Unternehmertestament

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Bitte beachte: Damit ein Testament auch wirksam ist, muss dieser handschriftlich angefertigt werden. Diese Vorlage muss als per Hand abgeschrieben und entsprechend unterzeichnet werden. Nur so ist dieses Dokument auch rechtswirksam.



Unternehmertestament


Ich, ________, geboren am ________ in ________, besitze folgende Staatsangehörigkeit: ________. Ich will ein Testament errichten und hieran durch frühere Verfügungen von Todes wegen nicht verhindert.


§1 Widerruf

Rein vorsorglich widerrufe ich alle Verfügungen von Todes wegen, die ich bisher errichtet habe.


§2 Erbeinsetzung

Ich setze folgende Person zu meinem Alleinerben ein:

________, geboren am ________


§3 Testamentvollstreckung

Ich ordne Testamentsvollstreckung an und bestimme folgende Person als Testamentsvollstrecker:

________, geboren am ________

Der Testamentsvollstrecker hat die Aufgabe, die angeordneten Vermächtnisse zu erfüllen und die Auseinandersetzung zwischen den Miterben entsprechend den in diesem Testament getroffenen Verfügungen durchzuführen. Damit steht dem Testamentsvollstrecker die volle Verfügungsbefugnis zu. Der Testamentsvollstrecker ist in der Eingehung von Verbindlichkeiten für den Nachlass nicht beschränkt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Bis zur Erfüllung der in diesem Testament angeordneten Vermächtnisse, hat der Testamentsvollstrecker meine vorstehen konkretisierte unternehmerische Beteiligung zu verwalten. Die Aufgabe des Testamentsvollstreckers endet nach der Auseinandersetzung des Nachlasses und der Erfüllung der angeordneten Vermächtnisse.

Wenn der Testamentsvollstrecker das Amt nicht antreten kann, bestimme ich folgende Person als Ersatztestamentsvollstrecker:

________, geboren am ________

Sollte dieser, sein Amt als Testamentsvollstrecker aus irgendeinem Grund nicht antreten können, so kann er einen entsprechenden Ersatztestamentsvollstrecker bestimmen. Die soll auch der Fall sein, wenn der berufene Testamentsvollstrecker nach Annahme dieses niederlegt oder nicht mehr ausüben kann. Wenn dies nicht möglich ist, soll das Nachlassgericht einen geeigneten Testamentsvollstrecker benennen.

Der Testamentsvollstrecker kann seine Auslagen vom Erben und Vermächtnisnehmer erstattet verlangen. Die Erben und Vermächtnisnehmer tragen die Auslagen entsprechend ihrer Begünstigung.

Die Vergütung des Testamentsvollstreckers richtet sich nach der Neuen Rheinischen Tabelle. Dies gilt auch für alle im Rahmen der Auseinandersetzung und Verwaltung des Nachlasses entstehenden zusätzlichen Kosten.


§4 Schlussbestimmungen

8825282 252222 885 22822252 8285288558:

255 582 55822822 8222222 552 2282 22852228 82 52- 525 8588525 228222228 5282822888528 525 82822888528 52522222 85582 885, 828282 5828 2228885 882, 558 52528852 82852.




________, den ________






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Unternehmertestament


Ich, ________, geboren am ________ in ________, besitze folgende Staatsangehörigkeit: ________. Ich will ein Testament errichten und hieran durch frühere Verfügungen von Todes wegen nicht verhindert.


§1 Widerruf

Rein vorsorglich widerrufe ich alle Verfügungen von Todes wegen, die ich bisher errichtet habe.


§2 Erbeinsetzung

Ich setze folgende Person zu meinem Alleinerben ein:

________, geboren am ________


§3 Testamentvollstreckung

Ich ordne Testamentsvollstreckung an und bestimme folgende Person als Testamentsvollstrecker:

________, geboren am ________

Der Testamentsvollstrecker hat die Aufgabe, die angeordneten Vermächtnisse zu erfüllen und die Auseinandersetzung zwischen den Miterben entsprechend den in diesem Testament getroffenen Verfügungen durchzuführen. Damit steht dem Testamentsvollstrecker die volle Verfügungsbefugnis zu. Der Testamentsvollstrecker ist in der Eingehung von Verbindlichkeiten für den Nachlass nicht beschränkt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Bis zur Erfüllung der in diesem Testament angeordneten Vermächtnisse, hat der Testamentsvollstrecker meine vorstehen konkretisierte unternehmerische Beteiligung zu verwalten. Die Aufgabe des Testamentsvollstreckers endet nach der Auseinandersetzung des Nachlasses und der Erfüllung der angeordneten Vermächtnisse.

Wenn der Testamentsvollstrecker das Amt nicht antreten kann, bestimme ich folgende Person als Ersatztestamentsvollstrecker:

________, geboren am ________

Sollte dieser, sein Amt als Testamentsvollstrecker aus irgendeinem Grund nicht antreten können, so kann er einen entsprechenden Ersatztestamentsvollstrecker bestimmen. Die soll auch der Fall sein, wenn der berufene Testamentsvollstrecker nach Annahme dieses niederlegt oder nicht mehr ausüben kann. Wenn dies nicht möglich ist, soll das Nachlassgericht einen geeigneten Testamentsvollstrecker benennen.

Der Testamentsvollstrecker kann seine Auslagen vom Erben und Vermächtnisnehmer erstattet verlangen. Die Erben und Vermächtnisnehmer tragen die Auslagen entsprechend ihrer Begünstigung.

Die Vergütung des Testamentsvollstreckers richtet sich nach der Neuen Rheinischen Tabelle. Dies gilt auch für alle im Rahmen der Auseinandersetzung und Verwaltung des Nachlasses entstehenden zusätzlichen Kosten.


§4 Schlussbestimmungen

8825282 252222 885 22822252 8285288558:

255 582 55822822 8222222 552 2282 22852228 82 52- 525 8588525 228222228 5282822888528 525 82822888528 52522222 85582 885, 828282 5828 2228885 882, 558 52528852 82852.




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