Sorgeerklärung

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Hier sollte die zutreffende Variante ausgewählt werden. Für die Abgabe einer Sorgeerklärung ist die Anerkennung bzw. die Feststellung der Vaterschaft zwingende Voraussetzung.

Bei der ersten Option haben der Vater und die Mutter beim Jugendamt eine übereinstimmende Vaterschaftsanerkennung abgegeben. Damit ist der Vater rechtlich anerkannt, und eine Sorgeerklärung ist möglich

Falls eine freiwillige Anerkennung ausblieb oder streitig war, kann ein Gericht die Vaterschaft feststellen (zweite Option). Mit dem entsprechenden Beschluss steht die Vaterschaft fest, und eine Sorgeerklärung kann danach ebenfalls erfolgen.

Ist keine Anerkennung erfolgt und liegt auch kein Gerichtsbeschluss vor (dritte Option), existiert rechtlich kein anerkannter Vater. In diesem Fall kann keine Sorgeerklärung für gemeinsames Sorgerecht abgegeben werden.

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Sorgeerklärung

Frau ________
geboren am ________ in ________
Staatsangehörigkeit: ________
Personalausweisnummer: ________

und

Herr ________
geboren am ________ in ________
Staatsangehörigkeit: ________
Personaulausweisnummer: ________

erklären übereinstimmend:

(1) Wir sind nicht miteinander verheiratet.

(2) Frau ________ ist die Mutter des am ________ in ________ geborenen Kindes ________.

(3) Herr ________ hat die Vaterschaft für das vorgenannte Kind durch Urkunde des Jugendamtes der Stadt ________ anerkannt.

(4) 285 25285522 582528282822225, 5588 885 255 558 82522252222 5825 582 2822588852 52522 222282852 5825225222 828822.

(5) Wir tragen gemeinsam die gesetzliche Vertretung des Kindes.

(6) Wir sind uns darüber einig, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht über das vorgenannte Kind bei beiden Elternteilen gemeinsam liegt.



________, den ________




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Sorgeerklärung

Frau ________
geboren am ________ in ________
Staatsangehörigkeit: ________
Personalausweisnummer: ________

und

Herr ________
geboren am ________ in ________
Staatsangehörigkeit: ________
Personaulausweisnummer: ________

erklären übereinstimmend:

(1) Wir sind nicht miteinander verheiratet.

(2) Frau ________ ist die Mutter des am ________ in ________ geborenen Kindes ________.

(3) Herr ________ hat die Vaterschaft für das vorgenannte Kind durch Urkunde des Jugendamtes der Stadt ________ anerkannt.

(4) 285 25285522 582528282822225, 5588 885 255 558 82522252222 5825 582 2822588852 52522 222282852 5825225222 828822.

(5) Wir tragen gemeinsam die gesetzliche Vertretung des Kindes.

(6) Wir sind uns darüber einig, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht über das vorgenannte Kind bei beiden Elternteilen gemeinsam liegt.



________, den ________




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