Sponsoringvertrag
zwischen
________
Vertreten durch: ________
nachfolgend "Veranstalter" genannt
und
________
Vertreten durch: ________
nachfolgend "Sponsor" genannt
Präambel
Der Veranstalter ist Ausrichter der ________ und verfügt über alle mit der Veranstaltung zusammenhängenden Werbe-, Marketing- und Lieferrechte. Der Sponsor tritt bei der Veranstaltung als ________ auf.
§ 1 Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist die Autorisierung des Sponsors zum ________ der ________.
§ 2 Leistungen des Veranstalters
Der Veranstalter räumt dem Sponsor während der Laufzeit des Vertrages folgende Rechte ein:
Neben den genannten Rechten werden noch folgende Rechte eingeräumt:
________
Eine genauere Erläuterung der Leistungen des Veranstalters befindet sich im Anhang.
§ 3 Leistungen des Sponsors
1. Als Gegenleistung für die Leistungen des Veranstalters zahlt der Sponsor einen Betrag von € ________ (________) zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
2. Die Zahlung erfolgt jeweils nach Rechnungsstellung durch den Veranstalter in ________ Raten in Höhe von jeweils € ________ zzgl. MwSt. pro Rate.
3. Die Raten werden monatlich berechnet, also am 1. Werktag des Monats fällig.
4. Im Falle des Zahlungsverzuges stehen dem Veranstalter Verzugszinsen auf den jeweils geschuldeten fälligen Betrag in Höhe von ________ Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu. Die Kosten für die Herstellung und Anbringung von Werbemitteln des Sponsors trägt der Sponsor. Alle Werbemittel sind dem Veranstalter von dem Sponsor rechtzeitig zu einem von dem Veranstalter vorgegebenen Termin zu übergeben.
5. Die Zahlung des Betrags erfolgt per Überweisung auf folgendes Konto:
Kontoinhaber: ________
IBAN: ________
BIC: ________
§ 4 Vertragsdauer
Der Vertrag beginnt mit Wirkung zum ________ und wird zunächst bis zum ________ geschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Vertragsjahr, wenn er nicht vom Veranstalter oder Sponsor mit einer Frist von jeweils ________ zum Ende des betreffenden Vertragsjahres gekündigt wird.
§ 5 Branchenexklusivität/Ausschließlichkeit
Der Sponsor ist ________. Der Veranstalter ist berechtigt, Verträge mit weiteren Sponsoren abzuschließen. Unberührt bleibt das Recht des Veranstalters, Verträge über VIP-Eintrittskarten, Hospitality-Maßnahmen oder ähnlichen mit den üblichen werblichen Nebenleistungen (einschließlich Sachleistungen beider Parteien) mit Wettbewerbern des Sponsors abzuschließen. Der Sponsor erkennt an, dass der Veranstalter mit anderen werbetreibenden Unternehmen, bei denen es sich nicht um Wettbewerber des Sponsors handelt, während der Laufzeit dieses Vertrages Werbe-, Marketing- und Lieferverträge abschließen kann, ohne dass hieraus Ansprüche gleich welcher Art gegenüber dem Veranstalter hergeleitet werden können.
§ 6 552582522 558 888528222 Grund
8252 52525528255228 882 5525 8252852822, 522 5252552 558 888528222 2552522 25882828 25 25258222. 582 255 2588282822 552582522 82528528222525 888528225 25525 88222 828828225252 5522 825, 8222
§ 7 8582588 525 Veranstaltung
825 525528258225 552222 28852 255 5855522 55225525 28228 85825888 525 5255282582522. 52 582822 2588 8825 8252828 22255822 222228288252222 52 522 5222825 528252528885 25558225255822. 5285822 228582522 52522882 558 8252828 25825252 2222222222 225828288252222 8825 82 88252 25 8582222. 52282822 828255852 8825 55822885828822.
§ 8 Vertragsstrafe
Im Falle des Verstoßes gegen die zuvor genannten Verpflichtungen in gehöriger Weise, verpflichten sich die beiden Vertragsparteien, eine Vertragsstrafe in Höhe von jeweils ________ Euro an den Vertragspartner zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt beiden Vertragsparteien vorbehalten.
§ 9 Vertraulichkeit/Wohlverhalten
Beide Vertragspartner verpflichten sich, die Inhalte des Vertrages vertraulich zu behandeln und über alle damit im Zusammenhang stehenden Informationen Stillschweigen zu bewahren. Die Vertragsparteien werden die Existenz der Sponsoringvereinbarung gegenüber der Öffentlichkeit gemeinsam kommunizieren. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, auf kritische oder herabsetzende Äußerungen über den anderen Vertragspartner, insbesondere im Hinblick auf organisatorische Vorgänge, technische Fragen oder Ähnliches, Dritten gegenüber zu unterlassen. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertrages.
§ 10 Schriftform
Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ein Schriftformverzicht muss schriftlich vereinbart werden.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages aus irgendeinem Grund rechtlich unwirksam sein oder werden, und sollte dieser Vertrag eine Lücke aufweisen, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung oder die vertragliche Lücke durch eine Regelung zu ergänzen, die die Parteien gewählt hätten, wenn sie den die Unwirksamkeit begründenden Umstand oder die Vertragslücke zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gekannt hätten.
§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist ________. Als ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten wird ________ (Standort/Gerichtsstand des Sponsors oder Veranstalter) vereinbart.
____________________________
Ort, Datum
____________________________
Ort, Datum, Name und Unterschrift des Veranstalters
______________________
Ort, Datum, Name und Unterschrift des Sponsors
Sponsoringvertrag
zwischen
________
Vertreten durch: ________
nachfolgend "Veranstalter" genannt
und
________
Vertreten durch: ________
nachfolgend "Sponsor" genannt
Präambel
Der Veranstalter ist Ausrichter der ________ und verfügt über alle mit der Veranstaltung zusammenhängenden Werbe-, Marketing- und Lieferrechte. Der Sponsor tritt bei der Veranstaltung als ________ auf.
§ 1 Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist die Autorisierung des Sponsors zum ________ der ________.
§ 2 Leistungen des Veranstalters
Der Veranstalter räumt dem Sponsor während der Laufzeit des Vertrages folgende Rechte ein:
Neben den genannten Rechten werden noch folgende Rechte eingeräumt:
________
Eine genauere Erläuterung der Leistungen des Veranstalters befindet sich im Anhang.
§ 3 Leistungen des Sponsors
1. Als Gegenleistung für die Leistungen des Veranstalters zahlt der Sponsor einen Betrag von € ________ (________) zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
2. Die Zahlung erfolgt jeweils nach Rechnungsstellung durch den Veranstalter in ________ Raten in Höhe von jeweils € ________ zzgl. MwSt. pro Rate.
3. Die Raten werden monatlich berechnet, also am 1. Werktag des Monats fällig.
4. Im Falle des Zahlungsverzuges stehen dem Veranstalter Verzugszinsen auf den jeweils geschuldeten fälligen Betrag in Höhe von ________ Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu. Die Kosten für die Herstellung und Anbringung von Werbemitteln des Sponsors trägt der Sponsor. Alle Werbemittel sind dem Veranstalter von dem Sponsor rechtzeitig zu einem von dem Veranstalter vorgegebenen Termin zu übergeben.
5. Die Zahlung des Betrags erfolgt per Überweisung auf folgendes Konto:
Kontoinhaber: ________
IBAN: ________
BIC: ________
§ 4 Vertragsdauer
Der Vertrag beginnt mit Wirkung zum ________ und wird zunächst bis zum ________ geschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Vertragsjahr, wenn er nicht vom Veranstalter oder Sponsor mit einer Frist von jeweils ________ zum Ende des betreffenden Vertragsjahres gekündigt wird.
§ 5 Branchenexklusivität/Ausschließlichkeit
Der Sponsor ist ________. Der Veranstalter ist berechtigt, Verträge mit weiteren Sponsoren abzuschließen. Unberührt bleibt das Recht des Veranstalters, Verträge über VIP-Eintrittskarten, Hospitality-Maßnahmen oder ähnlichen mit den üblichen werblichen Nebenleistungen (einschließlich Sachleistungen beider Parteien) mit Wettbewerbern des Sponsors abzuschließen. Der Sponsor erkennt an, dass der Veranstalter mit anderen werbetreibenden Unternehmen, bei denen es sich nicht um Wettbewerber des Sponsors handelt, während der Laufzeit dieses Vertrages Werbe-, Marketing- und Lieferverträge abschließen kann, ohne dass hieraus Ansprüche gleich welcher Art gegenüber dem Veranstalter hergeleitet werden können.
§ 6 552582522 558 888528222 Grund
8252 52525528255228 882 5525 8252852822, 522 5252552 558 888528222 2552522 25882828 25 25258222. 582 255 2588282822 552582522 82528528222525 888528225 25525 88222 828828225252 5522 825, 8222
§ 7 8582588 525 Veranstaltung
825 525528258225 552222 28852 255 5855522 55225525 28228 85825888 525 5255282582522. 52 582822 2588 8825 8252828 22255822 222228288252222 52 522 5222825 528252528885 25558225255822. 5285822 228582522 52522882 558 8252828 25825252 2222222222 225828288252222 8825 82 88252 25 8582222. 52282822 828255852 8825 55822885828822.
§ 8 Vertragsstrafe
Im Falle des Verstoßes gegen die zuvor genannten Verpflichtungen in gehöriger Weise, verpflichten sich die beiden Vertragsparteien, eine Vertragsstrafe in Höhe von jeweils ________ Euro an den Vertragspartner zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt beiden Vertragsparteien vorbehalten.
§ 9 Vertraulichkeit/Wohlverhalten
Beide Vertragspartner verpflichten sich, die Inhalte des Vertrages vertraulich zu behandeln und über alle damit im Zusammenhang stehenden Informationen Stillschweigen zu bewahren. Die Vertragsparteien werden die Existenz der Sponsoringvereinbarung gegenüber der Öffentlichkeit gemeinsam kommunizieren. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, auf kritische oder herabsetzende Äußerungen über den anderen Vertragspartner, insbesondere im Hinblick auf organisatorische Vorgänge, technische Fragen oder Ähnliches, Dritten gegenüber zu unterlassen. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertrages.
§ 10 Schriftform
Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ein Schriftformverzicht muss schriftlich vereinbart werden.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages aus irgendeinem Grund rechtlich unwirksam sein oder werden, und sollte dieser Vertrag eine Lücke aufweisen, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung oder die vertragliche Lücke durch eine Regelung zu ergänzen, die die Parteien gewählt hätten, wenn sie den die Unwirksamkeit begründenden Umstand oder die Vertragslücke zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gekannt hätten.
§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist ________. Als ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten wird ________ (Standort/Gerichtsstand des Sponsors oder Veranstalter) vereinbart.
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Ort, Datum
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Ort, Datum, Name und Unterschrift des Veranstalters
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Ort, Datum, Name und Unterschrift des Sponsors
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