Übernahmevereinbarung Mietvertrag

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Hier sollte ausgewählt werden, ob es sich bei dem Vermieter um einen Menschen oder ein Unternehmen / einen Verein handelt. Der Vermieter ist in der Regel der Eigentümer der Immobilie, also diejenige Person, die die Immobilie gegen die Zahlung eines Mietzinses dem Mieter zur Verfügung stellt. Der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d.h. als Träger von Rechten und Pflichten, fällt unter die Kategorie der natürlichen Person. Unter die zweite Kategorie fallen alle juristischen Personen (des Privatrechts und des öffentlichen Rechts), d.h. Rechtspersonen, die keine Menschen sind. Dazu zählen insbesondere: Gesellschaften, Stiftungen, Vereine, Anstalten, Körperschaften, Organisationen etc.

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Übernahmevereinbarung

über einen Mietvertrag


Zwischen

________
________

- im Folgenden Vermieter genannt -

und

________
________

- im Folgenden Vormieter genannt -

und

________
________

- im Folgenden Nachmieter genannt -


wird folgende Vereinbarung getroffen:


§ 1 Mietsache

Die Adresse der gegenständlichen Mietwohnung lautet:

________


§ 2 Bestehendes Mietverhältnis

Der Vermieter und der Vormieter stehen bezüglich der in § 1 näher bezeichneten Mietsache in einem Mietverhältnis. Der gegenständliche Mietvertrag ist der Übernahmevereinbarung als Anlage beigefügt. Die Parteien haben diesen Vertrag zur Kenntnis genommen. Dem Nachmieter wird ein Exemplar ausgehändigt.

Der Mietvertrag wurde am ________ abgeschlossen. Dieser Mietvertrag regelt abschließend alle Rechte und Pflichten des Mietverhältnisses. Zusatzvereinbarungen bestehen nicht.


§ 3 Austritt des Vormieters

Die Parteien sind sich einig, dass der Vormieter ab dem Eintrittsdatum des Nachmieters, das heißt ab dem ________, aus dem gegenständlichen Mietvertrag ausscheidet.


§ 4 Eintritt des Nachmieters

Die Parteien sind sich einig, dass der Nachmieter zum Austrittsdatum des Vormieters am ________ mit sämtlichen Rechten und Pflichten, sofern sich aus den nachfolgenden Regelungen nichts Abweichendes ergibt, vollumfänglich in das bestehende Mietverhältnis eintritt.

Der Mietvertrag wird ab dem ________ allein mit dem Nachmieter fortgesetzt.


§ 5 Übernahme von Rechten und Pflichten, Zustimmung des Vermieters

Der Vermieter erteilt seine Zustimmung, dass das Mietverhältnis ab dem Zeitpunkt des Eintritts des Nachmieters allein mit diesem fortgesetzt wird.

Der Nachmieter übernimmt nur die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag, die ab dem Eintritt in den Mietvertrag entstehen. Für Ansprüche, die vor dem Eintritt in das Mietverhältnis entstanden sind, haftet der Nachmieter nicht.


§ 6 Mietkaution und Nebenkostennachzahlung

6.1. Die Parteien sind sich einig, dass alle Ansprüche und Verpflichtungen hinsichtlich der Mietkaution auf den Nachmieter übergehen. Der Vormieter verzichtet auf die Erstattung der Mietkaution in Höhe von ________ € (in Worten: ________) durch den Vermieter.

6.2. Der Nachmieter hat die Kaution, die der Vormieter an den Vermieter gezahlt hat, an den Vormieter zu erstatten.

6.3. Die Parteien sind sich einig, dass alle Ansprüche und Verpflichtungen hinsichtlich der Nebenkosten auf den Nachmieter übergehen. Der Vormieter verzichtet auf die Erstattung der Nebenkostenabrechnung. Der Nachmieter übernimmt die Pflicht, Nebenkostennachzahlungen zu begleichen.


§ 7 Einrichtungsgegenstände, Einbauten und bauliche Veränderungen

7.1. Die Parteien sind sich einig, dass der Nachmieter keinerlei Einrichtungsgegenstände, Einbauten oder bauliche Veränderungen des Vormieters übernimmt.

7.2. Der Vormieter ist verpflichtet, alle Einrichtungsgegenstände sowie die vorgenommenen Einbauten und Umbauten zu räumen, sie zu beseitigen und zurückzubauen.


§ 8 Schönheitsreparaturen und Beseitigung von Schäden

8.1. Der Nachmieter übernimmt mit dem Eintritt in den Mietvertrag die Verpflichtung des Vormieters, die Schäden an der Mietsache zu beseitigen und Schönheitsreparaturen vorzunehmen. Dadurch wird der Vormieter von dieser Pflicht gegenüber dem Vermieter befreit.

8.2. Demzufolge hat der Nachmieter alle Schäden an der Mietsache zum Mietende zu beseitigen, ganz gleich, ob diese vor oder nach seinem Eintritt in den Mietvertrag entstanden sind.

8.3. Im Gegenzug hat der Vormieter dem Nachmieter eine Aufwandsentschädigung in Höhe von ________ € (in Worten: ________) zu leisten.


§ 9 5858588828282252222

________. 882825 5252552 25822 282 828225 52225228852522 82 55522. 252588852 828225852522 8825 28852 222522222 825522. 8252552222, 55252252222 525 582 852528522 582828 525255228 82555222 525 58558222252. 8828 2882 5585 255 582 82525522 582825 585582222522855828 828882.

________. 5288222 28222822 828282252222 582828 525255228 2522 2525 228882882 528852852 2525 2885282 8282 2525 2585 525255288858588 825522, 82 8255552 5828 28852 582 28528522282 525 5858222 828282252222 2525 528 525255228 588 252222. 882 5252552825522822 8825 82 582822 2588 825228885222, 5825 2822 88528522 525 252528552 55852252228522 25 8255525282, 582 522 282 525 82252222222 8282822522 8252282222 5822 525 58282 222888582 2552 22222 525 55585 582 525 252 528225222 528 5252552858885858828 8258888528222 5252552828282 828282 882 2228885 525 82 528528885 2585888225 22882 25528852 825522 2522. 8828 2882 5585 82 25882 28225 5252552885822.

________. 882825 5252552 5222588222 558885882888885 522 82852 525 85252852258882 82528858525.

________. 825 2258852882525 255 5882 52528282228222 558 582822 5252552 82828222 8885 2585 522 2588228888522 822282 525 528.

________. 882825 5252552 8855 82 5528 282885 855222522 85822528252222 822 522 5252552825522822 5222522885222.


________, den ________





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Übernahmevereinbarung

über einen Mietvertrag


Zwischen

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- im Folgenden Vermieter genannt -

und

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- im Folgenden Vormieter genannt -

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- im Folgenden Nachmieter genannt -


wird folgende Vereinbarung getroffen:


§ 1 Mietsache

Die Adresse der gegenständlichen Mietwohnung lautet:

________


§ 2 Bestehendes Mietverhältnis

Der Vermieter und der Vormieter stehen bezüglich der in § 1 näher bezeichneten Mietsache in einem Mietverhältnis. Der gegenständliche Mietvertrag ist der Übernahmevereinbarung als Anlage beigefügt. Die Parteien haben diesen Vertrag zur Kenntnis genommen. Dem Nachmieter wird ein Exemplar ausgehändigt.

Der Mietvertrag wurde am ________ abgeschlossen. Dieser Mietvertrag regelt abschließend alle Rechte und Pflichten des Mietverhältnisses. Zusatzvereinbarungen bestehen nicht.


§ 3 Austritt des Vormieters

Die Parteien sind sich einig, dass der Vormieter ab dem Eintrittsdatum des Nachmieters, das heißt ab dem ________, aus dem gegenständlichen Mietvertrag ausscheidet.


§ 4 Eintritt des Nachmieters

Die Parteien sind sich einig, dass der Nachmieter zum Austrittsdatum des Vormieters am ________ mit sämtlichen Rechten und Pflichten, sofern sich aus den nachfolgenden Regelungen nichts Abweichendes ergibt, vollumfänglich in das bestehende Mietverhältnis eintritt.

Der Mietvertrag wird ab dem ________ allein mit dem Nachmieter fortgesetzt.


§ 5 Übernahme von Rechten und Pflichten, Zustimmung des Vermieters

Der Vermieter erteilt seine Zustimmung, dass das Mietverhältnis ab dem Zeitpunkt des Eintritts des Nachmieters allein mit diesem fortgesetzt wird.

Der Nachmieter übernimmt nur die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag, die ab dem Eintritt in den Mietvertrag entstehen. Für Ansprüche, die vor dem Eintritt in das Mietverhältnis entstanden sind, haftet der Nachmieter nicht.


§ 6 Mietkaution und Nebenkostennachzahlung

6.1. Die Parteien sind sich einig, dass alle Ansprüche und Verpflichtungen hinsichtlich der Mietkaution auf den Nachmieter übergehen. Der Vormieter verzichtet auf die Erstattung der Mietkaution in Höhe von ________ € (in Worten: ________) durch den Vermieter.

6.2. Der Nachmieter hat die Kaution, die der Vormieter an den Vermieter gezahlt hat, an den Vormieter zu erstatten.

6.3. Die Parteien sind sich einig, dass alle Ansprüche und Verpflichtungen hinsichtlich der Nebenkosten auf den Nachmieter übergehen. Der Vormieter verzichtet auf die Erstattung der Nebenkostenabrechnung. Der Nachmieter übernimmt die Pflicht, Nebenkostennachzahlungen zu begleichen.


§ 7 Einrichtungsgegenstände, Einbauten und bauliche Veränderungen

7.1. Die Parteien sind sich einig, dass der Nachmieter keinerlei Einrichtungsgegenstände, Einbauten oder bauliche Veränderungen des Vormieters übernimmt.

7.2. Der Vormieter ist verpflichtet, alle Einrichtungsgegenstände sowie die vorgenommenen Einbauten und Umbauten zu räumen, sie zu beseitigen und zurückzubauen.


§ 8 Schönheitsreparaturen und Beseitigung von Schäden

8.1. Der Nachmieter übernimmt mit dem Eintritt in den Mietvertrag die Verpflichtung des Vormieters, die Schäden an der Mietsache zu beseitigen und Schönheitsreparaturen vorzunehmen. Dadurch wird der Vormieter von dieser Pflicht gegenüber dem Vermieter befreit.

8.2. Demzufolge hat der Nachmieter alle Schäden an der Mietsache zum Mietende zu beseitigen, ganz gleich, ob diese vor oder nach seinem Eintritt in den Mietvertrag entstanden sind.

8.3. Im Gegenzug hat der Vormieter dem Nachmieter eine Aufwandsentschädigung in Höhe von ________ € (in Worten: ________) zu leisten.


§ 9 5858588828282252222

________. 882825 5252552 25822 282 828225 52225228852522 82 55522. 252588852 828225852522 8825 28852 222522222 825522. 8252552222, 55252252222 525 582 852528522 582828 525255228 82555222 525 58558222252. 8828 2882 5585 255 582 82525522 582825 585582222522855828 828882.

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________. 882825 5252552 5222588222 558885882888885 522 82852 525 85252852258882 82528858525.

________. 825 2258852882525 255 5882 52528282228222 558 582822 5252552 82828222 8885 2585 522 2588228888522 822282 525 528.

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