Untermietvertrag
über ein möbliertes Zimmer
Zwischen
________
________
- nachfolgend Hauptmieter genannt -
und
________
________
- nachfolgend Untermieter genannt -
wird Folgendes vereinbart:
§ 1 Mietsache
1.1. Der Hauptmieter hat von ________, wohnhaft in ________ (nachfolgend Vermieter genannt) folgendes Haus angemietet:
________
1.2. Das Haus befindet sich in der ________. Etage und besteht aus insgesamt Zimmern und folgenden Nebenräumen:
________
1.3. Der Untermieter darf alle angegeben Nebenräume mitnutzen.
1.4. Der Hauptmietvertrag wurde dem Untermieter in Kopie ausgehändigt.
1.5. Dem Untermieter Zimmer mit einer Gesamtgröße von ________ m² untervermietet. Die schriftliche Zustimmung des Vermieters liegt dem Untermieter vor.
1.6. Mitvermietet werden folgende Einrichtungsgegenstände bzw. Mobiliar:
________
1.7. Mitvermietet werden folgende Räume, Flächen oder Anlagen:
________
1.8. Dem Untermieter ist es gestattet, folgende Gemeinschaftsräume bzw. -flächen mitzunutzen:
________
1.9. Dem Untermieter werden vom Hauptmieter für die Dauer der Untermiete folgende Schlüssel ausgehändigt:
________
1.10. Die dem Vertrag als Anlage beigefügte Hausodnung ist Bestandteil dieses Mietvertrages.
§ 2 Mietdauer
2.1. Der Untermietvertrag beginnt am ________.
Das Untermietverhätlnis wird gemäß § 575 Abs. 1 Ziffer 1 BGB befirstet geschlossen und endet am ________, ohne dass es einer Kündigung bedarf, da der Hauptmieter die Räume als Wohnung für sich, seine Angehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen will und folgende Gründe bestehen:
________
2.2. Die Dauer des Untermietverhältnisses wird zudem durch die Dauer des Hauptmietvertrages zwischen Hauptmieter und dem Hauptvermieter beeinflusst. Dieser Untermietvertrag kann nicht über das Ende des Hauptmietverhältnisses hinaus fortgesetzt werden. Um der Besonderheit des Untermietverhältnisses Rechnung zu tragen, wird dem Hauptmieter ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Wird der Hauptmietvertrag zu einem Zeitpunkt beendet, der vor dem ________ liegt, darf der Hauptmieter abweichende vom Vorstehenden diesen Untermietvertrag zu dem Zeitpunkt kündigen, zu dem der Hauptmietvertrag endet. Die Kündigung hat in einem Fall unverzüglich nach der Kenntniserlangung über den Zeitpunkt der Beendigung des Hauptmietverhältnisses zu erfolgen, sonst haftet der Hauptmieter für Schäden, die dem Untermieter dadurch entstehen, dass er von dem Mietende verspätet erfährt.
2.3. Da der Untermietvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen wurde, kann er vor Ablauf der vereinbarten Untermietdauer aus anderen Gründen als Beendigung des Hauptmietverhälntisses nicht ordentlich gekündigt werden. Das Recht zu außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Die Kündigungsvoraussetzung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen, § 568 Abs. 1 BGB. Der Untermietvertrag kann von dem Untermieter nur ingesamt gekündigt werden, eine Teilkündigung der mitvermieteten Räume bzw. Einrichtungen ist ausgeschlossen.
2.4. Setzt der Untermieter nach Ablauf der Untermietzeit den Gebrauch der Mieträume fort, gilt das Untermietverhältnis nicht als stillschweigend verlängert oder neu begründet, § 545 BGB findet keine Anwendung.
2.5. Der Untermieter darf die Wohnung bereits ab dem ________ betreten. Die vorläufige Gebrauchsüberlassung der Mietsache an den Untermieter erfolgt unentgeltlich.
§ 3 Miete und Betriebskoten
3.1. Die monatliche Miete beträgt bei Beginn des Untermietverhältnisses insgesamt, inklusiv aller Nebenkosten: EUR ________ (________).
3.2. Erhöht sich die von dem Haptmieter an den Hauptvermieter nach Hauptmietvertrag zu zahlende Grundmiete, sind sich die Vetragsparteien einig, dass Änderungen auch im Verhältnis des Hauptmieters zu dem Untermieter ab dem Zeitpunkt ihrer Ehöhung im Hauptmietverhältnis gelten. Der Hauptmieter kann von dem Untermieter erhöhte Grundmiete erst verlangen, wenn er die Mieterhöhung im Hauptmietverhältnis nachweisen kann.
§ 4 Kaution
4.1. Zur Sicherung aller Ansprüche aus dem Untermietverhältnis zahlt der Untermieter dem Hauptmieter eine Kaution gemäß § 550 b BGB in Höhe von: EUR ________ (________).
4.2. Die Kaution wird vier Wochen nach Beendigung des Untermietverhältnisses zur Rückzahlung fällig.
§ 5 Mietzahlungen
5.1. Die Miete (inklusive der Vorauszahlungen) ist spätestens bis zum ________ zu zahlen. Weiterhin hat der Untermieter die Miete in bar zu zahlen.
§ 6 Kündigung
6.1. Der Untermietvertrag wird auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen, also kann dieser nicht vor Ablauf dieser Zeit ordentlich gekündigt werden.
6.2. Die Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist (fristlose Kündigung) richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
6.3. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vorschriften zu beachten.
§ 7 Ersatzuntermieter
Der Untermieter ist berechtigt, den Untermietvertrag vorzeitig unter Einhaltung der gesetzlichen Frist - das ist am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats - zu kündigen, wenn er dem Hauptmieter mindestens drei wirtschaftlich und persönlich zuverlässige und, soweit erforderlich, zum Bezug der Wohnung berechtigte Ersatzuntermieter vorschlägt, die bereit sind, in den Untermietvertrag für den Rest der Mietdauer einzutreten, und wenn der Hauptmieter oder der Vermieter sich weigert, einen der benannten Ersatzmieter in den Untermietvertrag eintreten zu lassen.
§ 8 Verweis auf den Hauptmietvertrag
Die im Hauptmietvertrag festgehaltenen Regelungen gelten auch für diesen Untermietvertrag.
§ 9 52225-5222528228252552
5822 8282252 522258252822522 525 282285852 825552 525 558558288 528 855222822258.
§ 10 5525228825285282522
825 85522282225, 525 525282225 2525 822 582822 82552255222 555222 582 282285852 255 2552522 85528 558252528 2525 252 8882822 822 22882255222 82 522222882222 888252522 525 2585 5285222828225 82252582522 82252222. 852 2822 22582288852 525582525522 528 522252822258 882 858288852 25 225222. 52 25882 28225 85222522 88828225282 552 525 52225825282225 888525258228822, 5588 85522282225, 525282225 2525 822 582822 82552255222 582 2822 822522522 55282228222 82 522 5222582528222222 85528885228222 55585255522 222222.
§ 11 Rückgabe der Mietsache
11.1. Bei Ende des Untermietvertrags hat der Untermieter die Mietsache vollständig geräumt und sauber zurückzugeben. Alle Schlüssel, auch vom Untermieter selbst beschaffte, sind dem Hauptmieter zu übergeben. Der Untermieter haftet für alle Schäden, die dem Hauptmieter oder einem Mietnachfolger aus der Nichtbefolgung dieser Pflicht entstehen.
11.2. Hat der Untermieter bauliche Veränderungen an der Mietsache vorgenommen oder sie mit Einrichtungen versehen, so ist er auf Verlangen des Hauptmieters verpflichtet, bei Ende des Mietvertrages auf seine Kosten den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
§ 12 Schlussbestimmungen
12.1. Die Tierhaltung in dem von dem Untermieter gemieteten Raum ist nicht erlaubt.
12.2. Verbrauchsmaterialien (z. B. Klopapier, Reinigungsmittel, Schwämme, Scheuertücher, Staubsaugerbeutel, Müllbeutel, Spülbürste, Glühbirnen/gemeinsame Räume, Reinigungswerkzeuge) sind von dem Untermieter anteilig zu tragen. Die entsprechenden Kosten sind nicht in der Mietleistung enthalten.
12.3. Ein gemeinsamer Telefon- und/oder Internetanschluss darf nur im Rahmen der gesetzlich zulässigen Handlungen benutzt werden. Es ist insbesondere untersagt, rechtswidrig sonderrechtlich geschützte Inhalte, insbesondere urheberrechtlich geschützte Werke wie Filme, Bilder, Musikstücke oder Texte aus dem Internet herunterzuladen und/oder für Dritte über den Anschluss bereitzustellen.
12.4. Der Untermieter ist angehalten den für seine Person entstandenen Müll nach dem Dualen System (Grüner Punkt) zu entsorgen (Trennen des Mülls).
12.5. Ein Kühlschrank oder sonstige Haushaltsgeräte (Ausnahme: Wasserkocher) dürfen in dem vom Untermieter gemieteten Zimmer nicht aufgestellt werden. Andere Elektrogeräte müssen in einem technisch einwandfreien Zustand sein. Technisch defekte Geräte dürfen nicht angeschlossen werden.
12.6. Das Rauchen ist in dem an den Untermieter vermieteten Zimmer gestattet, wenn dieser das wünscht. In der restlichen Wohnung ist es nicht erlaubt.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, oder der Vertrag eine Regelungslücke enthält, so bleibt die Rechtsunwirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Fall einer Regelungslücke.
________, ________
................................................................
Unterschrift Hauptmieter
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Unterschrift Untermieter
Untermietvertrag
über ein möbliertes Zimmer
Zwischen
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- nachfolgend Hauptmieter genannt -
und
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- nachfolgend Untermieter genannt -
wird Folgendes vereinbart:
§ 1 Mietsache
1.1. Der Hauptmieter hat von ________, wohnhaft in ________ (nachfolgend Vermieter genannt) folgendes Haus angemietet:
________
1.2. Das Haus befindet sich in der ________. Etage und besteht aus insgesamt Zimmern und folgenden Nebenräumen:
________
1.3. Der Untermieter darf alle angegeben Nebenräume mitnutzen.
1.4. Der Hauptmietvertrag wurde dem Untermieter in Kopie ausgehändigt.
1.5. Dem Untermieter Zimmer mit einer Gesamtgröße von ________ m² untervermietet. Die schriftliche Zustimmung des Vermieters liegt dem Untermieter vor.
1.6. Mitvermietet werden folgende Einrichtungsgegenstände bzw. Mobiliar:
________
1.7. Mitvermietet werden folgende Räume, Flächen oder Anlagen:
________
1.8. Dem Untermieter ist es gestattet, folgende Gemeinschaftsräume bzw. -flächen mitzunutzen:
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1.9. Dem Untermieter werden vom Hauptmieter für die Dauer der Untermiete folgende Schlüssel ausgehändigt:
________
1.10. Die dem Vertrag als Anlage beigefügte Hausodnung ist Bestandteil dieses Mietvertrages.
§ 2 Mietdauer
2.1. Der Untermietvertrag beginnt am ________.
Das Untermietverhätlnis wird gemäß § 575 Abs. 1 Ziffer 1 BGB befirstet geschlossen und endet am ________, ohne dass es einer Kündigung bedarf, da der Hauptmieter die Räume als Wohnung für sich, seine Angehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen will und folgende Gründe bestehen:
________
2.2. Die Dauer des Untermietverhältnisses wird zudem durch die Dauer des Hauptmietvertrages zwischen Hauptmieter und dem Hauptvermieter beeinflusst. Dieser Untermietvertrag kann nicht über das Ende des Hauptmietverhältnisses hinaus fortgesetzt werden. Um der Besonderheit des Untermietverhältnisses Rechnung zu tragen, wird dem Hauptmieter ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Wird der Hauptmietvertrag zu einem Zeitpunkt beendet, der vor dem ________ liegt, darf der Hauptmieter abweichende vom Vorstehenden diesen Untermietvertrag zu dem Zeitpunkt kündigen, zu dem der Hauptmietvertrag endet. Die Kündigung hat in einem Fall unverzüglich nach der Kenntniserlangung über den Zeitpunkt der Beendigung des Hauptmietverhältnisses zu erfolgen, sonst haftet der Hauptmieter für Schäden, die dem Untermieter dadurch entstehen, dass er von dem Mietende verspätet erfährt.
2.3. Da der Untermietvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen wurde, kann er vor Ablauf der vereinbarten Untermietdauer aus anderen Gründen als Beendigung des Hauptmietverhälntisses nicht ordentlich gekündigt werden. Das Recht zu außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Die Kündigungsvoraussetzung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen, § 568 Abs. 1 BGB. Der Untermietvertrag kann von dem Untermieter nur ingesamt gekündigt werden, eine Teilkündigung der mitvermieteten Räume bzw. Einrichtungen ist ausgeschlossen.
2.4. Setzt der Untermieter nach Ablauf der Untermietzeit den Gebrauch der Mieträume fort, gilt das Untermietverhältnis nicht als stillschweigend verlängert oder neu begründet, § 545 BGB findet keine Anwendung.
2.5. Der Untermieter darf die Wohnung bereits ab dem ________ betreten. Die vorläufige Gebrauchsüberlassung der Mietsache an den Untermieter erfolgt unentgeltlich.
§ 3 Miete und Betriebskoten
3.1. Die monatliche Miete beträgt bei Beginn des Untermietverhältnisses insgesamt, inklusiv aller Nebenkosten: EUR ________ (________).
3.2. Erhöht sich die von dem Haptmieter an den Hauptvermieter nach Hauptmietvertrag zu zahlende Grundmiete, sind sich die Vetragsparteien einig, dass Änderungen auch im Verhältnis des Hauptmieters zu dem Untermieter ab dem Zeitpunkt ihrer Ehöhung im Hauptmietverhältnis gelten. Der Hauptmieter kann von dem Untermieter erhöhte Grundmiete erst verlangen, wenn er die Mieterhöhung im Hauptmietverhältnis nachweisen kann.
§ 4 Kaution
4.1. Zur Sicherung aller Ansprüche aus dem Untermietverhältnis zahlt der Untermieter dem Hauptmieter eine Kaution gemäß § 550 b BGB in Höhe von: EUR ________ (________).
4.2. Die Kaution wird vier Wochen nach Beendigung des Untermietverhältnisses zur Rückzahlung fällig.
§ 5 Mietzahlungen
5.1. Die Miete (inklusive der Vorauszahlungen) ist spätestens bis zum ________ zu zahlen. Weiterhin hat der Untermieter die Miete in bar zu zahlen.
§ 6 Kündigung
6.1. Der Untermietvertrag wird auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen, also kann dieser nicht vor Ablauf dieser Zeit ordentlich gekündigt werden.
6.2. Die Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist (fristlose Kündigung) richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
6.3. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vorschriften zu beachten.
§ 7 Ersatzuntermieter
Der Untermieter ist berechtigt, den Untermietvertrag vorzeitig unter Einhaltung der gesetzlichen Frist - das ist am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats - zu kündigen, wenn er dem Hauptmieter mindestens drei wirtschaftlich und persönlich zuverlässige und, soweit erforderlich, zum Bezug der Wohnung berechtigte Ersatzuntermieter vorschlägt, die bereit sind, in den Untermietvertrag für den Rest der Mietdauer einzutreten, und wenn der Hauptmieter oder der Vermieter sich weigert, einen der benannten Ersatzmieter in den Untermietvertrag eintreten zu lassen.
§ 8 Verweis auf den Hauptmietvertrag
Die im Hauptmietvertrag festgehaltenen Regelungen gelten auch für diesen Untermietvertrag.
§ 9 52225-5222528228252552
5822 8282252 522258252822522 525 282285852 825552 525 558558288 528 855222822258.
§ 10 5525228825285282522
825 85522282225, 525 525282225 2525 822 582822 82552255222 555222 582 282285852 255 2552522 85528 558252528 2525 252 8882822 822 22882255222 82 522222882222 888252522 525 2585 5285222828225 82252582522 82252222. 852 2822 22582288852 525582525522 528 522252822258 882 858288852 25 225222. 52 25882 28225 85222522 88828225282 552 525 52225825282225 888525258228822, 5588 85522282225, 525282225 2525 822 582822 82552255222 582 2822 822522522 55282228222 82 522 5222582528222222 85528885228222 55585255522 222222.
§ 11 Rückgabe der Mietsache
11.1. Bei Ende des Untermietvertrags hat der Untermieter die Mietsache vollständig geräumt und sauber zurückzugeben. Alle Schlüssel, auch vom Untermieter selbst beschaffte, sind dem Hauptmieter zu übergeben. Der Untermieter haftet für alle Schäden, die dem Hauptmieter oder einem Mietnachfolger aus der Nichtbefolgung dieser Pflicht entstehen.
11.2. Hat der Untermieter bauliche Veränderungen an der Mietsache vorgenommen oder sie mit Einrichtungen versehen, so ist er auf Verlangen des Hauptmieters verpflichtet, bei Ende des Mietvertrages auf seine Kosten den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
§ 12 Schlussbestimmungen
12.1. Die Tierhaltung in dem von dem Untermieter gemieteten Raum ist nicht erlaubt.
12.2. Verbrauchsmaterialien (z. B. Klopapier, Reinigungsmittel, Schwämme, Scheuertücher, Staubsaugerbeutel, Müllbeutel, Spülbürste, Glühbirnen/gemeinsame Räume, Reinigungswerkzeuge) sind von dem Untermieter anteilig zu tragen. Die entsprechenden Kosten sind nicht in der Mietleistung enthalten.
12.3. Ein gemeinsamer Telefon- und/oder Internetanschluss darf nur im Rahmen der gesetzlich zulässigen Handlungen benutzt werden. Es ist insbesondere untersagt, rechtswidrig sonderrechtlich geschützte Inhalte, insbesondere urheberrechtlich geschützte Werke wie Filme, Bilder, Musikstücke oder Texte aus dem Internet herunterzuladen und/oder für Dritte über den Anschluss bereitzustellen.
12.4. Der Untermieter ist angehalten den für seine Person entstandenen Müll nach dem Dualen System (Grüner Punkt) zu entsorgen (Trennen des Mülls).
12.5. Ein Kühlschrank oder sonstige Haushaltsgeräte (Ausnahme: Wasserkocher) dürfen in dem vom Untermieter gemieteten Zimmer nicht aufgestellt werden. Andere Elektrogeräte müssen in einem technisch einwandfreien Zustand sein. Technisch defekte Geräte dürfen nicht angeschlossen werden.
12.6. Das Rauchen ist in dem an den Untermieter vermieteten Zimmer gestattet, wenn dieser das wünscht. In der restlichen Wohnung ist es nicht erlaubt.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, oder der Vertrag eine Regelungslücke enthält, so bleibt die Rechtsunwirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Fall einer Regelungslücke.
________, ________
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Unterschrift Hauptmieter
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Unterschrift Untermieter
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