Vereinbarung einer Erfüllungsübernahme

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Der Schuldner ist die Person, die eine bestimmte Verbindlichkeit gegenüber einer anderen Person, der sogenannte Gläubiger, erfüllen muss. Der Schuldner "schuldet" dem Gläubiger also die Erfüllung einer bestimmten Verbindlichkeit und der Gläubiger kann wiederum die Erfüllung der Verbindlichkeit verlangen. Eine Verbindlichkeit ist die Verpflichtung eines Schuldners gegenüber dem Gläubiger. Diese Verbindlichkeit besteht meist finanziell in Form einer Geldleistung, sie kann jedoch auch aus einer anderen Leistung bestehen (Kaufvertrag, Darlehen, Werkvertrag etc.). Hier sollte dementsprechend ausgewählt werden, ob es sich beim Schuldner um einen Menschen oder z. B. ein Unternehmen bzw. ein Verein handelt. Der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d.h. als Träger von Rechten und Pflichten, fällt unter die Kategorie der natürlichen Person. Unter die zweite Kategorie fallen alle juristischen Personen (des Privatrechts und des öffentlichen Rechts), d.h. Rechtspersonen, die keine Menschen sind. Dazu zählen insbesondere: Gesellschaften, Stiftungen, Vereine, Anstalten, Körperschaften, Organisationen etc.

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Vereinbarung einer Erfüllungsübernahme


Zwischen


________
________

(nachfolgend „Schuldner")


und


________
________

(nachfolgend „Übernehmer")


§ 1 Erfüllungsübernahme

Der Schuldner schuldet dem Gläubiger ________, wohnhaft in: ________ die Erfüllung folgender Verbindlichkeit:

________

gemäß Anlage ________ beiliegenden Vereinbarung.

Der Übernehmer verpflichtet sich hiermit gegenüber dem Schuldner zur Befriedigung des Gläubigers betreffend die vorgenannte Verbindlichkeit, ohne dass der Gläubiger unmittelbar das Recht erwirbt, die Befriedigung von dem Übernehmer zu fordern.


§ 2 585582288522

882 25522822 8825 8885 28282, 5588 8885 582 5525885228582525522 28852 552 5582822552222 525 585585 2585 888858588 582825 525282855522 258252822.



________, den ________





(Unterschriften der Beteiligten)

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Zwischen


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(nachfolgend „Schuldner")


und


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(nachfolgend „Übernehmer")


§ 1 Erfüllungsübernahme

Der Schuldner schuldet dem Gläubiger ________, wohnhaft in: ________ die Erfüllung folgender Verbindlichkeit:

________

gemäß Anlage ________ beiliegenden Vereinbarung.

Der Übernehmer verpflichtet sich hiermit gegenüber dem Schuldner zur Befriedigung des Gläubigers betreffend die vorgenannte Verbindlichkeit, ohne dass der Gläubiger unmittelbar das Recht erwirbt, die Befriedigung von dem Übernehmer zu fordern.


§ 2 585582288522

882 25522822 8825 8885 28282, 5588 8885 582 5525885228582525522 28852 552 5582822552222 525 585585 2585 888858588 582825 525282855522 258252822.



________, den ________





(Unterschriften der Beteiligten)