Tipp-Geber-Vertrag

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T I P P - G E B E R

V E R T R A G



Zwischen

________
Vertreten durch: ________
________

- nachfolgend ________ genannt -


und


Herr ________
________

- nachfolgend Tippgeber genannt -

wird folgende Vereinbarung getroffen:



§ 1 Vertragsgegenstand

Die Tätigkeit des Tippgebers beschränkt sich ausschließlich darauf, Kontaktdaten von potenziellen Kunden mit deren Einverständnis an den ________ weiterzugeben.

Die Interessenten können nur natürliche Personen sein, die als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB qualifizieren.


§ 2 Rechte und Pflichten der Parteien

2.1. Der Tippgeber ist berechtigt,

a. potenzielle Interessenten auf die Leistungen der ________ im Bereich ________ anzusprechen, sowie

b. die ________ auf potenzielle Interessenten an den Leistungen anzusprechen und dieser mit Einverständnis der Interessenten deren Kontaktdaten weiterzuleiten (nachfolgend jeweils ein „Tipp").

2.2. Der Tippgeber ist nicht berechtigt,

a. für die ________ als Vertreter aufzutreten, d.h. er darf insbesondere nicht im Namen der ________ auftreten, bzw. keine Erklärungen mit rechtsverbindlicher Wirkung für und gegen die ________ abgeben, oder

b. vor oder nach Abschluss eines Vertrages eine Beratungsleistung gegenüber dem Interessenten zu erbringen, d.h. primär eine persönliche Empfehlung abzugeben; oder

c. eine Vermittlungsleistung gegenüber dem Interessenten zu erbringen, d.h. entsprechende Willenserklärungen des Interessenten an die ________ weiterzuleiten, die darauf gerichtet sind, einen Vertrag abzuschließen, bzw. sonstige Handlungen zur Förderung der Abschlussbereitschaft des Interessenten in Bezug auf den Abschluss eines Vertrages vorzunehmen.


§ 3 Vergütung

3.1. Der Tippgeber erhält eine Vergütung (einschließlich einer etwaig anfallenden Umsatzsteuer). Die Vergütungshöhe bemisst sich auf: ________ Euro.

3.2. Auslösend für die Tippgebervergütung ist der Abschluss eines Vertrages mit Neukunden, der auf die Tätigkeit des Tippgebers nach § 1 zurückzuführen ist. Ferner muss die erste Prämienzahlung an den Vertragspartner und die Courtagezahlung durch den Betroffenen an den ________ erfolgt sein. Die Auszahlung an den Tippgeber erfolgt dann nach dessen Rechnungstellung.

3.3. Dem ________ steht es frei, ob er die Kunden kontaktiert und sich um die Vermittlung von Verträgen bemüht.

3.4. Das Schicksal der Vergütung des Tippgebers teilt das Schicksal der Courtage des Anbieters. Ist der Makler verpflichtet, die Courtage an den Vertragspartner ganz oder anteilig zurückzuzahlen (z.B. wegen Storno), muss auch der Tippgeber seine Vergütung ganz oder anteilig an den Makler zurückzahlen.


§ 4 Laufzeit und Kündigung

4.1. Die Laufzeit dieser Vereinbarung beginnt mit Unterzeichnung durch beide Parteien und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Diese Vereinbarung kann von beiden Parteien mit einer Frist von ________ zum Monatsende gekündigt werden.

4.2. Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

a. die andere Partei Gegenstand eines Insolvenzverfahrens geworden ist, das gegen sie eröffnet wurde, oder besagte Partei ein Insolvenz- bzw. Vergleichsverfahren beantragt hat, oder wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse zur Deckung der Verfahrenskosten abgelehnt wird;

b. die andere Partei ihre Hauptgeschäftstätigkeit einstellt, die Liquidation betreibt oder aufgelöst wird;

c. die zur Ausübung der Verpflichtungen gemäß dieser Vereinbarung erforderlichen öffentlichrechtlichen Erlaubnisse für eine der Parteien durch Widerruf der Genehmigungsbehörde oder in sonstiger Weise weggefallen ist;

d. ein schwerwiegender Verstoß einer Partei gegen eine Pflicht nach dieser Vereinbarung vorliegt und der anderen Partei die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

4.3. Im Falle der Beendigung dieser Vereinbarung erlöschen alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag. Ausgenommen sind die Vertraulichkeitsverpflichtungen nach dieser Vereinbarung.

4.4. Die Kündigung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


§ 5 Vertraulichkeit

5.1. Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen dieser Vereinbarung erlangten Kenntnisse von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der jeweiligen anderen Partei vertraulich zu behandeln. Die Parteien sind verpflichtet, auch über das Ende dieser Vereinbarung hinaus Stillschweigen über die ihnen in diesem Zusammenhang bekannt gewordenen Daten oder Informationen zu wahren.

5.2. Die Parteien verpflichten sich, den Inhalt dieser Vereinbarung, insbesondere hiernach geschuldete Leistungen sowie alle ihnen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung übermittelten Daten und Informationen vertraulich zu behandeln.

5.3. Die Offenlegung der vorgenannten Daten und Informationen Dritten gegenüber ist nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der jeweils anderen Partei, zur Wahrung schutzwürdiger Belange einer oder beider Parteien oder aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften zulässig. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung dieser Vereinbarung fort.


§ 6 82822252822282822225282522/-5222822

522252 525 582222825 2822 82822252822282822225282522 82222822, 552 25 58282 522 252825 825 522 822822 525 55852222558282 8252582222.


§ 7 85222885522

58 8855 555552 58222882822, 5588 525 582222825 582 2588228888522 85222885522828282252222 28225558222 552. 55 2588 828828225252 5825 5882 8225828888522 525 22885522888522 85222, 5825 582 25 82 855222 828225 552822282 52222288 2585222, 52888885828222 82855522. 55522 8825 825255588852 85222, 5222525282222 525 5222585222 82 25 88552222, 5588 528225222 858222 22822 58288852 225222 222222 828. 228222 5525822 55822. 88282 228885222 8825 5585 2585 8222582522 582825 525282855522 28225558222. 825 582222825 828822 8885 822 222222828822 552522 2822 58282582525288252855522 255 2282252582 822 528822 22582222822222222 85222 22822 858822.


§ 8 Schlussbestimmungen

8.1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Diese Formerfordernis kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden.

8.2. Sollte eine Vorschrift dieses Vertrags unwirksam sein oder durch die Rechtsprechung oder gesetzliche Regelungen unwirksam werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags zur Folge. Die nichtige Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am ehesten entspricht.

8.3. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung sowie Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist jeweils ________.

8.4. Der Tippgeber ist für die Einhaltung der maßgeblichen - insbesondere steuer- und gewerberechtlichen - Vorschriften, verantwortlich. Die Parteien gehen davon aus, dass die Tippgebervergütung grundsätzlich der Umsatzsteuer unterliegt. Von daher wird die Vergütung (brutto, siehe oben § 2, Ziffer 1) stets einschließlich einer etwaigen Umsatzsteuer gezahlt.





_____________
Ort, Datum





_____________________________
Unterschrift (________)





_____________
Ort, Datum





_____________________________
Unterschrift (Tippgeber)

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T I P P - G E B E R

V E R T R A G



Zwischen

________
Vertreten durch: ________
________

- nachfolgend ________ genannt -


und


Herr ________
________

- nachfolgend Tippgeber genannt -

wird folgende Vereinbarung getroffen:



§ 1 Vertragsgegenstand

Die Tätigkeit des Tippgebers beschränkt sich ausschließlich darauf, Kontaktdaten von potenziellen Kunden mit deren Einverständnis an den ________ weiterzugeben.

Die Interessenten können nur natürliche Personen sein, die als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB qualifizieren.


§ 2 Rechte und Pflichten der Parteien

2.1. Der Tippgeber ist berechtigt,

a. potenzielle Interessenten auf die Leistungen der ________ im Bereich ________ anzusprechen, sowie

b. die ________ auf potenzielle Interessenten an den Leistungen anzusprechen und dieser mit Einverständnis der Interessenten deren Kontaktdaten weiterzuleiten (nachfolgend jeweils ein „Tipp").

2.2. Der Tippgeber ist nicht berechtigt,

a. für die ________ als Vertreter aufzutreten, d.h. er darf insbesondere nicht im Namen der ________ auftreten, bzw. keine Erklärungen mit rechtsverbindlicher Wirkung für und gegen die ________ abgeben, oder

b. vor oder nach Abschluss eines Vertrages eine Beratungsleistung gegenüber dem Interessenten zu erbringen, d.h. primär eine persönliche Empfehlung abzugeben; oder

c. eine Vermittlungsleistung gegenüber dem Interessenten zu erbringen, d.h. entsprechende Willenserklärungen des Interessenten an die ________ weiterzuleiten, die darauf gerichtet sind, einen Vertrag abzuschließen, bzw. sonstige Handlungen zur Förderung der Abschlussbereitschaft des Interessenten in Bezug auf den Abschluss eines Vertrages vorzunehmen.


§ 3 Vergütung

3.1. Der Tippgeber erhält eine Vergütung (einschließlich einer etwaig anfallenden Umsatzsteuer). Die Vergütungshöhe bemisst sich auf: ________ Euro.

3.2. Auslösend für die Tippgebervergütung ist der Abschluss eines Vertrages mit Neukunden, der auf die Tätigkeit des Tippgebers nach § 1 zurückzuführen ist. Ferner muss die erste Prämienzahlung an den Vertragspartner und die Courtagezahlung durch den Betroffenen an den ________ erfolgt sein. Die Auszahlung an den Tippgeber erfolgt dann nach dessen Rechnungstellung.

3.3. Dem ________ steht es frei, ob er die Kunden kontaktiert und sich um die Vermittlung von Verträgen bemüht.

3.4. Das Schicksal der Vergütung des Tippgebers teilt das Schicksal der Courtage des Anbieters. Ist der Makler verpflichtet, die Courtage an den Vertragspartner ganz oder anteilig zurückzuzahlen (z.B. wegen Storno), muss auch der Tippgeber seine Vergütung ganz oder anteilig an den Makler zurückzahlen.


§ 4 Laufzeit und Kündigung

4.1. Die Laufzeit dieser Vereinbarung beginnt mit Unterzeichnung durch beide Parteien und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Diese Vereinbarung kann von beiden Parteien mit einer Frist von ________ zum Monatsende gekündigt werden.

4.2. Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

a. die andere Partei Gegenstand eines Insolvenzverfahrens geworden ist, das gegen sie eröffnet wurde, oder besagte Partei ein Insolvenz- bzw. Vergleichsverfahren beantragt hat, oder wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse zur Deckung der Verfahrenskosten abgelehnt wird;

b. die andere Partei ihre Hauptgeschäftstätigkeit einstellt, die Liquidation betreibt oder aufgelöst wird;

c. die zur Ausübung der Verpflichtungen gemäß dieser Vereinbarung erforderlichen öffentlichrechtlichen Erlaubnisse für eine der Parteien durch Widerruf der Genehmigungsbehörde oder in sonstiger Weise weggefallen ist;

d. ein schwerwiegender Verstoß einer Partei gegen eine Pflicht nach dieser Vereinbarung vorliegt und der anderen Partei die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

4.3. Im Falle der Beendigung dieser Vereinbarung erlöschen alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag. Ausgenommen sind die Vertraulichkeitsverpflichtungen nach dieser Vereinbarung.

4.4. Die Kündigung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


§ 5 Vertraulichkeit

5.1. Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen dieser Vereinbarung erlangten Kenntnisse von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der jeweiligen anderen Partei vertraulich zu behandeln. Die Parteien sind verpflichtet, auch über das Ende dieser Vereinbarung hinaus Stillschweigen über die ihnen in diesem Zusammenhang bekannt gewordenen Daten oder Informationen zu wahren.

5.2. Die Parteien verpflichten sich, den Inhalt dieser Vereinbarung, insbesondere hiernach geschuldete Leistungen sowie alle ihnen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung übermittelten Daten und Informationen vertraulich zu behandeln.

5.3. Die Offenlegung der vorgenannten Daten und Informationen Dritten gegenüber ist nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der jeweils anderen Partei, zur Wahrung schutzwürdiger Belange einer oder beider Parteien oder aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften zulässig. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung dieser Vereinbarung fort.


§ 6 82822252822282822225282522/-5222822

522252 525 582222825 2822 82822252822282822225282522 82222822, 552 25 58282 522 252825 825 522 822822 525 55852222558282 8252582222.


§ 7 85222885522

58 8855 555552 58222882822, 5588 525 582222825 582 2588228888522 85222885522828282252222 28225558222 552. 55 2588 828828225252 5825 5882 8225828888522 525 22885522888522 85222, 5825 582 25 82 855222 828225 552822282 52222288 2585222, 52888885828222 82855522. 55522 8825 825255588852 85222, 5222525282222 525 5222585222 82 25 88552222, 5588 528225222 858222 22822 58288852 225222 222222 828. 228222 5525822 55822. 88282 228885222 8825 5585 2585 8222582522 582825 525282855522 28225558222. 825 582222825 828822 8885 822 222222828822 552522 2822 58282582525288252855522 255 2282252582 822 528822 22582222822222222 85222 22822 858822.


§ 8 Schlussbestimmungen

8.1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Diese Formerfordernis kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden.

8.2. Sollte eine Vorschrift dieses Vertrags unwirksam sein oder durch die Rechtsprechung oder gesetzliche Regelungen unwirksam werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags zur Folge. Die nichtige Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am ehesten entspricht.

8.3. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung sowie Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist jeweils ________.

8.4. Der Tippgeber ist für die Einhaltung der maßgeblichen - insbesondere steuer- und gewerberechtlichen - Vorschriften, verantwortlich. Die Parteien gehen davon aus, dass die Tippgebervergütung grundsätzlich der Umsatzsteuer unterliegt. Von daher wird die Vergütung (brutto, siehe oben § 2, Ziffer 1) stets einschließlich einer etwaigen Umsatzsteuer gezahlt.





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Ort, Datum





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Unterschrift (________)





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Ort, Datum





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Unterschrift (Tippgeber)