Sponsoringvertrag

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Sponsoringvertrag




Zwischen

________

Vertreten durch: ________

nachfolgend "Veranstalter" genannt


und


________

Vertreten durch: ________

nachfolgend "Sponsor" genannt




Präambel

Der Veranstalter ist Ausrichter der ________ und verfügt über alle mit der Veranstaltung zusammenhängenden Werbe-, Marketing- und Lieferrechte. Der Sponsor tritt bei der Veranstaltung als Hauptsonsor auf.


§
1 Vertragsgegenstand

Gegenstand dieses Vertrages ist die Autorisierung des Sponsors zum Hauptsonsor der ________.


§
2 Leistungen des Veranstalters

Der Veranstalter räumt dem Sponsor während der Laufzeit des Vertrages folgende Rechte ein:

  • Recht, sich als "Offizieller Hauptsonsor" der ________ (Veranstaltungsname) zu bezeichnen und diese Bezeichnung im Rahmen der Marktkommunikation, z.B. auf Geschäftspapieren, in Anzeigen, in Pressemitteilungen, in Geschäftsberichten, in Fernseh- und Hörfunkspots sowie in Kundenmitteilungen zu nutzen. Zur Nutzung des Vereins- bzw. Veranstaltungslogos und sonstiger offizieller Embleme ist der Sponsor ebenfalls berechtigt.
  • Bereitstellung von ________ Eintrittskarten Der Veranstalter gewährt dem Sponsor einen Preisnachlass von ________ % auf den regulären Kartenpreis.
  • Bereitstellung von ________ Parkscheinen für den VIP-Parkplatz.
  • Anzeige auf einer Umschlagseite im Programmheft der Veranstaltung: ________.
  • Anzeige im Innenteil des Programmheftes.
  • Anzeige auf den Werbebanden. Der Veranstalter wird dem Sponsor die genauen, ihm zustehenden Werbeflächen durch Bereitstellung eines Bandenplanes mitteilen.
  • ________ in der Veranstaltungsstätte.
  • Die Einbindung des Unternehmenslogos des Sponsors in sämtlichen Drucksachen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung eingesetzt werden (z.B. Handzettel/Flyer, Veranstaltungsplakate, Pressemitteilungen, Eintrittskarten, Ergebnisinformationen, Broschüren, Anzeigen, Briefpapier, Media Guide, Startnummern).
  • Integration des Unternehmenslogos auf den offiziellen Sponsorenboards im Hospitalitybereich, den Hintergrundwänden bei Interviews.
  • Nennung des Sponsors als "Offizieller Hauptsponsor der Veranstaltung" in Radiospots, in denen die Veranstaltung beworben wird.
  • Informations-/Promotionstand am Veranstaltungsort zur Eigenpräsentation.
  • Einbindung des Sponsorenlogos auf den Internetseiten des Veranstalter in der Rubrik „Sponsoren", mit der Möglichkeit, einen Link auf die Homepage des Sponsors zu setzen.
  • Einbindung des Sponsors in sämtliche Presseaktivitäten im Zusammenhang mit der gesponserten Veranstaltung (Nennung bei Pressekonferenzen, Einbindung des Sponsorenlogos in Pressemitteilungen etc.).
  • Schaltung von ________ Videospots von max. ________ Sekunden pro Veranstaltungstag.
  • Der Sponsor erhält nach der Veranstaltung eine Dokumentationsmappe, mit allen vom Veranstalter umgesetzten Werbe- und PR-Maßnahmen. Alle Maßnahmen und Tätigkeiten der Vertragsparteien, bei denen der Name bzw. Wort-/Bildmarken des Sponsors verwendet werden, sind durch diesen vorab freizugeben.

Neben den genannten Rechten werden noch folgende Rechte eingeräumt:

________

Eine genauere Erläuterung der Leistungen des Veranstalters befindet sich im Anhang.


§
3 Leistungen des Sponsors

3.1. Als Gegenleistung für die Leistungen des Veranstalters zahlt der Sponsor einen Betrag von ________ (________) Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

3.2. Die Zahlung erfolgt jeweils nach Rechnungsstellung durch den Veranstalter in ________ Raten in Höhe von jeweils ________ Euro zzgl. MwSt. pro Rate.

3.3. Die Raten werden monatlich ausgezahlt und ist am 1. Werktag des Monats fällig.

3.4. Im Falle des Zahlungsverzuges stehen dem Veranstalter Verzugszinsen auf den jeweils geschuldeten fälligen Betrag in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu. Die Kosten für die Herstellung und Anbringung von Werbemitteln des Sponsors trägt der Sponsor. Alle Werbemittel sind dem Veranstalter von dem Sponsor rechtzeitig zu einem von dem Veranstalter vorgegebenen Termin zu übergeben.

3.5. Zahlungen erfolgen per Überweisung auf folgendes Konto:

Kontoinhaber: ________

IBAN: ________

BIC: ________


§
4 Vertragsdauer

Der Vertrag beginnt mit Wirkung zum ________ und wird zunächst bis zum ________ geschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Vertragsjahr, wenn er nicht vom Veranstalter oder Sponsor mit einer Frist von jeweils ________ zum Ende des betreffenden Vertragsjahres gekündigt wird.


§
5 Branchenexklusivität/Ausschließlichkeit

Der Sponsor ist Hauptsonsor. Der Veranstalter ist berechtigt, Verträge mit weiteren Sponsoren abzuschließen. Unberührt bleibt das Recht des Veranstalters, Verträge über VIP-Eintrittskarten, Hospitality-Maßnahmen oder Ähnlichen mit den üblichen werblichen Nebenleistungen (einschließlich Sachleistungen beider Parteien) mit Wettbewerbern des Sponsors abzuschließen. Der Sponsor erkennt an, dass der Veranstalter mit anderen werbetreibenden Unternehmen, bei denen es sich nicht um Wettbewerber des Sponsors handelt, während der Laufzeit dieses Vertrages Werbe-, Marketing- und Lieferverträge abschließen kann, ohne dass hieraus Ansprüche gleich welcher Art gegenüber dem Veranstalter hergeleitet werden können.


§
6 552582522 558 888528222 Grund

8252 52525528255228 882 5525 8252852822, 522 5252552 558 888528222 2552522 25882828 25 25258222. 582 255 2588282822 552582522 82528528222525 888528225 25525 88222 828828225252 5522 825, 8222

  • 582 525252 52525528255228 8855855522 22222 855 2888222252 82822288852 825255288852 525228885252222 8258228822 552 525 522 52582288 25222 882552522 282 522222882225 258828222522 28852 822255588 525 228222222 25882 58822882. 58225 8255258222 882552522 825552 28 28852, 8222 882 28282828 2525 525 255 552582522 825285282222 52525528255228 28852 25252855 882.
  • 582 525252 52525528255228 8855855522 22222 22822288852 525885582222, 582 255 582 855852555522 582828 525255228 52282228855 2525 282228855 822 825252522 8825, 22222 582 25222 582222 2525 22222 5252828522282, 52585258522282, 52828522282 2525 222225222255252222 8258228822 552. 8825828 8825 8885 582 5252552825522822 28282, 5588 8252828 525 8558828282522 52555852 28228 885585552222 5258228828 525 222522222 852 28222 255 2588282822 552582522 82528528222522 888528222 25525 555822882.


§
7 Ausfall der Veranstaltung

Der Veranstalter haftet nicht für Schäden aufgrund eines Ausfalls der Veranstaltung. In diesem Fall sind bereits gezahlte Gegenleistungen an den Sponsor unverzüglich zurückzuzahlen. Etwaige geldwerte Vorteile aus bereits zustande gekommenen Werbeleistungen sind in Abzug zu bringen. Sonstige Ansprüche sind ausgeschlossen.


§
8 Vertragsstrafe

Im Falle des Verstoßes gegen die zuvor genannten Verpflichtungen in gehöriger Weise, verpflichten sich die beiden Vertragsparteien, eine Vertragsstrafe in Höhe von jeweils ________ Euro an den Vertragspartner zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt beiden Vertragsparteien vorbehalten.


§
9 Vertraulichkeit/Wohlverhalten

Beide Vertragspartner verpflichten sich, die Inhalte des Vertrages vertraulich zu behandeln und über alle damit im Zusammenhang stehenden Informationen Stillschweigen zu bewahren. Die Vertragsparteien werden die Existenz der Sponsoringvereinbarung gegenüber der Öffentlichkeit gemeinsam kommunizieren. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, auf kritische oder herabsetzende Äußerungen über den anderen Vertragspartner, insbesondere im Hinblick auf organisatorische Vorgänge, technische Fragen oder Ähnliches, Dritten gegenüber zu unterlassen. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertrages.


§
10 Schriftform

Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ein Schriftformverzicht muss schriftlich vereinbart werden.


§
11 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages rechtlich unwirksam sein oder werden, oder sollte dieser Vertrag eine Lücke aufweisen, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung oder die vertragliche Lücke durch eine Regelung zu ergänzen, die die Parteien gewählt hätten, wenn sie den die Unwirksamkeit begründenden Umstand oder die Vertragslücke zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gekannt hätten.


§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist ________. Als ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten wird der Betriebsort bzw. Sitz des Veranstalters vereinbart.




____________________________
Ort, Datum




____________________________
Ort, Datum, Name und Unterschrift des Veranstalters




______________________
Ort, Datum, Name und Unterschrift des Sponsors

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Sponsoringvertrag




Zwischen

________

Vertreten durch: ________

nachfolgend "Veranstalter" genannt


und


________

Vertreten durch: ________

nachfolgend "Sponsor" genannt




Präambel

Der Veranstalter ist Ausrichter der ________ und verfügt über alle mit der Veranstaltung zusammenhängenden Werbe-, Marketing- und Lieferrechte. Der Sponsor tritt bei der Veranstaltung als Hauptsonsor auf.


§
1 Vertragsgegenstand

Gegenstand dieses Vertrages ist die Autorisierung des Sponsors zum Hauptsonsor der ________.


§
2 Leistungen des Veranstalters

Der Veranstalter räumt dem Sponsor während der Laufzeit des Vertrages folgende Rechte ein:

  • Recht, sich als "Offizieller Hauptsonsor" der ________ (Veranstaltungsname) zu bezeichnen und diese Bezeichnung im Rahmen der Marktkommunikation, z.B. auf Geschäftspapieren, in Anzeigen, in Pressemitteilungen, in Geschäftsberichten, in Fernseh- und Hörfunkspots sowie in Kundenmitteilungen zu nutzen. Zur Nutzung des Vereins- bzw. Veranstaltungslogos und sonstiger offizieller Embleme ist der Sponsor ebenfalls berechtigt.
  • Bereitstellung von ________ Eintrittskarten Der Veranstalter gewährt dem Sponsor einen Preisnachlass von ________ % auf den regulären Kartenpreis.
  • Bereitstellung von ________ Parkscheinen für den VIP-Parkplatz.
  • Anzeige auf einer Umschlagseite im Programmheft der Veranstaltung: ________.
  • Anzeige im Innenteil des Programmheftes.
  • Anzeige auf den Werbebanden. Der Veranstalter wird dem Sponsor die genauen, ihm zustehenden Werbeflächen durch Bereitstellung eines Bandenplanes mitteilen.
  • ________ in der Veranstaltungsstätte.
  • Die Einbindung des Unternehmenslogos des Sponsors in sämtlichen Drucksachen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung eingesetzt werden (z.B. Handzettel/Flyer, Veranstaltungsplakate, Pressemitteilungen, Eintrittskarten, Ergebnisinformationen, Broschüren, Anzeigen, Briefpapier, Media Guide, Startnummern).
  • Integration des Unternehmenslogos auf den offiziellen Sponsorenboards im Hospitalitybereich, den Hintergrundwänden bei Interviews.
  • Nennung des Sponsors als "Offizieller Hauptsponsor der Veranstaltung" in Radiospots, in denen die Veranstaltung beworben wird.
  • Informations-/Promotionstand am Veranstaltungsort zur Eigenpräsentation.
  • Einbindung des Sponsorenlogos auf den Internetseiten des Veranstalter in der Rubrik „Sponsoren", mit der Möglichkeit, einen Link auf die Homepage des Sponsors zu setzen.
  • Einbindung des Sponsors in sämtliche Presseaktivitäten im Zusammenhang mit der gesponserten Veranstaltung (Nennung bei Pressekonferenzen, Einbindung des Sponsorenlogos in Pressemitteilungen etc.).
  • Schaltung von ________ Videospots von max. ________ Sekunden pro Veranstaltungstag.
  • Der Sponsor erhält nach der Veranstaltung eine Dokumentationsmappe, mit allen vom Veranstalter umgesetzten Werbe- und PR-Maßnahmen. Alle Maßnahmen und Tätigkeiten der Vertragsparteien, bei denen der Name bzw. Wort-/Bildmarken des Sponsors verwendet werden, sind durch diesen vorab freizugeben.

Neben den genannten Rechten werden noch folgende Rechte eingeräumt:

________

Eine genauere Erläuterung der Leistungen des Veranstalters befindet sich im Anhang.


§
3 Leistungen des Sponsors

3.1. Als Gegenleistung für die Leistungen des Veranstalters zahlt der Sponsor einen Betrag von ________ (________) Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

3.2. Die Zahlung erfolgt jeweils nach Rechnungsstellung durch den Veranstalter in ________ Raten in Höhe von jeweils ________ Euro zzgl. MwSt. pro Rate.

3.3. Die Raten werden monatlich ausgezahlt und ist am 1. Werktag des Monats fällig.

3.4. Im Falle des Zahlungsverzuges stehen dem Veranstalter Verzugszinsen auf den jeweils geschuldeten fälligen Betrag in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu. Die Kosten für die Herstellung und Anbringung von Werbemitteln des Sponsors trägt der Sponsor. Alle Werbemittel sind dem Veranstalter von dem Sponsor rechtzeitig zu einem von dem Veranstalter vorgegebenen Termin zu übergeben.

3.5. Zahlungen erfolgen per Überweisung auf folgendes Konto:

Kontoinhaber: ________

IBAN: ________

BIC: ________


§
4 Vertragsdauer

Der Vertrag beginnt mit Wirkung zum ________ und wird zunächst bis zum ________ geschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Vertragsjahr, wenn er nicht vom Veranstalter oder Sponsor mit einer Frist von jeweils ________ zum Ende des betreffenden Vertragsjahres gekündigt wird.


§
5 Branchenexklusivität/Ausschließlichkeit

Der Sponsor ist Hauptsonsor. Der Veranstalter ist berechtigt, Verträge mit weiteren Sponsoren abzuschließen. Unberührt bleibt das Recht des Veranstalters, Verträge über VIP-Eintrittskarten, Hospitality-Maßnahmen oder Ähnlichen mit den üblichen werblichen Nebenleistungen (einschließlich Sachleistungen beider Parteien) mit Wettbewerbern des Sponsors abzuschließen. Der Sponsor erkennt an, dass der Veranstalter mit anderen werbetreibenden Unternehmen, bei denen es sich nicht um Wettbewerber des Sponsors handelt, während der Laufzeit dieses Vertrages Werbe-, Marketing- und Lieferverträge abschließen kann, ohne dass hieraus Ansprüche gleich welcher Art gegenüber dem Veranstalter hergeleitet werden können.


§
6 552582522 558 888528222 Grund

8252 52525528255228 882 5525 8252852822, 522 5252552 558 888528222 2552522 25882828 25 25258222. 582 255 2588282822 552582522 82528528222525 888528225 25525 88222 828828225252 5522 825, 8222

  • 582 525252 52525528255228 8855855522 22222 855 2888222252 82822288852 825255288852 525228885252222 8258228822 552 525 522 52582288 25222 882552522 282 522222882225 258828222522 28852 822255588 525 228222222 25882 58822882. 58225 8255258222 882552522 825552 28 28852, 8222 882 28282828 2525 525 255 552582522 825285282222 52525528255228 28852 25252855 882.
  • 582 525252 52525528255228 8855855522 22222 22822288852 525885582222, 582 255 582 855852555522 582828 525255228 52282228855 2525 282228855 822 825252522 8825, 22222 582 25222 582222 2525 22222 5252828522282, 52585258522282, 52828522282 2525 222225222255252222 8258228822 552. 8825828 8825 8885 582 5252552825522822 28282, 5588 8252828 525 8558828282522 52555852 28228 885585552222 5258228828 525 222522222 852 28222 255 2588282822 552582522 82528528222522 888528222 25525 555822882.


§
7 Ausfall der Veranstaltung

Der Veranstalter haftet nicht für Schäden aufgrund eines Ausfalls der Veranstaltung. In diesem Fall sind bereits gezahlte Gegenleistungen an den Sponsor unverzüglich zurückzuzahlen. Etwaige geldwerte Vorteile aus bereits zustande gekommenen Werbeleistungen sind in Abzug zu bringen. Sonstige Ansprüche sind ausgeschlossen.


§
8 Vertragsstrafe

Im Falle des Verstoßes gegen die zuvor genannten Verpflichtungen in gehöriger Weise, verpflichten sich die beiden Vertragsparteien, eine Vertragsstrafe in Höhe von jeweils ________ Euro an den Vertragspartner zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt beiden Vertragsparteien vorbehalten.


§
9 Vertraulichkeit/Wohlverhalten

Beide Vertragspartner verpflichten sich, die Inhalte des Vertrages vertraulich zu behandeln und über alle damit im Zusammenhang stehenden Informationen Stillschweigen zu bewahren. Die Vertragsparteien werden die Existenz der Sponsoringvereinbarung gegenüber der Öffentlichkeit gemeinsam kommunizieren. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, auf kritische oder herabsetzende Äußerungen über den anderen Vertragspartner, insbesondere im Hinblick auf organisatorische Vorgänge, technische Fragen oder Ähnliches, Dritten gegenüber zu unterlassen. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertrages.


§
10 Schriftform

Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ein Schriftformverzicht muss schriftlich vereinbart werden.


§
11 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages rechtlich unwirksam sein oder werden, oder sollte dieser Vertrag eine Lücke aufweisen, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung oder die vertragliche Lücke durch eine Regelung zu ergänzen, die die Parteien gewählt hätten, wenn sie den die Unwirksamkeit begründenden Umstand oder die Vertragslücke zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gekannt hätten.


§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist ________. Als ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten wird der Betriebsort bzw. Sitz des Veranstalters vereinbart.




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