Untermietvertrag - Büroraum

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Hinweis: Mit diesem Dokument kann ausschließlich ein Untermietvertrag für Gewerberäume erstellt werden – also etwa für Büro-, Praxis- oder Ladenflächen. Bei einem Mietvertrag über Wohnraum sind zum Teil andere rechtliche Vorschriften zu beachten.

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U N T E R M I E T V E R T R A G

für Büroraum


Zwischen

________
Vertreten durch: ________

________

- nachfolgend Hauptmieter genannt (auch bei Personenmehrheit) -
und

________

________

- nachfolgend Untermieter genannt (auch bei Personenmehrheit) -

wird folgender Untermietvertrag geschlossen:



§ 1 Mietobjekt und Mietzweck

1.1. Der Hauptmieter vermietet an den Untermieter an der Adresse ________ folgende Büroräumlichkeiten zur Untermiete:

________

(im Folgenden als "Mietobjekt" bezeichnet).

1.2. Die Fläche der untervermieteten Räumlichkeiten beträgt ca. ________ m².

1.3. Der Untermieter erhält vom Hauptmieter folgende Schlüssel für das Mietobjekt und ggf. Gemeinschaftseinrichtungen:

________

1.4. Der Untermieter ist berechtigt, folgende Gemeinschaftseinrichtungen gemäß ihrer Zweckbestimmung bzw. der jeweils gültigen Hausordnung mitzubenutzen:

________

1.5. Der Untermieter verpflichtet sich, bei der Nutzung der Gemeinschaftsflächen auf andere Nutzer Rücksicht zu nehmen und die Hausordnung einzuhalten.

1.6. Haupt- und Untermieter vereinbaren, dass das Mietobjekt vom Untermieter ausschließlich für folgenden Mietzweck genutzt werden darf:

________

1.7. Beabsichtigt der Untermieter, die vereinbarte Nutzung zu ändern, so muss vorher die schriftliche Zustimmung des Hauptmieters eingeholt werden. Der Hauptmieter darf die Zustimmung aus wichtigem Grund versagen. Eine vom Hauptmieter erteilte Zustimmung zur Untervermietung durch den Hauptvermieter liegt dem Untermieter vor bzw. wird ihm unverzüglich nachgereicht. Eine Kopie des Hauptmietvertrags wurde dem Untermieter in Kopie ausgehändigt.


§ 2 Mietzins und Nebenkosten

2.1. Die Grundmiete für das Mietobjekt beträgt monatlich ________ € (in Worten: ________).

2.2. Es sind keine zusätzlichen Nebenkosten zu bezahlen, da diese pauschal in der Miete enthalten sind (Inklusivmiete).

2.3. Eine Umsatzsteuer ist auf den Gesamtbetrag der Miete nicht geschuldet. Der monatlich zu zahlende Gesamtbetrag beläuft sich somit auf: ________ € (in Worten: ________).

2.4. Eine Umsatzsteuer ist auf den Gesamtbetrag der Miete nicht geschuldet. Der monatlich zu zahlende Gesamtbetrag beläuft sich somit auf: ________ € (in Worten: ________).

2.5. Der Gesamtbetrag der Miete ist im Voraus, spätestens am dritten Werktag jeden Monats fällig.

2.6. Der Untermieter hat den Gesamtbetrag der Miete monatlich auf das vom Hauptmieter angegebene Konto einzuzahlen:

Kontoinhaber: ________
IBAN: ________
BIC: ________

2.7. Ändern sich die Miete oder die Vorauszahlungen bzw. Pauschalen des Hauptmietvertrages, so gelten die Änderungen entsprechend im Verhältnis des Hauptmieters zum Untermieter. Der Hauptmieter kann erhöhte Zahlungen vom Untermieter erst verlangen, wenn er die Erhöhung im Hauptmietverhältnis schriftlich nachweist.


§ 3 Mietsicherheit (Kaution)

3.1. Zur Sicherheit für alle Verpflichtungen aus diesem Untermietvertrag vereinbaren die Parteien eine Mietsicherheit (Kaution) in Höhe von ________ € (in Worten: ________).

3.2. Der Untermieter überweist die Mietkaution auf das in § 2 dieses Vertrags angegebene Konto des Hauptmieters. Der Untermieter ist berechtigt, die Mietkaution in drei gleichen monatlichen Raten zu zahlen. Die erste Rate ist zu Mietbeginn fällig, die restlichen Raten spätestens mit den unmittelbaren Mietzahlungen der Folgemonate.

3.3. Der Hauptmieter verpflichtet sich, die Kaution auf einem separaten Kautionskonto getrennt von seinem Vermögen zu einem angemessenen Zinssatz anzulegen.

3.4. Der Hauptmieter muss dem Untermieter die Mietsicherheit nach Beendigung des Mietverhältnisses und Abzug aller offenen Forderungen unverzüglich, spätestens aber nach drei Monaten zurückzahlen.

3.5. Der Hauptmieter verpflichtet sich, den Untermieter mit einem zeitlichen Vorlauf von mindestens 2 Wochen zu informieren, wenn beabsichtigt ist, die Mietsicherheit in Anspruch zu nehmen und den Grund dafür zu nennen.


§ 4 Dauer und Kündigung des Mietverhältnisses

4.1. Das Untermietverhältnis beginnt am ________.

4.2. Das Untermietverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mietdauer bestimmt sich nach der Dauer des Hauptmietvertrags. Der Untermietvertrag besteht höchstens so lange, wie der Hauptmietvertrag geschlossen wurde. Endet der Hauptmietvertrag – gleich aus welchem Gründen (z. B. Kündigung, Aufhebungsvertrag) – endet damit ohne Ausnahme auch der Untermietvertrag.

4.3. Für die ordentliche Kündigung dieses Untermietvertrages gelten die gesetzlichen Vorschriften. Eine ordentliche Kündigung ist für den Hauptmieter spätestens am dritten Werktag eines Quartals für den Ablauf des nächsten Quartals zulässig (entspricht 6 Monaten). Für den Untermieter beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist drei Monate zum Monatsende.

4.4. Das Recht zur außerordentlichen (fristlosen) Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt und richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. (5) Die Kündigung bedarf der Schriftform.


§ 5 Übergabe und Zustand der Mieträume

5.1. Die Übergabe des Mietobjekts erfolgt am ________.

5.2. Das Mietobjekt wird im besichtigten Zustand übergeben. Bei der Übergabe werden der Hauptmieter und der Untermieter ein Übergabeprotokoll erstellen und unterzeichnen. In diesem Protokoll werden der Übergabezustand hinsichtlich vorhandener Mängel bzw. Schäden sowie die Anzahl und Art der übergebenen Schlüssel festgehalten. Das Übergabeprotokoll wird Bestandteil dieses Vertrags.

5.3. Die Mieträume werden unmöbliert untervermietet.


§ 6 Ausbesserungen, bauliche Veränderungen und Duldungspflichten

6.1. Auf diese Bestimmung finden die vertraglichen Bestimmungen des Hauptmietvertrages zwischen dem Vermieter und dem Hauptmieter sinngemäß Anwendung. Für den Untermieter gelten die folgenden Regelungen zusätzlich:

6.2. Der Untermieter hat Maßnahmen zu dulden, die für die Erhaltung des Mietobjekts und des Gebäudes erforderlich sind.

6.3. Der Untermieter hat Maßnahmen zu dulden, die dazu dienen, das Mietobjekt zu verbessern und eine Energie- oder Wassereinsparung ermöglichen, soweit diese Maßnahmen oder eine zu erwartende Mieterhöhung für den Untermieter oder dessen Haushaltsangehörige keine unberechtigte Härte darstellen würden.

6.4. Der Untermieter darf bauliche Veränderungen, Umbauten oder Installationen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Hauptmieters und ggf. des Hauptvermieters vornehmen.


§ 7 Pflichten bei Beendigung des Untermietverhältnisses

7.1. Nach Beendigung des Untermietverhältnisses muss der Untermieter die gemieteten Räumlichkeiten in dem sauberen und gereinigten Zustand an den Hauptmieter zurückgeben, in dem sie vorgefunden wurden, abgesehen von normaler Abnutzung.

7.2. Das Mietobjekt befindet sich bei Übergabe in einem renovierten Zustand.

7.3. Der Untermieter übernimmt alle Schönheitsreparaturen, die während der Mietzeit anfallen. Die Verpflichtung zur Durchführung der Schönheitsreparaturen richtet sich nach den Regelungen des Hauptmietvertrags.


§ 8 Mängel und Haftung

8.1. Sollte das Mietobjekt Mängel aufweisen, so muss der Untermieter den Hauptmieter darüber unverzüglich schriftlich unterrichten.

8.2. Sollte dem Mietobjekt eine zuvor zugesicherte Eigenschaft fehlen oder ein nicht unerheblicher Mangel vorliegen, so ist der Untermieter dazu berechtigt, in angemessenem Umfang die Miete zu kürzen, bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Hauptmieter den Mangel beseitigt. Sollten weitere Ansprüche (zum Beispiel Schadensersatz) bestehen, so bleiben diese erhalten.

8.3. Sollte der Hauptmieter den Mangel, der ihm vom Untermieter mitgeteilt wurde, nicht innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel ein Monat, bei Gefahr im Verzug unverzüglich) beheben lassen, so ist der Untermieter dazu berechtigt, den Mangel auf Kosten des Hauptmieters (z. B. von einer Fachfirma) beseitigen zu lassen. Der Untermieter ist berechtigt, den Betrag, den er für die Beseitigung des Mangels aufbringen musste, von der nächsten Monatsmiete abzuziehen, sofern der Hauptmieter zuvor in Verzug gesetzt wurde.

8.4. Der Untermieter haftet dem Hauptmieter gegenüber für Schäden, die der Untermieter oder eine vom Untermieter beauftragte dritte Person nach der Übergabe schuldhaft (vorsätzlich oder fahrlässig) am Mietobjekt oder an Einrichtungsgegenständen verursacht haben.


§ 9 Konkurrenzschutz

9.1. Die Parteien vereinbaren, dass der Hauptmieter dem Untermieter keinen Konkurrenzschutz gewährt. Demzufolge ist der Hauptmieter in Bezug auf die Vermietung und Nutzung der benachbarten Flächen, die zu seinem Eigentum gehören, keinen Einschränkungen unterworfen.

9.2. Sollte sich der Nutzungszweck der Mieträume des Untermieters ändern, wird diese Bestimmung an die neuen Gegebenheiten angepasst.


§ 11 Außenwerbung

9.3. Zur Anbringung von Werbung an bestimmten Teilen der Außenfront des Gebäudes, Firmenschildern, Leuchtreklamen sowie Schaukästen und Warenautomaten, hat der Untermieter die schriftliche Genehmigung des Vermieters (Hauseigentümer) und des Hauptmieters einzuholen.

9.4. Bei der Wahl der Werbung hat der Untermieter darauf zu achten, dass der Gesamteindruck der Gebäudefront dadurch nicht beeinträchtigt wird.

9.5. Zudem sind die gesetzlichen und ortspolizeilichen Vorschriften über Außenreklame zu beachten. Alle damit verbundenen Kosten und Genehmigungen trägt der Untermieter.

9.6. Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Untermieter Schilder und Reklameanlagen zu entfernen und die durch die Anbringung, den Betrieb und die Entfernung entstehenden Schäden zu beseitigen, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich etwas anderes.


§ 10 Behördliche Genehmigungen

10.1. Der Untermieter verpflichtet sich dazu, alle behördlichen Erlaubnisse oder sonstige Verwaltungsakte einzuholen, die zur Ausübung seiner geschäftlichen Tätigkeit in den Mieträumen nötig sind.

10.2. Des Weiteren ist der Untermieter selbst für die Erfüllung der behördlichen Voraussetzungen verantwortlich. Alle damit verbundenen Kosten (Gebühren, Auflagen etc.) übernimmt der Untermieter selbst.

10.3. Sollte dem Untermieter eine behördliche Genehmigung zur Ausübung seiner Geschäftstätigkeit versagt werden, hat dies keine Auswirkungen auf die Verpflichtungen aus diesem Untermietvertrag mit dem Hauptmieter. Das Mietverhältnis bleibt hiervon unberührt.


§ 11 Verweisung auf den Hauptmietvertrag

11.1. Der Hauptmietvertrag vom ________ wird im Übrigen mit Abschluss dieses Untermietvertrages zu dessen Vertragsbestandteil mit Wirkung sinngemäß für und gegen die Vertragsparteien dieses Untermietvertrages.

11.2. Der Hauptmietvertrag liegt diesem Untermietvertrag als Anlage bei. Der Untermieter bestätigt mit Abschluss dieses Untermietvertrages, dass er vom Hauptmietvertrag Kenntnis genommen hat und mit den darin getroffenen Vereinbarungen einverstanden ist.


§ 12 55852252225282225

825 52225282225 882 8252852822, 522 5222528228252552 825228282 52225 5825582522 525 228222888522 25882 – 52 5582222 2252252 28228 55822525222528 255 522 888552 528 582525858222 222528 – 25 25258222, 8222 25 522 85522282225 2825282228 5528 88528855228885 525 2258228885 258258588822 525, 828282 252255258885, 252 82252 528 282228222228 82528528222 55852252225282225 8258858522, 582 825282 8825, 82 522 5222528228252552 255 522 8282 525 282255525 25 522 82822522522 82582252222 28225252222. 825 85522282225 5552 582 825228858522222 558522282225 255 558 888528222 25525 58825222.


§ 13 Schlussbestimmungen

13.1. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel selbst.

13.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder nach Vertragsschluss unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, über eine wirksame und zumutbare Ersatzregelung zu verhandeln, die den mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Sinn und Zweck möglichst nahekommt. Dies gilt auch im Falle einer Vertragslücke (Salvatorische Klausel).

13.3. Dieser Vertrag wird in zwei gleichlautenden Ausfertigungen von den Vertragsparteien unterzeichnet, wobei jede Partei eine Ausfertigung erhält.



Ort, Datum: ________, den ________




Unterschriften der Vertragsparteien:




..............................................

Hauptmieter




..............................................

Untermieter

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U N T E R M I E T V E R T R A G

für Büroraum


Zwischen

________
Vertreten durch: ________

________

- nachfolgend Hauptmieter genannt (auch bei Personenmehrheit) -
und

________

________

- nachfolgend Untermieter genannt (auch bei Personenmehrheit) -

wird folgender Untermietvertrag geschlossen:



§ 1 Mietobjekt und Mietzweck

1.1. Der Hauptmieter vermietet an den Untermieter an der Adresse ________ folgende Büroräumlichkeiten zur Untermiete:

________

(im Folgenden als "Mietobjekt" bezeichnet).

1.2. Die Fläche der untervermieteten Räumlichkeiten beträgt ca. ________ m².

1.3. Der Untermieter erhält vom Hauptmieter folgende Schlüssel für das Mietobjekt und ggf. Gemeinschaftseinrichtungen:

________

1.4. Der Untermieter ist berechtigt, folgende Gemeinschaftseinrichtungen gemäß ihrer Zweckbestimmung bzw. der jeweils gültigen Hausordnung mitzubenutzen:

________

1.5. Der Untermieter verpflichtet sich, bei der Nutzung der Gemeinschaftsflächen auf andere Nutzer Rücksicht zu nehmen und die Hausordnung einzuhalten.

1.6. Haupt- und Untermieter vereinbaren, dass das Mietobjekt vom Untermieter ausschließlich für folgenden Mietzweck genutzt werden darf:

________

1.7. Beabsichtigt der Untermieter, die vereinbarte Nutzung zu ändern, so muss vorher die schriftliche Zustimmung des Hauptmieters eingeholt werden. Der Hauptmieter darf die Zustimmung aus wichtigem Grund versagen. Eine vom Hauptmieter erteilte Zustimmung zur Untervermietung durch den Hauptvermieter liegt dem Untermieter vor bzw. wird ihm unverzüglich nachgereicht. Eine Kopie des Hauptmietvertrags wurde dem Untermieter in Kopie ausgehändigt.


§ 2 Mietzins und Nebenkosten

2.1. Die Grundmiete für das Mietobjekt beträgt monatlich ________ € (in Worten: ________).

2.2. Es sind keine zusätzlichen Nebenkosten zu bezahlen, da diese pauschal in der Miete enthalten sind (Inklusivmiete).

2.3. Eine Umsatzsteuer ist auf den Gesamtbetrag der Miete nicht geschuldet. Der monatlich zu zahlende Gesamtbetrag beläuft sich somit auf: ________ € (in Worten: ________).

2.4. Eine Umsatzsteuer ist auf den Gesamtbetrag der Miete nicht geschuldet. Der monatlich zu zahlende Gesamtbetrag beläuft sich somit auf: ________ € (in Worten: ________).

2.5. Der Gesamtbetrag der Miete ist im Voraus, spätestens am dritten Werktag jeden Monats fällig.

2.6. Der Untermieter hat den Gesamtbetrag der Miete monatlich auf das vom Hauptmieter angegebene Konto einzuzahlen:

Kontoinhaber: ________
IBAN: ________
BIC: ________

2.7. Ändern sich die Miete oder die Vorauszahlungen bzw. Pauschalen des Hauptmietvertrages, so gelten die Änderungen entsprechend im Verhältnis des Hauptmieters zum Untermieter. Der Hauptmieter kann erhöhte Zahlungen vom Untermieter erst verlangen, wenn er die Erhöhung im Hauptmietverhältnis schriftlich nachweist.


§ 3 Mietsicherheit (Kaution)

3.1. Zur Sicherheit für alle Verpflichtungen aus diesem Untermietvertrag vereinbaren die Parteien eine Mietsicherheit (Kaution) in Höhe von ________ € (in Worten: ________).

3.2. Der Untermieter überweist die Mietkaution auf das in § 2 dieses Vertrags angegebene Konto des Hauptmieters. Der Untermieter ist berechtigt, die Mietkaution in drei gleichen monatlichen Raten zu zahlen. Die erste Rate ist zu Mietbeginn fällig, die restlichen Raten spätestens mit den unmittelbaren Mietzahlungen der Folgemonate.

3.3. Der Hauptmieter verpflichtet sich, die Kaution auf einem separaten Kautionskonto getrennt von seinem Vermögen zu einem angemessenen Zinssatz anzulegen.

3.4. Der Hauptmieter muss dem Untermieter die Mietsicherheit nach Beendigung des Mietverhältnisses und Abzug aller offenen Forderungen unverzüglich, spätestens aber nach drei Monaten zurückzahlen.

3.5. Der Hauptmieter verpflichtet sich, den Untermieter mit einem zeitlichen Vorlauf von mindestens 2 Wochen zu informieren, wenn beabsichtigt ist, die Mietsicherheit in Anspruch zu nehmen und den Grund dafür zu nennen.


§ 4 Dauer und Kündigung des Mietverhältnisses

4.1. Das Untermietverhältnis beginnt am ________.

4.2. Das Untermietverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mietdauer bestimmt sich nach der Dauer des Hauptmietvertrags. Der Untermietvertrag besteht höchstens so lange, wie der Hauptmietvertrag geschlossen wurde. Endet der Hauptmietvertrag – gleich aus welchem Gründen (z. B. Kündigung, Aufhebungsvertrag) – endet damit ohne Ausnahme auch der Untermietvertrag.

4.3. Für die ordentliche Kündigung dieses Untermietvertrages gelten die gesetzlichen Vorschriften. Eine ordentliche Kündigung ist für den Hauptmieter spätestens am dritten Werktag eines Quartals für den Ablauf des nächsten Quartals zulässig (entspricht 6 Monaten). Für den Untermieter beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist drei Monate zum Monatsende.

4.4. Das Recht zur außerordentlichen (fristlosen) Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt und richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. (5) Die Kündigung bedarf der Schriftform.


§ 5 Übergabe und Zustand der Mieträume

5.1. Die Übergabe des Mietobjekts erfolgt am ________.

5.2. Das Mietobjekt wird im besichtigten Zustand übergeben. Bei der Übergabe werden der Hauptmieter und der Untermieter ein Übergabeprotokoll erstellen und unterzeichnen. In diesem Protokoll werden der Übergabezustand hinsichtlich vorhandener Mängel bzw. Schäden sowie die Anzahl und Art der übergebenen Schlüssel festgehalten. Das Übergabeprotokoll wird Bestandteil dieses Vertrags.

5.3. Die Mieträume werden unmöbliert untervermietet.


§ 6 Ausbesserungen, bauliche Veränderungen und Duldungspflichten

6.1. Auf diese Bestimmung finden die vertraglichen Bestimmungen des Hauptmietvertrages zwischen dem Vermieter und dem Hauptmieter sinngemäß Anwendung. Für den Untermieter gelten die folgenden Regelungen zusätzlich:

6.2. Der Untermieter hat Maßnahmen zu dulden, die für die Erhaltung des Mietobjekts und des Gebäudes erforderlich sind.

6.3. Der Untermieter hat Maßnahmen zu dulden, die dazu dienen, das Mietobjekt zu verbessern und eine Energie- oder Wassereinsparung ermöglichen, soweit diese Maßnahmen oder eine zu erwartende Mieterhöhung für den Untermieter oder dessen Haushaltsangehörige keine unberechtigte Härte darstellen würden.

6.4. Der Untermieter darf bauliche Veränderungen, Umbauten oder Installationen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Hauptmieters und ggf. des Hauptvermieters vornehmen.


§ 7 Pflichten bei Beendigung des Untermietverhältnisses

7.1. Nach Beendigung des Untermietverhältnisses muss der Untermieter die gemieteten Räumlichkeiten in dem sauberen und gereinigten Zustand an den Hauptmieter zurückgeben, in dem sie vorgefunden wurden, abgesehen von normaler Abnutzung.

7.2. Das Mietobjekt befindet sich bei Übergabe in einem renovierten Zustand.

7.3. Der Untermieter übernimmt alle Schönheitsreparaturen, die während der Mietzeit anfallen. Die Verpflichtung zur Durchführung der Schönheitsreparaturen richtet sich nach den Regelungen des Hauptmietvertrags.


§ 8 Mängel und Haftung

8.1. Sollte das Mietobjekt Mängel aufweisen, so muss der Untermieter den Hauptmieter darüber unverzüglich schriftlich unterrichten.

8.2. Sollte dem Mietobjekt eine zuvor zugesicherte Eigenschaft fehlen oder ein nicht unerheblicher Mangel vorliegen, so ist der Untermieter dazu berechtigt, in angemessenem Umfang die Miete zu kürzen, bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Hauptmieter den Mangel beseitigt. Sollten weitere Ansprüche (zum Beispiel Schadensersatz) bestehen, so bleiben diese erhalten.

8.3. Sollte der Hauptmieter den Mangel, der ihm vom Untermieter mitgeteilt wurde, nicht innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel ein Monat, bei Gefahr im Verzug unverzüglich) beheben lassen, so ist der Untermieter dazu berechtigt, den Mangel auf Kosten des Hauptmieters (z. B. von einer Fachfirma) beseitigen zu lassen. Der Untermieter ist berechtigt, den Betrag, den er für die Beseitigung des Mangels aufbringen musste, von der nächsten Monatsmiete abzuziehen, sofern der Hauptmieter zuvor in Verzug gesetzt wurde.

8.4. Der Untermieter haftet dem Hauptmieter gegenüber für Schäden, die der Untermieter oder eine vom Untermieter beauftragte dritte Person nach der Übergabe schuldhaft (vorsätzlich oder fahrlässig) am Mietobjekt oder an Einrichtungsgegenständen verursacht haben.


§ 9 Konkurrenzschutz

9.1. Die Parteien vereinbaren, dass der Hauptmieter dem Untermieter keinen Konkurrenzschutz gewährt. Demzufolge ist der Hauptmieter in Bezug auf die Vermietung und Nutzung der benachbarten Flächen, die zu seinem Eigentum gehören, keinen Einschränkungen unterworfen.

9.2. Sollte sich der Nutzungszweck der Mieträume des Untermieters ändern, wird diese Bestimmung an die neuen Gegebenheiten angepasst.


§ 11 Außenwerbung

9.3. Zur Anbringung von Werbung an bestimmten Teilen der Außenfront des Gebäudes, Firmenschildern, Leuchtreklamen sowie Schaukästen und Warenautomaten, hat der Untermieter die schriftliche Genehmigung des Vermieters (Hauseigentümer) und des Hauptmieters einzuholen.

9.4. Bei der Wahl der Werbung hat der Untermieter darauf zu achten, dass der Gesamteindruck der Gebäudefront dadurch nicht beeinträchtigt wird.

9.5. Zudem sind die gesetzlichen und ortspolizeilichen Vorschriften über Außenreklame zu beachten. Alle damit verbundenen Kosten und Genehmigungen trägt der Untermieter.

9.6. Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Untermieter Schilder und Reklameanlagen zu entfernen und die durch die Anbringung, den Betrieb und die Entfernung entstehenden Schäden zu beseitigen, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich etwas anderes.


§ 10 Behördliche Genehmigungen

10.1. Der Untermieter verpflichtet sich dazu, alle behördlichen Erlaubnisse oder sonstige Verwaltungsakte einzuholen, die zur Ausübung seiner geschäftlichen Tätigkeit in den Mieträumen nötig sind.

10.2. Des Weiteren ist der Untermieter selbst für die Erfüllung der behördlichen Voraussetzungen verantwortlich. Alle damit verbundenen Kosten (Gebühren, Auflagen etc.) übernimmt der Untermieter selbst.

10.3. Sollte dem Untermieter eine behördliche Genehmigung zur Ausübung seiner Geschäftstätigkeit versagt werden, hat dies keine Auswirkungen auf die Verpflichtungen aus diesem Untermietvertrag mit dem Hauptmieter. Das Mietverhältnis bleibt hiervon unberührt.


§ 11 Verweisung auf den Hauptmietvertrag

11.1. Der Hauptmietvertrag vom ________ wird im Übrigen mit Abschluss dieses Untermietvertrages zu dessen Vertragsbestandteil mit Wirkung sinngemäß für und gegen die Vertragsparteien dieses Untermietvertrages.

11.2. Der Hauptmietvertrag liegt diesem Untermietvertrag als Anlage bei. Der Untermieter bestätigt mit Abschluss dieses Untermietvertrages, dass er vom Hauptmietvertrag Kenntnis genommen hat und mit den darin getroffenen Vereinbarungen einverstanden ist.


§ 12 55852252225282225

825 52225282225 882 8252852822, 522 5222528228252552 825228282 52225 5825582522 525 228222888522 25882 – 52 5582222 2252252 28228 55822525222528 255 522 888552 528 582525858222 222528 – 25 25258222, 8222 25 522 85522282225 2825282228 5528 88528855228885 525 2258228885 258258588822 525, 828282 252255258885, 252 82252 528 282228222228 82528528222 55852252225282225 8258858522, 582 825282 8825, 82 522 5222528228252552 255 522 8282 525 282255525 25 522 82822522522 82582252222 28225252222. 825 85522282225 5552 582 825228858522222 558522282225 255 558 888528222 25525 58825222.


§ 13 Schlussbestimmungen

13.1. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel selbst.

13.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder nach Vertragsschluss unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, über eine wirksame und zumutbare Ersatzregelung zu verhandeln, die den mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Sinn und Zweck möglichst nahekommt. Dies gilt auch im Falle einer Vertragslücke (Salvatorische Klausel).

13.3. Dieser Vertrag wird in zwei gleichlautenden Ausfertigungen von den Vertragsparteien unterzeichnet, wobei jede Partei eine Ausfertigung erhält.



Ort, Datum: ________, den ________




Unterschriften der Vertragsparteien:




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Hauptmieter




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Untermieter