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Tipp-Geber-Vertrag

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T I P P - G E B E R

V E R T R A G



Zwischen

________
Vertreten durch: ________
________

- nachfolgend ________ genannt -


und


Herr ________
________

- nachfolgend Tippgeber genannt -

wird folgende Vereinbarung getroffen:



§ 1 Vertragsgegenstand

Die Tätigkeit des Tippgebers beschränkt sich ausschließlich darauf, Kontaktdaten von potenziellen Kunden mit deren Einverständnis an den ________ weiterzugeben.

Die Interessenten können nur natürliche Personen sein, die als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB qualifizieren.


§ 2 Rechte und Pflichten der Parteien

1. Der Tippgeber ist berechtigt,

a. potenzielle Interessenten auf die Leistungen der ________ im Bereich ________ anzusprechen, sowie

b. die ________ auf potenzielle Interessenten an den Leistungen anzusprechen und dieser mit Einverständnis der Interessenten deren Kontaktdaten weiterzuleiten (nachfolgend jeweils ein „Tipp").

2. Der Tippgeber ist nicht berechtigt,

a. für die ________ als Vertreter aufzutreten, d.h. er darf insbesondere nicht im Namen der ________ auftreten, bzw. keine Erklärungen mit rechtsverbindlicher Wirkung für und gegen die ________ abgeben, oder

b. vor oder nach Abschluss eines Vertrages eine Beratungsleistung gegenüber dem Interessenten zu erbringen, d.h. primär eine persönliche Empfehlung abzugeben; oder

c. eine Vermittlungsleistung gegenüber dem Interessenten zu erbringen, d.h. entsprechende Willenserklärungen des Interessenten an die ________ weiterzuleiten, die darauf gerichtet sind, einen Vertrag abzuschließen, bzw. sonstige Handlungen zur Förderung der Abschlussbereitschaft des Interessenten in Bezug auf den Abschluss eines Vertrages vorzunehmen.


§ 3 Vergütung

1. Der Tippgeber erhält eine Vergütung (einschließlich einer etwaig anfallenden Umsatzsteuer). Die Vergütungshöhe bemisst sich auf: ________ Euro

2. Auslösend für die Tippgebervergütung ist der Abschluss eines Vertrages mit Neukunden, der auf die Tätigkeit des Tippgebers nach § 1 zurückzuführen ist. Ferner muss die erste Prämienzahlung an den Vertragspartner und die Courtagezahlung durch den Betroffenen an den ________ erfolgt sein. Die Auszahlung an den Tippgeber erfolgt dann nach dessen Rechnungstellung.

3. Dem ________ steht es frei, ob er die Kunden kontaktiert und sich um die Vermittlung von Verträgen bemüht.

4. Das Schicksal der Vergütung des Tippgebers teilt das Schicksal der Courtage des Anbieters. Ist der Makler verpflichtet, die Courtage an den Vertragsparnter ganz oder anteilig zurückzuzahlen (z.B. wegen Storno), muss auch der Tippgeber seine Vergütung ganz oder anteilig an den Makler zurückzahlen.


§ 4 Laufzeit und Kündigung

1. Die Laufzeit dieser Vereinbarung beginnt mit Unterzeichnung durch beide Parteien und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Diese Vereinbarung kann von beiden Parteien mit einer Frist von ________ zum Monatsende gekündigt werden.

2. Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

a. die andere Partei Gegenstand eines Insolvenzverfahrens geworden ist, das gegen sie eröffnet wurde, oder besagte Partei ein Insolvenz- bzw. Vergleichsverfahren beantragt hat, oder wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse zur Deckung der Verfahrenskosten abgelehnt wird;

b. die andere Partei ihre Hauptgeschäftstätigkeit einstellt, die Liquidation betreibt oder aufgelöst wird;

c. die zur Ausübung der Verpflichtungen gemäß dieser Vereinbarung erforderlichen öffentlichrechtlichen Erlaubnisse für eine der Parteien durch Widerruf der Genehmigungsbehörde oder in sonstiger Weise weggefallen ist;

d. ein schwerwiegender Verstoß einer Partei gegen eine Pflicht nach dieser Vereinbarung vorliegt und der anderen Partei die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

3. Im Falle der Beendigung dieser Vereinbarung erlöschen alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag. Ausgenommen sind die Vertraulichkeitsverpflichtungen nach dieser Vereinbarung.

4. Die Kündigung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


§ 5 Vertraulichkeit

1. Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen dieser Vereinbarung erlangten Kenntnisse von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der jeweiligen anderen Partei vertraulich zu behandeln. Die Parteien sind verpflichtet, auch über das Ende dieser Vereinbarung hinaus Stillschweigen über die ihnen in diesem Zusammenhang bekannt gewordenen Daten oder Informationen zu wahren.

2. Die Parteien verpflichten sich, den Inhalt dieser Vereinbarung, insbesondere hiernach geschuldete Leistungen sowie alle ihnen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung übermittelten Daten und Informationen vertraulich zu behandeln.

3. Die Offenlegung der vorgenannten Daten und Informationen Dritten gegenüber ist nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der jeweils anderen Partei, zur Wahrung schutzwürdiger Belange einer oder beider Parteien oder aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften zulässig. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung dieser Vereinbarung fort.


§ 6 82822252822282822225282522/-5222822

522252 525 582222825 2822 82822252822282822225282522 82222822, 552 25 58282 522 252825 825 522 822822 525 55852222558282 8252582222.


§ 7 Datenschutz

Es wird darauf hingewiesen, dass der Tippgeber die maßgeblichen Datenschutzbestimmungen einzuhalten hat. Er muss insbesondere über alle betrieblichen und geschäftlichen Daten, über die er im Rahmen seiner Tätigkeit Kenntnis erlangt, Stillschweigen bewahren. Zudem sind vertrauliche Daten, Informationen und Unterlagen so zu schützen, dass unbefugte Dritte keine Einsicht nehmen können bzw. keinen Zugriff haben. Diese Pflichten sind auch nach Beendigung dieser Vereinbarung einzuhalten. Der Tippgeber sollte sich vom potentiellen Kunden eine Einverständniserklärung zur Weitergabe von dessen personenbezogenen Daten geben lassen.


§ 8 5858588828282252222

1. 8252552222 2525 55252252222 582828 52525528 82555222 525 58558222252. 88282 225225225525288 2522 255 55585 2822 885582288852 525282855522 5522252822 825522.

2. Sollte eine Vorschrift dieses Vertrags unwirksam sein oder durch die Rechtsprechung oder gesetzliche Regelungen unwirksam werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags zur Folge. Die nichtige Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am ehesten entspricht.

3. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung sowie Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist jeweils ________.

4. Der Tippgeber ist für die Einhaltung der maßgeblichen - insbesondere steuer- und gewerberechtlichen - Vorschriften, verantwortlich. Die Parteien gehen davon aus, dass die Tippgebervergütung grundsätzlich der Umsatzsteuer unterliegt. Von daher wird die Vergütung (brutto, siehe oben § 2, Ziffer 1) stets einschließlich einer etwaigen Umsatzsteuer gezahlt.








_____________

Ort, Datum





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Unterschrift (________)





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Ort, Datum




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Unterschrift (Tippgeber)

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T I P P - G E B E R

V E R T R A G



Zwischen

________
Vertreten durch: ________
________

- nachfolgend ________ genannt -


und


Herr ________
________

- nachfolgend Tippgeber genannt -

wird folgende Vereinbarung getroffen:



§ 1 Vertragsgegenstand

Die Tätigkeit des Tippgebers beschränkt sich ausschließlich darauf, Kontaktdaten von potenziellen Kunden mit deren Einverständnis an den ________ weiterzugeben.

Die Interessenten können nur natürliche Personen sein, die als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB qualifizieren.


§ 2 Rechte und Pflichten der Parteien

1. Der Tippgeber ist berechtigt,

a. potenzielle Interessenten auf die Leistungen der ________ im Bereich ________ anzusprechen, sowie

b. die ________ auf potenzielle Interessenten an den Leistungen anzusprechen und dieser mit Einverständnis der Interessenten deren Kontaktdaten weiterzuleiten (nachfolgend jeweils ein „Tipp").

2. Der Tippgeber ist nicht berechtigt,

a. für die ________ als Vertreter aufzutreten, d.h. er darf insbesondere nicht im Namen der ________ auftreten, bzw. keine Erklärungen mit rechtsverbindlicher Wirkung für und gegen die ________ abgeben, oder

b. vor oder nach Abschluss eines Vertrages eine Beratungsleistung gegenüber dem Interessenten zu erbringen, d.h. primär eine persönliche Empfehlung abzugeben; oder

c. eine Vermittlungsleistung gegenüber dem Interessenten zu erbringen, d.h. entsprechende Willenserklärungen des Interessenten an die ________ weiterzuleiten, die darauf gerichtet sind, einen Vertrag abzuschließen, bzw. sonstige Handlungen zur Förderung der Abschlussbereitschaft des Interessenten in Bezug auf den Abschluss eines Vertrages vorzunehmen.


§ 3 Vergütung

1. Der Tippgeber erhält eine Vergütung (einschließlich einer etwaig anfallenden Umsatzsteuer). Die Vergütungshöhe bemisst sich auf: ________ Euro

2. Auslösend für die Tippgebervergütung ist der Abschluss eines Vertrages mit Neukunden, der auf die Tätigkeit des Tippgebers nach § 1 zurückzuführen ist. Ferner muss die erste Prämienzahlung an den Vertragspartner und die Courtagezahlung durch den Betroffenen an den ________ erfolgt sein. Die Auszahlung an den Tippgeber erfolgt dann nach dessen Rechnungstellung.

3. Dem ________ steht es frei, ob er die Kunden kontaktiert und sich um die Vermittlung von Verträgen bemüht.

4. Das Schicksal der Vergütung des Tippgebers teilt das Schicksal der Courtage des Anbieters. Ist der Makler verpflichtet, die Courtage an den Vertragsparnter ganz oder anteilig zurückzuzahlen (z.B. wegen Storno), muss auch der Tippgeber seine Vergütung ganz oder anteilig an den Makler zurückzahlen.


§ 4 Laufzeit und Kündigung

1. Die Laufzeit dieser Vereinbarung beginnt mit Unterzeichnung durch beide Parteien und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Diese Vereinbarung kann von beiden Parteien mit einer Frist von ________ zum Monatsende gekündigt werden.

2. Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

a. die andere Partei Gegenstand eines Insolvenzverfahrens geworden ist, das gegen sie eröffnet wurde, oder besagte Partei ein Insolvenz- bzw. Vergleichsverfahren beantragt hat, oder wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse zur Deckung der Verfahrenskosten abgelehnt wird;

b. die andere Partei ihre Hauptgeschäftstätigkeit einstellt, die Liquidation betreibt oder aufgelöst wird;

c. die zur Ausübung der Verpflichtungen gemäß dieser Vereinbarung erforderlichen öffentlichrechtlichen Erlaubnisse für eine der Parteien durch Widerruf der Genehmigungsbehörde oder in sonstiger Weise weggefallen ist;

d. ein schwerwiegender Verstoß einer Partei gegen eine Pflicht nach dieser Vereinbarung vorliegt und der anderen Partei die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

3. Im Falle der Beendigung dieser Vereinbarung erlöschen alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag. Ausgenommen sind die Vertraulichkeitsverpflichtungen nach dieser Vereinbarung.

4. Die Kündigung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


§ 5 Vertraulichkeit

1. Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen dieser Vereinbarung erlangten Kenntnisse von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der jeweiligen anderen Partei vertraulich zu behandeln. Die Parteien sind verpflichtet, auch über das Ende dieser Vereinbarung hinaus Stillschweigen über die ihnen in diesem Zusammenhang bekannt gewordenen Daten oder Informationen zu wahren.

2. Die Parteien verpflichten sich, den Inhalt dieser Vereinbarung, insbesondere hiernach geschuldete Leistungen sowie alle ihnen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung übermittelten Daten und Informationen vertraulich zu behandeln.

3. Die Offenlegung der vorgenannten Daten und Informationen Dritten gegenüber ist nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der jeweils anderen Partei, zur Wahrung schutzwürdiger Belange einer oder beider Parteien oder aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften zulässig. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung dieser Vereinbarung fort.


§ 6 82822252822282822225282522/-5222822

522252 525 582222825 2822 82822252822282822225282522 82222822, 552 25 58282 522 252825 825 522 822822 525 55852222558282 8252582222.


§ 7 Datenschutz

Es wird darauf hingewiesen, dass der Tippgeber die maßgeblichen Datenschutzbestimmungen einzuhalten hat. Er muss insbesondere über alle betrieblichen und geschäftlichen Daten, über die er im Rahmen seiner Tätigkeit Kenntnis erlangt, Stillschweigen bewahren. Zudem sind vertrauliche Daten, Informationen und Unterlagen so zu schützen, dass unbefugte Dritte keine Einsicht nehmen können bzw. keinen Zugriff haben. Diese Pflichten sind auch nach Beendigung dieser Vereinbarung einzuhalten. Der Tippgeber sollte sich vom potentiellen Kunden eine Einverständniserklärung zur Weitergabe von dessen personenbezogenen Daten geben lassen.


§ 8 5858588828282252222

1. 8252552222 2525 55252252222 582828 52525528 82555222 525 58558222252. 88282 225225225525288 2522 255 55585 2822 885582288852 525282855522 5522252822 825522.

2. Sollte eine Vorschrift dieses Vertrags unwirksam sein oder durch die Rechtsprechung oder gesetzliche Regelungen unwirksam werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags zur Folge. Die nichtige Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am ehesten entspricht.

3. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung sowie Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist jeweils ________.

4. Der Tippgeber ist für die Einhaltung der maßgeblichen - insbesondere steuer- und gewerberechtlichen - Vorschriften, verantwortlich. Die Parteien gehen davon aus, dass die Tippgebervergütung grundsätzlich der Umsatzsteuer unterliegt. Von daher wird die Vergütung (brutto, siehe oben § 2, Ziffer 1) stets einschließlich einer etwaigen Umsatzsteuer gezahlt.








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Ort, Datum





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Unterschrift (________)





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Ort, Datum




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Unterschrift (Tippgeber)