 882.


§ 12 Herausgabe und Löschung von Daten

12.1. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Anbieter sämtliche Daten, Unterlagen und Datenträger des Kunden, die der Anbieter im Zusammenhang mit diesem Vertrag erhalten hat, an den Kunden zurückzugeben, indem ihm diese ausgehändigt bzw. zum Download bereitgestellt werden.

12.2. Der Anbieter hat innerhalb von vier Wochen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sämtliche gespeicherte Daten des Kunden auf dem eigenen Server vollständig zu löschen.


§ 13 Geheimhaltung, Vertraulichkeit

13.1. Die Parteien sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gewordenen vertraulichen Informationen über die jeweils andere Partei dauerhaft geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben, aufzuzeichnen oder in anderer Weise zu verwerten, sofern die jeweils andere Partei der Offenlegung oder Verwendung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat oder die Informationen aufgrund Gesetzes, Gerichtsentscheidung oder Verwaltungsentscheidung offengelegt werden müssen. Liegt keine solche Zustimmung oder Offenlegung vor, sind die bekannt gewordenen Informationen nur zur Durchführung dieses Vertrages zu verwenden.

13.2. Der Kunde ist insbesondere zur Geheimhaltung hinsichtlich aller Inhalte der Software verpflichtet. Der Kunde darf die Zugriffsdaten (Benutzernamen und Passwörter) nicht an Dritte weitergeben.

13.3. Keine vertraulichen Informationen im Sinne des § 13 Abs. 1 dieses Vertrages sind Folgende:

  • Informationen, die der anderen Partei bereits zuvor bekannt waren.
  • Informationen, die allgemein bekannt sind.
  • Informationen, die der anderen Partei von einem Dritten offenbart wurden, ohne dass dieser dadurch eine Vertraulichkeitsverpflichtung verletzt hat.

13.4. Die Verpflichtungen aus diesem Paragraphen sind auch auf den Zeitraum nach Beendigung des Vertragsverhältnisses anzuwenden.


§ 14 Schlussbestimmungen

14.1. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss abzugeben sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

14.2. Diese Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Anderweitigen Geschäftsbedingungen des Anbieters, des Kunden oder Dritter wird hier hiermit ausdrücklich widersprochen.

14.3. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.

14.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder nach Vertragsschluss unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, über eine wirksame und zumutbare Ersatzregelung zu verhandeln, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Sinn und Zweck möglichst nahe kommt. Dies gilt auch im Falle einer Vertragslücke.

14.5. Anhänge zu diesem Vertrag sind Bestandteil dieses Vertrags.

14.6. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14.7. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag bestimmt sich nach den maßgeblichen Regeln der ZPO.

14.8. Dieser Vertrag wird in zwei gleich lautenden Ausfertigungen von den Vertragsparteien unterzeichnet.



________, den ________






................................................
________
vertreten durch: ________






................................................
________
vertreten durch: ________

Anlage 1: Liste der zugangsberechtigten Personen

Bitte jeweils eintragen: NAME (Vorname u. Nachname) - POSITION IM UNTERNEHMEN - BENUTZERNAME

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Zwischen


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- nachfolgend Anbieter genannt -


und


________
________

- nachfolgend Kunde genannt -


wird folgende Vereinbarung getroffen:



§ 1 Vertragsgegenstand

1.1. Vertragsgegenstand ist die Überlassung von Software.

1.2. Der Anbieter stellt dem Kunden während der Laufzeit dieses Vertrages die Nutzung der Software „________" zu eigenen Zwecken zur Verfügung.

1.3. Zugriff und Nutzung der auf Servern des Anbieters gespeicherter Software erfolgen über eine Internetverbindung durch die Verwendung eines Internet-Browsers. Die Software ist über folgende Webseite erreichbar: ________.

1.4. Zu den wesentlichen vertraglichen Funktionen der Software gehören Folgende:

________

1.5. Der Anbieter bietet dem Kunden die Software stets in der aktuellsten Version an.

1.6. Der Anbieter hat den Kunden spätestens ________ vor jedem Update von der Aktualisierung der Software zu unterrichten. Die Aktualisierung der Software hat nur dann zu erfolgen, wenn diese dem Kunden zumutbar ist. Die Aktualisierung der Software ist dem Kunden in folgendem Zeitraum zumutbar:

________

1.7. Während des Aktualisierungsvorgangs wird der Anbieter von seiner Vertragspflicht aus § 1 Abs. 2 dieses Vertrages befreit


§ 2 Beginn und Laufzeit des Nutzungsverhältnisses

2.1. Dieser Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft und endet am ________.

2.2. Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten, sofern die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die außerordentliche Kündigung ist grundsätzlich immer dann möglich, wenn wesentliche Bedingungen des Vertrags nicht eingehalten werden oder ein objektiv begründeter Vertrauensverlust zum Vertragspartner eingetreten ist, d.h. die Fortsetzung des Vertrags bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin oder dem befristeten Vertragsende nicht zumutbar ist. Folgende Umstände begründen auch einen wichtigen Grund:

________

2.3. Eine wirksame Kündigung bedarf stets der Schriftform.


§ 3 Vergütung

3.1. Im Gegenzug zu den Leistungen des Anbieters hat der Kunde eine entsprechende Vergütung zu erbringen.

3.2. Die Vergütung erfolgt unabhängig vom genutzten Volumen.

3.3. Die Vergütung beträgt ________ € (in Worten: ________) pro Monat. Der Anbieter hat dem Kunden für den vereinbarten Abrechnungszeitraum eine Rechnung zu stellen, die an diesen per Post zu senden ist.

3.4. Alle Kosten sind vom Kunden innerhalb von spätestens 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung vollständig zu begleichen.

3.5. Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.


§ 4 Verfügbarkeit der Software

4.1. Der Anbieter weist den Kunden darauf hin, dass er keine 100%ige Verfügbarkeit der Software garantieren kann, wenn Einschränkungen oder Beeinträchtigungen entstehen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters stehen. Der Anbieter kann auch außerhalb der Fälle des § 1 Abs. 6 und 7 dieses Vertrages mit Zustimmung des Kunden für einen bestimmten Zeitraum von seiner Leistungspflicht befreit werden.

4.2. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich schriftlich (per Brief oder per E-Mail) darüber zu unterrichten, sobald die Software nicht verfügbar ist.


§ 5 Nutzungsrecht des Kunden, Zugriffsberechtigung

5.1. Der Kunde erhält an der Software ein auf die Laufzeit des vorliegenden Vertrages beschränktes Nutzungsrecht.

5.2. Es erfolgt keine körperliche Überlassung der Software. Die Software bleibt jederzeit auf dem Server des Anbieters.

5.3. Die Nutzung der Software wird festgelegten Nutzern bzw. Nutzergruppen gestattet, die in einer Anlage zu diesem Vertrag (Anlage 1) aufgelistet sind.

5.4. Die in Anlage 1 vereinbarten Nutzer erhalten eine Zugriffsberechtigung in Form eines Benutzernamen und eines Passworts. Benutzername und Passwort können vom jeweiligen Nutzer geändert werden, wobei folgende Voraussetzungen beachtet werden müssen:

________


§ 6 Schulung

Der Anbieter hat den Kunden entsprechend zu schulen.


§ 7 Support

Der Anbieter stellt dem Kunden zur Beseitigung von technischen Störungen und Behebung von Fehlern, die im Rahmen der Nutzung der Software aufkommen, telefonisch einen Kundendienst zur Verfügung. Der Kundendienst des Anbieters ist ________ erreichbar, und zwar folgendermaßen:

Telefonnr.: ________


§ 8 Mängelansprüche

8.1. Der Anbieter haftet für Mängel der Vertragsleistungen.

8.2. Ansprüche nach § 536a BGB, insbesondere die verschuldensunabhängige Garantiehaftung und das Selbstvornahmerecht betreffend, sind ausgeschlossen.

8.3. Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Software nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder sich nicht für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung eignet. Unerhebliche Abweichungen stellen keinen Mangel dar.

8.4. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich schriftlich (per Brief oder per E-Mail) von aufgetretenen Mängeln zu unterrichten.


§ 9 Haftung

9.1. Die Vertragsparteien haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

9.2. Der Anbieter haftet für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalspflichten). Dabei handelt es sich um solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung den Vertrag so wesentlich prägt, als dass deren Verletzung eine Gefährdung der Erreichung des Vertragszwecks darstellt, und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. Soweit die Kardinalspflichten fahrlässig verletzt wurden, ist der Schadensersatzanspruch des Kunden begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

9.3. Der Anbieter haftet außerdem gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und für Schäden, die durch die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden entstanden sind.

9.4. Der Anbieter haftet für Schäden seiner Erfüllungsgehilfen.


§ 10 8522522882885552252222

825 82882225 552222 28852 255 522 5258582 822 55252255222, 8222 525 5855522 555552 825552, 5588 28 525 55252 52225858822 552, 8522288852552222 5558525255522 525 5555585 888525258228822, 5588 82582522 222522222 55252255222 88252552522822882 825522 222222. 825 55252 882 588282 82552282528885 255 582 522282588822 525 828882525822 85222888525522 525 552 58282 828882 2525 55585 858222 5558525255522 828. 55585255522 25 858822.


§ 11 8522282288525522, 85222885522

________. 82852 525255282552225 8825 5525 825228885222, 252 585522 22582222822222225 85222 582 228222888522 85222885522828282252222, 828828225252 582 85222885522255258252552522 (85258), 28225558222.

________. 825 55252 55522 522 82882225 558 82852 282, 582 55585 582 8522522 525 52228552 222822522522 85222 552 522 822 82882225 82552282522222 525825 255 552588522 828225 52525528228885222 25 822885252 525 58282 255 582 85222888525522 552 28222 858252-525825 (88255) 25 825882825828222, 822252 5828 252 58282 525 52525528252588522 252255258885 882.


§ 12 Herausgabe und Löschung von Daten

12.1. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Anbieter sämtliche Daten, Unterlagen und Datenträger des Kunden, die der Anbieter im Zusammenhang mit diesem Vertrag erhalten hat, an den Kunden zurückzugeben, indem ihm diese ausgehändigt bzw. zum Download bereitgestellt werden.

12.2. Der Anbieter hat innerhalb von vier Wochen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sämtliche gespeicherte Daten des Kunden auf dem eigenen Server vollständig zu löschen.


§ 13 Geheimhaltung, Vertraulichkeit

13.1. Die Parteien sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gewordenen vertraulichen Informationen über die jeweils andere Partei dauerhaft geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben, aufzuzeichnen oder in anderer Weise zu verwerten, sofern die jeweils andere Partei der Offenlegung oder Verwendung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat oder die Informationen aufgrund Gesetzes, Gerichtsentscheidung oder Verwaltungsentscheidung offengelegt werden müssen. Liegt keine solche Zustimmung oder Offenlegung vor, sind die bekannt gewordenen Informationen nur zur Durchführung dieses Vertrages zu verwenden.

13.2. Der Kunde ist insbesondere zur Geheimhaltung hinsichtlich aller Inhalte der Software verpflichtet. Der Kunde darf die Zugriffsdaten (Benutzernamen und Passwörter) nicht an Dritte weitergeben.

13.3. Keine vertraulichen Informationen im Sinne des § 13 Abs. 1 dieses Vertrages sind Folgende:

  • Informationen, die der anderen Partei bereits zuvor bekannt waren.
  • Informationen, die allgemein bekannt sind.
  • Informationen, die der anderen Partei von einem Dritten offenbart wurden, ohne dass dieser dadurch eine Vertraulichkeitsverpflichtung verletzt hat.

13.4. Die Verpflichtungen aus diesem Paragraphen sind auch auf den Zeitraum nach Beendigung des Vertragsverhältnisses anzuwenden.


§ 14 Schlussbestimmungen

14.1. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss abzugeben sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

14.2. Diese Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Anderweitigen Geschäftsbedingungen des Anbieters, des Kunden oder Dritter wird hier hiermit ausdrücklich widersprochen.

14.3. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.

14.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder nach Vertragsschluss unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, über eine wirksame und zumutbare Ersatzregelung zu verhandeln, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Sinn und Zweck möglichst nahe kommt. Dies gilt auch im Falle einer Vertragslücke.

14.5. Anhänge zu diesem Vertrag sind Bestandteil dieses Vertrags.

14.6. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14.7. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag bestimmt sich nach den maßgeblichen Regeln der ZPO.

14.8. Dieser Vertrag wird in zwei gleich lautenden Ausfertigungen von den Vertragsparteien unterzeichnet.



________, den ________






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vertreten durch: ________






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Anlage 1: Liste der zugangsberechtigten Personen

Bitte jeweils eintragen: NAME (Vorname u. Nachname) - POSITION IM UNTERNEHMEN - BENUTZERNAME

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