Tipp-Geber-Vertrag

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Was ist mit der Art des Unternehmens gemeint?

Damit ist die Haupttätigkeit des Unternehmens gemeint, aus welchem die Vermittlung erfolgt. Dieses kann z. B. ein Versicherungsmakler, ein Telefonanbieter, eine Immobilienagentur, ein Stromanbieter und ein Internetanbieter sein.

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T I P P - G E B E R

V E R T R A G



Zwischen

________
Vertreten durch: ________
________

- nachfolgend Auftraggeber genannt -


und


Herr ________
________

- nachfolgend Tippgeber genannt -

wird folgende Vereinbarung getroffen:

§ 1 Vertragsgegenstand

1.1. Die Tätigkeit des Tippgebers beschränkt sich ausschließlich darauf, Kontaktdaten von potenziellen Kunden mit deren ausdrücklichem Einverständnis an den ________ weiterzugeben.

1.2. Die Interessenten können ausschließlich natürliche Personen sein, die als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB qualifizieren.

1.3. Ein "Tipp" im Sinne dieses Vertrages ist die einmalige Weiterleitung von Kontaktdaten eines Interessenten.


§ 2 Rechte und Pflichten der Parteien

2.1. Der Tippgeber ist berechtigt:

2.1.1.1. potenzielle Interessenten auf die Leistungen der ________ im Bereich ________ anzusprechen und diesen allgemeine Informationen über die Leistungen zu geben;

2.1.1.2. die ________ auf potenzielle Interessenten an den Leistungen anzusprechen und dieser mit dem ausdrücklichen Einverständnis der Interessenten deren Kontaktdaten weiterzuleiten (nachfolgend jeweils ein „Tipp").

2.2. Der Tippgeber ist nicht berechtigt:

2.2.1.1. für die ________ als Vertreter aufzutreten, d.h. er darf insbesondere nicht im Namen der ________ auftreten, keine Erklärungen mit rechtsverbindlicher Wirkung für und gegen die ________ abgeben oder Vollmachten erteilen;

2.2.1.2. vor oder nach Abschluss eines Vertrages eine Beratungsleistung gegenüber dem Interessenten zu erbringen, d.h. insbesondere keine persönliche Empfehlung abzugeben, die auf die individuellen Bedürfnisse des Interessenten zugeschnitten ist;

2.2.1.3. eine Vermittlungsleistung gegenüber dem Interessenten zu erbringen, d.h. insbesondere keine Willenserklärungen des Interessenten an die ________ weiterzuleiten, die auf den Abschluss eines Vertrages gerichtet sind, oder sonstige Handlungen zur Förderung der Abschlussbereitschaft des Interessenten in Bezug auf den Abschluss eines Vertrages vorzunehmen;

2.2.1.4. die vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien (z.B. Werbematerialien, Produktinformationen) ohne dessen ausdrückliche schriftliche Genehmigung zu verändern oder eigene, den Anschein einer Vermittlung erweckende Materialien zu verwenden.

2.3. Der Tippgeber verpflichtet sich zur Einhaltung aller vom Auftraggeber vorgegebenen Richtlinien bezüglich der Ansprache von Interessenten und der Weitergabe von Daten, insbesondere im Hinblick auf die Qualität der Tipps und die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben. Diese Richtlinien werden dem Tippgeber gesondert mitgeteilt und sind integraler Bestandteil dieses Vertrages.


§ 3 Vergütung

3.1. Der Tippgeber erhält eine Vergütung (einschließlich einer eventuell anfallenden Umsatzsteuer). Die Vergütungshöhe bemisst sich wie folgt:

Der Tippgeber erhält einen festen Betrag von ________ Euro für jede erfolgreiche Vermittlung, die auf seine Tätigkeit zurückzuführen ist.

3.2. Auslösend für die Tippgebervergütung ist der Abschluss eines Vertrages zwischen dem Auftraggeber und dem vom Tippgeber vermittelten Neukunden, der auf die Tätigkeit des Tippgebers nach § 1 dieses Vertrages zurückzuführen ist. Ferner muss die erste Prämienzahlung durch den Neukunden (bei Versicherungsverträgen) oder die erste Vergütungszahlung für die vermittelte Leistung (bei anderen Vertragsarten) an den Vertragspartner bzw. den Auftraggeber erfolgt sein.

3.3. Die Auszahlung der Vergütung an den Tippgeber erfolgt nach dessen ordnungsgemäßer Rechnungsstellung, die spätestens nach Erfüllung der Vergütungsvoraussetzungen gemäß Ziffer 2 dieses Paragraphen erfolgen sollte. Die Zahlung durch den Auftraggeber erfolgt innerhalb von nach Erhalt der gültigen Rechnung des Tippgebers.

3.4. Dem Auftraggeber steht es frei, ob er die vom Tippgeber benannten Interessenten kontaktiert und sich um die Vermittlung von Verträgen bemüht. Ein Anspruch des Tippgebers auf Kontaktaufnahme oder Vertragsabschluss besteht nicht.

3.5. Das Schicksal der Vergütung des Tippgebers teilt das Schicksal der Courtage bzw. Provision des Auftraggebers. Ist der Auftraggeber verpflichtet, die Courtage/Provision an seinen Vertragspartner ganz oder anteilig zurückzuzahlen (z.B. wegen Storno, Widerruf oder Nichtzahlung der Prämie), muss auch der Tippgeber seine Vergütung ganz oder anteilig an den Auftraggeber zurückzahlen. Die Rückforderung erfolgt nach Feststellung der Rückzahlungsverpflichtung des Auftraggebers.


§ 4 Laufzeit und Kündigung

4.1. Die Laufzeit dieser Vereinbarung beginnt mit Unterzeichnung durch beide Parteien und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

4.2. Diese Vereinbarung kann von beiden Parteien mit einer Frist von ________ Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

4.3. Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

4.3.1.1. die andere Partei Gegenstand eines Insolvenzverfahrens geworden ist, das gegen sie eröffnet wurde, oder besagte Partei ein Insolvenz- bzw. Vergleichsverfahren beantragt hat, oder wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse zur Deckung der Verfahrenskosten abgelehnt wird;

4.3.1.2. die andere Partei ihre Hauptgeschäftstätigkeit einstellt, die Liquidation betreibt oder aufgelöst wird;

4.3.1.3. die zur Ausübung der Verpflichtungen gemäß dieser Vereinbarung erforderlichen öffentlich-rechtlichen Erlaubnisse für eine der Parteien durch Widerruf der Genehmigungsbehörde oder in sonstiger Weise weggefallen sind;

4.3.1.4. ein schwerwiegender Verstoß einer Partei gegen eine Pflicht nach dieser Vereinbarung vorliegt und der anderen Partei die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann (z.B. wiederholte Datenschutzverstöße durch den Tippgeber, schwerwiegende Pflichtverletzungen des Maklers).

4.4. Im Falle der Beendigung dieser Vereinbarung erlöschen alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag. Ausgenommen sind die Vertraulichkeitsverpflichtungen nach dieser Vereinbarung, die auch über das Vertragsende hinaus fortbestehen.

Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


§ 5 Vertraulichkeit

5.1. Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen dieser Vereinbarung erlangten Kenntnisse von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der jeweiligen anderen Partei streng vertraulich zu behandeln. Die Parteien sind verpflichtet, auch über das Ende dieser Vereinbarung hinaus Stillschweigen über die ihnen in diesem Zusammenhang bekannt gewordenen Daten oder Informationen zu wahren.

5.2. Die Parteien verpflichten sich, den Inhalt dieser Vereinbarung, insbesondere hiernach geschuldete Leistungen sowie alle ihnen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung übermittelten Daten und Informationen vertraulich zu behandeln.

5.3. Die Offenlegung der vorgenannten Daten und Informationen Dritten gegenüber ist nur mit vorheriger ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung der jeweils anderen Partei, zur Wahrung schutzwürdiger Belange einer oder beider Parteien oder aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften zulässig.


§ 6 Vertragsstrafe

6.1. Für den Fall, dass der Tippgeber gegen die geregelten Pflichten zur Vertraulichkeit verstößt, inbesondere vertrauliche Informationen unberechtigt Dritten zugänglich macht, verpflichtet er sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Auftraggeber.

6.2. Da der genaue Schaden einer Verletzung der Vertraulichkeit oft schwer nachweisbar ist, dient die Vertragsstrafe als pauschalierter Schadensersatz und zur Sicherstellung der Einhaltung der Geheinhaltungspflichten.

6.3. Die Höhe der Vertragssatrafe muss angemessen sein. Wir empfehlen einen Betrag, der die Bedeutung der vetraulichen Informationen für das Geschäft widerspiegelt.

6.4. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die in diesem Paragraphen festgelegten Vertraulichkeitsverpflichtungen zahlt die verletzende Partei der anderen eine Vertragsstrafe in Höhe von 3000 Euro. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruches bleibt hiervon unberührt; die Vertragsstrafe wird in diesem Fall auf den Schadensersatzanspruch angerechnet.


§ 7 Nebentätigkeitsgenehmigung/-anzeige

522252 525 582222825 55225525 828225 85522252822282 2822 82822252822282822225282522 82222822 2525 2822 8222822 25 258252222 552, 882 25 825228885222, 58282 825 822822 525 55852222558282 2822552822 828. 25 258252222 525 522 ________ 552 525852222 8252582222. 825 582222825 25522 582 588282822 5255228252522 255 582 5825582522 582825 228885222.


§ 8 Datenschutz

________. 58 8855 558555828885 555552 58222882822, 5588 525 582222825 582 2588228888522 85222885522828282252222 (828828225252 85258 525 8852) 28225558222 552. 55 2588 828828225252 5825 5882 8225828888522 525 22885522888522 85222, 5825 582 25 82 855222 828225 552822282 52222288 2585222, 52888885828222 82855522.

________. 825 582222825 552 888525258228822, 5588 582 582888882522 525 222222828822 552522 255 2282252582 85525 22582222822222222 85222 52 522 852255222825 258582888885 525 552228855222222252 282225282 85552. 8828 5225882 582 52225252822 528 552522 5825 522 58282 525 852228282252582 525 582 552228252 528 5222522258.

________. 55522 8825 825255588852 85222, 5222525282222 525 5222585222 82 25 88552222, 5588 528225222 858222 22822 58288852 225222 222222 828. 228222 5525822 55822. 88282 228885222 8825 5585 2585 8222582522 582825 525282855522 28225558222

________. 522252 525 582222825 2258222282222222 85222 82 8522552 528 8522552228258 82555828222 (2.8. 52288525522 822 522252255222 825 2282252582), 882 2822 82255522 852255288255582825228825282855522 (855) 222588 852. 52 85258 58258858828822. 882 25522822 825228885222 8885, 58282 828 825552 25 258228822 525 25 5222522885222.


§ 9 Schlussbestimmungen

9.1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden.

9.2. Sollte eine Vorschrift dieses Vertrags unwirksam sein oder durch die Rechtsprechung oder gesetzliche Regelungen unwirksam werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags zur Folge. Die nichtige Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am ehesten entspricht (salvatorische Klausel).

9.3. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung sowie Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist jeweils der Sitz des Auftraggebers.

9.4. Der Tippgeber ist für die Einhaltung der maßgeblichen – insbesondere steuer- und gewerberechtlichen – Vorschriften verantwortlich. Die Parteien gehen davon aus, dass die Tippgebervergütung grundsätzlich der Umsatzsteuer unterliegt. Von daher wird die Vergütung (brutto, siehe oben § 2, Ziffer 1) stets einschließlich einer etwaigen Umsatzsteuer gezahlt. Sofern der Tippgeber die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG in Anspruch nimmt, ist dies dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen, und es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.







_____________
Ort, Datum





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Unterschrift (________)





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Ort, Datum





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Unterschrift (Tippgeber)

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T I P P - G E B E R

V E R T R A G



Zwischen

________
Vertreten durch: ________
________

- nachfolgend Auftraggeber genannt -


und


Herr ________
________

- nachfolgend Tippgeber genannt -

wird folgende Vereinbarung getroffen:

§ 1 Vertragsgegenstand

1.1. Die Tätigkeit des Tippgebers beschränkt sich ausschließlich darauf, Kontaktdaten von potenziellen Kunden mit deren ausdrücklichem Einverständnis an den ________ weiterzugeben.

1.2. Die Interessenten können ausschließlich natürliche Personen sein, die als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB qualifizieren.

1.3. Ein "Tipp" im Sinne dieses Vertrages ist die einmalige Weiterleitung von Kontaktdaten eines Interessenten.


§ 2 Rechte und Pflichten der Parteien

2.1. Der Tippgeber ist berechtigt:

2.1.1.1. potenzielle Interessenten auf die Leistungen der ________ im Bereich ________ anzusprechen und diesen allgemeine Informationen über die Leistungen zu geben;

2.1.1.2. die ________ auf potenzielle Interessenten an den Leistungen anzusprechen und dieser mit dem ausdrücklichen Einverständnis der Interessenten deren Kontaktdaten weiterzuleiten (nachfolgend jeweils ein „Tipp").

2.2. Der Tippgeber ist nicht berechtigt:

2.2.1.1. für die ________ als Vertreter aufzutreten, d.h. er darf insbesondere nicht im Namen der ________ auftreten, keine Erklärungen mit rechtsverbindlicher Wirkung für und gegen die ________ abgeben oder Vollmachten erteilen;

2.2.1.2. vor oder nach Abschluss eines Vertrages eine Beratungsleistung gegenüber dem Interessenten zu erbringen, d.h. insbesondere keine persönliche Empfehlung abzugeben, die auf die individuellen Bedürfnisse des Interessenten zugeschnitten ist;

2.2.1.3. eine Vermittlungsleistung gegenüber dem Interessenten zu erbringen, d.h. insbesondere keine Willenserklärungen des Interessenten an die ________ weiterzuleiten, die auf den Abschluss eines Vertrages gerichtet sind, oder sonstige Handlungen zur Förderung der Abschlussbereitschaft des Interessenten in Bezug auf den Abschluss eines Vertrages vorzunehmen;

2.2.1.4. die vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien (z.B. Werbematerialien, Produktinformationen) ohne dessen ausdrückliche schriftliche Genehmigung zu verändern oder eigene, den Anschein einer Vermittlung erweckende Materialien zu verwenden.

2.3. Der Tippgeber verpflichtet sich zur Einhaltung aller vom Auftraggeber vorgegebenen Richtlinien bezüglich der Ansprache von Interessenten und der Weitergabe von Daten, insbesondere im Hinblick auf die Qualität der Tipps und die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben. Diese Richtlinien werden dem Tippgeber gesondert mitgeteilt und sind integraler Bestandteil dieses Vertrages.


§ 3 Vergütung

3.1. Der Tippgeber erhält eine Vergütung (einschließlich einer eventuell anfallenden Umsatzsteuer). Die Vergütungshöhe bemisst sich wie folgt:

Der Tippgeber erhält einen festen Betrag von ________ Euro für jede erfolgreiche Vermittlung, die auf seine Tätigkeit zurückzuführen ist.

3.2. Auslösend für die Tippgebervergütung ist der Abschluss eines Vertrages zwischen dem Auftraggeber und dem vom Tippgeber vermittelten Neukunden, der auf die Tätigkeit des Tippgebers nach § 1 dieses Vertrages zurückzuführen ist. Ferner muss die erste Prämienzahlung durch den Neukunden (bei Versicherungsverträgen) oder die erste Vergütungszahlung für die vermittelte Leistung (bei anderen Vertragsarten) an den Vertragspartner bzw. den Auftraggeber erfolgt sein.

3.3. Die Auszahlung der Vergütung an den Tippgeber erfolgt nach dessen ordnungsgemäßer Rechnungsstellung, die spätestens nach Erfüllung der Vergütungsvoraussetzungen gemäß Ziffer 2 dieses Paragraphen erfolgen sollte. Die Zahlung durch den Auftraggeber erfolgt innerhalb von nach Erhalt der gültigen Rechnung des Tippgebers.

3.4. Dem Auftraggeber steht es frei, ob er die vom Tippgeber benannten Interessenten kontaktiert und sich um die Vermittlung von Verträgen bemüht. Ein Anspruch des Tippgebers auf Kontaktaufnahme oder Vertragsabschluss besteht nicht.

3.5. Das Schicksal der Vergütung des Tippgebers teilt das Schicksal der Courtage bzw. Provision des Auftraggebers. Ist der Auftraggeber verpflichtet, die Courtage/Provision an seinen Vertragspartner ganz oder anteilig zurückzuzahlen (z.B. wegen Storno, Widerruf oder Nichtzahlung der Prämie), muss auch der Tippgeber seine Vergütung ganz oder anteilig an den Auftraggeber zurückzahlen. Die Rückforderung erfolgt nach Feststellung der Rückzahlungsverpflichtung des Auftraggebers.


§ 4 Laufzeit und Kündigung

4.1. Die Laufzeit dieser Vereinbarung beginnt mit Unterzeichnung durch beide Parteien und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

4.2. Diese Vereinbarung kann von beiden Parteien mit einer Frist von ________ Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

4.3. Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

4.3.1.1. die andere Partei Gegenstand eines Insolvenzverfahrens geworden ist, das gegen sie eröffnet wurde, oder besagte Partei ein Insolvenz- bzw. Vergleichsverfahren beantragt hat, oder wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse zur Deckung der Verfahrenskosten abgelehnt wird;

4.3.1.2. die andere Partei ihre Hauptgeschäftstätigkeit einstellt, die Liquidation betreibt oder aufgelöst wird;

4.3.1.3. die zur Ausübung der Verpflichtungen gemäß dieser Vereinbarung erforderlichen öffentlich-rechtlichen Erlaubnisse für eine der Parteien durch Widerruf der Genehmigungsbehörde oder in sonstiger Weise weggefallen sind;

4.3.1.4. ein schwerwiegender Verstoß einer Partei gegen eine Pflicht nach dieser Vereinbarung vorliegt und der anderen Partei die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann (z.B. wiederholte Datenschutzverstöße durch den Tippgeber, schwerwiegende Pflichtverletzungen des Maklers).

4.4. Im Falle der Beendigung dieser Vereinbarung erlöschen alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag. Ausgenommen sind die Vertraulichkeitsverpflichtungen nach dieser Vereinbarung, die auch über das Vertragsende hinaus fortbestehen.

Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


§ 5 Vertraulichkeit

5.1. Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen dieser Vereinbarung erlangten Kenntnisse von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der jeweiligen anderen Partei streng vertraulich zu behandeln. Die Parteien sind verpflichtet, auch über das Ende dieser Vereinbarung hinaus Stillschweigen über die ihnen in diesem Zusammenhang bekannt gewordenen Daten oder Informationen zu wahren.

5.2. Die Parteien verpflichten sich, den Inhalt dieser Vereinbarung, insbesondere hiernach geschuldete Leistungen sowie alle ihnen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung übermittelten Daten und Informationen vertraulich zu behandeln.

5.3. Die Offenlegung der vorgenannten Daten und Informationen Dritten gegenüber ist nur mit vorheriger ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung der jeweils anderen Partei, zur Wahrung schutzwürdiger Belange einer oder beider Parteien oder aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften zulässig.


§ 6 Vertragsstrafe

6.1. Für den Fall, dass der Tippgeber gegen die geregelten Pflichten zur Vertraulichkeit verstößt, inbesondere vertrauliche Informationen unberechtigt Dritten zugänglich macht, verpflichtet er sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Auftraggeber.

6.2. Da der genaue Schaden einer Verletzung der Vertraulichkeit oft schwer nachweisbar ist, dient die Vertragsstrafe als pauschalierter Schadensersatz und zur Sicherstellung der Einhaltung der Geheinhaltungspflichten.

6.3. Die Höhe der Vertragssatrafe muss angemessen sein. Wir empfehlen einen Betrag, der die Bedeutung der vetraulichen Informationen für das Geschäft widerspiegelt.

6.4. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die in diesem Paragraphen festgelegten Vertraulichkeitsverpflichtungen zahlt die verletzende Partei der anderen eine Vertragsstrafe in Höhe von 3000 Euro. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruches bleibt hiervon unberührt; die Vertragsstrafe wird in diesem Fall auf den Schadensersatzanspruch angerechnet.


§ 7 Nebentätigkeitsgenehmigung/-anzeige

522252 525 582222825 55225525 828225 85522252822282 2822 82822252822282822225282522 82222822 2525 2822 8222822 25 258252222 552, 882 25 825228885222, 58282 825 822822 525 55852222558282 2822552822 828. 25 258252222 525 522 ________ 552 525852222 8252582222. 825 582222825 25522 582 588282822 5255228252522 255 582 5825582522 582825 228885222.


§ 8 Datenschutz

________. 58 8855 558555828885 555552 58222882822, 5588 525 582222825 582 2588228888522 85222885522828282252222 (828828225252 85258 525 8852) 28225558222 552. 55 2588 828828225252 5825 5882 8225828888522 525 22885522888522 85222, 5825 582 25 82 855222 828225 552822282 52222288 2585222, 52888885828222 82855522.

________. 825 582222825 552 888525258228822, 5588 582 582888882522 525 222222828822 552522 255 2282252582 85525 22582222822222222 85222 52 522 852255222825 258582888885 525 552228855222222252 282225282 85552. 8828 5225882 582 52225252822 528 552522 5825 522 58282 525 852228282252582 525 582 552228252 528 5222522258.

________. 55522 8825 825255588852 85222, 5222525282222 525 5222585222 82 25 88552222, 5588 528225222 858222 22822 58288852 225222 222222 828. 228222 5525822 55822. 88282 228885222 8825 5585 2585 8222582522 582825 525282855522 28225558222

________. 522252 525 582222825 2258222282222222 85222 82 8522552 528 8522552228258 82555828222 (2.8. 52288525522 822 522252255222 825 2282252582), 882 2822 82255522 852255288255582825228825282855522 (855) 222588 852. 52 85258 58258858828822. 882 25522822 825228885222 8885, 58282 828 825552 25 258228822 525 25 5222522885222.


§ 9 Schlussbestimmungen

9.1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden.

9.2. Sollte eine Vorschrift dieses Vertrags unwirksam sein oder durch die Rechtsprechung oder gesetzliche Regelungen unwirksam werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags zur Folge. Die nichtige Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am ehesten entspricht (salvatorische Klausel).

9.3. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung sowie Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist jeweils der Sitz des Auftraggebers.

9.4. Der Tippgeber ist für die Einhaltung der maßgeblichen – insbesondere steuer- und gewerberechtlichen – Vorschriften verantwortlich. Die Parteien gehen davon aus, dass die Tippgebervergütung grundsätzlich der Umsatzsteuer unterliegt. Von daher wird die Vergütung (brutto, siehe oben § 2, Ziffer 1) stets einschließlich einer etwaigen Umsatzsteuer gezahlt. Sofern der Tippgeber die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG in Anspruch nimmt, ist dies dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen, und es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.







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Ort, Datum





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Unterschrift (________)





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Ort, Datum





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Unterschrift (Tippgeber)