Trennungs- und Scheidungsvereinbarung

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Bitte entscheiden, ob die Ehepartner eine Trennungsvereinbarung oder eine Scheidungsvereinbarung anfertigen möchten. Um eine Scheidung handelt es sich dann, wenn die Ehepartner sich formal juristisch scheiden lassen und daher auch im juristischen Sinne kein Ehepaar mehr sind. Bei einer Trennung hingegen bleiben die Ehepartner formal juristisch ein Ehepaar, trennen sich jedoch räumlich. Die Ehepartner leben getrennt (räumliche Trennung), wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehepartner sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehepartner innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben.

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T R E N N U N G S V E R E I N B A R U N G



Zwischen


________,
geboren am ________


und


________,
geboren am ________



§ 1 Persönliche Verhältnisse

1.1. Herr ________, nachfolgend kurz „Ehemann" genannt, ist am ________ in ________ geboren.

1.2. Frau ________, nachfolgend kurz „Ehefrau" genannt, ist am ________ in ________ geboren.


§ 2 Eheschließung und Staatsangehörigkeit

Die Ehepartner sind folgende Staatsangehörige: ________. Sie haben am ________ in ________ die Ehe miteinander geschlossen.

Sie haben ihren derzeitigen gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland und planen nicht, diesen in das Ausland zu verlegen.


§ 3 Bisheriger Güterstand

Die Ehepartner haben bisher keinen Ehevertrag geschlossen und sind daher im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet.


§ 4 Einverständliche Trennung

4.1. Die Ehepartner haben die häusliche Gemeinschaft seit ________ aufgehoben und beabsichtigen derzeit auch nicht, die eheliche Lebensgemeinschaft wieder herzustellen.

4.2. Der Scheidungsantrag ist derzeit noch nicht gestellt. Jeder Ehepartner erklärt, einem Scheidungsantrag des anderen Ehepartners zuzustimmen bzw. selbst einen Antrag stellen zu wollen. Den Ehepartnern ist bekannt, dass dennoch jeder Ehepartner seine Zustimmung zum Scheidungsantrag des anderen bis zur letzten mündlichen Verhandlung vor dem Familiengericht zurücknehmen kann.

4.3. Die nachfolgenden Vereinbarungen werden unabhängig davon getroffen, ob und wann die Ehe der Ehepartner geschieden wird oder ob und wann die eheliche Lebensgemeinschaft wieder hergestellt wird, es sei denn, sie wären in dieser Urkunde ausdrücklich bedingt.


§ 5 2222282828225 22888522288882528852

________. 882 5522552225 8252885222 5825282 22222828282 552 855 228222888528 22888522288852852 52 85858588 528 2282888222 5252522 55225522258 525 225222 582822 52528852 8285828828282 52.

________. 882 5522552225 25285522, 5825 582 555282822 528 228885222888825288528 282225225 8282552 825522 25 8282.


§ 6 Zwangsvollstreckung*

Die Eheleute unterwerfen sich für alle Zahlungspflichten, die sich aus dieser Trennungsvereinbarung ergeben, der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen.


§ 7 Schlussbestimmungen

7.1. Die Kosten der Trennungsvereinbarung und ihrer Beurkundung werden gegeneinander aufgehoben. Weiterhin tragen die Ehepartner die Kosten zu gleichen Teilen. Die Kosten für eine anwaltliche Vertretung trägt jeder für den von ihm bzw. ihr beauftragten Rechtsanwalt selbst.

7.2. Diese Regelungen gelten auch im Falle einer rechtskräftigen Scheidung.




________, ________







..................................................................................
________







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________







* 52528285552222 5825 522 55228822 525 522 52582525228558282885 82882 582 522258252522 52225 582 822252822 5852288288825282522 82555222 525 22255828822 82552525522. 858 2882 282225888 255 522 2585252888522 Unterhalt.

** Auf Kindes- und Trennungsunterhalt kann nicht verzichtet werden. Es ist nur eine Regelung über die Modalitäten möglich.

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Zwischen


________,
geboren am ________


und


________,
geboren am ________



§ 1 Persönliche Verhältnisse

1.1. Herr ________, nachfolgend kurz „Ehemann" genannt, ist am ________ in ________ geboren.

1.2. Frau ________, nachfolgend kurz „Ehefrau" genannt, ist am ________ in ________ geboren.


§ 2 Eheschließung und Staatsangehörigkeit

Die Ehepartner sind folgende Staatsangehörige: ________. Sie haben am ________ in ________ die Ehe miteinander geschlossen.

Sie haben ihren derzeitigen gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland und planen nicht, diesen in das Ausland zu verlegen.


§ 3 Bisheriger Güterstand

Die Ehepartner haben bisher keinen Ehevertrag geschlossen und sind daher im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet.


§ 4 Einverständliche Trennung

4.1. Die Ehepartner haben die häusliche Gemeinschaft seit ________ aufgehoben und beabsichtigen derzeit auch nicht, die eheliche Lebensgemeinschaft wieder herzustellen.

4.2. Der Scheidungsantrag ist derzeit noch nicht gestellt. Jeder Ehepartner erklärt, einem Scheidungsantrag des anderen Ehepartners zuzustimmen bzw. selbst einen Antrag stellen zu wollen. Den Ehepartnern ist bekannt, dass dennoch jeder Ehepartner seine Zustimmung zum Scheidungsantrag des anderen bis zur letzten mündlichen Verhandlung vor dem Familiengericht zurücknehmen kann.

4.3. Die nachfolgenden Vereinbarungen werden unabhängig davon getroffen, ob und wann die Ehe der Ehepartner geschieden wird oder ob und wann die eheliche Lebensgemeinschaft wieder hergestellt wird, es sei denn, sie wären in dieser Urkunde ausdrücklich bedingt.


§ 5 2222282828225 22888522288882528852

________. 882 5522552225 8252885222 5825282 22222828282 552 855 228222888528 22888522288852852 52 85858588 528 2282888222 5252522 55225522258 525 225222 582822 52528852 8285828828282 52.

________. 882 5522552225 25285522, 5825 582 555282822 528 228885222888825288528 282225225 8282552 825522 25 8282.


§ 6 Zwangsvollstreckung*

Die Eheleute unterwerfen sich für alle Zahlungspflichten, die sich aus dieser Trennungsvereinbarung ergeben, der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen.


§ 7 Schlussbestimmungen

7.1. Die Kosten der Trennungsvereinbarung und ihrer Beurkundung werden gegeneinander aufgehoben. Weiterhin tragen die Ehepartner die Kosten zu gleichen Teilen. Die Kosten für eine anwaltliche Vertretung trägt jeder für den von ihm bzw. ihr beauftragten Rechtsanwalt selbst.

7.2. Diese Regelungen gelten auch im Falle einer rechtskräftigen Scheidung.




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** Auf Kindes- und Trennungsunterhalt kann nicht verzichtet werden. Es ist nur eine Regelung über die Modalitäten möglich.