T R E N N U N G S V E R E I N B A R U N G
Zwischen
________,
geboren am ________
und
________,
geboren am ________
§ 1 Persönliche Verhältnisse
(1) Herr ________, nachfolgend kurz "Ehemann" genannt, ist am ________ in ________ geboren.
(2) Frau ________, nachfolgend kurz "Ehefrau" genannt, ist am ________ in ________ geboren.
§ 2 Eheschließung und Staatsangehörigkeit
Die Ehegatten sind folgende Staatsangehörige: ________. Sie haben am ________ in ________ die Ehe miteinander geschlossen.
Sie haben ihren derzeitigen gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland und planen nicht, diesen in das Ausland zu verlegen.
§ 3 Bisheriger Güterstand
Die Ehegatten haben bisher keinen Ehevertrag geschlossen und sind daher im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet.
§ 4 Einverständliche Trennung
(1) Die Ehegatten haben die häusliche Gemeinschaft seit ________ aufgehoben und beabsichtigen derzeit auch nicht, die eheliche Lebensgemeinschaft wieder herzustellen.
(2) Der Scheidungsantrag ist derzeit noch nicht gestellt. Jeder Ehegatte erklärt, einem Scheidungsantrag des anderen Ehegatten zuzustimmen bzw. selbst einen Antrag stellen zu wollen. Den Ehegatten ist bekannt, dass dennoch jeder Ehegatte seine Zustimmung zum Scheidungsantrag des anderen bis zur letzten mündlichen Verhandlung vor dem Familiengericht zurücknehmen kann.
(3) Die nachfolgenden Vereinbarungen werden unabhängig davon getroffen, ob und wann die Ehe der Ehegatten geschieden wird oder ob und wann die eheliche Lebensgemeinschaft wieder hergestellt wird, es sei denn, sie wären in dieser Urkunde ausdrücklich bedingt.
§ 5 Badabaafffdaf Bbffaaffaffaeafafaaf
(1) Efa Aaadcffab eafafaafab afafaff dadabaafffd cbb faf daaafaffaaaa Bbffaaffaffafaaaf ca Acaafcaa baa aaaafffdab cbbafab Aaadcffab bbb baaaab bfaaab Eafafaaf aaaaaafaafffd cb.
(2) Efa Aaadcffab afafcfab, baaf bfa Ffcdaaffa baa Bbffaaffaffaeafafaafa afbdaaabb aafaaff acfbab ab aafb.
§ 6 Zwangsvollstreckung*
Die Eheleute unterwerfen sich für alle Zahlungspflichten, die sich aus dieser Trennungsvereinbarung ergeben, der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen.
§ 7 Schlussbestimmungen
(1) Die Kosten der Trennungsvereinbarung und ihrer Beurkundung werden gegeneinander aufgehoben. Weiterhin tragen die Ehegatten die Kosten zu gleichen Teilen. Die Kosten für eine anwaltliche Vertretung trägt jeder für den von ihm bzw. ihr beauftragten Rechtsanwalt selbst.
(2) Diese Regelungen werden im Falle einer rechtskräftigen Scheidung durch neue Regelungen ersetzt.
________, ________
..................................................................................
________
..................................................................................
________
* Eafafbacfbbdab baaf bab Abdaafbb bbb bab Eafacfdbbdacbadfafaa acafa bfa Cbfafaafbbbd bbfaf bfa acbcfffda Aacbdaecffaffaaabbd aabbfbab baf bcfcffaffab Cabfabbbbbd. Eca dfff aaabbcffa bbf bab bcaaaaaffaaab Unterhalt.
** Auf Kindes- und Trennungsunterhalt kann nicht verzichtet werden. Es ist nur eine Regelung über die Modalitäten möglich.
T R E N N U N G S V E R E I N B A R U N G
Zwischen
________,
geboren am ________
und
________,
geboren am ________
§ 1 Persönliche Verhältnisse
(1) Herr ________, nachfolgend kurz "Ehemann" genannt, ist am ________ in ________ geboren.
(2) Frau ________, nachfolgend kurz "Ehefrau" genannt, ist am ________ in ________ geboren.
§ 2 Eheschließung und Staatsangehörigkeit
Die Ehegatten sind folgende Staatsangehörige: ________. Sie haben am ________ in ________ die Ehe miteinander geschlossen.
Sie haben ihren derzeitigen gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland und planen nicht, diesen in das Ausland zu verlegen.
§ 3 Bisheriger Güterstand
Die Ehegatten haben bisher keinen Ehevertrag geschlossen und sind daher im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet.
§ 4 Einverständliche Trennung
(1) Die Ehegatten haben die häusliche Gemeinschaft seit ________ aufgehoben und beabsichtigen derzeit auch nicht, die eheliche Lebensgemeinschaft wieder herzustellen.
(2) Der Scheidungsantrag ist derzeit noch nicht gestellt. Jeder Ehegatte erklärt, einem Scheidungsantrag des anderen Ehegatten zuzustimmen bzw. selbst einen Antrag stellen zu wollen. Den Ehegatten ist bekannt, dass dennoch jeder Ehegatte seine Zustimmung zum Scheidungsantrag des anderen bis zur letzten mündlichen Verhandlung vor dem Familiengericht zurücknehmen kann.
(3) Die nachfolgenden Vereinbarungen werden unabhängig davon getroffen, ob und wann die Ehe der Ehegatten geschieden wird oder ob und wann die eheliche Lebensgemeinschaft wieder hergestellt wird, es sei denn, sie wären in dieser Urkunde ausdrücklich bedingt.
§ 5 Badabaafffdaf Bbffaaffaffaeafafaaf
(1) Efa Aaadcffab eafafaafab afafaff dadabaafffd cbb faf daaafaffaaaa Bbffaaffaffafaaaf ca Acaafcaa baa aaaafffdab cbbafab Aaadcffab bbb baaaab bfaaab Eafafaaf aaaaaafaafffd cb.
(2) Efa Aaadcffab afafcfab, baaf bfa Ffcdaaffa baa Bbffaaffaffaeafafaafa afbdaaabb aafaaff acfbab ab aafb.
§ 6 Zwangsvollstreckung*
Die Eheleute unterwerfen sich für alle Zahlungspflichten, die sich aus dieser Trennungsvereinbarung ergeben, der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen.
§ 7 Schlussbestimmungen
(1) Die Kosten der Trennungsvereinbarung und ihrer Beurkundung werden gegeneinander aufgehoben. Weiterhin tragen die Ehegatten die Kosten zu gleichen Teilen. Die Kosten für eine anwaltliche Vertretung trägt jeder für den von ihm bzw. ihr beauftragten Rechtsanwalt selbst.
(2) Diese Regelungen werden im Falle einer rechtskräftigen Scheidung durch neue Regelungen ersetzt.
________, ________
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* Eafafbacfbbdab baaf bab Abdaafbb bbb bab Eafacfdbbdacbadfafaa acafa bfa Cbfafaafbbbd bbfaf bfa acbcfffda Aacbdaecffaffaaabbd aabbfbab baf bcfcffaffab Cabfabbbbbd. Eca dfff aaabbcffa bbf bab bcaaaaaffaaab Unterhalt.
** Auf Kindes- und Trennungsunterhalt kann nicht verzichtet werden. Es ist nur eine Regelung über die Modalitäten möglich.
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